Riesen Jagdfasan

Diskutiere Riesen Jagdfasan im Forum Fasane im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hi, kann mir jemand was zum riesen Jagdfasan sagen Gruß Hendrik
Hi,
aber die meisten Fasanerien die wir kennen züchten nur zum Essen und wir haben in Deutschland die Fasanerie Erfurt und die betreibt Arterhaltung und auf diese können wir stolz sein diese ist besser als jede Fasanerie zum Jagdfasane züchte welche man dann essen kann.

Gruß
Hendrik
 
Ja die haben selbst bei den Edelfasanen nur reinblütige (Unter) Arten und keine Jagdfasane.
Echt schön, ich wollte dort mal hinfahren und es mir ansehen, habe angerufen aber bekam nur die auskunft das sei privat da kann man nicht einfach gucken kommen wie in einen Zoo.
 
Ich will auch noch hin aber ich sage dann einfach ich will ein Paar teure Hokos kaufen und dann lassen die mich bestimmt rein.
 
Ich glaub nich ,dass Herr Möller der hier soweit ich weiss,auch teilweise mitliesst auf diesen Trick reinfallen wird, spätestens wenn dann herauskommt dass er seine Zeit verschwendet hat an Jemand der bei ihm garnichts kaufen will wird er vielleicht etwas sehr sauer werden.
 
Ich lese immer wieder von "Jagdfasane müssen gemeldet werden"... wer erzählt denn so etwas?
 
versteh ich nicht....auch wenn es eine bejagbare art ist, ist er doch grundsätzlich auch ein volierenvogel, oder nicht??

lg Plym
 
Gemeldet werden müssen sie wie alles Geflügel nach der Geflügelgrippeverordnung dem Veterinäramt.
Das heisst sie müssen jetzt nicht im sinne des Artenschutzes gemeldet werden.
Allerdings braucht man eine Haltegenehmigung von der Jagdbehörde.Weil es ja jagbares Wild ist, das ist dann die gleiche Genehmigung die du auch brauchen würdest wenn du Mufflons oder Damhirsche halten wolltest.
 
Gemeldet werden müssen sie wie alles Geflügel nach der Geflügelgrippeverordnung dem Veterinäramt.
Das heisst sie müssen jetzt nicht im sinne des Artenschutzes gemeldet werden.
Allerdings braucht man eine Haltegenehmigung von der Jagdbehörde.Weil es ja jagbares Wild ist, das ist dann die gleiche Genehmigung die du auch brauchen würdest wenn du Mufflons oder Damhirsche halten wolltest.

Also, da ich selbst Jäger bin, kurze Info dazu: "Wild sind wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen". Kaufe ich also einen Jagdfasan (den es als solchen ja auch gar nicht gibt) ist er nicht wildlebend und allenfalls als Geflügel überhaupt zu melden! So auch bei Muffelwild usw. dort beschäftigt sich auch das Veterinäramt, allerdings gibt es auch dort Halterichtlinien an denen sich jeder halten muss. Bei Fasanen wird diese zwar empfohlen, jedoch nicht überprüft.
 
Hallo

Tja, im Bayerischen Jagdrecht steht aber z. B. im Artikel 23:

Wildgehege
(1) Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vo rübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

"sonst wildlebende" nicht "wildlebende".

Und als Lektüre noch die Bundeswildschutzverordnung und das Bayerische Jagdgesetz. Sowohl die Jagdgesetze als auch deren Auslegung variieren von Bundesland zu Bundesland und in Bayern die Auslegung auch noch von Landkreis zu Landkreis.

Bundeswildschutzverordnung

Bayerisches Jagdgesetz

Am Besten man erkundigt sich bei der jeweils zuständigen Behörde.

Ich jedenfalls habe eine Gehegegenehmigung für etliche Arten von jagdbarem Wild (unter anderem Fasan) - war damals lt. Jagdbehörde erforderlich.

Heute sind Wildgehege, ebenfalls nach Auskunft unserer Jagdbehörde, in Bayern nur noch anzeigepflichtig. Die Genehmigung nach Bundeswildschutzverordnung ist nach wie vor erforderlich (betrifft vor allem Rauhfusshühner, etc.).

Viele Grüße
 
Hallo

Tja, im Bayerischen Jagdrecht steht aber z. B. im Artikel 23:

Wildgehege
(1) Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vo rübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

"sonst wildlebende" nicht "wildlebende".

Und als Lektüre noch die Bundeswildschutzverordnung und das Bayerische Jagdgesetz. Sowohl die Jagdgesetze als auch deren Auslegung variieren von Bundesland zu Bundesland und in Bayern die Auslegung auch noch von Landkreis zu Landkreis.

Bundeswildschutzverordnung

Bayerisches Jagdgesetz

Am Besten man erkundigt sich bei der jeweils zuständigen Behörde.

Ich jedenfalls habe eine Gehegegenehmigung für etliche Arten von jagdbarem Wild (unter anderem Fasan) - war damals lt. Jagdbehörde erforderlich.

Heute sind Wildgehege, ebenfalls nach Auskunft unserer Jagdbehörde, in Bayern nur noch anzeigepflichtig. Die Genehmigung nach Bundeswildschutzverordnung ist nach wie vor erforderlich (betrifft vor allem Rauhfusshühner, etc.).

Viele Grüße

Ja na Bayern ist ja nen Land für sich ;-)
 
Naja bei uns in Hessen muss man das Zeug auch nicht dreimal noch extra melden genauso wie nicht die Rebhuhnzucht dokumentiert werden muss und auch nicht beringt werden muss.

Gruß
Hendrik
 
Mein Zitat bezog sich speziell aus dem Jagdrecht in Sachsen-Anhalt, was ja nach Ländersache auch vom Bundesjagdgesetz in manchen Reglungen abweicht. Dies kann Kirrungen, Wildfütterungen, Aussetzen von Wild usw. betreffen...
 
Jagdfasan aus Ungarn

Sorry aber Riesen Jagdfasane sind weder eine Art noch eine Rasse. Es sind Mischlinge.
Man kreuzt einfach besonders große Fasan Exemplare mit einader, vorzugsweise ist immer Colchicus mit drin ,so dass man sehr große schwere Tiere erhält. In einer Fasanerie in Ungarn habe ich sowelche gesehen, allerdings gestutzt, sie waren nur zum essen da.
Die Tiere waren sehr fett, ich denke da sie sich kaum bewegen konnten und fliegen schonmal garnicht, dafür bekamen sie sehr fettreiche Nahrung.

Meiner Meinung nach in Ungarn können wir Jagdfasanen mit guter Qualitat finden.
http://www.perjesivad.hu/ - Sie haben gute Fasanen, aber beschaeftigen nur mit grosserer Menge
 
Thema: Riesen Jagdfasan

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