Quarantäneraum

Diskutiere Quarantäneraum im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich habe mich die letzten Wochen mit einigen Züchtern wegen der Sachkundeprüfung unterhalten. Der eine erzählt so, der andere so ...
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nicolaus

Guest
Hallo,

ich habe mich die letzten Wochen mit einigen Züchtern wegen der Sachkundeprüfung unterhalten. Der eine erzählt so, der andere so ...
Die eine Person hat vor kurzem Blut und Wasser geschwitzt; der andere bekam im Frühjahr Besuch vom Veterinär, der dann im Schweinsgalopp durch die Anlage gestürmt ist und so gut wie nichts gefragt hat.

Na ja, wir haben hier im Forum ja auch schon festgestellt, dass diese Prüfung nicht nur von Land zu Land, sondern auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich abläuft.

Gibt es hier zufällig jemand, der in letzter Zeit in Rheinland-Pfalz die Prüfung absolvierte???

Momentan interessiert uns hauptsächlich der Quarantäneraum!
Was ich bis jetzt herausgefunden habe, ist folgendes:

Fließendes Wasser, Belüftung, gefliest bis zur Decke bzw. halb hoch gefliest und der Rest dann mit abwaschbarer Tapete, vorhandener Abfluss, wenn möglich Tageslicht, abschließbare Tür.

Hab ich noch etwas vergessen?
Wie habt ihr den Quarantäneraum eingerichtet, wo befindet sich der Raum, worauf wurde vom Veterinär besonders geachtet.

GANZ WICHTIG FÜR UNS: Wie groß ist der Quarantäneraum bzw. muss er sein???
Gibt es eine bestimmte qm-Zahl, die man erfüllen muss?

Uups, noch etwas vergessen: Ich habe auch schon davon gehört, dass z.B. einige AZ-Ortsgruppen ihrem "Nachwuchs" die Möglichkeit bieten, sich übers Wochenende ganz intensiv mit dem Thema "Sachkundenachweis" befassen zu können und danach eine schriftliche Prüfung ablegen können.

Des weiteren habe ich am Wochenende gehört, dass in einigen Bundesländern zwischenzeitlich mündlich und schriftlich geprüft würde und dass es von Jahr zu Jahr schwieriger werde, die Prüfung zu bestehen und dass sogar angedacht wäre, auch die "Altzüchter" einer neuen Prüfung zu unterziehen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Mrs. Tweety,

manchmal findet sich eine Lösung, an die man gar nicht erst denkt und manchmal sind die Amtstierärzte unerwartet kooperativ...

So wird z. B. von vielen Amtstierärzten das Gästebad bzw. Gästeklo als Quarantäneraum akzeptiert bzw. anerkannt. Manche erteilen auch die Genehmigung für eine begrenzte Anzahl von Tieren, wenn man keinen Quarantäneraum besitzt, dann allerdings mit der etwas sehr harten Auflage(was aber auch irgedwie nachvollziehbar ist), daß die Tiere im Falle des Falles auch getötet werden. Ob man das so hinnimt und mit seinem Gewissen vereinbaren kann, muß man dann selbst entscheiden.

Am besten wäre es, erst mal den Amtstierarzt selbst zu kontaktieren und ihn mal auszuloten, wie streng er seine Vorschriften nimmt.

Liebe Grüße

Bernd
 
Sachkundeprüfung ?

Hallo,

Sachkundeprüfung, Quarantäneraum,... .. Bei uns in NRW, Kreis Warendorf, kennt das keiner. Ich habe vor über 10 Jahren meine Zuchtgenehmigung bekommen, da hatte ich mehr Ahnung als der Amtstierarzt. Er fragte mich nach den Vögeln usw. . Das hat sich aber bis jetzt hier noch nicht geändert. Bekannter hat vor kurzem seine Genehmigung bekommen, da war es dasgleiche, außer ein paar mehr Fragen zur Unterbringung, Papageienkrankheit, das wars.

Mfg

Joachim
 
Hallo, ihr beiden :0- ,

ich selbst habe in den letzten Wochen bzw. zwei Monaten 3x mit dem zuständigen Veterinär telefoniert.
Beim ersten Mal fragte ich nach dem aktuellen Merkblatt für den Sachkundenachweis. Bei dem zweiten Telefonat löcherte ich ihn wegen des Schutzraumes unserer Außenvoliere und beim 3. Telefonat fragte ich ihn, ob ich auch eine Zimmervoliere für die Zucht zugelassen bekäme, wenn sie dem Gutachten über die Mindestanforderung an die Haltung von Papageien entspricht.

