Nymphensittichratgeber / Einschläfern im Do it yourself-Verfahren

Diskutiere Nymphensittichratgeber / Einschläfern im Do it yourself-Verfahren im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Zur Zeit gibt es beim Penny Tierratgeber der Firma Bellvista für 2,99 €. Trotz mässig vorhandener Nymphenbücher habe ich mir gestern einen...
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Sittichmama

Sittichmama

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2.106
Zur Zeit gibt es beim Penny Tierratgeber der Firma Bellvista für 2,99 €.

Trotz mässig vorhandener Nymphenbücher habe ich mir gestern einen gekauft wegen der Bilder.

Naja, ich habe auch ein bißchen darin gelesen.

Was ich dann unter Krankenheit gelesen habe, hat mir echt die Schuhe ausgezogen.

Da wird ausgiebig beschrieben wie man einen Nymphen selbst einschläfern kann. Ich habe echt gedacht, jetzt muss ich kotzen.
Wie krank sind die eigentlich?

Sowas gehört verboten. Wieviele Bekloppte lesen das und machen das dann.
 
Hä? Sowas ist verboten! Einschläfern darf NUR der TA...
UNGLAUBLICH 8(
 
Ist aber so.

das Buch ist auch bei Amazon und Bol erhältlich.

Vielleicht sollte man mal den Verlag anschreiben.
 
Ergänzung

Das Selbst-Einschläfern ist verboten. AUsserdem ist diese Methode kein Einschläfern, sondern der Vogel wird mit Äther betäubt und erstickt dann in der Plastiktüte.
 
Ich habe mir das Wellensittichbuch aus der Reihe angeschaut - einiges von dem was darin stand, waren wirklich alte Zöpfe aus der Zeit von vor 20 Jahren. Zu empfehlen sind diese Bücher wirklich nicht.

Was die Sache mit dem selber einschläfern angeht: die Züchterin, bei der ich meine ersten Wellis kaufte, eine wirklich nette Person, hat mir seinerzeit auch gesagt, dass sie es notfalls so macht, wenn klar ist, dass ein Vogel nicht mehr zu retten ist und sich nur noch quält. Ich war selber vor 2 Jahren fast in der Situation: ich habe auf meinen "Fußgänger" draufgetreten - ich konnte den TA-Notdienst erreichen, der es dann erledigt hat. Nicht auszudenken, das Tier so noch über Nacht leiden lassen zu müssen - aber was tun in einem solchen Fall??

Trotzdem gehört sowas natürlich nicht in einen "Ratgeber" für 2,99 €
 
Raven schrieb:
Ich habe mir das Wellensittichbuch aus der Reihe angeschaut - einiges von dem was darin stand, waren wirklich alte Zöpfe aus der Zeit von vor 20 Jahren. Zu empfehlen sind diese Bücher wirklich nicht.

Was die Sache mit dem selber einschläfern angeht: die Züchterin, bei der ich meine ersten Wellis kaufte, eine wirklich nette Person, hat mir seinerzeit auch gesagt, dass sie es notfalls so macht, wenn klar ist, dass ein Vogel nicht mehr zu retten ist und sich nur noch quält. Ich war selber vor 2 Jahren fast in der Situation: ich habe auf meinen "Fußgänger" draufgetreten - ich konnte den TA-Notdienst erreichen, der es dann erledigt hat. Nicht auszudenken, das Tier so noch über Nacht leiden lassen zu müssen - aber was tun in einem solchen Fall??

Trotzdem gehört sowas natürlich nicht in einen "Ratgeber" für 2,99 €
1. Wer hat denn ständig Äther im Haus?
2. Ausserdem ist es rechtlich verboten ein Tier zu töten.

Und in fast jeder größeren Stadt gibt es eine Tierklinik die Tag und Nacht offen hat.

Und die meistens guten TA sind auch nachts zu erreichen.
 
