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Maja3
Guest
Hallo,
habe gestern die AZ-Nachrichten mit der Bestell - Liste Fußringe für kennzeichnungspflichtige Tiere lt. Bundesartenschutzverordnung Anlage 6 erhalten. Auf der Rückseite unter Punkt 6 heißt es:
Zucht- und Haltegenehmigung: Bei der Bestellung von Kennzeichen für Sittiche und Papageien muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach ... in Kopie (neu!!!) vorliegen. Die Zucht- und Haltegenehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Psittaciden nur gehalten werden und der Halter eine entsprechende formlose Erklärung beilegt.
Heißt das, jeder der z. B. eine Amazone oder einen Graup. ohne Ring besitzt kann jetzt mit einer laschen Erklärung einen Ring bestellen? Warum wurde dann vorher so ein Aufwand betrieben und Vögel ohne Ring beschlagnahmt? Vielleicht hat jemand eine Erklärung dafür.
Viele Grüße
Maja
habe gestern die AZ-Nachrichten mit der Bestell - Liste Fußringe für kennzeichnungspflichtige Tiere lt. Bundesartenschutzverordnung Anlage 6 erhalten. Auf der Rückseite unter Punkt 6 heißt es:
Zucht- und Haltegenehmigung: Bei der Bestellung von Kennzeichen für Sittiche und Papageien muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach ... in Kopie (neu!!!) vorliegen. Die Zucht- und Haltegenehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Psittaciden nur gehalten werden und der Halter eine entsprechende formlose Erklärung beilegt.
Heißt das, jeder der z. B. eine Amazone oder einen Graup. ohne Ring besitzt kann jetzt mit einer laschen Erklärung einen Ring bestellen? Warum wurde dann vorher so ein Aufwand betrieben und Vögel ohne Ring beschlagnahmt? Vielleicht hat jemand eine Erklärung dafür.
Viele Grüße
Maja