Beim letzten Telefonat schnaubte er in den Hörer und meinte, mein Mann und ich würden uns völlig zu Unrecht so verrückt machen. Bei ihm hätte noch jeder seinen Sachkundenachweis bekommen, sofern er über Haltung und Pflege seiner Papageien kundig wäre. Er sei ja kein Unmensch!

Das mit leergeräumten Autogaragen und Toiletten habe ich auch schon gehört!
Dies ist auch unser Gedanke. Auf unser Gäste-Bad könnten wir verzichten und ein Platz für die Waschmaschine findet sich auch. Meine Sorge war/ist halt, dass der Raum vielleicht nicht groß genug ist ...
 
Hallo Nicole,

Die Zuchtgenehmigung wird mit Sicherheit nach erfolgter Prüfung ausgestellt.

Allerdings solltest aufpassen was Du unterschreibst !

Meistens wird auch ohne Quarantäneraum die Zuchtgenehmigung erteilt,allerdings unterschreibst Du,das im Falle eines Falles ( Psittakoseverdacht reicht schon aus),dein ganzer Bestand getötet wird.

Das ist also der große Unterschied !

Ist ein Quarantäneraum vorhanden,kann man den Bestand unter Umständen retten.

Ich hänge noch einen Beitrag an,falls der Verdacht der Psittakose eintreten sollte,was vorhanden sein muß ,um den Bestand zu retten.
 
So hier der Anhang !

A. Vor amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts§ 5

Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der Psittakose in einem Bestand eines Züchters oder Händlers gilt vor der amtlichen Feststellung folgendes:Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern. Die Räumlichkeiten, in denen sich die Tiere befinden, dürfen nur in Schutzkleidern und mit Atemschutz und nur von dem Tierbesitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und von Tierärzten betreten werden. Nach Verlassen der Räumlichkeiten haben diese Personen sofort
a) die Schutzkleidung abzulegen, feucht zu reinigen und so zu verwahren, daß eine Verschleppung der Seuche vermieden wird, und
b) die Hände, die Arme und das Schuhwerk feucht zu reinigen und zu desinfizieren.Vögel jeder Art dürfen weder in den Bestand verbracht noch aus dem Bestand entfernt werden. Verendete oder getötete Vögel jeder Art sind so aufzubewahren, daß sie vor äußeren Einflüssen geschützt sind und daß Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können. Tiere, Teile von Tieren, Futter und Einstreu sowie sonstige Gegenstände, die mit Papageien und Sittichen oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen sein könnten, dürfen nicht entfernt werden.

B. Nach amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts§ 6


(1)Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Psittakose amtlich festgestellt, so unterliegen die Räumlichkeiten des Züchters oder Händlers, in denen Papageien und Sittiche gehalten werden, nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre:

Der Besitzer hat an den Eingängen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift "Psittakose – Unbefugter Zutritt verboten" gut sichtbar anzubringen; dies gilt nicht im Falle des Verdachts des Ausbruchs der Psittakose. Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern und einzusperren. Sie dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden. Verendete oder getötete Vögel jeder Art sind, soweit sie nicht zu diagnostischen Untersuchungen benötigt werden, nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes unschädlich zu beseitigen. Die Räumlichkeiten dürfen nur in Schutzkleidung und Atemschutz und nur von dem Besitzer der Tiere, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen, von Tierärzten und von Personen im amtlichen Auftrag betreten werden. Nach Verlassen der Räumlichkeiten haben diese Personen sofort



a) die Schutzkleidung abzulegen, feucht zu reinigen und so zu verwahren, daß eine Verschleppung der Seuche vermieden wird, und



b) die Hände, die Arme und das Schuhwerk nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes feucht zu reinigen und zu desinfizieren.Die Schutzkleidung ist im Abstand von drei Tagen zu wechseln und nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu desinfizieren. Vögel jeder Art dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde in den Bestand verbracht oder aus dem Bestand entfernt werden. Tiere, Teile von Tieren, Futter sowie sonstige Gegenstände, dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden; Dung und Einstreu dürfen nur zu unschädlichen Beseitigung nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes entfernt werden. An den Ein- und Ausgängen sind saugfähige Bodenauflagen anzubringen, die nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu desinfizieren und stets feucht zu halten sind. Die Fußböden sind täglich nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes feucht zu reinigen und zu desinfizieren.

(2) Haben sich Papageien und Sittiche vor der Absonderung nach Absatz 1 Nr. 2 oder § 5 Nr. 1 in anderen Räumlichkeiten befunden, sind diese nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu reinigen und zu desinfizieren.§ 7

(1) Der Züchter oder Händler hat alle Papageien und Sittiche seines Bestandes mit einem wirksamen Mittel gegen Psittakose tierärztlich behandeln zu lassen oder unter behördlicher Aufsicht zu töten oder töten zu lassen.

