Papapgeienzuchtanlage

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glanderkay

Guest
Hallo
ich will in unserer Scheune eine Papageienzuchtanlage bauen.
Meine fragen sind, was können mir die Behörden in dem fall anhaben?
Und welche mindes grössen gelten für Papageien im Innenbereich
(Niedersachsen)

Mfg glander :?
 
Hi Glander,

da du keine Außenanlage hast, sondern eine Scheune nutzt, hast du natürlich mit dem Baurecht nix zu tun (außer du baust die Scheune um).
Absolut zwingend notwendig ist eine ZG, ohne die ist eine Zucht verboten und strafbar. Zuständig ist der ATA.
Da du wohl im großen Stil tätig werden möchtest, könnte weiterhin ein Sachkundenachweis verlangt werden.
Ebenso wird ein Quarantäneraum verlangt, um kranke Tiere separieren zu können.
Fragen dazu
Über die Größe der Mindestmaße kann man streiten, denn ohne Freiflug sind diese für die Meisten hier im Forum viel zu klein.
Gerade Großpapageien brauchen die Bewegung damit die Luftsäcke sich ordentlich entfalten können und die Bewegung (Flug) ist auch wichtig für die Gesunderhaltung der Geiers.

Die Nachbarn sollten auch weit genug entfernt sein, bzw. eine gute Schallisolierung geschaffen werden, denn sonst gibt es durch den zu befürchtenden Lärm auch Ärger mit den Nachbarn.
 
Hi Glander

wie Sven schon schrieb, wenn du nur innenausbau bei deiner scheune machst und dabei die aussenansicht nicht veränderst oder statik ( eventuell vorhandene wände entfernst ) braucht man eigendlich keine baugenehmigung.

mit den volligrössen muss ich Sven wiedersprechen, in niedersachsen gehen da die uhren ein wenig anders zu gunsten der vögel. bevor die verordnung über die haltungsbedingungen erlassen wurden, hatte niedersachsen selber schon eine solche mit mehr platz für die vögel. dieses wurde mir von bekannten aus niedersachsen so gesagt.
am besten machst du dich da bei deinem vet - amt kundig, die wissen am besten bescheid.
 
...besser mit der Bauaufsichtsbehörde sprechen, handelt es sich doch um eine Nutzungsänderung.

Dort erfährst DU, ob diese evtl. nur anzeigepflichtig ist, oder genehmigungspflichtig.
 
Leider gibt es für den Innenbereich keine Mindestvorgabe. Doch sowie gezüchtet werden soll, ist eh der Veterinär einzuschalten und der schaut schon nach demrechten. Die Vorgabe für Aussenvolieren sind in Niedersachsen für Aras wie folgt vorgeschrieben: 3*6m Grundfläche bei 2,50m Höhe.
 
Hi Jens

Leider gibt es für den Innenbereich keine Mindestvorgabe

falls du eine verordnung der bundesbehörde hast ??????? lese mal auf seite 7 rechte spalte, da steht

ich zitiere:
" für die arten, die in der regel in temperierten räumen gehalten werden müssen, ist eine innenvolliere entsprechend den maßen der aussenvolliere einzurichten " zitat ende.
irgendwo weiter steht dann geschrieben, bei vorhandener aussenvollie kann der schutzraum um 50 % verkleinert werden.
 
Hallo,

fisch schrieb:
da du keine Außenanlage hast, sondern eine Scheune nutzt, hast du natürlich mit dem Baurecht nix zu tun.
DAs kann, wie Grauadler schon schrieb, eine fatale Fehleinschätzung sein. Auch Nutzungsänderungen sind u.U. genehmigungspflichtig. Wenn du z.B. aus deiner Garage den PKW wirfst und Vögel reinpackst, geht das auch nicht ohne Genehmigung...

Viele Grüße,
Stefan
 
Stefan.S schrieb:
Wenn du z.B. aus deiner Garage den PKW wirfst und Vögel reinpackst, geht das auch nicht ohne Genehmigung...
Bei uns schon, da es keine Rolle spielt, für was die Nutzung gedacht war - alles, was als Nebengebäude zählt, hat die einzige Beschränkung in der Größe (darf nur nicht als Wohnraum genutzt werden).

