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Diskutiere Rechtsberatung im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Wer kennt einen Anwalt in Süddeutschland, der sich auch auf Greifvögel spezialisiert hat? Gruss Sevine
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Sevine

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Wer kennt einen Anwalt in Süddeutschland, der sich auch auf Greifvögel spezialisiert hat?

Gruss
Sevine
 
zu den fragen:
kein gewährleistungsrecht
kein artenschutz
kein tierschutz

eher um allgemeine fragen ums jagdrecht

und balu: danke schön. da schau ich mal
achso...... es wär im schönen bayern. lol
 
zu den fragen:
kein gewährleistungsrecht
kein artenschutz
kein tierschutz

eher um allgemeine fragen ums jagdrecht

und balu: danke schön. da schau ich mal
achso...... es wär im schönen bayern. lol
Und WIR können Dir nicht weiterhelfen??

VG
Pere ;)
 
pere, keine ahnung.
hier hats nen befreundeten falkner. und irgendwie mag ihm das amt was reinwürgen. aus welchen gründen auch immer. keine ahnung.
er hat zwei beizvögel, die berechtigung in einem revier zu jagen (in unserem. lol).
er ist nun umgezogen, eine ortschaft weiter. dort möchte er zwei volieren aufstellen. liegt etwas ausserhalb und im landschaftsschutzgebiet, aber nicht soweit in der pampa als dass kein anderes gebäude in der nähe wäre. der bau der volieren wurde ihm von der gemeinde genehmigt, landratsamt sagt, er hätte eh nur eine anzeigepflicht und keine genehmigungspflicht. nun kam ihm der naturschutz daher und meinte, er könne die volieren nicht bauen. begründung erscheint mir fadenscheinig. diese wäre: das jagdgebiet gäbe die jagd mit einem beizvogel nicht her. ?????????? welche aussage ist dass denn??? und nachdems das jagdgebiet nicht hergibt, braucht er keine beizvögel, demzufolge auch keine genehmigung vom naturschutz zum bau von zwei volieren, so die aussage. einer der beizvögel ist ein steinadler und da kommt dann noch die blödsinnige erklärung, dass es dein hier heimischen wilden steinadler stören könnte, wenn ein beiz-adler jagt.
ich versteh das nicht so wirklich. bei uns kann er jagen mit seinen vögeln, unser revier hat 1.500 hektar. jetzt hat er seine vögel halt an einer flugdraht, aber für den winter möcht er volieren haben und keine haltung an der flugdraht.
drum bräucht er wohl über kurz oder lang einen rechtsanwalt, der davon ahnung hat.

gruss
Sevine
 
Verstehe ich das richtig, dass sein neues Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet steht? Da müsste geprüft werden, ob es sich auch um ein Naturschutzgebiet handelt.
Also direkt Rechtsanwälte, die sich mit der Falknerei beschäftigen kenne ich nicht, nur mit Jagdrecht. Da musst du dich mit solch einem in Verbindung setzen.
Merkwürdige Argumentation vom Naturschutz..

LG
Julia
 
Scheint mir eine relativ einfache Sache: „Der Naturschutz“ hat hier m. E. nichts zu melden. Der Mensch braucht eine Baugenehmigung (falls erforderlich) und eine Absegnung des Veterinärs. Da stellt sich die Frage: Wer ist „der Naturschutz“? Die Naturschutzbehörde sitzt beim Landratsamt. Entweder er hat von diesem grünes Licht oder nicht. Es kann nicht sein, dass das eine Amt des LRA zustimmt und das andere nicht. Sowas gibt es nicht! Es gibt in dem Fall nur „das Landratsamt“, welches eine abgestimmte Zu- oder Absage erteilt (sofern diese erforderlich ist).

