polizeiliche Überprüfung von Verkaufsanzeigen für Papageien ?!?

Diskutiere polizeiliche Überprüfung von Verkaufsanzeigen für Papageien ?!? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ihr, habe kürzlich etwas gehört, was für jeden interessant sein dürfte, der einen Papagei verkaufen muss oder möchte und deswegen eine...
..... Überprüfung

...ja, ich bin auf grund einer von mir in einem Forum gestellte Anfrage von der unteren Naturschutzbehörde überprüft worden.
Trotz eines guten Verhältnisses zur UN bekam ich nicht heraus wer die Ursache zur Überprüfung gesetzt hatte.
Hatte mich ratsuchend an Vogelhalter wegen eines Problems :schimpf: gewandt und siehe da - es meldete sich die UN.
Natürlich wie sollte es anders sein - hatte ich den Vogel in meinem Zuchtbuch (Bestand) stehen- aber nicht gemeldet. :?
Es war recht schwierig die notwendigen Papiere beizubringen- dank der Unterstützung der UN, der Zentralen Ringstelle und letztlich durch die gute Zusammenarbeit mit dem anhand der Ringnummer herausgefunden Züchter wurde das Problem gelöst und ist jetzt bereinigt. Die Lauferei, Schreiberei und Telefoniererei durch die gesamte Rebublik- nur weil man bei der Übernahme darauf vertraut hat " die notwendigen Papiere schicke ich ihnen sofort" und natürlich auch meine Schuld, weil ich es dann schleifen lassen habe, als die Papiere nicht kamen.
Ende gut - alles gut.
Passiert mir nicht wieder.
Nun habe ich ein Problem mit den vielen Züchtern - die sich stark vermehren- die keine ZG 8o 8o HABEN und deren Bestände folglich auch nicht registriert sind - aber nur gedanklich- kein "Futterneid"
Gruß birkenholz
 
Maja3 schrieb:
2003 gab es im Saarland viele Fälle wo sich irgendwelche Kerle als Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ausgegeben haben und einige Papageien "beschlagnahmten". Die Betonung liegt auf: "Als Mitarbeiter ausgegeben". Diesen Typen ist aber mittlerweile das Handwerk gelegt.
Hallo Maja, das ist mir bekannt. Da konnte ich auch einen Tip zu beisteuern.
Nein, der den ich meine arbeitet tatsächlich mit der Behörde zusammen, auch jetzt noch. Ein ganz fieser Typ.
 
Brigitta schrieb:
Hallo Alfred,

@ Bine: Das mit der Klinik ist ja auch irgend komisch. Aber ja auch irgendwie richtig, denn beringt sollten die Vögel schon sein. Und Halter UND Züchter sollten das wissen und entsprechend handeln.

Ich habe hier auch mal vorrübergehend einen unberingten Vogel zeitweise aufgenommen. Ich habe aber die Eigentümerin NICHT angezeigt sondern sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichetet ist, das Tier zu beringen und zu melden und sie gebeten, das sofort nachzuholen. Das - so denke ich - ist der richtige Weg. Wird dieser dann in kurzer Zeit nicht beschritten, dann - aber erst dann - sollte man eine Anzeige erwägen. Jedoch dann nicht anonym. So denke ich zumindest!

Gruß
Brigitta

Hallo Brigitta,

da hast du mich wohl falsch verstanden.

In der Klinik wird der Besitzer auf die Beringungspflicht hingewiesen - mehr aber nicht, also nicht angezeigt oder so.

Aber dennoch kamen wohl des Öfteren zeitnah mit dem Klinikaufenthalt Anfragen von der Naturschutzbehörde, so dass die Vogelhalter dachten, dass die Klinik das gemeldet hätte - was aber nicht der Fall ist/war.

Schöne Grüße,
Bine
 
Hallo,

ein Kaufbeleg "Kassenbon" ist ein Herkunftsnachweis. Ein ganz normaler Kaufvertrag über den Vogel natürlich auch, es muß nicht ein vorgefertigter Vordruck vom BNA sein.