Es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich die rechtlichen Belange sind.
 
Glanderkay interessiert es zwar schon gar nicht mehr, aber


Bei uns schon, da es keine Rolle spielt, für was die Nutzung gedacht war - alles, was als Nebengebäude zählt, hat die einzige Beschränkung in der Größe (darf nur nicht als Wohnraum genutzt werden).

eine Scheune ist kein untergeordnetes Gebäude. Es gibt Grössenbeschränkungen (aber nicht gleich Narrenfreiheit) für kleine Gebäude, sowieso vorausgesetzt, dass sie nicht als Aufenthaltsraum geeignet sind. Wohnraum ist nicht mit Aufenthaltsraum gleich zu setzen.

Es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich die rechtlichen Belange sind.

Das mag ja im allgemeinen Leben so sein, aber im Grunde sind alle Landesbauordnungen gleich strukturiert, und auch ihre Anforderungen decken sich doch sehr. Auch was die Kommunen/Kreise noch obendrauf setzen kann einen zwar manchmal wundern, aber es geht doch oft in die gleiche Richtung

In § 48 (10) LBO MV heisst es:

(10) Notwendige Stellplätze und Garagen dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden.


Eventuell sei glücklich derjenige, der einen (Ur-)Altfall (betreffend die Baugenehmigung) hat.
 
Hallo Sven,

fisch schrieb:
Bei uns schon, da es keine Rolle spielt, für was die Nutzung gedacht war - alles, was als Nebengebäude zählt, hat die einzige Beschränkung in der Größe (darf nur nicht als Wohnraum genutzt werden).
Als Laie frage ich mich gerade, wer wo überhaupt geschrieben hat, was zu welchem Gebäudetyp zählt.

Wir beziehen nächstes Jahr einen Bauernhof. Der ist 100 Jahre alt und umfasst ausser dem Wohnhaus einen Stall, eine Scheune, einen weiteren Stall und ein paar Schuppen. Im Grundbuch ist nicht fixiert, was was ist. Und selbst, falls es 1907 schon Bauantrag und -genehmigung gegeben haben sollte, dürften die nach zwei Weltkriegen nicht mehr existent sein.

Ich wüßte nicht, wie ich heute die Zweckbestimmung welcher Nebengebäude ermitteln sollte?

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo Stefan,

Glanderkay liest hier nicht mehr, und hat schon gar nicht geschrieben, was seine Scheune ist, ausser eine Scheune. (Eine Scheune ist eine Scheune ist eine Scheune.)

Ja, und wir haben die echte VF Dynamik daraus entwickelt, ist doch auch schon mal was.

Ernsthaft:
Im Grundbuch wirst Du nicht finden, welcher Nutzung Deine Gebäude angedacht waren, bzw. was der Genehmigungsstand ist.

Was da steht wie „Hof- und Gebäudefläche / bebauter Hofraum / Gebäude und Freifläche / Grünland / Bauplatz“ etc. entlehnt sich der im Kataster als Nutzung angegebenen Art, und meines Erachtens übersetzt dann jedes Amtsgericht in seinen Stil, und als Folge steht es dann im GB.

1907 sollte es auch bei Dir schon Bauantrag und Baugenehmigung gegeben haben. (Wobei vom Hörensagen es in mancher Region wohl auch so etwas gab, z.B. wenn ein Zimmermann, Baumeister etc. für den Bau nach bestimmten Vorschriften „gehaftet“ hat, er ohne Genehmigung Bauten bestimmter Grösse in bestimmten Baubereichen errichten konnte. So etwa wie heute die Bauanzeige, wenn innerhalb des Geltungsbereiches qualifizierter Bebauungspläne nach betimmten und weiteren Vorgaben gebaut wird…)

Die Baubehörde führt eigentlich über alle Gebäude die Akten, und so würde ich einfach mal Akteneinsicht beantragen. Falls es was gibt, hast Du wenigstens den gleichen Wissenstand wie Dein Gegenüber.
Gibt es nichts, wird man das mitteilen, und dann kannst Du immer noch versuchen, Dich auf die ursprüngliche Nutzung zu berufen, ansonsten wird man die tatsächliche Nutzung bzw. die letzte genehmigte, heranziehen – unbeschadet der Rechte Dritter.

