Österreich IST/WIRD frei

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sag noch einer gegenwehr und widerstand bringt nix

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Tina

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http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=556084


Vogelgrippe:
Stallpflicht wird gelockert

(diepresse.com) 03.05.2006

In einer Expertensitzung im Gesundheitsministerium wurde beschlossen die Stallplicht nur noch in definierten Gebieten aufrechtzuerhalten.



Die Stallpflicht für Geflügel wird nach Ablaufen der derzeitigen Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in bestimmten Risikogebieten, die von den Experten nun genau definiert werden, wird die Verordnung weiter aufrecht erhalten. In der kommenden Woche sollen diese Gebiete genau bestimmt werden. In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai aufgehoben. Dazu haben sich Mittwochabend die Experten des Gesundheitsministeriums, der Veterinärmedizinischen Universität, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie alle neun Landesveterinärdirektoren und Vertreter der Geflügelwirtschaft bei einer Sitzung geeinigt.


Weiterhin Stallplicht in Gebieten mit hoher Hausgeflügeldichte

Im Detail heißt das, dass in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen, die Stallpflicht aufrecht bleibt. Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt-Stadt, Radkersburg, St. Pölten-Stadt, Linz-Land und Braunau am Inn. Das gleiche gilt für jene Risikogebiete, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes.

Ebenso wird die Stallpflicht in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind, nicht aufgehoben wie das Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und das oberösterreichische Seengebiet. In einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt die Verordnung ebenfalls weiterhin. Das wurde laut Gesundheitsministerium als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben auf Grund der hohen Tiertransportdichte, ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Dabei sind die Bezirke Feldkirchen und Mattersburg zusätzlich betroffen.

Strenge Richtlinien müssen weiter eingehalten werden

Dennoch gelten in nicht betroffenen Gebieten weiterhin strenge Richtlinien, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (VP). Die Sicherheitsmaßnahmen sind etwa die Durchführung dokumentierter klinischer Untersuchungen von einem Betreuungstierarztes bis Mitte Juni für Betriebe, die der Registrierungspflicht unterliegen (über 350 Legehennen, bzw. Eiervermarktung, Anm.). Werden in einem Freilandbetrieb Gänse, Enten oder Strauße gehalten, so sind diese getrennt von Hühnern und Puten zu halten und eine serologische Untersuchung muss durchgeführt werden. Weiters dürfen von diesen Betrieben kein Hausgeflügel in andere geflügelhaltende Betriebe gebracht werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung, wie Tränkung und Fütterung nur im Stall oder in einem überdachten Unterstand, die Abgrenzung von Oberflächengewässern etc. gilt weiterhin.

An der Meldepflicht für kleine Geflügelhaltungen, sowie an dem flächendeckenden Wasservogelmonitoring (Einsendeverpflichtung von toten Wasser- und Greifvögeln) wird weiterhin festgehalten. Das zusätzlich durchgeführte Wildvogelscreening im Mai wird durch ein ganzjähriges Untersuchungsprogramm von kranken Wildvögeln an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität abgerundet.

„Breiter Konsens gefunden“

Mit den neuen Maßnahmen wurde „ein breiter Konsens gefunden“, sagte Rauch-Kallat. So können die Tiere in Nicht-Risiko-Gebieten bald wieder ins Freie, aber dennoch werden weiterhin größtmögliche Maßnahmen im Kampf gegen die Vogelgrippe ergriffen. Auf die Frage, ob diese „Lockerung“ eine Reaktion auf das Verhalten von Geflügelhaltern wie Toni Hubmann sei, der trotz Stallpflicht seine Tiere demonstrativ ins Freie ließ, meinte die Ministerin: „Das ist eine Lösung, die wir immer angestrebt haben. Ich habe immer gesagt, dass ich die Stallpflicht nur solange will, wenn es absolut notwendig ist.“

(APA)
 
so hier das offizielle statement von der seite des BM

zumindest mal ein teilerfolg würd ich sagen

grüsse
Tina

www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments...der_expertensitzung_zur_stallpflicht_am_3.pdf