Gesetze zum Thema

Tierschutzgesetz (TierSchG) - Auszüge
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Mai 1998 (BGBL I S.1105)



Erster Abschnitt
Grundsatz

§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



Dritter Abschnitt
Töten von Tieren

§ 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
 
gibts von der buchreihe noch nen katzenratgeber, in dem steht wie man kostengünstig katzenbabys im see ertränkt?
früher, als TAs die vögel behandelt haben noch mangelware waren, haben solche methoden vielleicht noch ihre daseinsberechtigung in einem ziervögelbuch gehabt, aber heutzutage gehören solche beschreibungen aus büchern verbannt.

trotzdem muss man sich vor augen führen, dass in den meisten fällen die alternative zum "selbst töten" nicht etwa die einschläferung vom TA ist, sondern ein langsames und qualvolles dahinsiechen des tieres, bis es von selbst tot umfällt. den immerhin kostet das einschläfern von kleintieren meistens doppelt oder dreifach so viel wie das tier an sich, also wirtschaftlich gesehen ein völlig unrentables geschäft.
 
E-mail an den Verlag

ich habe so eben folgenden E-Mail an den Verlag geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern habe ich Ihren Nymphensittichratgeber erworben. Mit großen Ensetzen
musste ich unter dem Kapitel Krankheit eine ausführliche Beschreibung zur
Euthansie eines Nymphensittichs lesen.

Das ist der absolut gröbste Unfug, den ich jemal in einem
Nymphensittichratgeber gelesen.

Ihre Stelle würde ich Aussagen, die man in einem Buch veröffentlicht,
erstmal prüfen. Es ist schon fast eine Aufforderung zur Tierquälerei. Falls
es Ihnen entgangen sein sollte, in Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz.

Da steht u.a.:

Tierschutzgesetz (TierSchG) - Auszüge
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Mai 1998 (BGBL I S.1105)



Erster Abschnitt
Grundsatz

§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das
Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf
einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



Dritter Abschnitt
Töten von Tieren

§ 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den
gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet
werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen
weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften
zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden,
wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein
Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und
Fähigkeiten hat.

(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben
oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis
zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in
Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der
Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den
Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1
Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt
es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

Hiermit bitte ich, dieses Buch mit dieser Aussage umgehend vom Markt nehmen
und das Thema "Euthansie Do it yourself" nicht in eine Neuauflage zu
übertragen.

Gern erwarte ich Ihre Stellungnahme dazu.

--
Freundliche Grüße


Claudia S. Schiller
 
moment... geht aus dem tierschutzrecht dann nicht hervor, dass ein laie ein wirbeltier durchaus töten darf, wenn er es unter vermeidung von schmerzen tut? und ein langsamer und qualvoller tod ist ja ein hinrechender grund einem wirbeltier zu töten. eher wäre es doch strafbar ein solches tier nicht zu töten.
das einzige problem ist natürlich: wie kann ein nicht-TA überhaupt einschätzen dass ein tier totkrank ist? ich denke ein durchschnittlicher nymphensittichbesitzer kann das nicht. aber ein züchter mit jahrelanger erfahrung kann sicher einschätzen (in vielen fällen sogar besser als er TA) ob ein vogel chancen hat zu überleben. ein schneller genickbruch ist denke ich mal noch stress- und schmerzfreier als eine einschläferung beim TA.
 
Raven schrieb:
Was die Sache mit dem selber einschläfern angeht: die Züchterin, bei der ich meine ersten Wellis kaufte, eine wirklich nette Person, hat mir seinerzeit auch gesagt, dass sie es notfalls so macht, wenn klar ist, dass ein Vogel nicht mehr zu retten ist und sich nur noch quält. Ich war selber vor 2 Jahren fast in der Situation: ich habe auf meinen "Fußgänger" draufgetreten - ich konnte den TA-Notdienst erreichen, der es dann erledigt hat. Nicht auszudenken, das Tier so noch über Nacht leiden lassen zu müssen - aber was tun in einem solchen Fall??

Trotzdem gehört sowas natürlich nicht in einen "Ratgeber" für 2,99 €

Schon richtig. Aber wer kann schon immer richtig beurteilen wann es keinen Sinn mehr macht den Vogel am Leben zu erhalten? Ich möchte garnicht wissen wie viele Leute da auf dumme Gedanken kommen, Du weißt was für Bekloppte auf der Welt rumlaufen, von den Alleskönnern und möchtegernmedizienern ganz abgesehen

In Deinem Fall war es das einzig richtige und die Art der Tötung empfinde ich als human.

