Offene/geschlossene Beringung artgeschützter Vögel

Diskutiere Offene/geschlossene Beringung artgeschützter Vögel im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Könnte das ein Schweizer Stiftring sein?
Hallo Sven,

Volltreffer, genau so ein Ring ist es. Habe es gestern erst gesehen, dass es keine Klammer, sondern ein dunkelgrauer Stift ist, der den Ring sichert.

Hallo Beate,

also wir werden Coco jetzt beruhigt anmelden und auch versuchen, etwas über den Züchter zu erfahren. Danke für die Tips.

Klasse Forum hier, super Hilfestellungen...bin gern hier :bier:
 
Hallo Jens,

danke für die PN- deine Frage ist mir untergegangen :trost:
Also ein Schweizer Stiftring ist eine alte Kennzeichnungmöglichkeit und gleichzusetzen mit offenen Ringen.
Sie ist heute nicht mehr für Neuberingungen zulässig (geschlossene Ringe vorgeschrieben).
 
fisch schrieb:
Hallo Jens,

...
Also ein Schweizer Stiftring ist eine alte Kennzeichnungmöglichkeit und gleichzusetzen mit offenen Ringen.
Sie ist heute nicht mehr für Neuberingungen zulässig (geschlossene Ringe vorgeschrieben).

Kann man in etwa sagen, wie lange das schon nicht mehr gemacht wird/werden darf? Soviel ich weis, ist im Raum Dortmund noch immer eine offene Beringung üblich.
So ein schweizer Stifring konnte auch zu jeder Zeit angebracht werden?
Der Stiftring besagt also nicht, dass der Vogel aus der Schweiz kommt?

Wenn ich wenigstens den Zücher erfahren könnte, denn zur Zeit ist mein Geier zwischen 4 und *~* Jahren alt. Etwas genauer hätte ich es schon gern. Wäre ja schade, wenn ich nur noch ein paar Jahre mit ihm hätte.
 
Bis wann die Ringe üblich waren, weiß ich nicht. Es besagt auch nicht, dass dies ein schweizer Vogel ist. (wahrscheinlich hat ein Schweizer vor X-Jahren diesen Ring erfunden)
Ich weiß aber, dass heute auch im Raum Dortmund eine geschlossene Beringung vorgeschrieben ist (bei deutschen Nachzuchten).
Offen darf nur mit Ausnahmegenehmigung beringt werden!
 
Hallo Sven,

Die Amtstierärztin Dortmund hat mir bei meiner Zuchterlaubnis gesagt das in Dortmund
Offen Beringt wird.

Begründung bei NB.

Um das Brutverhalten der Tiere möglichst so wenig wie möglich zu stören werden die Tiere erst bei verlassen der Bruthöhle beringt.
 
Paula kommt zwar nicht aus Dortmund, ist aber eine deutsche Nachzucht.
Sie trägt auch einen Schweizer Stiftring und sie ist eine NB.

Der Züchter hat mir erklärt, daß er die Tiere erst bei Abgabe beringt um die Eltern nicht unnötig zu stören.

So ein Ring ist ja immer etwas Fremdes.
 
Hallo Christa,

dass dies so gemacht wird, entspricht aber nicht den gesetzlichen Bestimmungen. In der BArtSchVAnlage6 (PDF-Datei) steht eindeutig, dass der Graupapagei geschlossen beringt werden muss.
Mein Grisu ist ja auch offen beringt gewesen und dafür hat Gitti (Geiergitti) eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen.
Wie soll jemand denn die legale deutsche Nachzucht nachweisen, wenn ein Graupi in einen anderen Behördenzuständigkeitsbereich abgegeben wird?
Eine deutsche Nachzucht lässt sich nunmal nicht mit einem offenen Ring nachweisen.
Auch ist der ATA nicht für die Genehmigung zuständig - zumindest nicht bei uns :zwinker:
 
@ Sven: Das stimmt so nicht mit der Ausnahmegenemigung. ich habe mich (wegen Tommies Eltern) auch mal wegen offene Ringe beim ATA erkundigt, er sagte mir ich bräuchte keine Sondergenehmigung sondern müsste sie halt nur bestellen. Das wars dann schon. Das ist Kreis Herford.
 
