Psittakoseverordnung

Diskutiere Psittakoseverordnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Aufhebung der Psittakose-Anzeigepflicht und nicht bedachte Auswirkungen... Durch die Aufhebung der Anzeigepflicht im Tierseuchengesetz bei...
hier in Emden wurde auch nach dem 21.09 noch die ZG geprüft und abgenommen. Ein bekannter von mir hat diese nämlich vor einer Woche abgelegt.
 
Wenn es denn so war, lagen hier einige wohl vollkommen verkehrt in ihrer Beurteilung.
Auch wenn diese dann mit mit " heftigen Vergleichen" gegenüber Anderen geäußert wurden, so war das wohl nur die von mir geäußerte "Selbstüberlistung".
Ivan
 
Ok und weiter - welche Behörde hat seit dem 21.09. noch eine ZG ausgestellt ? oder verweigert ???
Das ist keine Antwort auf meine Frage.

Die Nichtausstellen oder Nichtverweigern einer ZG impliziert nicht den Wegfall der Zuchtgenehmigung bzw. den Wegfall der Rechtskraft des § 17g TierSG.

die Aufhebung einer VO macht das Gesetz nicht zunichte aber sie füllt das Gesetz nicht mehr mit den Regelungen aus die als Ordnungswidirigkeit oder Straftat geahndet werden können. Und sie lässt im Fall des § 17 g nur ein Gerippe zurück, das nur durch die PVO ausgefüllt war. Ein leerer § sozusagen ohne weitere Bedeutung.
Das ist so nicht richtig.

Die PVO regelte lediglich Ordnungswidrigkeiten z. Bsp. bezüglich der Ring-, Buchführungspflicht, Psittakosebekämpfung, etc. (siehe § 13 PVO).

Das Nichtvorhandensein einer ZG stellt immer noch eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Tierseuchengesetzes dar.

Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 4 TierSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig Papageien oder Sittiche ohne Erlaubnis nach § 17g Abs. 1 TierSG hält.
 
Die Frage ist wie immer, wann?
Wenn nicht mal EU-gültige Gesetze von der Bundesregierung nach 3 Jahren umgesetzt/ratifiziert sind......
Ich höre das "Gras schon lange nicht mehr wachsen"!
Ivan
 
Die Frage ist wie immer, wann?
Wenn nicht mal EU-gültige Gesetze von der Bundesregierung nach 3 Jahren umgesetzt/ratifiziert sind......
Ich höre das "Gras schon lange nicht mehr wachsen"!
Ivan
Tja, das ist dann wieder eine Frage der Zeit. Ich rechne frühestens 2013 damit. Aber das bleibt Spekulation.
 
Eine Frage!
Sagt, hat jemand etwas neues erfahren?
Ich denke mal nicht, denn sonnst wäre
es hier bestimmt geschrieben worden.

LG
Manni!
 
Immer noch der gleiche Stand. Die Psittakoseverordnung ist weg, das Tierseuchengesetz und damit der 17 g gibt es noch, damit gibt es auch die ZG noch. Die Veterinärämter handhaben es momentan unterschiedlich.
Im Entwurf des neuen Tiergesundheitsgesetzes, welches das Tierseuchengesetz ablösen soll, gibt es keine ZG mehr. Wann es in Kraft tritt, weiß niemand. Ich rechne nicht vor Herbst 2013. So lange ist offiziell die ZG noch erforderlich.
 
Ob deine zeitliche Einschätzung richtig ist, wissen letztendlich nur die "Götter".
Aber ich habe ja nichts gegen eine ZG und fühle mich auch nicht behindert oder bevormundet.
Ivan
 
Schön, dass fest steht, dass die ZG weiterhin erforderlich ist, bis das entsprechende Gesetz abgelöst ist. Da weiß man nun wenigstens woran man ist. Das war zwar klar, aber schön, wenn es mal schriftliche Quellen gibt. Danke.
 
warum sollte man auch gegen eine ZG etwas haben, die Götter wissen es nicht, oder? Aber warum gibts jetzt unabhängige Ringe, bei den anderen kleinen Vögelchen ob Kanarien und ect. wurde auch nie ein Wesen drum getrieben, geht jetzt eine "Ära" verloren? Haben die anderen Vögel kein Recht auf artgerechte Haltung, verstehe nicht warum es sich immer auf "Krummschnäbel" bezieht.
 
Thema: Psittakoseverordnung

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