Bei einem älteren Vogel wo die Cites noch vorhanden ist muß trotzdem ein Herkunftsnachweis vorhanden sein, man muß immer beweisen können von wem man den Vogel gekauft hat. Ansonsten kann im Falle von z. B. Diebstählen nicht bewiesen werden, daß der Vogel rechtmäßig gekauft wurde. (Hatte man ohne es zu wissen einen gestohlenen Vogel gekauft wird der zwar auch beschlagnahmt, aber man kommt dann ohne weitere Strafe davon)

Wir haben zu allen unseren Vögeln einen Herkunftsnachweis. Wenn der Vorbesitzer rechtmäßig im Besitz des Tieres war kann er unbesorgt einen Herkunftsnachweis ausstellen. Wenn wir Jungtiere abgeben lassen wir uns vom Käufer unterschreiben das er den Hn erhalten hat. So sind wir immer auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Maja
 
:nene: Nachtrag: Herkunftsnachweis natürlich nur für artgeschützte Tiere. Nicht das jemand meint ich verlange für einen Nymphensittich einen Herkunftsnachweis!

Liebe Grüße
Maja
 
Hallo,

birkenholz schrieb:
...ja, ich bin auf grund einer von mir in einem Forum gestellte Anfrage von der unteren Naturschutzbehörde überprüft worden.
Trotz eines guten Verhältnisses zur UN bekam ich nicht heraus wer die Ursache zur Überprüfung gesetzt hatte.
Sowas kommt leider immer und überall vor :-( Scheinbar ist beim Deutschen an sich seit 80 Jahren das Blockwart-Gen dominant...

Es wimmelt im Netz leider von Leuten (auch selbst ernannten Tier- und Artenschützern), die nicht diskutieren möchten, sondern denunzieren. Die Behörde muss solchen Hinweisen nachgehen - und sie kann natürlich nicht vorab entscheiden, ob an so einem Hinweis etwas dran ist.

Frag' mal Menschen, die eine Auffang- oder Vermittlungsstation für Tiere betreiben, wie oft denen die Behörden auf den Hals gehetzt werden. Von anonymen Besserwissern, von lärmgeschädigten Nachbarn, von unzufriedenen Kunden und von sonstwem... Da geht das Denunziationsspektrum von Tierquälerei über illegale Haltung geschützter Arten, Betreiben eines Zoos oder eines nicht angemeldeten Gewerbes bis hin zur Steuerhinterziehung.

Traurig, aber wahr. Also einfach formal korrekt handeln und sich über solche Spinner keinen Kopf machen. Die Behörden können da nichts für. Hier wird ja auch oft empfohlen, bei schlechter Haltung die UNB oder den Amtstierarzt anzurufen. Was an dem konkreten Vorwurf dran ist, zeigt sich dann nunmal erst vor Ort.

Viele Grüße,
Stefan
 
Hi

ein normaler herkunftsnachweis - kassenbon - handgeschriebener kaufvertrag - usw. sind nicht das papier wert, auf welchen sie geschrieben sind. wenn kein ring bzw chip vorhanden sind und bei anhang a tieren muss die cites dabei sein.
 
Hallo Alfred,

Alfred Klein schrieb:
der den ich meine arbeitet tatsächlich mit der Behörde zusammen, auch jetzt noch. Ein ganz fieser Typ.
Was mich daran sehr verwundert: dass es die Behörde erlaubt, solche Tiere weiter zu verkaufen. 'Normalerweise' gibt es da Pflegeverträge, nach denen die Tiere bis zum Tod in so einer Station verbleiben und nicht mehr gehandelt werden dürfen. Allenfalls in andere Pflegestationen weitergegeben, aber sicher nicht verkauft.

Wenn man mit solchen Tieren, deren Beschlagnahmegrund ja meist der vermutete illegale Import ist, weiter kommerziellen Handel betreiben dürfte, würde das den CITES-Grundgedanken ad absurdum führen. Weil es sich dann schlichtweg um eine 'Legalisierung durch die Hintertür' handeln würde. Hier in Berlin und Bbg. gibt es sowas jedenfalls definitiv nicht. Wegen Verstoß gegen Artenschutzgesetze beschlagnahmte Tiere gelangen mit Sicherheit nicht wieder in den Handel. Auch nicht, wenn sie beim privaten Besitzer bleiben dürfen. Dem werden sie beschlagnahmt, er verliert das Eigentum am Tier und bekommt im besten Fall einen Pflegevertrag, der aber Verkauf und Zucht mit diesem Tier explizit verbietet.

