Rosella Nachwuchs

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Sandsturm2002

Guest
Hallo , ich habe da folgendes Problem ,

wir , ich und meine Frau Halten jetzt seid ca 4 Jahren Rosellas , vor ca 6 Monaten ist unsere erste Henne Gestorben , woran k.a , war abends noch fit und quitsch fidel und am nächsten morgen lag sie steiff am boden.

Also losgefahren und neue Henne kaufen , streß pur da sie in unserer gegend nicht vile Zooläden führen und Züchter auch nichts da hatten.

nach langer suche hatten wir dann was gefunden.

Also Henne gekauft und rein in die Zimmervoliere , haben sich auch direkt von Anfang an gut verstanden , dann ging die Balz los.

Unser Hahn ist da wohl etwas Rabiat oder Clever oder es ist normal so , zumindest hat er ihr erstmal alle Schwanzfedern raus geruppt , somit Flug/Steuer unfähig.

also durfte oder konnte er über sie verfügen wie er wollte.

Also hat er sie Täglich mehrmals "Begattet"

also die idee , häng dochmal nen Brutkasten dran damit sie evtl mal ruhe bekommt und gefieder nachwächst!

und heute Ei nummer 1 da.

alles gut , dann häng dich mal an den Pc und mach dich schlauer ......

Meine Frau würde den Nachwuchs auch gerne Groß ziehen , aber was ich da gelesen habe bringt ja mehr Probleme und aufwand mit sich als alles andere ,

jetzt meine Frage bekommt man auch irgendwo Ringe her ohne Züchterschein ? bzw muss man einen Ring haben um sie evtl später in gute Hände abzugeben ?

Kinder darf man ohne eignungsnachweis in die Welt setzten und für nen Sittich brauche ich nen Sachkundenachweis ?
 
Hallo,

wie man Rosellas verpaart auf HP http://www.az-agz-igplattschweifsittiche.de/Fragen und Tips/Frage2.htm

Frage: Brauch ich eine Zuchtgenehmigung bei einem Paar Sittiche?

Antwort: Ja, Sie brauchen eine Behördliche Zuchtgenehmigung vom Veterinäramt oder Ordnungsamt je nach Ort oder Verwaltung sofern sie in Deutschland wohnen. Zur Kontrolle und zur Bekämpfung der Papageienkrankheit (Psittakose) ist die Zucht und Weitergabe von Papageien, also auch von Sittichen, genehmigungspflichtig und mit behördlichen Auflagen verbunden. Diese Genehmigung brauchen Sie auch, wenn Sie nur einmal brüten lassen möchten, egal auch wenn es „nur“ Wellen-, Rosella- oder Australische Königssittiche sind wegen der Psittakoseverordnung vom 18.06.1975 (BGBl. 1975 I S. 1429 ff.) (Psittakose / Ornithose = Papageienkrankheit); eine Meldepflichtige Tierseuche verursacht durch Chlamydien die vor allem von papageienartigen Vögeln übertragen werden kann. Hierzu gehören alle Sittiche und Papageien. Sittiche und Papageien müssen auf Grund dieser Verordnung auch ordnungsgemäß möglich geschlossen beringt sein und es muss ein Nachweisbuch geführt werden, damit man nachvollziehen kann wo ein Vogel herkommt bzw. wo er verblieben ist wenn er Verkauft wurde oder Verstorben ist. Dies ist nötig um nach einem Krankheitsausbruch den Psittakose Infektionsweg feststellen zu können um dann auch gezielt diese Tiere zu behandeln damit die Seuche sich nicht ausbreitet. Die Zuchtgenehmigung ist beim Ordnungsamt bzw. beim Amtstierarzt zu beantragen. Die Zuchträume werden dann von Vertretern der Behörde begutachtet; dabei wird besonders darauf geachtet, ob die Bauart eine einfache Reinigung und Desinfektion gewährleistet. Auch sollten die Zuchtanlagen eine artgerechte Unterbringung, möglichst mit Tageslicht, ermöglichen. Zusätzlich wird in den meisten Fällen ein Quarantäneraum verlangt, der ebenfalls obigen Anforderungen entsprechen muss. Neben der Besichtigung der für die Zucht vorgesehenen Räumlichkeiten der für die Zucht vorgesehenen Räumlichkeiten wird fast immer eine Eignungsprüfung durch den Amtstierarzt durchgeführt. In dieser Prüfung wird die Kenntnis des Psittakosegesetzes sowie das allgemeine Wissen über Haltung, Pflege und Zucht von Papageien überprüft. Natürlich wird auch über dir Ringpflicht gesprochen und ein Nachweisbuch zu führen ist. Der Erwerb der Zuchtgenehmigung ist Gebührenpflicht.
Bei erst Bestellung von Sittiche und Papageienringen, muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach § 17g. Abs. 1 des Tierseuchengesetzes heutiger Fassung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen oder der Geschäftsstellen bereits vorgelegen haben.