(2) Die zuständige Behörde kann die Tötung von Papageien und Sittichen des Bestandes anordnen, wenn eine Weiterverbreitung der Seuche zu befürchten ist.

(3) Die zuständige Behörde kann die Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 auch für Vögel anderer Art anordnen. Sie kann ferner anordnen, daß Papageien und Sittiche nicht von der Psittakose befallener Bestände vorbeugend auf Psittakose untersucht werden.C. Bei Ansteckungsverdacht§ 8

(1) Sind aus einem verseuchten oder seuchenverdächtigen Bestand innerhalb der letzten 90 Tage vor amtlicher Feststellung der Seuche oder des Seuchenverdachts Papageien oder Sittiche in einen Papageien- oder Sittichbestand eines Züchters oder Händlers eingestellt worden, unterliegt dieser Bestand der amtlichen Beobachtung. Aus dem Bestand dürfen Papageien, Sittiche und andere Vögel nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden. Satz 1 und 2 gelten auch in sonstigen Fällen eines Ansteckungsverdachtes.

(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, daß Papageien und Sittiche des Bestandes nach Maßgabe des §7 Abs. 1 gegen Psittakose zu behandeln sind.

(3) Die zuständige Behörde kann die Tötung der ansteckungsverdächtigen Papageien und Sittiche anordnen, wenn eine Weiterverbreitung der Seuche zu befürchten ist.D. Desinfektion§ 9

(1) Nach Tötung und Entfernung aller Vögel oder nach Abschluß der Behandlung aller Vögel des Bestandes muß der Besitzer die Räume und Käfige, in denen kranke und verdächtige Tiere gehalten worden sind, sowie die Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoffes sein können, unverzüglich nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes reinigen und desinfizieren.

(2) Dung, sowie Futter und Einstreu einschließlich der Vorräte, die Träger des Ansteckungsstoffes sein können, sowie andere Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß zu reinigen oder zu desinfizieren sind, sind zu verbrennen oder nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes auf andere Weise unschädlich zu beseitigen.
 
Psittakose

Hallo!

Ich habe erst seit einer Woche ein Sperlingspapageienpaar. Jetzt kann es natürlich vorkommen, dass sie auch Junge bekommen. Mit einer Zuchtgenehmigung habe ich mich noch nicht beschäftigt. Das würde ich dann zu gegebener Zeit noch machen.

Meine Frage ist aber:

Ist in letzter Zeit die Psittakose irgendwo in Deutschland aufgetreten?

Handelt es sich dann um importierte Tiere oder Inlandnachzuchten?

Das sind für mich Fragen, nach denen ich auch den Aufwand, z.B. eines Quarantäneraumes bemesse.

Wer kann mir dazu Antworten geben?

Gruß Harry:0-
 
Hallo Harry,

Wieviele Fälle in Deutschland jährlich auftreten kann ich Dir nicht sagen,aber es werden nicht wenige sein.

Psittakose bei Krummschnäbel,bei anderen Vogelarten heißt sie übrigens Ornithose ist weltweit verbreitet und wurde schon bei über 130 Vogelarten nachgewiesen,und ist auch für uns Menschen lebensgefährlich.

Also lohnt sich der Aufwand schon.
 
Nachtrag !

Habe gerade gelesen !

Ca. 350 - 500 Fälle pro Jahr alleine in Deutschland !
 
Psittakose!

@Franz - die Zahl von 350-500 Fällen ist sicher die untere Grenze.
Ich hatte schon mal Psittakose bei meinen Tieren und laut Amts-TA unseres Landkreises hat der alleine schon mehrere Fälle im Jahr.

Außerdem, deine Aufzählung des Gesetzestextes ist zwar nicht schlecht. Die Realität ist aber von Amts-TA zu Amts-TA verschieden.

Als bei meinen Tieren P. bereits festgestellt war, ging der Amts-TA ohne irgend eine Schutzkleidung in den Raum.
Die Vögel wurden nicht abgesondert, sondern der gesamte Raum unter Quarantäne gestellt.
Es wurde aber weder mitgeteilt, daß nur ich und ein Vertrauter diesen Raum betreten dürfen, noch irgendein Hinweis auf ein Schild oder von versperren.

Nach Besichtigung hat sich der TA lediglich die Toilette zeigen lassen, damit er sich die Hände waschen kann. Von Desinfektion keine Rede.

Die P. wurde bei von mir kurz vorher abgegebenen Tieren festgestellt.
Der Amts-TA des Nachbarlandkreises erfüllte alle deine Angaben und ordnete die Tötung der Vögel an.
Meine zahlreichen Tiere jedoch durften behandelt werden.

