Rechtliches zu zugeflogenen Vögeln

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Meike

Guest
Hallo,

der Freundin meines Nachbarn ist ein Wellensittich zugeflogen. Er bzw. sie sitzt jetzt bei mir und wartet quasi auf Abholung. Ich habe in verschiedenen Vermittlungsseiten gesucht und inseriert, in Kleinanzeigen (Zeitungen) geschaut, nach Zetteln in der Stadt und in Läden gesucht, im TH Bescheid gesagt usw.

Meine Frage ist - wenn sich der Besitzer innerhalb einer bestimmten Frist nicht meldet, darf man die Vögel dann behalten, auch wenn er sich (mehr oder weniger zufällig) doch noch findet? Wie groß wäre diese Frist oder gibt es soetwas gar nicht?
Ich meine, wenn ein Vogel sich an die Familie oder eventuelle andere Sittiche gewöhnt hat, kann man ihn dann nach einem halben, ganzen, ... Jahr wieder da wegnehmen?
(In meinem Fall scheint es sich um einen wenige Monate alten Welli zu handeln, der vermutlich noch keine großen Bindungen eingegangen ist und offenbar auch nicht allzu sehr gesucht wird..)

Meine zweite Frage wären die TA-Kosten. Muß der Vorbesitzer die übernehmen (spart sich ja Fahrt zum TA und die notwendigen Untersuchungen) oder ist das persönliches Risiko? Das wär jetzt mehr rechtliches Interesse, im Endeffekt muß man das wahrscheinlich im Einzelfall klären. Ich war natürlich auch schon beim TA. ;)

Wäre super wenn jemand Erfahrung damit hätte.. hab schon im TH wegen der Frist angefragt, die mich ja mehr interessiert, aber bisher keine Antwort bekommen..

LG
Meike
 
Fundsache

Hallo Meike,

ein Tier wird rechtlich gesehen als Fundsache behandelt, die du beim zuständigen Ordnungsamt melden musst. Dort können sie die auch die Frist sagen
 
Wenn es rechtlich eine Fundsache ist, dann muss es dem Fundbüro gemeldet werden. die werdens sagen, 6 Monate Wartezeit, wo die normalerweise für alles aufkommen müssten. Und nach 6 Monaten darf man die Fundsache behalten. Bei diesem Wert zumindest. Und wenn sich vorher der Eigentümer meldet, dann bekommt er seine "Sache" wieder. Die Kostenfrage ist dabei aber ungeklärt.

jens
 
Hallo,
soweit ich weiß, wird ein gefundenes Tier einer Fundsache gleichgesetzt.
Strenggenommen muß man den Fund des Tieres beim örtlichen Fundbüro anzeigen.Meldet sich der Eigentümer nicht , erwirbt der Finder nach 6 Monaten das Eigentum an dem Tier.
Meldet sich der Eigentümer , muß er dem Finder alle Unkosten , die notwendig waren ersetzen(Futter , TA...).
LG
Gina
 
Oh, dann muß ich wohl wirklich dem Fundbüro Bescheid sagen.. dann frag ich da nochmal alles nach.
Lieben Dank für Eure Infos! :)

LG
Meike
 
Also ich hab vorhin noch beim Fundbüro angerufen. Die waren so erstaunt, dass ich bestimmt die erste war die ein "lebendes Fundstück" gemeldet hat.. entsprechend wenig kannten sie sich aus. Wir haben jetzt abgemacht, dass die Frist nach 6 Monaten abläuft, so wie bei den Sachen.
Na dann bin ich mal gespannt, ob der Besitzer dort oder im TH nachfragt oder überhaupt sucht..

LG
Meike
 
Hallo Meike,

ist zwar schon eine Weile her - aber ich habe ein wenig in meinem Rechtsgedächtnis gekramt und herausgefunden:

Du kannst neben dem Besitz, den Du ja schon hast, das Eigentum erwerben - nämlich nach 20 Jahren. Wenn Du so lange im Besitz der "Sache" - und das sind Tiere leider nunmal - bist. Das nennt man dann "Ersitzen".

Aber im Ernst - für Tiere gibt es spezielle Regelungen - siehe hier

Nach 6 Monaten endet also die Aufbewahrungspflicht und Du bist nicht verpflichtet, das Tier herauszugeben...
 
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