Beim Veterinäramt vor Ort anrufen und Zuchtgenehmigung machen, aber keine Zucht ohne.

Papageienkrankheit
Beantragung einer Genehmigung gemäß § 17 g des Tierseuchengesetzes
Gemäß § 17 g des Tierseuchengesetzes wird eine Genehmigung für Züchter oder Händler von Papageien und Sittichen nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und wenn die erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind, in denen im Falle des Auftretens der Psittakose eine wirksame Seuchenbekämpfung möglich ist. Die Sachkunde muss in Form einer kleinen Prüfung vor dem Amtstierarzt der Bundesstadt Bonn nachgewiesen werden.

Händler und Züchter von Papageien und Sittichen müssen ausreichende Kenntnis haben über
1) Biologie der Papageien und Sittiche
2) Benennung und Unterscheidung der wichtigsten gehandelten Psittaciden-Arten.
3) Aufzucht, Haltung (auch in Käfigen), Fütterung und allgemeine Hygiene.
4) a) Psittakose: Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei Sittichen und Papageien sowie beim Menschen; Schutzmaßnahmen, Desinfektion.
b) Andere wichtige Krankheiten der Papageien und Sittiche.
5) Gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose beim Menschen und bei Papageien und bei Sittichen.
a) Einschlägige Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes.
b) Einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften Tierseuchengesetz, Psittakose-Verordnung,
6) Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.

Lernmaterial für den Sachkundenachweis kann über den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe - Wirtschaftsgemeinschaft -, Mainzer Str. 10, 65185 Wiesbaden (Tel.-Durchwahl 0611-447553-24, 9-12 Uhr) kostenpflichtig bezogen werden.

Bezüglich eines Termins für den Sachkundenachweis werden Sie gebeten, sich mit dem Amtstierarzt der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste- Bonn zu gegebener Zeit in Verbindung zu setzen.

Bitte reichen Sie eine Skizze über die Räumlichkeiten, in denen die Zucht / der Handel betrieben werden soll, in einfacher Ausfertigung ebenfalls bei der o.g. Dienststelle ein. Darüber hinaus ist ein Führungszeugnis erforderlich, das Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen können.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Vorbezeichneten Genehmigung beträgt 40,-- € zzgl Fahrtkosten des Veterinärs.

Fußringe

Vereine / Verbände die Fußringe herausgeben:
Bei erst Bestellung von Sittiche und Papageienringen, muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach § 17g. Abs. 1 des Tierseuchengesetzes heutiger Fassung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen oder der Geschäftsstellen bereits vorgelegen haben.
Darauf sollten Tierfreunde beim Kauf eines Vogels achten: Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.

Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.

Einige Sittich- und Papageienarten sind auch nach Artenschutzrecht zu kennzeichnen.

Bundesweit: Fussringe zur Kennzeichnung von Papageienvögeln nach der BArtSchVO dürfen nur noch von zwei Institutionen ausgegeben werden bzw. hergestellt werden:
Das Bundesumweltministerium hat den ZZF und den BNA als Ausgabestelle für artenschutzrechtliche Kennzeichen anerkannt. Mit dem Verkauf und der Registrierung der Kennzeichen wurden beauftragt der ZZF und der BNA.
ZZF Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. Geschäftsstelle: Postfach 1420, D-63204 Langen, www.zzf.de
www.zzf.de/ringstelle/psittakose Fußringe für Sittiche und Papageien
www.zzf.de/ringstelle/kennzeichnung Artenschutzrechtliche Kennzeichnung von Tieren


BNA Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz; Postfach 11 10m, Am Friedhof 4, D-76707 Hambrücken, www.bna-ev.de
Artenschutzringe kann man auch über seine Verbände beziehen, denn die Verbände beziehen die ZZF oder BNA
Vereine wo die Ringe Offiziell anerkannt sind bei Sittichen und Papageien
AZ = Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V. http://www.azvogelzucht.de
DKB = Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter- Bund e.V.: http://www.dkb-online.de
VZE = Vereinigung für Zucht und Erhaltung einheimischer und
fremdländischer Vögel http://www.vze-online.net
BNA = Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. www.bna-ev.de
ZZF = Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. www.zzf.de
DSV = Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter-Vereinigung E.V. (DSV) http://www.dsv-ev.de
Für Ziergeflügel und co.
BDRG = Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. Rassegeflügelzucht – Lebensqualität für Menschen u. Tiere http://www.bdrg.de