Ergebnis der Expertensitzung zur Stallpflicht am 3. Mai 2006
Teilnehmer der Sitzung waren Expert/innen aus dem BMGF, der Veterinärmedizinischen Universität, der AGES sowie alle neun Landesveterinärdirektor/innen und Vertreter/innen der Geflügelwirtschaft.
Alle Teilnehmer/innen waren sich einig, dass aufgrund des derzeitigen Vorkommens von H5N1 in der Wildgeflügelpopulation in Österreich die Gefahr für das Eindringen des Virus in den Hausgeflügelbestand heute höher ist als im Herbst vergangenen Jahres bzw. als im Februar 2006.
Daher wird grundsätzlich an der Stallpflicht bzw. Haltung im überdachten und eingezäunten Auslauf zum Schutz des heimischen Wirtschaftsgeflügels nach dem 12. Mai festgehalten.
Nach Berücksichtigung von entsprechenden Risikokriterien bedeutet dies im Detail:
die Stallpflicht gilt nach dem 12. Mai 2006:
1. in Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen (Basis Bezirksgrenzen). Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt – Stadt, Radkersburg, St. Pölten – Stadt, Linz – Land und Braunau am Inn.
2. in jenen Risikogebieten, die im Februar 2006 auf Vorschlag der Bundesländer festgelegt wurden, mit Ausnahme des Kärntner Seengebietes,
3. in Gebieten, die sich mindestens innerhalb eines Kilometers entlang von Flußläufen und Seeufern befinden, an denen im Zuge des Wildvogelmonitorings seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögel aufgetreten sind. (Donautal, Murtal ab Bruck an der Mur und oberösterreichisches Seengebiet)
4. in einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe. Das wurde als notwendig erachtet, da von großen Geflügelschlachtbetrieben aufgrund der hohen Tiertransportdichte ein hohes Risiko einer Ausbreitung der Tierseuche ausgeht. Durch Punkt 4 zusätzlich betroffene Bezirke sind: Feldkirchen und Mattersburg
In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai 2006 aufgehoben.
Für jene Betriebe die sich nicht in Gebieten Punkt 1 bis 4 befinden und daher die Freilandhaltung durchführen können sind folgende Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend gültig:
• Betriebe, die der Registrierungspflicht unterliegen (Über 350 Legehennen, bzw. Eiervermarktung), haben bis Mitte Juni eine dokumentierte klinische Untersuchung von ihrem Betreuungstierarztes durchführen zu lassen.
• Werden in einem Freilandbetrieb Gänse, Enten oder Strauße gehalten, so sind diese getrennt von Hühnern und Puten zu halten. Eine serologische Untersuchung ist durchzuführen.
• Weiters darf von diesen Betrieben kein Hausgeflügel in andere Geflügel haltende Betriebe verbracht werden.
• Die Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung, wie Tränkung und Fütterung nur im Stall oder in einem überdachten Unterstand, die Abgrenzung von Oberflächengewässern etc., gilt weiterhin.
Generell wird an der Meldepflicht für kleine Geflügelhaltungen, sowie an dem flächendeckenden Wasservogelmonitoring (Einsendeverpflichtung von toten Wasser- und Greifvögeln) festgehalten.
Das zusätzlich durchgeführte Wildvogelscreening im Mai wird durch ein ganzjähriges Untersuchungsprogramm von kranken Wildvögeln an der Geflügelklinik der Veterinärmedizinischen Universität ergänzt.
Eine entsprechende Verordnung wird die Gesundheitsministerin im Laufe der nächsten Woche ausarbeiten lassen.
Diese Maßnahmen werden nach Abschluss der Wildvogelscreenings und der weiteren Beobachtung des Auftretens von H5N1 im Wildvogelbestand im Laufe des Juni evaluiert und bei Bedarf angepasst.
 
ich suche mich gerade dumm und blöde zu dem punkt 2.

ich google die ganze zeit, finde aber nichts, wo steht, welche risikogebiete am februar 2006 festgelegt wurden.

entnehme ich das richtig, dass, falls ich unter risikogebiet bei punkt 2 falle, die tiere draussen lassen darf, aber die puten u hühnern von enten getrennt halten muss und dass ich sie nicht im freien füttern und tränken darf.

was ist aber mit dem teich? ich werde meinen enten doch nicht das baden, gerade im juni verbieten.
 
