reelle Haltungsbedingungen

Diskutiere reelle Haltungsbedingungen im Forum Nymphensittiche im Bereich Sittiche - Nachdem der Thread "Nachtangriff" so völlig eskaliert ist, möchte ich gern ruhig und sachlich etwas zum Thema beitragen. In besagtem Thread wurde...
hallo zusammen

ist ja schon wieder so eine rege diskussion im gange.

also grundsätzlich mal für alle
bei den mindestanforderungen geht es erstmal um Kubikmeter= m³ und nicht um quadratmeter = m² denn es geht um den raum und nicht die grundfläche.
was nützt den m² wenn die voliere dann nur 50 cm hoch wäre.

dann muß ich chimera u yellow W. einfach nur rechtgeben, wenn ich diese anforderungen nicht erfüllen kann dann muß ich halt die anzahl der vögel dem zur verfügung stehenden raum anpassen, wenn ich diese bedingungen einhalten möchte, wenn nicht, dann handle ich halt etwas illegal in punkto mindesanforderungen.
das rechtfertig allerdings nicht zu sagen meine vögel fühlen sich wohl und durch die zufriedenheit die ich an ihnen erkenne sind auch diese raummaße für die tiere in ordnung.
wenn einfach "gesetzliche" mindesanforderungen gegeben sind, dann hat man sich wenn man nicht gesetzeswidrig handeln will daran zu halten.

die kontrolle von veterinären ist aber auch bei züchtern bzw beim antrag von zuchtgenehmigungen so unterschiedlich, manche schauen auf diese anforderungen und andere wissen gar nichts von diesen. genauso mit dem sachkundenachweis, ist es ja ähnlich.

dazu kommt daß spezielle vogelarten in diesen mindestanforderungen nicht vorkommen, da nymphen und wellensittiche eigentlich domestizierte arten sind, sind sie etwas außen vor und werden eher als haustiere und somit mit anderen haltungsbedingungen von den vet's akzeptiert.
darüberhinaus, gelten meines wissens auch diese mindesanforderungen hauptsächlich für züchter. allerdings ist meine meinung daß ein halter der mehr als 2-3 paare in der wohnung hat auch unter diese mindesanforderung fallen soll und somit wie ein züchter eingestuft werden soll.

das problem ist daß einerseits diese aufstellungen etwas schwammig sind und genauso die umsetzung durch irgendwelche ämter gar nicht möglich ist,
und jeder halter nach eigenen möglichkeiten und für "gut befinden" seine räumlichkeiten und anzahl der vögel einschätzt.
aber nach wie vor bin ich der meinung, daß in einer normalen druchschnittlichen wohnung in der man selber noch wohnen mag nicht mehr wie 4-6 vögel leben sollten. (außer spezielle vogelzimmer sind vorhanden)
denn die staub und schmutzentwicklung ist meiner meinung nach wirklich nimmer zu akzeptieren, und nicht mehr ganz so wie der mensch es wirklich braucht.

so nun genug gefaselt.

lg meo
 
zum glück..........ggg

wobei sich manche schon betroffen fühlen weil sie einfach mehr vögel haben als die anforderungen für diese anzahl ergibt.
das die sich rechtfertigen möchten versteh ich schon, aber auch wenn ich es eilig habe sollte ich nicht bei rot über die ampel fahren oder?


lg meo
 
Bei mir wohnen die Nymphies ja in der vollier 3m l 1.20m t und 2,80m b . Das sind dann 10,08 m3 . Dann muss ich noch ein bisschen für die Schräge abziehen also habe ich ungefähr 9 m3 für die Vögel zur Verfügung.
Bis jetzt sind es 7 aber bald werden es 9 sein. Ich denke das geht dann gerade ncoh oder ?
Achja Freiflug bekommen sie auch noch .
Bei Piper war ich ja die Vögel dort haben Dauerfreiflug und ich denke 20 qm dürften doch reichen.
Ich finde schon man sollte versuchen die Mindestvorgaben annähernd einzuhalten. da aber die meisten Vögel hier viel Freiflug bekommen denke ich kann die Volliere auch schon mal ein bisschen kleiner sein. Die Vögel halten sich ja nicht ständig drin auf.
Bei AV s sollte meiner Meinung nach die Mindestvorgabe eher über als unterschritten werden da die Vögel ja keinen zusätzlichen Freiflug bekommen
 
jayleane schrieb:
Ich wollte damit lediglich verdeutlichen, dass der Rhytmus meiner Tiere nicht extra gestört werden muss um Freiflug auch an langen Arbeitstagen zu gewähren. Wie gesagt, ein Missverständnis, und als Solches solltest du es auch werten. ;)
Okay dann hat sich dieses Missverständnis gerade geklärt :zwinker: Eine Frage aber stellt sich mir noch: Warum brauchen deine Vögel bis2 Uhr licht das erst um 23 Uhr ganz ausgeht? Kommt da nicht die Nachtphase zu kurz? Und ich betone das ist eine Frage!!