Das es von 1907 an gar nichts mehr gibt – auch An- und Umbauten machen die Liegenschaft aktenkundig – schwer vorstellbar.

OT und bisschen lang, sorry.
 
Hallo,

GrauAdler schrieb:
Die Baubehörde führt eigentlich über alle Gebäude die Akten, und so würde ich einfach mal Akteneinsicht beantragen. Falls es was gibt, hast Du wenigstens den gleichen Wissenstand wie Dein Gegenüber.
Gibt es nichts, wird man das mitteilen, und dann kannst Du immer noch versuchen, Dich auf die ursprüngliche Nutzung zu berufen, ansonsten wird man die tatsächliche Nutzung bzw. die letzte genehmigte, heranziehen – unbeschadet der Rechte Dritter.

Das es von 1907 an gar nichts mehr gibt – auch An- und Umbauten machen die Liegenschaft aktenkundig – schwer vorstellbar.
Das kommt drauf an. Wenn die Stadt, um die es geht, im WK II kriegswichtig war und die Baubehörde nahe der Munitionsfabrik lag, sind die Chancen nicht schlecht, dass sämtliche Akten unter der Bombardierung der Alliierten in Flammen aufgegangen sind...

Aber danke für den Tipp! Wir werden, wenn wir dort erstmal wohnen, wegen Volierenbau:::221.html"]Volierenbau[/URL] ohnehin Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen; und dann sehen, was Sache ist. Im Vorfeld macht das jetzt noch keinen Sinn.

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo Leute, last doch bitte mal die Kirche im Dorf, denn GlanderC. hatte doch nur eine einfache und simple Frage !!
Nur warum werden in dieser Richtung seine Fragen nicht beantwortet, oder habt Ihr keinen blassen Schimmer was er eigendlich von euch wollte ??
Baurecht hin oder her, ist in der Scheune fast eh egal !!
Jörg aus Tühringen hat von der Misere eh keinen durchblick , ob wohl er sich zurüchgehalten hat (Achtung )
und Manfred Schulz aus Munster wohl auch nicht , sonst hätten sie wohl meine Fachberichte bei Vinn zur kenntnis genommen.
Aber igal was ich Fachlich zusammen gestellt und geschriebe habe , wurde fast von dem gesammten Them kaputgemacht und zerredet, also somit Ignoriert.
Leider kenne ich nicht die anderen Schlaumeier hier im Forum!
Ich komme mich hier bei diesem Thema vor wie im Zickenforum. Nur blabla , schlaue Sprüche und sonst garnix !!
Das Baurecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt und wird auch so unterschietlich gehandhabt ( Leider )!
Ach Jens , Du gehörst sicherlich zu Soltau und nicht zu Lbg sonst hättest Du sicherlich mit Lbg ein Problem !
Aber das Baurecht ist erheblich erleichtert worden im geamten Bundesgebiet, das nur zur Kentnisnahme.
Ach ja ich kenne den Glanderc. und er hat auch die ZG u. den Sachkundenachweiss und seine Anlage, da Traumt Ihr doch nur von. :+klugsche
 
Hi Uhu 123

Jörg aus Tühringen hat von der Misere eh keinen durchblick , ob wohl er sich zurüchgehalten hat (Achtung )

ich habe nie behauptet mich im baurecht von niedersachsen auszukennen, das mit den maßen der vollis wurde mir vonleuten aus niedersachsen ( von meheren ) erzählt. von zg usw. war meinerseits keine rede und über den weiteren bau von aussenvollis auch nicht. es ging nur um den innenausbau der scheune. :+klugsche

die qualität seiner zuchtanlage kann ich nicht beurteilen, da ich weder Glander noch die anlage kenne.
 