hallo

also wegen der risikogebiete musst du auf der seite vom bm schauen..da sind die vos alle drauf

und wenn du unter eines der p2 gebiete fällst besteht weiterhin stallpflicht

enten und gänse sind.so lese ich das,überall getrennt zu halten*grummel*

grüsse
Tina
 
hab ich schon, aber ich finde da rein gar nichts.

lediglich ein paar verordnungen in denen risikogebiete erwähnt werden, aber keine seite wo die risikogebiete aufgelistet sind!

warte mal, hab da was gefunden.

guck mal: http://www.noe.gv.at/SERVICE/LF/LF5/gefluegelpestrisikoverordnung.pdf

na toll, ich falle unter pkt 2.... nur weil diese verdammte donau an einen ort in meiner gemeinde grenzt! wobei von unserem hof aus, die donau weeeeeit weg ist

also diese "gelockerte" stallpflicht bring rein gar nichts, sieh mal wieviele gemeinden darunter fallen....

ist deine dabei?
 
hallo

also du weisst schon das du weit besser informiert bist als die meisten deiner nachbarn..und wo kein kläger da kein richter..mehr sag ich lieber nicht

grüsse
Tina
 
...weil ich mich gerde so geärgert habe, weil man schon wieder nichts aktuelles fiindet, man sich alles mühsam zamklauben muß..., alles schön extra verwirrend erklärt wird und man einfach irgendwie keinen Überblick mehr hat,... und ich es einfach satt habe, mich ständig durch neue Verordnungen, und zig Änderungen zu wühlen und ich das ohnehin schon immer mal die entsprechende Adresse loswerden wollte, habe ich nun auch ein Mail abgeschickt:


An die Frau Bundesministerin und andere mit der Geflügelpest-Problematik betraute Personen!

Es wäre toll, wenn die neuen Verordnungen zumindest zeitgerecht auf der Bundesministeriums-HP veröffentlicht werden und nicht erst immer einige Tage im Nachhinein... – wenn man Geflügelhalter, denen ihre Tiere nicht egal sind, schon laufend schikaniert und kriminalisiert und versucht Verwirrung zu stiften wo’s nur geht... – und dies nahezu unbegründet auf Kosten unschuldiger Tiere.

Aber vielleicht ist es ja genau das was man damit bezwecken möchte, nämlich daß Geflügelhalter und Züchter ihre Tiere aufgeben, weil sie die damit verbundene Tierquälerei nicht mehr langer mitansehen können, Tiere unnötigerweise geschlachtet werden und teils sehr alte Geflügelrassen aussterben werden. Unterstützung für die Kleinen (Halter, Züchter, Kleintierzüchtervereine) denen dadurch ebenso erheblicher Schaden entsteht (sei es finanziell als auch gefühlsmäßig) gibt es natürlich wieder nicht – im Gegenteil denen, die ihr Geflügel frei (natürlich) und somit wesentlich gesünder halten, werden zusätzlich Steine in den Weg gelegt. Aber daran denkt sicher niemand oder es ist den Politikern da oben sowieso egal und den Käfighennen-Haltern nur recht - Hauptsache der wirtschaftliche Schaden hält sich in Grenzen und Tierquäler (Massentierhaltung, Legebatterien) werden wieder unterstützt. Bravo! Wozu dann das neue Tierschutzgesetz? Man kann nur noch den Kopf schütteln und am besten aufhören zu denken, wenn man sich nicht ständig aufregen möchte...

Erfreulich, dass andere Länder diesbezüglich im Sinne ihres Volkes und ihrer Mitgeschöpfe entscheiden – traurig, dass Österreich scheinbar wieder nur im Schatten Deutschlands steht und nicht fähig ist eigene Entscheidungen zu treffen! Aber wenn wundert sowas noch...

Nun ich hoffe, dass die Freiheit (die wie man hört, leider wieder nicht alle betreffen soll) diesmal von längerer Dauer ist und man nicht wieder unnötiger Weise Panik verbreitet, wo es bisher keinen berechtigten Grund dazu gibt (das sollte man mittlerweile eigentlich bemerkt haben). Denn auch das führt zu unberechtigtem wirtschaftlichem Schaden auf Kosten der Steuerzahler! Vom Leid der Tiere und Sorgen deren Besitzer noch gar nicht zu sprechen.