Ja klar kann jeder mit ZG einfach offene Ringe bestellen. Ist ja auch nicht verboten. Nur diese Ringe dürfen nicht ohne Genehmigung an Artgeschützte Vögel als Kennzeichnung genommen werden.
Wie gesagt, die Tierärzte sind nicht die Behörde, die diese Genehmigung nur erteilen darf. Schließlich werden die Bestandmeldungen auch nicht an die TÄ gegeben, sondern an die Untere/Obere Naturschutzbehörde (oder wer sonst zuständig ist) - das hat mit ATA nix zu tun.

Bis jetzt habe ich nichts schriftliches gefunden, was eine offene Beringung bei den Grauen erlaubt - denn diese offene Beringung steht den gesetzlichen Bestimmungen entgegen.
 
So, habe die Problematik der Kennzeichnung jetzt mal abgetrennt und zu Recht und Gesetz verschoben.
 
In der Bundesartenschutzverordnung, §§ 7 und 8, ist die Kennzeichnung und die Art der Kennzeichnung angegeben.
Eine PDF-Datei, wo alle Vögel mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung aufgeführt sind, gibt es hier.

Der Graupapagei MUSS also mit Artenschutzringen gekennzeichnet werden und diese sind GESCHLOSSEN.
Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Genehmigung und sind immer mit dem Vogel weiterzugeben.
 
jaco schrieb:
Wenn ich wenigstens den Zücher erfahren könnte, denn zur Zeit ist mein Geier zwischen 4 und *~* Jahren alt. Etwas genauer hätte ich es schon gern. Wäre ja schade, wenn ich nur noch ein paar Jahre mit ihm hätte.

Du kannst mit Angabe der Zahlen und Buchstaben vom Ring mal eine Anfrage an die
**********
stellen.
Meistens können die dort Angaben machen, wann und an wen der Ring damals ausgegeben worden ist.

So konnten wir herausfinden, das unsere Amigo vom Oktober 1978 ist (übrigens auch offen beringt und das kann auch laut unterer Landschaftsbehörde so bleiben).
Auf diese Weise kam dann auch zu Tage, das Amigo bei einem Züchter in Langenfeld und nur 100m Luftlinie von unserem Haus entfernt, stammt.
 
hallo!

also mir hat die ringstelle langen vor einigen wochen gesagt, daß sie wohl sagen dürfen wann ein ring herausgegeben wurde, aber nicht an wen.

bei uns im verein war am mittwoch der amtsta zum thema neue bundesartenschutzverordnung (schreibe gerade das protokoll) unser amtsta meinte, daß die behörde eine offnene beringung genehmigen kann aber nicht muß. wenn sie das tut, übernimmt die behörde auch die verantwortung darüber. bei uns im kreis ist es so geregelt, daß der amtsta (bei uns übrigens selber ein papageienzüchter, =gut fürs verständnis*g*) über diese dinge entscheidet.

er sagte, wenn eine nachzucht aus welchen gründen auch immer nicht geschlossen beringt werden kann, gibt es eine liste, welche kennzeichnung für welche art als 2. wahl zu nehmen ist, das kann der offene ring sein aber auch der chip. genhemigungspflichtig ist es auf jeden fall. die behörde kann die alternativkennzeichnung auch ablehnen. wird das jungtier dann nicht beringt, hat die behörde das recht zu beschlagnahmen.
 
......offner Ring

hallo,

habe im Jahr 2003 meine Jungtiere von einem Paar Graupapageien "offen" beringen müssen. Eltern sehr agressiv und heimlich gebrütet, dadurch Beringungszeitpunkt verpaßt.

folgender Ablauf:
- Antrag an die Untere Naturschutzbehörde
- Besuch eines Vertreters der Unteren Naturschutzbhörde
- Einsicht der Unterlagen
- Erteilung der Ausnahmegenehmigung
- Ringbestellung mit dieser bei der Ringstelle zzf
- Bezahlung des Kostenfestsetzungbescheides

- habe von der Ringstelle kürzlich erst Ringdaten mit Nennung des Züchters
erhalten.
Sachverhalt konnte problemlos dadurch geklärt werden

- Schweizer Stiftringe dürfen seit dem 01.01.2001 nicht mehr verwendet
werden. Ab dann kommen nur noch geschlossene Ringe zum Einsatz.

- wenn der Vogel einen Schweitzer Stiftring trägt, dann muß er, wenn er
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beringt wurde, vor 2001
geschlüpft sein.

- Graupapageien (u.a..) dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung offen
beringt werden - und dies in ganz Deutschland

mfG Werner Kiene
 
Thema: Offene/geschlossene Beringung artgeschützter Vögel

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