Hallo,

123 schrieb:
Hallo Leute, last doch bitte mal die Kirche im Dorf, denn GlanderC. hatte doch nur eine einfache und simple Frage !!
(...)
Baurecht hin oder her, ist in der Scheune fast eh egal !!
Mir ist nicht ganz klar, wo dein Problem liegt. GlanderC. fragte "was können mir die Behörden in dem fall anhaben?" - und bekam u.a. die Antwort, dass es nicht unklug sei, sich auch da mit den Behörden ins Benehmen zu setzen, um Ärger zu vermeiden.

123 schrieb:
Ich komme mich hier bei diesem Thema vor wie im Zickenforum. Nur blabla , schlaue Sprüche und sonst garnix !!
Na ja... deine Antwort "fast eh egal !!" ist leider auch nicht mehr als ein schlauer Spruch. Wenn die Frage so einfach und simpel ist, hast du darauf doch sicher eine einfache und simple Antwort...

Warum verrätst du sie nicht, statt dich aufzuregen?

Viele Grüße,
Stefan
 
Hallo,

GrauAdler schrieb:
Im Grundbuch wirst Du nicht finden, welcher Nutzung Deine Gebäude angedacht waren
Eben. Da steht bei uns nur 'Gebäude- und Gebäudebenflächen (zum bebauten Flurstück) und 'Obstanlagen' (für das nicht bebaute Flurstück). Erschwerend kommt hinzu, dass wir im Gebiet der neuen Länder liegen, in denen halt 40 Jahre lang andere Rechtsgrundlagen und eine andere Praxis der Veraktung herrschten als im Westen.

Aber egal, wir werden uns überraschen lassen. Zunächst mal stehen noch die 3 Negativbescheide der Ämter für offene Vermögensfragen aus, ohne die geht eh' gar nichts.

Viele Grüße,
Stefan
 
Mit Verlaub, Herr/ Frau123, Du bist ein Depp! (Abgewandeltes Zitat des Oppositionellen Joschka F. gegenüber dem Bundestagspräsidenten)


123 schrieb:
, denn GlanderC. hatte doch nur eine einfache und simple Frage !!

Wenn Du für jemand schreibst, der selbst kein Interesse hat, brauchst Du den geneigten User aber nicht als
abschmieren.

Oder sollte das heissen: Ich will schwarz bauen, was kann mir passieren?


Weil
Baurecht hin oder her, ist in der Scheune fast eh egal !!


123, glanderkay, oder wer:
Aber igal was ich Fachlich zusammen gestellt und geschriebe habe , wurde fast von dem gesammten Them kaputgemacht und zerredet, also somit Ignoriert.

In welchem Film bist Du denn?


Leider kenne ich nicht die anderen Schlaumeier hier im Forum!

Das Vergnügen ist ganz bei mir, und hoffentlich dauert es noch recht lange an.

Ach ja ich kenne den Glanderc. und er hat auch die ZG u. den Sachkundenachweiss und seine Anlage, da Traumt Ihr doch nur von

Wir gönnen neidlos.

Tschüss.
 
danke

Leute last mal gut sein,
Alles weitere mach ich mit meinen Architekten und den zuständigen Behörden .
Mir ist das etwas zu blöd,wenn man viel arbeitet
und dann angemacht wird.....(7tage+ woche)...das man
keine zeit hat im forum zu lesen und zu Schreiben....sorry...
echt kein verständnis!
An alle anderen die mir helfen wollten und geholfen haben
vielen dank!

Mit Freundlichen grüssen
Glander :prima:

PS. die Scheune ist eine Alte Hühnermastanlage die seit 20 jahren
nicht mehr im betriebt ist .
Ich muß nur eine baugenehmigung wegen der Fassaden
veränderung haben .....
 
Zitat vom Grau Adler: Mit Verlaub, Herr/ Frau123, Du bist ein Depp!
Da muß ich mich nur Fragen wer hier der Depp ist ??????????????????
Wenn wir das so sehen, und nur noch mit Zitaten arbeitet können dann erübrigt sich hier wohl die Frage !
Mir ist das hier auch etwas zu blöd bei den schlauen Zitaten , daher werde ich mich von diesem Thema zurückziehen .
Auf dem nivo vom schlauen ( Grau Adler ) unterhalte ich mich nicht !
 
Thema: Papapgeienzuchtanlage
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