jayleane schrieb:
Diese Gutachten können lediglich bei Bauvorhaben, deren Genehmigung im Ermessen einer Behörde liegen herangezogen werden. Bei einem Widerspruch hätte die Behörde allerdings keine weiteren Argumente.
Falsch, denn um einen Käfig oder eine Innenvoliere in der richtigen Größe aufzustellen brauchst du sicher keine Baubewilligung.

jayleane schrieb:
Als wir damals die ZG gemacht haben, hatten wir noch diese fahrbare Zimmervoliere, 6 Vögel auf einer Fläche von einem halben Quadratmeter. Die ATÄ fand's völlig in Ordnung, also scheinen die Richtlinien halt doch nur Richtlinien zu sein und mehr nicht.
Ja der ist auch nur ein Mensch. Warum er seine Pflichten nicht wahr genommen hat darüber kann man endlos diskutieren, ist aber hier jetzt off topic..
 
jayleane schrieb:
selbstverständlich war die Haltung fatal, ich will damit nur sagen, dass es bei den Ordnungshütern offensichtlich an Handhabe und Wissen fehlt.
An der Handhabe sicher nicht die ist ja gesetzlich geregelt. Oft aber am Wissen über die Gesetzeslage bzw. am Engagement diese Gesetze umzusetzen. Ist ja alles mit Arbeit verbunden. Ich will auch darauf hinweisen das Verallgemeinerungen diesbezüglich nicht angebracht sind, man kann nicht alle in einen Topf werfen egal ob Züchter, Halter oder ATA.
 
Chimera schrieb:
du hast es auf den punkt gebracht! ich denke mal es gibt so viele haustierarten, dass jeder mensch sich ein geeignetes auswählen kann, welcher er seiner art entsprechend halten kann.
zu sagen: "die haltungsbedingungen können nicht angewand werden, wiel dann die meisten ja dann diese tierart nicht halten können" ist doch völlig unsinnig.
:zustimm: :zustimm: :zustimm:
Man kann zB anstatt große Papageien mit viel Platzbedarf ersetzen durch Kanarien oder Prachtfinken. Denn für 8 Zebrafinken ist in den Mindestanforderungen sicher weniger Platz vorgeschrieben als für 8 Nymphensittiche.

Das hat man bei uns in Österreich ganz stark bemerkt als das Tierschutzgesetz kam. Plötzlich gab es in Fachzeitschriften seitenweise Inserate in denen austr. GS und Papageien angeboten wurden. Ich nenn das mal Anpassung an Haltungsbedingungen. Stimmen diese nicht mit dem Gesetz überein muß man die Tiere eben abgeben. Oder behält sie und riskiert Geldstrafen bzw. wenn man uneinsichtig ist ein Tierhalteverbot.
 
Okay dann hat sich dieses Missverständnis gerade geklärt Eine Frage aber stellt sich mir noch: Warum brauchen deine Vögel bis2 Uhr licht das erst um 23 Uhr ganz ausgeht? Kommt da nicht die Nachtphase zu kurz? Und ich betone das ist eine Frage!!
Wir haben die Zeit so gewählt, da die Tiere im Wohnzimmer gehalten werden, ich mich dort also auch aufhalte. Bevor wir den Automatikdimmer hatten, war der Rhytmus wesentlich ungleichmäßiger. Jetzt bleibt das Licht aus, ich mache es nicht für meine Zwecke nochmal an, wenn ich z.B. noch arbeite.
Morgens störe ich die Nymphen nicht, ziehe nur die Rolladen hoch und lasse sie weiter dösen. Erfahrungsgemäß werden sie zwischen 10:00 und 11:00 munter, auch am WE. Das macht eine Nachtphase von ungefähr 12 Stunden, sie dösen gegen 22:30 langsam weg.

Falsch, denn um einen Käfig oder eine Innenvoliere in der richtigen Größe aufzustellen brauchst du sicher keine Baubewilligung.
Ich kann nur wiedergeben, was ich in meinem Rechtsseminar, dass ich dieses Semester belegt habe, gelernt habe. Nach meinem Wissensstand sind Richtlinien weder zwingend, noch an das Strafrecht gekoppelt. So, wie hier der Ton herrscht, könnte man glauben die Leute klingeln mal eben an meiner Tür und entziehen mir alle Vögel. Gibt es aber keine Grundlage für.
Bei "Massentierhaltung" die Auswirkungen auf umstehende Wohnungen hat ist das was Anderes. Oder wenn der Mietvertrag strenge Einschränkungen vorsieht. Ein Vermieter darf zwar Vogelhaltung an sich nicht verbieten, wohl aber, wenn es zur Massenhaltung wird. Ab wann das gilt, liegt wie immer im Auge des Betrachters.

Im Tierschutzforum gibt es oft genug traurige Geschichten, wo umstehende Personen hilflos sind. Daher mein Einwurf, dass es an Handhabe fehlt. Du kannst einen Menschen nicht wegen Tierquälerei anzeigen, da Tiere nunmal wie Gegenstände im Gesetz gehandhabt werden. Solange sich das nicht ändert, sehe ich keine rechtliche Grundlage. Die älteren Herrschaften von nebenann, die einen einzelnen Welli im Rundkäfig in der Küche halten kannst du nicht belangen und es wird auch kein ATA eingreifen.

