Protestmailaktion-Vogelarten im Norden unter Beschuss

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DUNADAN

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Waldläufer des Nordens
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Liebe Freunde,

hier eine Meldung des NABU-Schleswig-Holstein. Bitte beteiligt Euch unter der angegebenen Adresse. Danke für Eure Mithilfe!

Der NABU startet seit heute im Internet unter www.NABU-SH.de eine Aktion gegen den vom Landwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer neuen Landesjagdzeitenverordnung. Der NABU bietet ab sofort auf seinen Seiten die Möglichkeit, per email Minister von Bötticher aufzufordern, den vorgelegten Entwurf zurückzuziehen. Die Aktion wendet sich insbesondere an Naturinteressierte, Touristen und Tierfreunde, bei denen die „Rolle Rückwärts“ im Natur- und Artenschutz befremden auslöst und die einen erheblichen Imageschaden für das Tourismus-Land Schleswig-Holstein befürchten. Bislang macht das zuständige Ministerium keine Anstalten, sich inhaltlich schlüssig mit dem Thema auseinanderzusetzen, sondern schiebt formaljuristische Gründe vor, die jedoch nicht stichhaltig sind.

Schleswig-Holstein hat europaweit eine herausragende Stellung als Drehscheibe des Vogelzuges. Eine Reihe bedrohter Arten rastet und überwintert hier in selbst im internationalen Vergleich beachtlichen Konzentrationen. Viele Urlauber aus der gesamten Bundesrepublik und dem Ausland reisen in das nördlichste Bundesland gerade um die in weiten Teilen noch intakte Natur ungestört genießen zu können.

Das Land Schleswig-Holstein hat dieser besonderen Situation in den vergangenen Jahren u.a. dadurch Rechnung getragen, dass es die Jagdausübung zur Minimierung von Störungen auf begrenzte Zeitabschnitte konzentrierte und Vögel, die leicht mit gefährdeten Arten verwechselt werden können, unter ganzjährigen Schutz stellte. So durften bislang Höckerschwäne wegen der Verwechslungsgefahr mit rastenden Sing- oder Zwergschwänen nur sehr eingeschränkt geschossen werden. Saatgänse genossen totale Schonzeit, um Verwechselungen mit den seltenen Kurzschnabel- und Waldsaatgänsen zu vermeiden. Vogelarten, die wie Tafel-, Knäk- und Spießente nur in geringer Zahl im Lande brüten, wurden meist ebenfalls dem Jagddruck entzogen. Als gewollter Nebeneffekt verbesserten sich vielfach die Beobachtungsmöglichkeiten für Tiere durch deren verminderte Fluchtdistanz. Bisher beachtete die Jagdpolitik des Landes zudem weitgehend den ethischen Grundsatz, mit ihrem Fell oder Fleisch nicht verwertbare Tiere auch nicht jagdlich verfolgen zu lassen.

Durch dieses fortschrittliche Vorgehen ist das Ansehen des Landes über Schleswig-Holstein hinaus bei naturinteressierten Menschen deutlich gestiegen.

Dennoch beabsichtigt das Ministerium, diese moderne Landesjagdzeitenverordnung mit einem Schlag zugunsten völlig überkommener Vorstellungen der Jägerschaft zu beseitigen. Nicht nur, dass für fast alle Arten die Jagdzeiten – teilweise erheblich – verlängert werden sollen. Es sollen auch (mit Ausnahme der Ringelgans) alle Arten, die bisher Vollschonung genossen haben, wieder beschossen werden dürfen. Mit der ökologisch unsinnigen Jagd auf Rabenvögel, Möwen, Höckerschwan, Mauswiesel und andere werden – entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes – hochentwickelte Tiere ohne vernünftigen Grund getötet, um dann ungenutzt weggeworfen oder bestenfalls vergraben zu werden.
Die Umsetzung der geplanten Landesjagdzeitenverordnung würde Schleswig-Holstein in Sachen Jagdpolitik im Ländervergleich zum absoluten Schlusslicht werden lassen und damit das Profil als fortschrittliches Bundesland erheblich schädigen.