Viele Grüße,
Stefan
 
Hi Stefan

Hier in Berlin und Bbg. gibt es sowas jedenfalls definitiv nicht. Wegen Verstoß gegen Artenschutzgesetze beschlagnahmte Tiere gelangen mit Sicherheit nicht wieder in den Handel.

da bist du im irtum, die offizielen auffangstationen haben auch nicht unbegrenzt platz und wenn du die tiere zur pflege bekommen hast und auch mehere jahre gut gehalten hast, kannst du eine neue cites beantragen. dann mit der neuen cites gibt es auch kein veräusserungsverbot mehr.
ps. ein dierektes zuchtverbot gibt es auch nicht, du musst dann nur für die nachzucht eine handelsgenehmigung beantragen und schon ist alles ok.
 
Stefan.S schrieb:
Da geht das Denunziationsspektrum von Tierquälerei über illegale Haltung geschützter Arten, Betreiben eines Zoos oder eines nicht angemeldeten Gewerbes bis hin zur Steuerhinterziehung.


Hallo Ihr,

GENAU das habe ich erlebt - weil ich jemandem helfen wollte. Ich hatte Glück im Unglück: Da ich Behörde UND Amtstierarzt gleich über die vorrübergehnde Aufnahme eines nicht beringten (und bei dem Eigentümer wahrscheinlich auch nicht gemeldeten) Vogel informiert habe, ist mir Schlimmes erspart geblieben.

Ich kann jedem wirklich nur empfehlen, seine Tiere ordnungsgemäß zu melden und darauf zu achten, dass sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet sind. Andernfalls kann das sehr böse enden. Wir diskutieren hier ja gerade so einen Fall, im Kakaduforum (Söckchens letzter thread).

Stefan hat leider sehr, sehr Recht mit dem Blockwart-Gen! Das habe ich selber erfahren müssen! Zum Glück (und weil alles in Ordnung war) jedoch erfolgreich abgewehrt!

Gruß
Brigitta
 
Hallo,
Seid ihr nicht der Meinung dass es gar sein kann das die Beamten der naturschutzbehörde hier im forum mitlesen und dann diese anzeigen gleich selber machen?
das vogelforum ist ja wohl bekannt genug,wenn die ebay kontrollieren,warum bitte dann nicht auch die foren??????
 
Hallo Sagany,

es ist durchaus möglich, dass das in diesem Fall so gewesen ist. Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass es in "meinem" Fall definitiv nicht so war. Die Anfänge der Geschichte liefen zwar auch über ein Forum (nicht dieses hier) aber die Anzeige kam dann unter Mitwirkung eines Users sehr, sehr viel später.

Gruß
Brigitta
 
Hallo,

Sagany schrieb:
Seid ihr nicht der Meinung dass es gar sein kann das die Beamten der naturschutzbehörde hier im forum mitlesen und dann diese anzeigen gleich selber machen?
Das kann gut sein. Es ist ja keinem engagierten Behördenmitarbeiter zu verbieten, auch in seiner Freizeit dienstliche Belange zu verfolgen ;-)

Aber wo ist das Problem? Auch Behördenmitarbeiter sind nicht blöd und können schon differenzieren, ob es sich bei vermuteten Gesetzesverstößen um arglose Privathalter oder gewerbliche Anbieter handelt - und auf letzteren liegt normalerweise das Augenmerk der Behörden.

Für den Betroffenen besteht auch erstmal kein Problem. Wenn alles OK ist, zeigen die Pieper beim Behördenbesuch halt brav die beringten Füßchen vor. Und wenn nicht, schickt man den Vertreter der Naturschutzbehörde einfach an der Wohnungstür ohne Begründung wieder weg. Solange der nicht mit der Polizei kommt, kann er einem nämlich mal im Mondschein begegnen. Und bis er im Zweifelsfall mit der Polizei kommt, vergeht einige Zeit - Behörden müssen sich halt koordinieren, und bei solchem Kleinkram kann das Monate dauern. Bis dahin ist es doch nicht soo unwahrscheinlich, dass ein nicht gesetzestreuer Piepmatz zwischenzeitlich verstorben oder entflogen ist ;-)

Viele Grüße,
Stefan
 
ararudi schrieb:
Hi

ein normaler herkunftsnachweis - kassenbon - handgeschriebener kaufvertrag - usw. sind nicht das papier wert, auf welchen sie geschrieben sind. wenn kein ring bzw chip vorhanden sind und bei anhang a tieren muss die cites dabei sein.