Wie ich vor etlichen Seiten schrieb - meine Tiere haben täglich Freiflug, sie sind nicht auf die Voliere beschränkt. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf Tiere, die NUR in der Voliere gehalten werden. Eine Differenzierung sollte man deshalb zulassen.
 
@yellow-warbler:
im Grunde geht es oft sehr leicht plötzlich mehr Vögel zu haben als man haben sollte - wir sind zu den Geiern auf höchst unterschiedliche Wege gekommen und das zum Teil nach dem Motto: "ich habe gehört das sie Nymphensittiche halten wir hätten da...." Es sind nicht umsonst fast alle Abgabetiere (wobei ein paar davon aus sehr gutem Zuhause kommen, manche aber nicht :( ).

@Delphi - you are not alone ;-) wir haben 14 + demnächst einer der seinen Lebensabend bei uns verbringen wird. Allerdings ist mit dem Nymphi dann schluß.
 
hallo darkdream

ich denke das geht vielen so, daß sie einfach gutmütig sind und vögel um vögel aufnehmen, aber wie gesagt irgendwann muß man nein sagen, und richtigerweise sollte das nein bei der anzahl kommen wo man nach den anforderungen an die grenze stößt.
was machen aber die meisten, naja einer geht noch usw.
da liegt doch das problem oder?
und anderen die die vögel mal gekauft haben die verantwortung abzunehmen und selbst in "illegale" verhältnisse zu geraten ist doch auch nicht der richtige weg oder?

lg meo
 
Gerade als "Großzüchter" dürfte es äußerst schwierig sein die "illegale Haltung", wie ihr das hier so nennt, beim Käufer auszuschließen.
 
jayleane schrieb:
Gerade als "Großzüchter" dürfte es äußerst schwierig sein die "illegale Haltung", wie ihr das hier so nennt, beim Käufer auszuschließen.


das versteh ich nun nicht, bitte um korrektere angaben oder aussagen.

was ist ein "Großzüchter"?

und was sollen diese beimm käufer ausschließen?

lg meo
 
Ganz einfach, ich habe so wenig Küken, dass ich jeden Abnehmer persönlich besuchen kann, mich von der -in meinen Augen- richtigen Haltung überzeuge.

Du hast pro Jahr wieviele Nachzuchten? Kannst du jeden Halter überprüfen, ob er "illegale" Verhältnisse hat? Ich sage nicht, dass du das nicht machst, nur dass es schwieriger wird, je mehr ich züchte.
 
hallo jana

wo um himmelsgotts willen steht denn geschrieben daß wir als züchter für die haltung der vögel bei unseren käufern verantwortlich sind: ich glaube da wird auch einiges von euch "kleinzüchtern" und haltern übertrieben.

schlußendlich weißt du nie wie dieser vogel in einem halben jahr mal gehalten wird. und jeder der ein tier kauft oder aufnimmt ist selbst dafür verantwortlich wie er es hält.
(oder prüft ein autoverkäufer nach wie gut du autofahren kannst und wie oft du dein auto pflegst)

ich finde es immer wieder super, wie der verkäufer für dinge verantwortlich gemacht werden soll, die er weder beinflussen noch verändern kann.
meines errachtens reicht es von der verkäuferseite aus die halter zu informieren wie die vögel zu halten sind, aber dieses noch nachkontrollieren das ist ja wohl mehr als übertrieben und nicht möglich egal ob ich 10 oder 200 vögel züchte.

lg meo
 
gerade wenn man selber hohe Ansprüche an seine Vogelhaltung stellt, sollte man sich auch für seine Nachzuchten verantwortlich fühlen. In einem halben Jahr kann sich alles ändern, aber das ist doch keine Entschuldigung gleich aufzugeben.
Ist meine Meinung und mir ist klar, dass wir bestimmt keinen Konsenz dahingehend finden können.
 
jayleane schrieb:
gerade wenn man selber hohe Ansprüche an seine Vogelhaltung stellt, .


hab ich das irgendwo geschrieben? ich hatte immer neutral geschrieben und mich auf die vorgaben bezogen.

ich stelle hohe ansprüche an meine nachzuchten das ist das hauptziel eines standardzüchters, der ich in erster linie bin, alles andere muß bzw sollte eh möglichst nah am gesetz bzw den vorgaben oder auflagen des veterinärs sein.
sonst wirst eh irgendwann damit konfrontiert da neid und missgunst in unserem hobby immer sehr groß sind und solche neider einem schon ab und an versuchen dazwischenzufunken.

und wenn ich die leute auf dieses forum verweise, dann wird ihre haltung sowieso genauestens unter die lupe genommen und alles in ordnung gebracht........ggg
lg meo
 
Thema: reelle Haltungsbedingungen

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