...eine ziemlich verärgerte Bürgerin, die nicht mal selber Geflügel hält (den ganzen „Zirkus“ rund um die Geflügelpest aber schon lange an verschiedenen Stellen mit den verschiedenen Hintergründen mitverfolgt), der das damit verbundene Leid der betroffenen Personen und Tiere nicht völlig egal ist und deren Mitbürger ähnlicher Meinung sind und vieles in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen können und sich nicht für blöd verkaufen lassen wollen...

mfg
xxx

...ich will keine Beschwichtigungen oder ähnliches, sondern möchte dieses Mail als Denkanstoß in Richtung einer - für ALLE - ANNEHMBAREN Lösung verstanden wissen. Und erwarte mir ein realistisches Sehen der Tatsachen. Das wäre mein Wunsch! Zugleich entschuldige ich mich für die emotionsgeladenen Schreibweise, aber hoffe sie können meinen Ärger trotzdem irgendwie nachvollziehen...
 
Find ich toll, daß Du Dich so einsetzt, obwohl Du nicht mal selber betroffen bist. :zustimm:
 
hallo

so hier ist sie nun..wie gesagt..mässig überraschend..mal davon abgesehen das sie die bezirke mit geflügelschlachthöfen aus der vo rausgenommen haben..ansonsten wie angekündigt

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attac...iosvo_2006.pdf

ansonsten hab ich grad mit dem ta meines vertrauens gesprochen..er ist voll erfreut nun zum offiziellen kloakenstierler befördert worden zu sein ;-) ..OT..und meinte..also er würde mal abwarten bis man aufgefordert wird die vorgeschiebenen kotproben oder kloakenabstriche,natürlich auf eignen kosten,alle 3 monate durchzuführen..übrigens gilt das auch für tauben..DAS ist überraschend..ansonsten meint er ,wie ich leider auch,das man nun die kleinen geflügelhalter abmurksen will,sehr erfolgreich leider

nun..mich nicht..meine sind und waren draussen..fröhlich und gesund..und daran wird sich auch in zukunft nichts änderen

lg
Tina
 
Hallo Tina,

ich finde es toll, dass du immer so gut informiert bist und das an uns weitergibsts. Du schreibst, dass auch Tauben von der neuen Verordnung betroffen sind, aber wenn ich richtig gelesen habe, sind Brieftauben ausgenommen. Und ich habe auch nichts von irgendwelchen Proben gelesen. Für mich besteht da kein Unterschied zwischen Tauben und Tauben. Habe ich da was überlesen?

Liebe Grüße

Susanna
 
hallo

also zu dem *testen* der tiere ansich steht ohnehin kaum was in der vo..aber mein doc,der da ansich recht gut informiert ist(hihi..ich sitz ihm schliesslich im nacken und bin ein guter kunde ),meinte das kloakenabstrichen vorgesehen oder im notfall (sollten die tiere kaum einzufangen sein) auch kotproben akzeptiert würden

zu den tauben..tja diese lücke wurde wohl geschlossen den sie sind bereits im ersten absatz aufgezählt,was ja neu ist..und warum auch immer,da musst du nen taubenzüchter fragen,unterscheidet man rasseoder ziertauben?? und brieftauben,die herrschaften sind sogar in extra vereinen organisiert soweit ich das als nichttaubenfreund mitbekommen habe..und die vo stellt eindeutig fest das die täubchen nichtmal bei wettberweben risikogebiete überfliegen dürfen ,meno hoffendlich wissen die das dann auch..und erlaubt das freisetzen zu übungs und trainigsflügen in der schlagnähe..allerdings sind hier gezielt NUR die brieftauben genannt

ich befürchte schlichtweg ,ohne nun wem nahetreten zu wollen das die brieftaubenzüchter sich ausreichender gewehrt haben..die sind recht taff organisiert was ich so hörte..und es ist ja ein nettes spiel die gruppen der geflügelhalter zu entzweien damit die gegenwehr so gering wie möglich bleibt

lg
Tina

ps sorry der link oben funkt ned

hier der richtige

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/atta...89193260/ii_189_2006_geflpest-biosvo_2006.pdf
 
sind Brieftauben ausgenommen.

