papiere umschreiben lassen

Diskutiere papiere umschreiben lassen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - hallo, ich habe folgende frage: wenn ihr einen vogel einer geschützten art besitzt zb. einen dunkelroten ara ,dann habt ihr ja papiere dazu wie...
S

Sagany

Guest
hallo,
ich habe folgende frage:
wenn ihr einen vogel einer geschützten art besitzt zb. einen dunkelroten ara ,dann habt ihr ja papiere dazu wie cites oder EG-bescheinigung.
wenn ihr den ara aber nun verkauft, muss die cites dann umgeschrieben werden auf den namen des neuen besitzers?im prinziep ja,denn er muss den vogel ja auch unter seinen namen melden,oder?????
 
cites, wen sie umgeschrieben wird, weiß keiner mehr wo der vogel herkommt.
sicher musst du ihn unter deinem namen melden mit der cites bescheinigung damit nachverfolgt werden kann, das der vogel legal ist. also von einem züchter kommt der diese art züchten/importieren darf.
 
hallo,
danke für die antwort.
eine frage besteht jedoch noch:
ist es richtig dass man für arten in Wa anhang A die jedoch von der meldepflicht befreit sind trotzdem cites braucht?
 
UUUppsss.. Anhang A!!!

Ist meldepflichtig!

Besonders schutzbedürftig... Wer ist denn da von der Pflicht ausgeschlossen?? Das würd mich scho interessieren...

Gibt ja nicht Umsonst die Abstufungen... Cits brauchst nicht, aber zumin. Abgabebescheinigung...

LG

Hans
 
Hallo Sagany

Das hab ich bei H.Mundt gefunden

Da seit dem 01.06.1997 keine Citespflicht mehr für Papageien des Anhanges B besteht, besitzen unsere Papageien einen Legalitätsnachweis in Form einer Urkunde, aus der die wichtigsten Daten ersichtlich sind.

Demnach brauchen sie die Cites ja noch für Anhang A Arten.Oder?
Aber man darf einen Anhang A Vogel ohne Ausnahmegenehmigung gar nicht verkaufen.

http://www.paludarium-k-furt.de/artenschutz_in_deutschland.htm

Lies Dir das mal durch, da steht alles genau drin.Vielleicht hilft Dir das.
 
Hallo,

der Dunkelrote Ara ist Wa Anhang B.

Der neue Besitzer benötigt die Cites (wenn noch vorhanden) und einen Herkunftsnachweis oder Kaufvertrag, damit er den rechtmäßigen Erwerb nachweisen kann. In vielen Fällen ist die Cites nicht mehr beim Vogel. (Warum auch immer...). Ein Herkunftsnachweis oder Kaufvertrag wird in jedem Fall benötigt.

Es gibt keine Anhang A Vögel die nicht meldepflichtig sind und ohne Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot dürfen diese Vögel auf keinen Fall weitergegeben werden.

Hat schon mal jemand erlebt, daß die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wurde? Würde mich mal interessieren.

Viele Grüße
Maja
 
Hallo Sagany,
dachte jetzt mehr an Papageien, mit Geflügel zum Essen kenn ich mich nicht so aus :zwinker: :zwinker: :zwinker:
Liebe Grüße
Maja
 
War ein kleiner Scherz, könnte dann ja auch unsere Graupapageien essen. Habe jetzt im BNA-Artenschutzbuch gesucht und doch einen Sittich gefunden der genauso wie die Fasane eingeordnet wird.
Der Forbes-Springsittich ist Anhang A und nicht meldepflichtig. Tja, man lernt nie aus.
Viele Grüße
Maja
 
Thema: papiere umschreiben lassen

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