Ausführliche Informationen und Hintergründe hält der NABU auf seinen Internetseiten unter www.NABU-SH.de bereit.
 
Hallo Oscar

meine Protestmail ist eben raus.

Bin einfach bloss noch entsetzt :( 0l

Hoffentlich machen viele mit
 
bin auch schon dabei. klardoch. :zustimm:
 
Hallo Leute,

Wollen wir mal sachlich ergründen, was da gemacht werden soll: Fakt ist, daß es gerade in den nördlichen Teilen Deutschlands sehr häufig zu erheblichen Wildschäden durch Gänse kommt, allen voran die Tundrasaatgans, die Bläßgans und die Graugans. Höckerschwäne gibt es im gesamten Land viel zu viele. Sie führen u.a. zur überstarken Eutrophierung so mancher kleinerer Binnengewässer. Verlochen? Gänsebraten sollen sehr lecker sein, debenso Schwan, der biologisch gesehen nichts weiter als eine große weiße Gans ist!
Die Diskussion über Rabenvögel führen wir an anderer Stelle und zum Thema Mauswiesel kann ich nur sagen: Niemand jagt gezielt auf sie. Geschossen werden sie praktisch nie, nur gelegentlich sind sie Beifang in Hermelinfallen. Das Fell kann ebenfalls verwertet werden, wie beim Hermelin.

Verwechslungsgefahr mit anderen Arten? Wer die jagdbaren und die nicht jagdbaren Arten ernsthaft verwechselt, sollte nochmals die jagdliche Schulbank drücken. Vorsätzliche Fehlabschüsse sind auch hier ein Verstoß gegen Jagd- und Naturschutzgesetze und werden nur von wenigen Schwarzen Schafen getätigt.

Es geht hier um Regulation überhöhter Bestände zur Verminderung von Schäden. Die indirekte Aussage, daß es ausschließlich um das Frönen der Jagdlust gehen soll, kann ich nicht nachvollziehen.

LG
Pere ;)
 
Peregrinus schrieb:
Verwechslungsgefahr mit anderen Arten? Wer die jagdbaren und die nicht jagdbaren Arten ernsthaft verwechselt, sollte nochmals die jagdliche Schulbank drücken.
was sagt eigendlich der gesunde menschenverstand von tier- und artenschützern zu dem vorstoß von nabu und anderen wolfsfreunden, daß es ein totales abschußverbot von wildernden hunden geben soll, um der verwechslungsgefahr mit dem wolf zu engehn? ist das aus tier- oder artenschützerischer sicht überhaupt vertretbar und steht das noch im gesunden verhältnis zu den schäden durch wildernde hunde?

(nicht ganz zum thema passend, aber irgendwie doch in der richtung)
 
st68 schrieb:
was sagt eigendlich der gesunde menschenverstand von tier- und artenschützern zu dem vorstoß von nabu und anderen wolfsfreunden, daß es ein totales abschußverbot von wildernden hunden geben soll, um der verwechslungsgefahr mit dem wolf zu engehn? ist das aus tier- oder artenschützerischer sicht überhaupt vertretbar und steht das noch im gesunden verhältnis zu den schäden durch wildernde hunde?

(nicht ganz zum thema passend, aber irgendwie doch in der richtung)

Dieses Verbot gibt es zwar momentan auf dem Papier nicht, de facto aber schon. Es dürfen nur ganz bestimmte Jägerkreise wildernde Hunde schießen, und nur dann, wenn der Hund nachweislich Rehe jagt. Es darf aber weder ein Jagd- noch sonstiger Nutzhund sein. Blieben also nur noch "Moderassen" und Mischlinge, wobei letztere durchaus Jagd- oder Schutzausbildung haben können. Die meist kleinen "Moderassen" reißen eh keine Rehe. Einen wildernden Hund zu schießen ist - wenngleich sinnvoll erscheindend - ein sehr heißes Eisen, bei dessen Anfassen man schon mit einem Fuß den Jagdschein los hat. Unter den genannten Bedingungen ist eine Verwechslung mit dem Wolf jedoch praktisch ausgeschlossen.

