Pflege von Wildvögeln

Diskutiere Pflege von Wildvögeln im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo (Wild-)Vögelfreunde, ich habe eine grundsätzliche Frage, die vielleicht schon tausendmal beantwortet wurde (dann reißt mir den Kopf ab...
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Eva2

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Hallo (Wild-)Vögelfreunde,

ich habe eine grundsätzliche Frage, die vielleicht schon tausendmal beantwortet wurde (dann reißt mir den Kopf ab oder, noch besser, setzt den Link ein...).

Wie ist die gesetzliche Lage bei der Aufnahme von Wildvögeln (besonders geschützte und die, die zusätzlich dem Jagdrecht unterliegen)

bei Pflege und Wieder-Auswildern
beim "Behalten" oder Übernehmen von nicht "freiheitstauglichen" Wildvögeln?

Also, was darf ich als Normalo, für welche Tiere brauche ich von wem eine Genehmigung?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Eva
 
Gib doch bitte an, um welche Vögel Du Dich kümmern möchtest, das schränkt die Sache zumindest etwas ein.
Ansonsten gib über die Suchfunktion Haltegenehmigung o. ä. ein, vielleicht wirst Du fündig.
LG Drea
 
Hallo Drea und an alle.

Ok, dann konkreter:
Ich habe die Auskunft von der Jagdbehörde erhalten, daß in Bayern für ALLE jagdbaren Wildvögel der Jagdausübungsberechtigte zuständig wäre. Sollte ich ein verletztes / pflegebedürftiges Ferderwild, das dem Jagdrecht unterliegt, finden, müßte ich vom genannten für das einzelne Tier die Genehmigung einholen, daß ich es pflegen darf. Aha. Kann ich mir jetzt so nicht vorstellen. Erfundenes Szenario wäre also: Ich finde eine Rabenkrähe, gehe zum entsprechenden Typen um Dorf, der nickt besoffen und ich pflege die Krähe?

Also, liebe Bayern oder einfach so "Kundige",
stimmt das? Ich lese hier bei anderen von Vet-Amt und diversen Behörden.
Antwort auch gerne per PN...

Vielen Dank,
liebe Grüße,
Eva
 
Hallo,

für vorübergehend in Deiner Obhut befindliche Wildvögel (auch die dem Jagdrecht unterliegende) brauchst Du keine Genehmigung. Du behälst sie ja nicht dauerhaft, sondern wirst sie wieder in ihren natürlichen Lebensraum eingliedern. Für Wildvögel, die Du dauerhaft aufnimmst, da sie nicht mehr auswilderungsfähig sind, und n u r für diese kannst Du eine Genehmigung beantragen. Im Regelfall mußt Du dies bei der Unteren Naturschutzbehörde tun. Geprüft wird dann, ob Deine Geier artgerecht untergebracht sind und Du über genügend Sachkenntnis verfügst.

LG Tsa-Tsa
 
Hallo,

für vorübergehend in Deiner Obhut befindliche Wildvögel (auch die dem Jagdrecht unterliegende) brauchst Du keine Genehmigung. Du behälst sie ja nicht dauerhaft, sondern wirst sie wieder in ihren natürlichen Lebensraum eingliedern. Für Wildvögel, die Du dauerhaft aufnimmst, da sie nicht mehr auswilderungsfähig sind, und n u r für diese kannst Du eine Genehmigung beantragen. Im Regelfall mußt Du dies bei der Unteren Naturschutzbehörde tun. Geprüft wird dann, ob Deine Geier artgerecht untergebracht sind und Du über genügend Sachkenntnis verfügst.

LG Tsa-Tsa

Wo wird denn das Aneignungsrecht im Jagdrecht ausgesetzt für eine vorübergehende Obhut?
 
Hallo,

was bitte hat eine Haltegenehmigung mit dem Jagdrecht zu tun???

In meinen Haltegenehmigungen ist davon nicht die Rede. An keiner Stelle nicht.

Gerne mach ich mir aber bei Bedarf die Mühe und schreibe Dir die dort angeführten Gesetze, Paragraphen usw. heraus.

Tsa-Tsa
 
Hallo,

für vorübergehend in Deiner Obhut befindliche Wildvögel (auch die dem Jagdrecht unterliegende) brauchst Du keine Genehmigung. Du behälst sie ja nicht dauerhaft, sondern wirst sie wieder in ihren natürlichen Lebensraum eingliedern.

Meine Frage bezog sich auf diese Aussage von Dir. In meinen Augen verstößt das gegen das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigeten durch das Jagdgesetz, ohne dessen Genehmigung sich dem Jagdrecht unterliegende Arten anzueignen. Wenn dies durch andere Gesetze für vorübergehende Aneignung außer Kraft gesetzt wird ist es sicherlich interessant zu wissen, wo dies steht.
Eva fragte nach dem Aneignungsrecht in ihrem ersten Beitrag bereits und viele andere hier kennen die Problematik sicherlich auch. Wenn dies nicht immer zu beachten wäre könnte man Vögel, die unter dem Jagdrecht stehen (vermeintlich) illegal aufnehmen.
 
Also in meiner Genehmigung steht u. a. natürlich ....
Gem. § 43 BNatSchG ist es zwar abweichend von den Besitzverboten und vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Allerdings sind die Tiere unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

Wenn es sich um verletzte Wildsäue oder Rehe handelt, kann man besser nachvollziehen, wie das gemeint ist. Trotzdem gehören die Vögel dazu ...

@Eva Hallo, jetzt hab ich es kapiert, werde Dir noch ein Thema empfehlen.
LG Drea
 
Thema: Pflege von Wildvögeln

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