Tierfreak
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Ich bin auch erleichtert, dass du nun Hilfe vor Ort gefunden hast und die Tierhilfe sich um die Unterbringung des Vogels kümmern möchte.
Dann wollen wir mal Daumen drücken, das die Zeitungsanzeige und Bemühungen der Tierhilfe fruchten und der rechtmäßige Besitzer doch noch gefunden werden kann .
Dann wollen wir mal Daumen drücken, das die Zeitungsanzeige und Bemühungen der Tierhilfe fruchten und der rechtmäßige Besitzer doch noch gefunden werden kann .
Stimmt, das Recht hat der Besitzer in der Tat und daher macht es wirklich mehr Sinn, wenn das Tier erst mal in der Nähe des Fundortes bleibt.Laut Tierhilfe macht es keinen sinn den zurück nach Baden-Württemberg zu schicken, weil der Besitzter 6 Monate das recht hat den Vogel zurückzufordern.