das ist auch ein Punkt, den mir bisher noch niemand erklären konnt, warum Vögeln aus Käfigen in Innenhaltung nicht ausgestellt werden, aber Brieftauben fliegen dürfen (noch dazu über Grenzen). Ja aber wie du sagst, da geht's wohl um mehr Geld (und ja die sind extra organisiert) - denke auch, daß sie sich da erfolgreicher gewehrt haben, bei den Kleintierzüchtern tut sich ja leider nicht viel. Der Verdand schläft leider! Und ich hab schon wieder die nächste Hiobsbotschaft ins Postfach bekommen - zwar nicht direkt mit der Geflügelpest - aber im weiteren Sinne hängts auch damit zusammen. Und ja angesichts dessen, bin ich sogar fast sicher, daß sie die Kleintierzüchter ruinieren wollen...

Die werden also bald wieder was von mir hören... - ebenso der Verband... 8(

Das mit dem entzweien ist auch richtig - deshalb sollten auch die, die nun erstmal auf der sicheren Seite sind, nicht der Meinung sein, daß sie das andere nun nichts mehr angeht. Die sind natürlich nun die armen Schweine, denen somit nun auch die Unterstützung derer fehlt (gute Taktik), die ihr Geflügel nun wieder beruhigt draußen halten können.
Fragt sich nur wie lange....

Auch las ich heute – dass es wohl „Absicht“ war, dass die drei Tage keine Verordnung zu finden war und quasi erst jetzt rechtskräftig ist, da die Eier somit weiterhin als Freilandeier gelten...8(
 
hallo,
ich glaube auch, dass es bei den Brieftauben um mehr geht, als um die Tiere. Was ich so mitbekommen habe, hat es in Deutschland ziemliche Brösel mit den Züchtern gegeben, weil sie einige (im Vergleich zu den anderen Vögeln wirklich nur einige, das ist nicht geringschätzig gemeint) Brieftauben getötet haben. Der Kleintierzüchterverband ist ziemlich schwach, in bin in einem Verein und es gibt kaum Bemühungen, die Ausstellungsverordnungen (genehmigung durch Amtstierartz) auszunutzen und zu kämpfen. Da machen es die meisten so - wie ich - sich einfach nicht daran halten und hoffen, dass man nicht erwischt wird.
Ich muss auch sagen, dass ich nicht weiß, wie ich mich verhalten würde, wenn ich Hühner oder Gänse hätte, die ja wesentlich gefährdeter sind als Tauben.

Übrigens, die Tauben waren immer schon im ersten Absatz, sonst hätte sich niemand an die Stallhaltung für Tauben gehalten. Die meisten glauben sowieso, sie sind ausgenommen.

Grüße Susanna
 
wenn ich mich nicht gerade verhört habe, darf ab morgen alles Geflügel in Ö wieder raus!!! :freude:
Fast zu schön um wahr zu sein... :prima: :zustimm:

kam gerade im Radio (da es seit April (oder so) keinen positiv getesteten Fall mehr gab.)
 
http://www.vienna.at/engine.aspx/pa...erp-20060531-102933/dc/om:vienna:wien-aktuell

Vogelgrippe: Stallpflicht aufgehoben
Der letzte H5N1-Fall bei einem Wildvogel wurde am 26. April dieses Jahres nachgewiesen. Nach der langen Zeit der Stallpflicht sieht die Ministerin die Gefahr gebannt, die Hühner dürfen endlich wieder ins Freie.

Mit 1. Juni wird die Stallpflicht endgültig in ganz Österreich aufgehoben. Seit 12. Mai galt diese Maßnahme nur mehr für einige Risikogebiete. „Diese Entscheidung habe ich nach Beratungen mit meinen Experten getroffen", sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) am Mittwoch zur APA. Der bisher letzte positive Nachweis des auch für Menschen gefährlichen H5N1-Virus bei einem Wildvogel erfolgte in Österreich am 26. April.

Im Mai wurden vorwiegend in Risikogebieten 570 Kotproben von Schwänen, Enten und Gänsen gezogen und untersucht. „Bei keiner wurde H5N1 nachgewiesen", berichtete die Ressortchefin. Rauch-Kallat betonte jedoch: „Wir müssen trotzdem wachsam bleiben." In Dänemark sei es zum Beispiel sechs Wochen nach dem letzten Auftreten eines H5N1-Falls bei einem Wildvogel zu einem Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand gekommen.
 
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