Ob der Falkner eine Jagdmöglichkeit hat oder nicht und ob die geeignet ist, hat niemand zu prüfen. Er hat einen Rechtsanspruch, die Vögel halten zu dürfen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

VG
Pere ;)
 
eben, pere. so sehen wir das auch. balu, die volieren stünden dann NICHT im naturschutzgebiet. nur landschaftsschutzgebiet.
und wie gesagt......... von der gemeinde ist die baugenehmigung bereits erteilt und auch landratsamt hat sich geäussert und zwar so: für volieren (sofern haltung von greifvögeln möglich durch jagd- und falknerschein) ist keine baugenehmigung, nur eine anzeigepflicht zum bau notwendig (zur sicherheit wurde aber dann doch eine baugenehmigung durch die gemeinde eingeholt und das landratsamt hat dem zugestimmt).
weshalb der nat-schutz so blöd tut, weiss keiner von uns.
und pere....... eben so ist es. er darf die vögel halten. das ist mal fakt 1. er kann in einem revier jagen, das ist fakt 2. der rest ist für mich eigentlich nicht relevant. aber trotzdem würde mein bekannter das gerne noch mal rechtlich abklären lassen.
 
Da hat Pere Recht, lasst Euch das schriftlich geben.

Ich hoffe, ich weiß noch alles richtig vom Falknerkurs :)
es ist Baugenehmigungspflichtig von der Gemeinde, weil es im Außenbereich steht (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a Bayerische Bauordnung) und es ja sowieso wahrscheinlich 75 m³ Rauminhalt überschreitet.

Bei der unteren Naturschutzbehörde besteht normalerweise eine Anzeigepflicht. Ziemlich neu ist, es besteht keine Anzeigepflicht mehr, wenn nur eine geringe Anzahl von Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden.
Nachzulesen im BayNatSchG, also Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 25. Das man es unter bestimmten Vorraussetzungen wie o.g. nicht anzeigen muss, steht unter § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG also Bundesnaturschutzgesetz.
oder einfach hier zum nachlesen:
Bund: http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__43.html
Bayern: http://www.gesetze-bayern.de/jporta...1rahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true

Jetzt kommt wahrscheinlich der Knackpunkt:
Die in der Behörde wollen wahrscheinlich auf das Bundesnaturschutzgesetz §43 hinaus und zwar Absatz 2 Satz 2, also Naturhaushalt wird beeinträchtigt oder?

lg
Karin
 
karin danke schön. das muss ich mir mal in ruhe durchlesen.
was ist mit "störung des naturhaushalts" gemeint? weil der adler möglicherweise dem wilden adler nen hasen klaut?? dann kann ich mal milde lächeln. ansonsten ist keine störung des naturhaushalts gegeben, denn er hat nicht vor, die volieren irgendwo an nem biotop zu bauen, sondern am haus selbst. aber ich les mir das mal durch, was du da an links geschickt hast.
@pere nächste woche gibts das ganze wohl schriftlich in einer stellungnahme. dann erfahr ich auch mehr.
 
Auch in Landschaftsschutzgebieten gelten klassischerweise Bauverbote. Da die Verbote nicht von der Gemeinde kommen, interessiert sich die Gemeinde i.d.R. auch nicht für die Einhaltung und stimmt den Vorhaben zu. Die Naturschutzbehörde muss es ggf. klarstellen und ist die Spielverderberin.
Also besser außerhalb des LSGs bauen.

Kuckuck
 
supi kuckuck. :-))))
er wohnt aber da. und es stehen dort................ ein riesenhaus, ein wasserkraftwerk, eine pumpstation und ne bergbahn. lol
 
supi kuckuck. :-))))
er wohnt aber da. und es stehen dort................ ein riesenhaus, ein wasserkraftwerk, eine pumpstation und ne bergbahn. lol

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben - oder vielleicht doch noch einen Blick in die LSG-Karte werfen wo genau denn die Grenzen verlaufen?

Kuckuck
 
so....... neuester stand:
die naturschutzbehörde hat genehmigung erteilt, nach nochmaligem standort-begang.
dem bauamt ists eh egal. die haben per email ihren verzicht auf baugenehmigung gegeben (nur anzeigepflicht)
der amts-veterinär kommt, sobald die volieren stehen und begutachtet das ganze.

das witzige an der ganzen sache ist, dass vor einem jahr bereits ne email ankam, die meinem bekannten bestätigt, dass es nur eine anzeige- keine baugenehmigungspflicht gibt. dies wurde auch dem nat-schutz mitgeteilt. der hat dazu vor einem jahr nix gesagt. :-)
wie auch immer............ die dinger können gebaut werden.
danke nochmal an euch, für die ratschläge. und die links zu den anwälten kann man sich ja auch gut aufheben. :-)
Gruss
Sevine
 
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