B
Brigitta
Guest
Hallo Ihr,
habe kürzlich etwas gehört, was für jeden interessant sein dürfte, der einen Papagei verkaufen muss oder möchte und deswegen eine Kleinanzeige im Internet in den dafür vorgesehenen Anzeigenmärkten aufgibt.
Nach dieser Information soll die Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei die in den Anzeigen angegebenen Telefonnummern zwecks Anschrift verifizieren und dann überprüfen, ob unter dieser Anschrift der zum Verkauf angemeldete Papagei auch ordnungsgemäß gemeldet und beringt ist.
Ein Freund von mir arbeitet bei der Polizei. Ich habe ihn gebeten, diese Aussage mal zu überprüfen. In seinem Bundesland wird diese Praxis weder von der Polizei noch von der Naturschutzbehörde so betrieben.
Auch habe ich mal hier mit unserer Naturschutzbehörde darüber gesprochen - auch dort ist diese Praxis unbekannt. Beide Stellen (Polizei und Naturschutzbehörde) gaben an, dass sie ausschließlich BEGRÜNDETEN bzw. ANGEZEIGTEN Verdachstmomenten nachgehen. Eine wie zuvor beschriebene "Präventivmethode" zur Verhinderung des Handels mit nicht gemeldeten bzw. beringten Papageien kennt man in diesen beiden Bundesländern (SH +B) absolut nicht. O-Ton: "Wir haben schon genug mit den tatsächlichen Verdachtsmomenten zu tun, da brauchen wir nicht noch welche suchen".
Hat jemand von Euch schon mal von so einer Praxis gehört bzw. so etwas selber erlebt? Falls jemand nicht öffentlich anworten will: PN und/oder Email sind auch willkommen.
Nicht, dass ich Vögel zum Verkauf inseriere oder aber dies möchte. Aber interessant für den, den es betreffen könnte, dürfte DAS wohl sein, oder? Ich frage mich, ob eine solche Praxis - wenn sie denn tatsächlich existiert - mit unseren Gesetzen in Einklang steht. Das passt doch gar nicht zum Datenschutz - zumal, wenn KEIN Anfangsverdacht vorliegt, oder?
Gruß
Brigitta
habe kürzlich etwas gehört, was für jeden interessant sein dürfte, der einen Papagei verkaufen muss oder möchte und deswegen eine Kleinanzeige im Internet in den dafür vorgesehenen Anzeigenmärkten aufgibt.
Nach dieser Information soll die Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei die in den Anzeigen angegebenen Telefonnummern zwecks Anschrift verifizieren und dann überprüfen, ob unter dieser Anschrift der zum Verkauf angemeldete Papagei auch ordnungsgemäß gemeldet und beringt ist.
Ein Freund von mir arbeitet bei der Polizei. Ich habe ihn gebeten, diese Aussage mal zu überprüfen. In seinem Bundesland wird diese Praxis weder von der Polizei noch von der Naturschutzbehörde so betrieben.
Auch habe ich mal hier mit unserer Naturschutzbehörde darüber gesprochen - auch dort ist diese Praxis unbekannt. Beide Stellen (Polizei und Naturschutzbehörde) gaben an, dass sie ausschließlich BEGRÜNDETEN bzw. ANGEZEIGTEN Verdachstmomenten nachgehen. Eine wie zuvor beschriebene "Präventivmethode" zur Verhinderung des Handels mit nicht gemeldeten bzw. beringten Papageien kennt man in diesen beiden Bundesländern (SH +B) absolut nicht. O-Ton: "Wir haben schon genug mit den tatsächlichen Verdachtsmomenten zu tun, da brauchen wir nicht noch welche suchen".
Hat jemand von Euch schon mal von so einer Praxis gehört bzw. so etwas selber erlebt? Falls jemand nicht öffentlich anworten will: PN und/oder Email sind auch willkommen.
Nicht, dass ich Vögel zum Verkauf inseriere oder aber dies möchte. Aber interessant für den, den es betreffen könnte, dürfte DAS wohl sein, oder? Ich frage mich, ob eine solche Praxis - wenn sie denn tatsächlich existiert - mit unseren Gesetzen in Einklang steht. Das passt doch gar nicht zum Datenschutz - zumal, wenn KEIN Anfangsverdacht vorliegt, oder?
Gruß
Brigitta