LG
Pere ;)
 
Zur Protestgrund u.a. Verwechslungsgefahr

Ist denn der, der einen Wolf mit einem Hund verwechselt und erschossen hat, seinen Jagdschein losgeworden ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vogelklappe schrieb:
Ist denn der, der einen Wolf mit einem Hund verwechselt und erschossen hat, seinen Jagdschein losgeworden ?

Weiß ich nicht, müßt ich nachforschen.

LG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

habe nur deshalb nachgefragt:
Einen wildernden Hund zu schießen ist ... ein sehr heißes Eisen, bei dessen Anfassen man schon mit einem Fuß den Jagdschein los hat.
Wieviele solcher Fälle hast Du verfolgt ? Und wieviele, bei denen es weder zu einer Verurteilung noch zu einer Aberkennung des Jagdscheines kam ? Mir sind keine Fälle von Jagdscheinentzug bekannt, außer bei Verurteilung wegen einer Straftat, nach der die persönliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben war.
 
Hallo Vogelklappe,

aus meinem persönlichen Umfeld sind mir keine Fälle bekannt, in denen solche Hunde geschossen wurden, somit auch keine Fälle von Jagdscheinentzug. Ich weiß aber von meiner Ausbildung her, daß es sehr schnell zu einer Anklage kommen kann - und vor Gericht und auf hoher See ist der Ausgang ungewiß. Deshalb wurde uns nahegelegt, im Zweifelsfalle den Finger gerade zu lassen, denn der Wert eines Rehes liegt weit unter dem Wert eines evtl. ausgebildeten Hundes. Außerdem muß zunächst der Versuch gemacht werden, den Hund einzufangen - wie realistisch bei einem ernsthaft wildernden Hund.
Wie auch immer: Ich schieße keine Hunde, das ist mir zu heiß.

LG
Pere ;)
 
Vogelklappe schrieb:
Ist denn der, der einen Wolf mit einem Hund verwechselt und erschossen hat, seinen Jagdschein losgeworden ?
Welcher?
Derjenige der damals einen "durchgeknallten" ausgebrochenen Wolf(shund) erschossen hatte, der eine ziemlich "agressive" Art hatte und neben den Jokkern, auch dem Jäger unmissverständlich klar gemacht hatte, weg von meinem Reh? Hätte höchst wahrscheinlich genauso gehandelt weil ich doch schon an meinem Leben hänge und Tollwut bei einem Hund ja auch nicht gerade auszuschliessen ist, zudem ja auch gar nicht bekannt war, wo der Wolf herkam und er als "zahmer" Wolf gegenüber Menschen sicher nicht gerade als ungefährlich einzustufen war, wie sich später herausstellte.

Ja, auch die Halter wo dieser Wolf und auch bereits vorher ein weiterer Wolf ausgerissen sind, durften weiterhin Wölfe halten, was für mich schon eher unverständlich ist. Spricht nicht gerade für die Zuverlässigkeit des Halters.

Im Osten der Rebuplik sind so meine ich schon der ein oder andere Jagdschein wegen Wolfabschuß eingezogen wurden. Dort ist in manchen Gegenden ja auch immerhin mit Wölfen zu rechnen und die Wahrscheinlichkeit das es sich um einen "Wolfshund" der wildert handelt, wesentlich geringer ist, als weiter westlich, auf den angeblichen früheren Wolfs-Fern-Wechseln nach Spanien, wo grüne Minister gelegentlich jubilieren wenn ein Wolf auftaucht, der sich aber dann bisher immer als ein ausgebrochener zahmer Wolf herausstellte.