Gruß

Siegfried Wiek
 
Also nun mal direkt zu deinem Problem.
Wie Siegfried bereits geschrieben hat, ist die Zuchtgenehmigung Pflicht. Da Behörden aber nunmal so sind wie sie sind (wie du sicher weißt), ist es faktisch unmöglich, in den ca. 19 Tagen die du noch Zeit hast, sobald das Ei bebrütet wird, die Zuchtgenehmigung nachzuholen. Züchten ohne Zuchtgenehmigung ist strafbar und kann mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden...
Für die ZG braucht ihr u.A. auch einen Quarantäneraum, ist denn sowas vorhanden? (Lies nochmal über die Voraussetzungen für die ZG genau nach!)
Ihr könntet höchstens versuchen beim Amtstierarzt sowas wie eine "Ausnahmegenehmigung" zu bekommen (bin mir aber nicht sicher ob und wie das möglich ist, da das Bereitstellen eines Nistkastens als "Zuchtwille" aufgefasst wird und bereits geahndet werden kann).
Also die einzige Möglichkeit die ich für euch sehe, ist es, das/die Ei(er) abzukochen, damit nichts mehr schlüpfen kann, oder die "Originaleier" durch Kunststoffeier ersetzen. (Die Henne wird dann früher oder später ihr Gelege aufgeben, wenn sie merkt, dass nichts schlüpft) Ist traurig, ich weiß, aber wenn gewünscht könnt ihr dann immer noch züchten, wenn ihr ne ZG habt.
LG
Wenke
 
danke für eure Beiträge , das baut einen halter der Tiere ja richtig auf der denkt das die verstorbene henne an legenot starb !
 
hey,


na klar geht das! Also ihr müsst zum Veterinäramt und die Brut melden, dann bekommt ihr "einmal-ringe" d.h. die jungen werden beringt, vom veterinäramt aber auch nur dieses eine mal ... ich hab aber keine ahnung wieviel das kostet, aber ich weiß das es geht!
 
@Sandsturm
Hallo wir versuchen dir zu helfen, mit der Intention bist du doch hierher gekommen oder? Von einer an Legenot gestorbenen Henne war m.E. nie die Rede. In deinem ersten Beitrag schreibst du davon, sie solle sich im Nistkasten erholen. Es war NIE die Rede von einem verstorbenen Tier in deiner Frage, zwar in der Erzählung, aber das war NICHT deine Frage, gehts dir noch ganz knusper oder was? Wenn du keine Ahnung hast woran die Henne gestorben ist (wie du selber geschrieben hast!!!), warum wirfst du uns dann jetzt vor wir würden dich niedermachen weil du denkst die sei an Legenot gestorben? HÄ?? Also echt ma wir haben nur versucht dir zu helfen und dir die Sachlage von seiten des Gesetzgebers näher gebracht. *ironie an* Sowas kann ich echt gut leiden, solche Leute. *ironie aus*
 
@ elphaba1989

das mit der geschichte mit : das baut einen echt auf ... war bezogen auf das was das Veterenäramt verlang nicht auf eure sehr hilfreichen beiträge , war evtl falsch Formuliert aber so war es auf keinen fall gemeint .

Ich danke euch wirklich sehr für eure Beiträge und das ist ehrlich gemeint !
 
Aso ok dann wars wohl ein Missverständnis. Sorry.

Naja Veterinäramt ist nunmal immer noch ein Amt und das bedeutet im deutschen Rechtsstaat Bürokratie pur, ist leider so :k Ich persönlich würde es mir auch etwas einfacher wünschen, aber ich habe ja nicht zu bestimmen :D
Zumal es schon richtig ist, einen Kundigkeitsnachweis von den Leuten zu erfragen, da wohl niemand will dass hier irgendwo eine Psittakoseepidemie ausbricht. Bloß dann sollte man meiner Meinung nach auch einen Nachweis über das Wissen der richtigen Haltung des Tieres verlangen, wenn man sich eines kauft ...
 
Also Henne gekauft und rein in die Zimmervoliere...


Min. 4 Wochen Quarantäne! Ich meine, wenn die Henne eine ansteckende Krankheit eingeschleppt hätte, könntest du dich unter Umständen auch noch von dem verbliebenen Hahn verabschieden.
Und evt. noch ein Check beim Tierarzt.
 
Thema: Rosella Nachwuchs

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