Rebhuhneier essen

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Fochti

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Hallo in die Runde Bin neu hier und möchte kommendes Jahr Rebhühner halten. Nun meine Frage.. Sind Rebhuhneier als Nahrungsmittel ähnlich wie Wachteleier?
Vielen Dank..

PS.. Das Forum ist wirklich sehr hilfreich für alle. Besonders für Erst- Geflügelhalter.
Vielen Dank, der Fochti

Achja, jemand aus dem Erzgebirge dabei ?
 
Hallo,

ich hab selber noch keine gegessen, aber klar kann man die essen. Im Vergleich zu Japanwachteln fällt bei Rebhühnern die Eierernte aber dürftig aus.

Ich würde es aber beim Eigenkonsum belassen, Rebhühner sind ja in Deutschland geschützt, möglicherweise wären da bei einer Weitergabe von Rebhuhneiern irgendwelche Regularien zu beachten.

Viele Grüße
 
Unsere Zwergwachtelhenne legt jeden Tag ein Ei. Der Züchter meinte, dass man die Eier nicht essen sollte, weil es ein Ziervogel sei .. Haha, lustig, als ob unsere verbale Einteilung der Vögel etwas an der Qualität der Eier ändern würde. Sie sind auf jeden Fall essbar und lecker.
Natürlich wäre es mir lieber, sie würde für ihre Gesundheit weniger legen, aber muss sagen, dass ich immer genug Eier für dekoratives Essen im Haus.
So: warum nicht, Huhn ist Huhn.
 
Hallo,

so ganz abwägig ist das nicht, bei Nutzgeflügel muss man Wartezeiten beachten, wenn man die Tiere medikamentös behandelt hat (z.B. Entwumung usw.), außerdem ist es möglich, dass man Ziervögel mit Medikamenten behandeln darf, die für Nutzgeflügel nicht zugelassen sind, weil die Medikamente oder Abbauprodukte davon ansonsten in den Eiern oder im Fleisch landen würden.

Fällt bei einer einzigen Zwergwachtel und deren Eier aber wahrscheinlich kaum ins Gewicht.

Viele Grüße
 
Das liegt dann aber nicht an der Tierart und war auch nicht in dieser Hinsicht gemeint. Nach Kauf der Wachtel habe ich natürlich eine Karenzzeit eingehalten, wo ich die Eier nicht gegessen hatte. Wollte auch erst sehen, dass es ihr richtig gut geht.
 
Irgendwie liest sich das für mich so, als ob du die Rebhühner als Legetiere halten wollen würdest...?
Oder möchtest du primär Rebhühner halten und halt die anfallenden Eier essen?
Von Geflügel hab ich zwar keine Ahnung, aber als Legetiere taugen Rebhühner denke ich nicht. Dazu ist der Output zu gering.
 
Hallo,

an der Tierart schon. Ich hab z.B. Ouessant-Schafe, die sind winzig und die halte ich auch nicht als Nutztier und essen tu ich sowieso keines davon, aber die sind als Nutztier eingestuft und deshalb muss ich z.B. das Begleitschreiben des Tierarztes bei einer Entwurmung 5 Jahre lang aufheben. Ob ich die persönlich als "Zierschaf" oder "Nutzschaf" halte, interessiert keinen, für mich gelten die strengen Kriterien eines Nutztierhalters (in dem Fall Meldepflicht, Kennzeichungspflicht, Buchführungspflicht, Tierseuchenkasse usw.) und Punkt. Und das liegt allein an der Tierart "Hausschaf", auch wenn die Viecher mir nicht einmal bis zum Knie gehen.

Aber wie gesagt, in deinem Fall halte ich das aufgrund der geringen Verzehrmengen eh für unbedenklich, wenn aber einer 50 Zwergwachtelhennen besitzt und seinen kompletten Eikonsum darüber abdeckt, würde ich mir bei Medikamenteneinsatz schon Gedanken machen.

Irgendwie liest sich das für mich so, als ob du die Rebhühner als Legetiere halten wollen würdest...?

Dachte ich auch erst, aber es ist vermutlich so, dass die Eier verspeist werden sollen, um einer Vermehrung vorzubeugen. Ansonsten wird es ein ziemlich unergiebiges Unternehmen...

Viele Grüße
 
Hallo Quak,
auch bei Dir liegt es nicht an der Tierart, sondern an den von Menschen gemachten Regeln, die derzeit Deinen Halteort als administrativen Geltungsbereich festgelegt und Deine gehaltenen Tiere inkludiert haben.
Würdest Du Die Schafe auf einer einsamen Insel halten oder der König Deines Königreiches sein, dann würde der ganze Tamtam trotz Anwesenheit Deiner Tiere eben wegfallen, ohne dass Du einen Qualitätsverlust erleiden würdest.
 
Hallo,

es ist doch unerheblich, wo wann was unter welchen Bedingungen gelten würde, wichtig ist doch, welche Definitionen und Regeln für uns relevant sind. Und bei uns ist es nunmal geregelt, welche Tierarten als Nutztiere eingestuft werden und welche nicht. Und diese Einstufung erfolgt eben nicht nach der tatsächlichen persönlichen Nutzung, sondern allein aufgrund der Tierart (im weitesten Sinn) und der tradierten Nutzung.

Das bringt dem Themenstarter jetzt aber alles nichts. Ich geh aber davon aus, dass seine Frage schon beantwortet ist.