Hallo,
in meinem Post war nie die Rede davon, daß kein Ring vorhanden war. Damals ging es um einen Graupapagei, geschlossen beringt aber ohne Herkunftsnachweis. Ein Herkunftsnachweis ohne Ring ist sowieso sinnlos, wie ein Personalausweis ohne Foto.

@Stefan.S Hier im Landkreis steht in den Überlassungsverträgen ein Verkaufsverbot, bei Anhang A - Vögeln sogar ein Zuchtverbot.

Ararudi, was meinst du mit "offiziellen Auffangstationen"? Bei uns gibt es sowas nicht. Ich lasse mich aber gerne belehren, Alfred Klein, kennst du im Saarland so etwas? Würde mich wirklich interessieren, sende mír vielleicht mal eine Pn wenn du was weißt.l

Übrigens gibt es für Anhang B Wildfänge auch keine Cites mehr.

Viele Grüße
Maja
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Maja

Maja3 schrieb:
@Stefan.S Hier im Landkreis steht in den Überlassungsverträgen ein Verkaufsverbot, bei Anhang A - Vögeln sogar ein Zuchtverbot.
(...)
Ararudi, was meinst du mit "offiziellen Auffangstationen"? Bei uns gibt es sowas nicht.
Diese Klausel in den Überlassungsverträgen gibt es hier auch. Man ist zwar Besitzer des Tieres, aber nicht Eigentümer.

'Offizielle' Auffangstationen sind hier einfach Menschen, die passende Unterbringungsmöglichkeiten und Kompetenz haben und von der Behörde geprüft und auserkoren sind, solche Tiere gegen Bezahlung dauerhaft aufzunehmen. Das können auch Zoos sein, aber die winken bei Papageien nur müde ab, davon haben die eh' genug. Mitunter sind es auch private Halter, die lange mit der zuständigen Behörde zusammenarbeiten und sich als zuverlässig erwiesen haben.

Viele Grüße,
Stefan
 
Stefan.S schrieb:
Mitunter sind es auch private Halter, die lange mit der zuständigen Behörde zusammenarbeiten und sich als zuverlässig erwiesen haben.


Hallo Stefan,

das kann ich aus eigener Kenntniss für unseren Kreis hier auch bestätigen!

Gruß
Brigitta
 
Bine73 schrieb:
Hallo,

ich kenn mich mit dem Thema nicht so aus, meine Schwester, die Tierärztin in einer Geflügelklinik ist, hat mir vor Kurzem folgendes erzählt: es gab wohl schon ein paar Fälle, in denen unberingte Tiere dort behandelt wurden. Es wird dann auf das Gesetz usw. hingewiesen, dies aber von dieser Seite nicht an irgendwelche Behörden weitergegeben. Dann kam aber zeitnah wohl bei den Besitzern Anfragen von der Naturschutzbehörde ein, so dass die Besitzer dachten, dass die Klinik „dahinter steckt“.

Habe dann auch mit meiner Schwester überlegt, wie das sein kann. Sie konnte sich nur vorstellen, dass die Züchter angefragt werden, an wen Tiere verkauft wurden, und dass man dann nachkontrolliert??

Ich habe aber wirklich keine Ahnung, ob das so gehandhabt wird...

Schöne Grüße,
Bine

Das selbe ist auch hier in München real. Dass alsbald unberingte Papageienvögel bei der Klinik behandelt wurden, einige Wochen/Tage später dann die Besitzer Post von der UNB bekamen.

Das die Züchter nach erst mehreren Jahren angefragt werden ist insoweit unvorstellbarer als das erstere.
 
Thema: polizeiliche Überprüfung von Verkaufsanzeigen für Papageien ?!?

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