So unterschiedlich ist die Auslegung des Gesetzestextes.

Kleine Anmerkung noch zum Quarantäneraum -
bei mir dient die Waschküche als solcher. Der Amts-TA war damit nach Besichtigung einverstanden, nachdem ich ihm erklärt hatte, daß ich im Bedarfsfalle (Seuchenverdacht) den Raum leer räume.
 
Hallo :0- ,

seht Ihr? Deshalb zerbricht sich momentan mein Mann seinen Kopf!
Uns wird einfach nicht klar, wozu wir einen zusätzlichen Quarantäneraum brauchen?
Wir haben eine Außenvoliere (mit kleinem Schutzhaus), in die später nur drei Paare einziehen sollen.
So, also nur mal angenommen, es bricht Psittakose aus.
Warum kann man nicht die Ausfluglöcher schließen und stellt einfach das Schutzhaus unter Quarantäne???
Im Grunde ist es doch so, dass sowieso der gesamte Bestand dann infiziert ist bzw. unter Quarantäne gestellt wird, richtig?

Ich sehe das ja noch ein, bei z.B. Großzüchtern.
Aber wir mit unseren drei Paaren ...

Uups, ich glaube, jetzt versteh ich das ganze:
Jeder fängt ja mal klein an!
Wir bekämen nach bestandener Prüfung die Genehmigung für Papageien und Sittiche.
Welcher ATA kann aber heute schon wissen, ob wir nicht ein paar Monate später z.B. 50 Tiere haben.
 
Anzahl der Fälle

angesichts der tatsache, dass ca. 90 % der stadttauben mit Clamydien (den erregern der psittacose) infiziert sind (das heißt dann eben ornithose und nciht psittacose), ist das thema durchaus aktuell.

ich denke, dass die meisten infektionen auch von diesen quellen ausgehen und die frage ob nachzuchten oder importe eher "gefährdet" sind dadurch eher nebensächlich ist.
 
Psittakose!

Hallo ihr fleißeigen Schreiber!

Danke für die aufschlußreichen Antworten.

Ich werde mich dann erst einmal mit unserem Amtstierarzt unterhalten. Ich habe eigentlich gar nicht vor zu züchten, aber es kann doch mal vorkommen, dass mein Sperlipapapärchen Junge bekommt. Ich möchte den beiden dann einfach nicht das Gelege wegnehmen. Darum werde ich mich mal bezüglich einer Zuchtgenehmigung schlau machen.

Ich habe aber noch eine Frage::~
Kann mit einer sagen, wie die Psittakose übertragen wird?
Bekommen die Vögel diese wie wir einen Schnupfen, oder wie geht das vor sich?:~

Jetzt schon mal Danke für die Antworten und
viele Grüße

Harry:0-
 
Hallo Harry,

hier mal eine Kurzbeschreibung über Psittakose!

Psittakose und Ornithose bzw. Chlamydiosis sind Bezeichnungen für eine ansteckende Krankheit von Mensch und Tier, verursacht durch Erreger der Psittakose.Ornithose-Virusgruppe. Der Erreger kommt in vielen Vogelarten vor und wird durch Nasenschleim und Speichel oder mit kothaltigem Staub von Vogel zu Vogel oder auf den Menschen übertragen. Da das Virus auch am Gefieder haftet, wird es beim herumflattern der Vögel verbreitet.


Von der Vogelkrankheit werden haupsächlich junge Vögel befallen. Krankheitserscheinungen sind im allgemeinen
1 bis 2 Wochen nach Aufnahme des Erregers zu beobachten. Es zeigen sich zu erst katarrhalische Entzündungserscheinungen
in den oberen Luftwegen mit Nasenfluss. Später kommen eine Entzündung und Schwellung der Augenlider sowie
eine Darmerkrankung hinzu. Schließlich folgen Schlafsucht, Durchfall, Abmagerung, Atemnot, Lähmungen und Krämpfe.
Der bösartige Krankheitsverlauf führt in 8 bis 9 Tagen zum Tode. Bei mehr gutartigem oder stummem Krankheitsverlauf
behebergen die Vögel oft noch monate-, oder jahrelang den Krankheitserreger und scheiden ihn mit Kot, Speiche und
Nasenausfluss aus. Sie bilden so eine sändige Gefahr für den Menschen wie auch für andere Vögel.



@ all: Zu den Zahlen über Psittakosevorkommen in Deutschland könnt Ihr auf meiner Homepage mehr erfahren.

Diese Zahlen habe ich vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Nahrung und Landwirtschaft erhalten.
Diese Daten entsprechen dem Stand vom 31.12.2001 und beinhalten die gemeldeten Neuausbrüche in Deutschland.
 
Thema: Quarantäneraum

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