Dennoch ist es verboten Anleitungen zum Töten eines Wirbeltieres zu veröffentlichen! Eben aus dem Grund den ich oben nannte
 
@chiemera

Du hast völlig recht, bei einer Nachfrage beim Tierschutzbeauftragten des zuständigen Ministeriums erhielt ich vorletztes Jahr die Antwort, dass auch ein Laie, der die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten habe (exakt Gesetzestext), eine fachgerechte Tötung zur Ersparung von Leid (also im spezifischen Krankheitsfalle, wie er sagte) vornehmen dürfe. Auf meine Nachfrage, wer diese Kentnisse und Fährigkeiten überprüfe und wie diese im einzelnen definiert seien, sagte er mir, dass man davon ausgehen müsse, dass eine solche Befähigung in der Eigenverantwortlichkeit läge. Ich möchte das garnicht weiter ausführen, bevor noch irgendwelche zufälligen und vielleicht querorientierten Mitleser, die zeitweilige durch die Foren streifen, auf falsche Ideen kommen.

Gruss piaf
 
ach, noch ergänzend, jede unbegründete Handlung dieser Art oder Handlungen aus nachweislicher Unkenntnis sowie eine fehlerhafte Durchführung sind eine Gesetzeswidrigkeit.

Also bevor hier jemand auf die Idee kommt, er könne das auch......


Gruss piaf
 
piaf schrieb:
@chiemera

Du hast völlig recht, bei einer Nachfrage beim Tierschutzbeauftragten des zuständigen Ministeriums erhielt ich vorletztes Jahr die Antwort, dass auch ein Laie, der die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten habe (exakt Gesetzestext), eine fachgerechte Tötung zur Ersparung von Leid (also im spezifischen Krankheitsfalle, wie er sagte) vornehmen dürfe. Auf meine Nachfrage, wer diese Kentnisse und Fährigkeiten überprüfe und wie diese im einzelnen definiert seien, sagte er mir, dass man davon ausgehen müsse, dass eine solche Befähigung in der Eigenverantwortlichkeit läge. Ich möchte das garnicht weiter ausführen, bevor noch irgendwelche zufälligen und vielleicht querorientierten Mitleser, die zeitweilige durch die Foren streifen, auf falsche Ideen kommen.

Gruss piaf

selbst ein tiermediziner hat nicht immer ahnung von dem, was er macht. da liegt es auch in seiner verantwortlichkeit, was er bei schweren krankheitsfällen macht. darin liegt der segen und der fluch der tiermedizin: die möglichkeit der einschläferung. selbst einem TA ist es in vielen fällen schwer zu beurteilen, ob er weiter leiden verantworten kann oder ob das tier nun wirklich nicht mehr behandelbar ist.
wo ein TA sagt: einschläfern, sieht ein anderer vielleicht noch eine möglichkeit der behandlung.
das liegt nicht nur am können und wissen des TA, sondern auch an seinem charakter, seiner moralischen einstellung und nicht zuletzt an der geldgier. ich habe schon den einen oder anderen vogel behandeln lassen, der laut züchter keine chance auf genesung hatte, der TA ihm aber sehr wohl chancen eingeräumt hat.
ergebnis: die vögel starben alle, der TA hatte in jedem der fälle gut 100 euro mehr in der tasche. im nachhinein weiß ich, das die behandlung nicht mehr geholfen hätte, und das sie entweder aus grober unwissenheit des TA oder aus reiner geldgier durchgeführt wurde.

und ich denke dass in vielen fällen ein züchter, der bei einer bestimmten tierart in vielen jahren schon hunderte von krankheitsfällen hatte, besser beurteilen kann ob ein tier eine chance hat oder nicht als ein TA, der vielleicht 10 mal in seinem leben kontakt mit dieser art hatte.

und ein schnelles kopf umdrehen in gewohnter umgebung ist für einen vogel sicher besser als der stressige weg zum TA.
 
Das Problem ist, dass manch einer auch den Kopf umdreht, wenn es medizinisch nicht notwendig ist, das wiederum wirst Du seltener beim Tierarzt finden.

Zuchterfahrung in allen Ehren, aber Tötung aus welchen Gründen auch immer gehört meines Erachtens generell nicht durch Tierhalter ausgeführt, die nicht eine spezielle Ausbildung nachweisen können.