Schon mal versucht einen wildernden Hund einzufangen?
1x Versucht, nicht geschaft, zumindest hat er das wildern aber eingestellt für den Moment. Das Tier wurde gemeldet und durfte seitdem nicht mehr von der Leine im Feld. Mittlerweile wegen Kinder am Schulbus beissen eingeschläfert.
Einen "Blindenhund" ohne Halsung habe ich mal laufen lassen, nachdem ich ihm einen "Warnschuß" vorgesetzt habe. Der Hund und der blinde Besitzer war mir persönlich bekannt, sonst wäre der Hund nicht mehr lebend nach Hause gekommen. War auch nicht das erste mal für den Hund gewesen.

Und:

Ich darf und muß sogar von Gesetzeswegen gegen wildernde Hunde und Katzen vorgehen und darf auch schiessen.
Das Tierheim sieht mich schon gar nicht mehr gerne, wenn ich mal wieder mit einer eingefangenen Katze komme.

Das Änderungen im dortigen Jagdbesetz / verordnung schon seit langem überfällig waren, müßte jedem eigentlich einleuchten, wenn er sich mit dem Thema etwas auseinandersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im eingestellten Thema habe ich das Stichwort Verwechslungsgefahr aufgegriffen.
Saatgänse genossen totale Schonzeit, um Verwechselungen mit den seltenen Kurzschnabel- und Waldsaatgänsen zu vermeiden.
Geschützte Vogelarten dürfen nicht geschossen werden. Wer sie nicht eindeutig „ansprechen“ kann, muß den Finger gerade lassen. Ist doch zumutbar, oder, aday ?
Ich darf und muß sogar von Gesetzeswegen gegen wildernde Hunde und Katzen vorgehen und darf auch schiessen.
Ist mir bekannt (das Dürfen, nicht das Müssen). Was ich nicht wusste, ist:
Pere: Dieses Verbot gibt es zwar momentan auf dem Papier nicht, de facto aber schon. Es dürfen nur ganz bestimmte Jägerkreise wildernde Hunde schießen, und nur dann, wenn der Hund nachweislich Rehe jagt. Es darf aber weder ein Jagd- noch sonstiger Nutzhund sein.
Welcher? ...der eine ziemlich "agressive" Art hatte und neben den Jokkern, auch dem Jäger unmissverständlich klar gemacht hatte, weg von meinem Reh?
Was denn nun ? War dieser Wolf „aggressiv“ gegen Jogger oder hat er nur – völlig normal für ein hungriges Tier – seine Beute verteidigt ?
...und Tollwut bei einem Hund ja auch nicht gerade auszuschliessen ist...
Tollwut ist stark zurückgegangen, die meisten Hunde sind geimpft, und der Impfschutz hält über 15 Jahre (an mir verifiziert). Auszuschließen ist sie auch bei keinem Wildtier, trotzdem werden sie nicht alle geschossen.
...und er als "zahmer" Wolf gegenüber Menschen sicher nicht gerade als ungefährlich einzustufen war, wie sich später herausstellte.
Wo ist er denn Menschen gefährlich geworden ? Er wurde geschossen, weil der Schütze ihn mit einem Hund verwechselt hat.
Im Osten der Rebuplik sind so meine ich schon der ein oder andere Jagdschein wegen Wolfabschuß eingezogen wurden.
Das war ja meine Frage: sind schon einmal Jagdscheine wegen Verwechslungen eingezogen worden oder nicht ? Oder warum wird darauf mit allgemeinen Schießrestriktionen reagiert ?
...und die Wahrscheinlichkeit das es sich um einen "Wolfshund" der wildert handelt, wesentlich geringer ist, als weiter westlich,...
Was meinst Du denn mit Wolfs-Hund ?
Schon mal versucht einen wildernden Hund einzufangen?
Ja, geht ganz gut mit Pferd, vor dem auch das Wild nicht abhaut, wenn man die Reitwege verlässt und Futter zum Locken dabei hat. Allerdings darf man dann nebenher zu Fuß zurückgehen, wenn der Hund nicht an Pferde gewöhnt ist.
Einen "Blindenhund" ohne Halsung habe ich mal laufen lassen, ...
Persönliche Beispiele kann ich auch anbringen, aber wozu, wenn Leute wie Du ständig meine Glaubwürdigkeit anzweifeln ?
Das Land Schleswig-Holstein hat dieser besonderen Situation in den vergangenen Jahren u.a. dadurch Rechnung getragen, dass es ...Vögel, die leicht mit gefährdeten Arten verwechselt werden können, unter ganzjährigen Schutz stellte.
Mir ging es um die Frage, warum Verwechslungen offenbar so häufig vorkommen, dass mit generellen Verboten reagiert wird und ob sie nicht durch personenbezogene Sanktionen zu unterbinden sind.
 
