ring vorsorglich entfernen?!

Diskutiere ring vorsorglich entfernen?! im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - hallo. wie ja vielleicht einige von euch gelesen haben, hatten meine geier und ich eine ziemlich turbulente woche. durch eine schwellung am beim...
K

Karolinchen

Guest
hallo.
wie ja vielleicht einige von euch gelesen haben, hatten meine geier und ich eine ziemlich turbulente woche. durch eine schwellung am beim war der ring meiner henne extrem eng geworden (vielleicht sogar eingewachsen) und wir mussten ihn entfernen lassen.
das ganze war für die kleine (und für mich) ziemlich unschön, da ihr bein beim entfernen des rings ziemlich geblutet hat.
momentan sieht es zum glück so aus, als ob alles wieder gut würde, nur möchte ich sowas natürlich nicht nochmal erleben.
deshalb frage ich mich, ob ich den ring meines hahnes besser vorsorglich entfernen lassen sollte?! darf man das überhaupt?
oder ist der stress der damit verbunden ist (zum ta fahren etc.) für den vogel unangenehmer als das risiko dass der ring mal schaden anrichtet?
ach und noch eine frage zum verständnis:
normalerweise blutet das doch nicht wenn man den ring entfernt,oder? das war doch bei meiner kleinen nur so, weil er schon so eng anlag, oder?
also, was meint ihr? dem hahn auch den ring entfernen lassen???
lg karo
 
Ich halte vom vorsorglichen Entfernen der Ringe überhaupt nichts.
Immerhin ist das der "Personalausweis" der Vögel und sie haben ja auch einen Sinn und Zweck. Außerdem halte ich das Risiko einer Verletzung durch Ringe für sehr gering, wenn sie denn richtig angelegt sind (bezogen auf die offenen Ringe).

Das es beim Entfernen zu Verletzungen kommen kann, ist völlig normal. Wenn du einmal versucht hast, so einen offenen Ring aufzubiegen weißt du, wie schwer das sein kann. Wenn dann das Bein schon geschwollen ist, hat man ganz schnell mal die Haut am Fuß verletzt.
Und bei den geschlossenen Ringen, wo man mit "schwerem Gerät" dran muss, ist das natürlich nicht weniger riskant.

Soweit ich weiß dürfen Ringe entfernt werden, wenn der TA dir eine Bescheinigung darüber ausstellt. Den Ring musst du dann natürlich aufbewahren.
 
Ich würde den Ring ohne gewichtigen Grund nicht entfernen.

Mit besten Grüßen,

gregor443
 
Wenn ein Vogel wie in diesem Fall ein gesundheutliches Problem hat, darf der Ring entfernt werden. Das gilt auch dann, wenn er sich des Ringes wegen blutig beißt oder gar Anstalten macht, sich selbst zu amputieren, um den Ring loszuwerden.

In allen anderen Fällen darf der Ring schlicht nicht entfernt werden, weil er ein Dokument ist und weil wir eine Ringpflicht haben.
 
@ Deichschaf:
Ist das wirklich so?
Ich hab schon öfter gehört, dass Leute die Ringe, u.a. auch durch TÄ entfernen lassen. Macht sich dann nicht auch der TA strafbar, wenn kein medizinischer Grund vorliegt?!

Außerdem dachte ich immer, dass die Ringpflicht sich darauf bezieht, dass die Tiere nur beringt von Züchter und Handel vertrieben werden dürfen. Aber es ist doch keine Pflicht, dass mein Vogel zu Hause einen Ring hat bzw. ich mache mich doch nicht dadurch strafbar, wenn nicht... *verwirrt bin* :+keinplan ;)
 
Was ein Halter mit den Ringen seiner Wellensittiche macht ist ihm überlassen.
Ich kenne einige Wellihalter die entfernen pauschal immer die Ringe ihrer Piraten aus Gründen der Verletzungsgefahr. Ob das nun sinnig ist oder nicht, lassen wir einfach mal so stehen.

Strafbar macht sich kein Halter von Wellensittichen wenn er die Ringe seiner Tiere entfernt.

Die Psittakoseverordnung bezieht sich da explizit auf:
§ 2
(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen
(Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln
(Händler), muß die Tiere
kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden
, die vom Zentralverband Zoologischer
Fachgeschäfte Deutschlands e. V., Frankfurt a. M. (Zentralverband) oder
vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband)
abgegeben werden. Die Fußringe dürfen nur an Züchter und Händler
abgeben werden, die das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 17g des Tierseuchengesetzes
gegenüber dem jeweiligen Verband nachgewiesen haben. Offene Fußringe
müssen so beschaffen sein, daß sie nur einmal verwendet werden können.
 
Danke Michael, dann hatte ich das also doch richtig verstanden. ;)
 
Thema: ring vorsorglich entfernen?!
Zurück
Oben