Gruss piaf
 
Zuletzt bearbeitet:
Chimera schrieb:
und ich denke dass in vielen fällen ein züchter, der bei einer bestimmten tierart in vielen jahren schon hunderte von krankheitsfällen hatte, besser beurteilen kann ob ein tier eine chance hat oder nicht als ein TA, der vielleicht 10 mal in seinem leben kontakt mit dieser art hatte.
Dieses Billig-Buch richtet sich sicher nicht an Züchter, sondern an den durchschnittlichen Vogelfreund, wenn nicht sogar Anfänger in der Haltung. Solche Tipps haben in diesen Büchern einfach nichts verloren. Und wer weiß wer das ganze nutzt, um einen kreischenden zu lauten und zu viel Dreck machenden gesunden Nymphen nicht auch versucht mit dieser Methode zu entsorgen. :nene:

Vielleicht kommt jemand auch auf die Idee einem Kind dieses Buch zu schenken, weil es mal einen Vogel (was steht im Buch dazu, doch besser zwei?) geschenkt bekommen soll, ohne es selbst vorher durchzulesen. Und für kindgerecht halte ich das nun wirklich nicht.

LG
Meike
 
Fakt: der Hinweis gehört nicht in so ein Buch...

andererseits ist in den Postings wieder jede Menge Spekulation...
Man regt sich über den Hinweis in dem Ratgeber auf, plädiert aber für das Hals umdrehen und Genick brechen. So ein ausgemachter Schwachsinn...
Ebenso die Aussage, daß der TA sich erstmal bereichern will...

Die Masse der Vogelhalter hängt an seinem gefiederten Freund. Die Masse der Menschen ist nicht in der Lage sich am eigenen Vogel zu vergreifen. Wer sich dazu entschließt, seinen Vogel durch ne Äthernarkose zu töten, der ist entweder in einer Notlage ( aber dann hat er meist auch keinen Äther zur Hand ), oder er hätte auch andere Wege genutzt, um sich seines Vogels zu entledigen.
Mich stört oft, daß immer wieder Spekulationen zum Gegenstand der Diskussionen werden. Das ist doch Unsinn. Die meisten Halter sind weder besser noch schlechter als ich/oder Ihr. Ausnahmen gibt es in allen Lebenslagen.
Und ob ein Vogel am Verenden ist, das erkennt wohl jeder verantwortungsbewußte Vogelhalter. Und sollte großes Leid bestehen, dann kann ich mir für den Vogel schlimmeres vorstellen, als schnellstmöglich erlöst zu werden.

Gruß der Max
 
wie ist das eigentlich mit den ratgebern? irgendwie kontroliert werden die ja nicht, oder?
ich könnte also theoretisch (vorrausgesetzt ein verlag druckt mich ab) ein buch über die ernährung von nordasiatischen wüstenratten schreiben, ohne einen hauch von ahnung darüber zu haben?

und wie siehts mit ratgebern zum thema menschliche gesundheit? kann man da auch seinen geistigen sperrrmüll auf papier drucken und verkaufen, ohne das das jemand kontrolliert?
 
hallo,

jeder rotz kann ein tierbuch schreiben, ohne zensur.
es gibt keine richtlinien, weil die tierhaltung nicht gleich bleibt, und auch ansichtssache ist.

was das töten betrifft, gibt es ja auch noch das, das man tiere zum verzehr töten darf.

so zuverlässig ist das alles nicht.
und wo kein kläger ist, da ist kein angeklagter.
so unglaublich es ist, aber so sterben viele tiere und keiner weiß es. :(
 
maximilian schrieb:
Und ob ein Vogel am Verenden ist, das erkennt wohl jeder verantwortungsbewußte Vogelhalter. Und sollte großes Leid bestehen, dann kann ich mir für den Vogel schlimmeres vorstellen, als schnellstmöglich erlöst zu werden.
Wird er durch diese Methode aber doch offenbar nicht, wenn man dem Tierarzt Glauben schenken darf.

Klar, wer seinen Vogel vergiften oder sonstwie loswerden will, findet Wege und Methoden. Soetwas in einem RATGEBER für Vogelfreunde und Kinder zu empfehlen finde ich aber einfach allerunterstes Niveau, egal wie gut oder schlecht das in der Praxis umsetzbar ist. Es gibt einfach Tipps, die man besser weglässt. Manchmal gibt es auch Bücher, die man besser weglässt.

LG
Meike
 
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Thema: Nymphensittichratgeber / Einschläfern im Do it yourself-Verfahren

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