wie steht es denn bei den jägern, mit dem nachweis einer guten sehfähigkeit?

wird überhaupt eine gute sehfähigkeit bei der jagd gefordert? oder kann man auch halb blind zur jagd? wer kontrolliert das? oder wird da garnicht nachgefragt? so wie ich erfahren konnte, passieren die meisten jagdunfälle bei den älteren jagenden und bei den alten.
 
Hallo südwind,

es wird kein Sehtest für die Jägerprüfung oder Verlängerung des Jagdscheins verlangt, wenn Du das meinst. In Deutschland darf man aber auch bis ins hohe Alter ohne Sehtest Auto fahren, außer wenn man auffällt.
Pere: Daß oft viel zu weit geschossen wird liegt weniger daran, daß der Jäger ein "Anbleien" (wie es so schön heißt) billigend in Kauf nimmt, sondern daß die Entfernungen fast immer deutlich unterschätzt werden. Dazu unpassende Flinten und wenig Übung ... der Rest ist klar.
Unzureichendes Augenmass gibt es in jedem Alter und ist zum größten Teil schlicht durch Übung zu beheben. Als Entschuldigung taugt es ganz sicher nicht.
 
hallo vogelklappe,
danke für die antwort.
zumindest müssen autofahrer vor der führerscheinprüfung einen sehtest machen. bei brillenträgern wird das im führerschein eingetragen.
wird bei der jägerprüfung auch ein sehtest gemacht und die brille im jagdschein eingetragen?

autofahrer werden ja auch kontrolliert. wenn die erforderliche brille dann nicht aufgesetzt ist, gibts bussgeld oder vielleicht führerscheinentzug?

taxifahrer z.b. müssen alle zwei jahre den sehtest machen. sicher alle, die personenbeförderung zum beruf haben.
 
wird bei der jägerprüfung auch ein sehtest gemacht und die brille im jagdschein eingetragen?
Nein, wie ich schrieb:
es wird kein Sehtest für die Jägerprüfung...verlangt
aber: man muß die Schießprüfung bestehen, auf die Scheibe mit der Büchse und auf Tontauben mit der Flinte. Wenn man also dabei die erforderliche Trefferzahl nicht erzielt, fällt man durch.
 