Viele Grüße
 
Erstmal vielen Dank am Interesse.
Ich möchte ein paar der anfallenden Eier verspeisen. Weitergeben möchte ich keine [eh zu wenige, denk ich]
Des weiteren sollen sie ruhig auch brüten, junge groß ziehen... Ich müsste auch lügen, wenn ich keine der Rebhühner essen wollte..
Allen ein schönes Wochenende
 
Hallo,

klingt doch nach einem guten Plan. Dann wünsche ich viel Erfolg!

Viele Grüße
 
Danke. Ich geb mir Mühe..
Will mit 1,1anfangen,und den Bestand dann bei 1,6 halten..
 
Danke. Ich werde mein bestes geben.
Möchte mit 1,1 anfangen und den Bestand dann bei 1,6 halten. Hoffe das geht.
LG der Fochti
 
Hallo,

Rebhühner kann man nur paarweise halten, ein brutwilliges Paar bringt alles um, was auf dem Boden der Voliere unterwegs ist. Selbst den eigenen Nachwuchs muss man rechtzeitig in eigene Gehege umsetzen. Nur überwintern kann man die Tiere in größeren Gruppen, wobei sie dabei wohl viel Fläche brauchen.

Was mich noch interessieren würde, das ist ja eine meldepflichtige Art, meldest du die Tiere, die du schlachtest, dann mit der Begründung und dem entsprechenden Verbleib ab oder wie hast du das geplant?

Viele Grüße
 
Na klar Quak,
ist mir beim Mitlesen gar nicht eingefallen. Rebhühner sind eine geschützte Art. Nix mit Nutztierhaltung. Sind melde- und beringungspflichtig.
Da geht der Fochti aber etwas naiv an die Sache ran.
Oder übersehen wir da was ?
 
Jetzt habe ich aber auch gelesen, dass das Rebhuhn dem Deutschen Jagdrecht unterliegt. Andererseits gilt es als stark gefährdet.
Bin jetzt verwirrt.
Vielleicht kann uns da jemand mit mehr Durchblick aufklären.
 
Okay dann plane ich mehrere Volieren , Platz genug ist da. Bei uns herrscht Meldepflicht, das ist richtig . Allerdings für den Eigenbedarf zu schlachten ist legal müssen halt nur abgemeldet werden. Habe dies bezüglich mit der zuständigen Naturschutzbehörde gesprochen ..
Aber auf vielen Bildern sieht man nen ganzen Stamm an Rebhühner in einer Voliere?
 
Hallo,

das mit dem Jagdrecht kapier ich auch nicht, da stehen neben Rebhuhn auch Wisent, Großtrappe, Luchs, Wildkatze, Kolkrabe, Steinadler und Seeadler drin. Ich hoffe mal, die werden alle nicht geschossen, beim Rebhuhn sind aber für 2016/17 noch Jagdstrecken im Internet zu finden, obwohl der Bestand seit 1980 um über 90% gesunken sein soll. Gibt wohl Bundesländer, in denen noch keine ganzjährige Schonzeit für diese Art verhängt wurde.

Wie das praktisch sein kann, dass eine Art gleichzeitig dem Jagdrecht -ohne ganzjährige Schonzeit- und dem Naturschutzrecht unterliegt, ist mir rätselhaft. Darf der Jäger die dann z.B. nur schießen oder darf er sie auch lebend einfangen? Und muss man für ein totes Rebhuhn keine legale Herkunft nachweisen können?

Dass Fochti die grundsätzlich nutzen darf, wenn er sie selbst legal gezogen hat, habe ich nicht in Frage gestellt, mich hat nur interessiert, wie das praktisch abläuft. Bei uns muss man bei einer Abmeldung z.B. Angaben zum Verbleib machen, schreibt man da dann "verzehrt" oder "Tiefkühltruhe" drauf?

Aber auf vielen Bildern sieht man nen ganzen Stamm an Rebhühner in einer Voliere?

Ja, das sind dann die Elterntiere plus der eigene Nachwuchs oder nur der Nachwuchs jeweils vor der nächsten Brutzeit oder gemischte Tiere über den Winter bzw. außerhalb der Brutzeit. Wenn du zur Brutzeit mehr als 1,1 in der Voliere hast, auch wenns der eigene vorjährige Nachwuchs dieses Paares ist, überleben nur 1,1.

Ich würde mir vor dem Projekt noch ein gutes Buch über das Thema besorgen, da gibt es eine Reihe von Punkten, die man haltungstechnisch beachten muss. Bei mehreren Volieren wäre etwa ein Sichtschutz zu den Nachbarvolieren einzuplanen. Rebhühner sind aber auch anfällig für bestimmten Parasiten.

Viele Grüße
 
Hallo zurück, als ich auf der unteren Jagdbehörde war, sagte man mir, daß Rebhühner nicht mehr genehmigt werden müssen halt nur noch gemeldet wie jedes Huhn. Und bejagt werden sie auch..

Hab noch viel Zeit zum lesen übern Winter
 
Hallo,

unteren Jagdbehörde

Meinst du die Untere Naturschutzbehörde?

gemeldet wie jedes Huhn.

Ich vermute mal, das soll heißen, dass man die Haltung dem Veterinäramt gegenüber melden muss. Das ist bei Wachteln, Fasanen usw. auch so, das hat mit dem Schutzstatus nichts zu tun, das betrifft alle Hühnervögel.

daß Rebhühner nicht mehr genehmigt werden müssen

Das verstehe ich nicht. Genehmigt musste da doch noch nie was werden. Oder geht es da um die Gehegegenehmigung (§ 43 BNatSchG)?

Ich geh aber davon aus, dass sie gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde meldepflichtig sind.

Viele Grüße
 
Thema: Rebhuhneier essen

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