Vogelklappe schrieb:
Geschützte Vogelarten dürfen nicht geschossen werden. Wer sie nicht eindeutig „ansprechen“ kann, muß den Finger gerade lassen. Ist doch zumutbar, oder, aday ?
War noch nie anders. Das Wild wird angesprochen (sehen, zuordnen nach besten wissen und Gewissen) und erlegt oder auch nicht. Ich setze dabei voraus, das man die Wildart kennt.
Voggelklappe schrieb:
Ist mir bekannt (das Dürfen, nicht das Müssen). Was ich nicht wusste, ist:
zumindest in Hessen ist es so, das der Pächter und auch der Jagdschutzausführende eigentlich nur dazu berechtigt und auch verpflichtet ist zum Schutz der Wildlebenden Tiere, wildernde Hunde und Katzen selbst mit der Schußwaffe am wildern zu hindern. Auf "Jagdgäste" kann es unter umständen (z.B. bei einem akuten Fall von wildernden Hunden) auch erweitert werden.
Voggelklappe schrieb:
Was denn nun ? War dieser Wolf „aggressiv“ gegen Jogger oder hat er nur – völlig normal für ein hungriges Tier – seine Beute verteidigt ?
Ist es normal für einen Menschen von einem "wilden" Wolf selbst an der Beute "angeknurrt" zu werden? Ich glaube mal die Fachleute sagen, eher nicht (scheu).
Vogelklappe schrieb:
Tollwut ist stark zurückgegangen, die meisten Hunde sind geimpft, und der Impfschutz hält über 15 Jahre (an mir verifiziert). Auszuschließen ist sie auch bei keinem Wildtier, trotzdem werden sie nicht alle geschossen.
Falsche Aussage! Du solltest trennen zwischen Jagdhunden und "Schoßhunden". Die meisten Jagdhunde sind geimpft, der Impfstatus bei den "Schoßhunden": die weningsten!
Und von wegen 1 Spritze dann ein lebenlang (15Jahre)Schutz.
Ein wirksamer Impfschutz liegt vor, wenn die Impfung im Falle einer Erstimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zurückliegt oder im Falle der Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutimpfung durchgeführt worden ist und längstens 12 Monate zurückliegt.
Bemerkung: so etwas lernt man beim Jagdschein z.B. auch!
Vogelklappe schrieb:
Wo ist er denn Menschen gefährlich geworden ? Er wurde geschossen, weil der Schütze ihn mit einem Hund verwechselt hat.
Er hat ihn als Hunderasse angesprochen die dem Wolf ähnelt. Das Verhalten des vermeintlichen Hundes war zumindest nicht Wolf-üblich, eher Hunde-üblich und versucht einzufangen hätte ich einen aggressiven Hund auch nicht.
Vogelklappe schrieb:
Das war ja meine Frage: sind schon einmal Jagdscheine wegen Verwechslungen eingezogen worden oder nicht ? Oder warum wird darauf mit allgemeinen Schießrestriktionen reagiert ?
Was meinst Du denn mit Wolfs-Hund ?
Empfehle mal zu suchen. Meine ist zumindest vor Jahren schon mal in Sachsen gewesen, wobei ich mir aber nicht so sicher bin, ob es eine verwechselung gewesen ist. Es ist nun mal so, das es Hunderassen gibt, die im Aussehen dem Wolf recht nahe kommen. Aus dem Grund wird es sich wohl in erster Linie um Verwechslungen handeln, oder Notwehr, ausser bei den Wölfen die auf Amtliche anweisung geschossen werden müssen, weil es sich um "zahme" sich nicht arttypisch verhaltene Tiere handelte, die aus Einrichtungen entkommen sind und eine Gefahr darstellen. Und hier meine ich sicher nicht die Gefahr wie bei Rotkäpchen, zumindest verhält sich ein "wilder" Wolf in der Regel nicht so.
Vogelklappe schrieb:
Ja, geht ganz gut mit Pferd, vor dem auch das Wild nicht abhaut, wenn man die Reitwege verlässt und Futter zum Locken dabei hat. Allerdings darf man dann nebenher zu Fuß zurückgehen, wenn der Hund nicht an Pferde gewöhnt ist.
Persönliche Beispiele kann ich auch anbringen, aber wozu, wenn Leute wie Du ständig meine Glaubwürdigkeit anzweifeln ?
Mir ging es um die Frage, warum Verwechslungen offenbar so häufig vorkommen, dass mit generellen Verboten reagiert wird und ob sie nicht durch personenbezogene Sanktionen zu unterbinden sind.
Schön für dich, das du es geschafft hast, einen Hund einzufangen. Es ist aber sicher ein Unterschied, ob du einen gemütlichen "freigänger" von 15 Jahren vor dir hast, oder einen Hund der gerade 5 Minuten in Feld und Wald hinter Rehwild hergehetzt hat und weit von der eigentlichen Spazierstrecke entfernt ist, also fremd.
?
Ja, geht ganz gut mit Pferd, vor dem auch das Wild nicht abhaut, wenn man die Reitwege verlässt
Ich bezweifele jetzt nicht, das z.B. Rehwild das es vom Aufkommen der Reiterschar an Reitwegen irgendwann mal die Scheu verliert. Was bleibt den Tieren den auch anderst übrig, wenn Sie "fressen" wollen um nicht zu verhungern? Aber das ist nicht dder normalfall und das dürfte dir klar sein. Auch wir haben "Reitwege". Schön wäre es aber, wenn sich nicht eine Schar von Reitern der Querfeldein- Disziplin verschrieben hätten, quer selbst über eingesähte Äcker und durch Rückegassen im Wald. Selbst die Reiter die mit ihren Pferden auf den Wegen bleiben stören das Wild, denn dort ist es nicht normal, alle 5 Minuten eine "HoppeHüh" zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo vogelklappe,
was mir noch so durch den kopf geht, ist die überlegung, dass autofahrer ja prinzipiell nicht die absicht verfolgen, ihr auto als waffe einzusetzen um der spezies mensch nachzustellen und zu reduzieren, auch wenn es genügend unfälle gibt mit toten. hinter der absicht, auto zu fahren, steckt, anundfürsich der harmlose wunsch, von a nach b zu kommen.

im unterschied dazu läuft der jäger gezielt mit einer waffe herum, vordergründig,um tiere zu töten. verhaltensauffälligkeiten sind im wald und feld wohl schwierig nachzuweisen. wer kann und wird das schon kontrollieren.

übungen im schiessen, zwecks treffsicherheit, sind keine pflicht bei jäger..

wenn es tatsächlich so ist, dass immermehr jagdunfälle geschehen, finde ich, dass eine kontrolle, mit dem nachweis eines sehtest mit schiessübungen, zusätzliche sicherheit bieten könnten. oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
von südwind: wie steht es denn bei den jägern, mit dem nachweis einer guten sehfähigkeit?
wird überhaupt eine gute sehfähigkeit bei der jagd gefordert? oder kann man auch halb blind zur jagd? wer kontrolliert das? oder wird da garnicht nachgefragt? so wie ich erfahren konnte, passieren die meisten jagdunfälle bei den älteren jagenden und bei den alten.
Na die werden ja wohl nicht blind zur Jagd gehen. Denn dann kann man nicht mal ein Schwein vom Menschen unterscheiden. Außerdem ist es für den Jäger sehr wichtig gut sehen zu können, schon allein zur eigenen Sicherheit.
Meinst du der Jäger nimmt seine Brille ab, so bald er den Wald betritt?
Es gibt Hunde, die sehen einem Wolf sehr ähnlich. Für einen Laie kaum zu unterscheiden. Nun stellen wir den Wolf neben solch einen Hund und du südwind entscheidest jetzt auf 100 m in der Dämmerung wer der Wolf und wer der Hund ist. Wenn du das 100 % schaffst, dann kannst du weiter über wildernde Hunde diskutieren. Ich garantiere dir aber, du schaffst es nicht, denn wenn mehrere Wissenschaftler in verschiedenen Instituten über 2 Jahre gebraucht haben anhand eines Schädels festzustellen, dass dieser Schädel von einem Wolf ist, zeugt das davon, dass es sehr schwierig ist, einen Hund von einem Wolf zu unterscheiden. Wie du siehtst, ist manches nicht so einfach, wie du es gerne hättest.

Was verstehst du unter Jagdunfälle? Was sind bei dir ältere Jagende und Alte?

Viele Grüße Meggy
 
südwind schrieb:
... Jäger...Jäger...
Hallo Südwind, wenn du als aktive "Jägerhasserin" den Wunsch verspührst deine M.... abzulassen, dann solltest du vielleicht einen entsprechenden Tread in einem entsprechenden Forum aufmachen. Es gibt da sicher einige, wo du mit deinesgleichen dich weiter hochschaukeln kannst. Mit dem Thema haben deine Beiträge schon lange nichts mehr zu tun. Man kann noch nicht mal sagen, das du Fragen die am rande dazu anfallen nur beantwortest.

Nur zur Erinnerung:es geht doch hier eigentlich um eine Änderung eines Jagdgesetzes / Verordnung, die auch Vogelarten betrifft, oder etwa nicht?
 
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