Sach und fachkundige Antwort

Diskutiere Sach und fachkundige Antwort im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - zum Thema frage Flügelschneiden erlaubt? Schade dass auch sie den Unterschnied Feder beschneiden kupieren nicht kennen , zumindestens ist es...
A

Addi

Guest
zum Thema frage Flügelschneiden erlaubt?

Schade dass auch sie den Unterschnied Feder beschneiden kupieren nicht kennen , zumindestens ist es meine Interpretation dieser Antwort



Sehr geehrter Herr Adam,

Herzlichen Dank für Ihr E-Mail vom 28.02.3003. Wir bitten Sie, die verzögerte Antwort zu entschuldigen.

Die Auskunft des Veterinärs, die Sie erhalten haben, ist völlig korrekt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen eines Wirbeltieres grundsätzlich verboten. Untersagt ist damit auch das Stutzen der Flügel zur Herbeiführung der Flugunfähigkeit. Ausnahmen vom Verbot der Amputation sind in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-5 TierSchG in Verbindung mit § 5 TierSchG abschließend aufgeführt. Amputationen und andere Gewebestörungen außer den ausdrücklich in diesen Vorschriften zugelassenen, sind untersagt.

Ein Verstoß gegen das Verbot des § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden (§ 18 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 TierSchG).

Sollte der Eingriff nicht von einem Fachmann vorgenommen werden und dem Tier dadurch vermeidbare erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden, so könnte auch eine Straftat nach § 17 Nr. 2 b TierSchG in Betracht kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Steffi Märke
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
phone: ++49- (0) 228-60496-0
fax: ++49- (0) 228-60496-40
e-mail: **********
http://www.tierschutzbund.de
Spendenkonto:
Sparkasse Bonn
BLZ 380 500 00
Konto 40 444

Besuchen Sie auch unsere Homepage auf www.tierschutzbund.de
 
unwissenheit

Hallo Roland,

was erwartest du von einer Sekretärin (vermute ich zumindest), die scheinbar ansonsten nur mit Hunden zu tun hat.

mfg

aday
 
denke drüber nach ob ich mich für diese brüskierende

Antwort bedanken soll
 
nun vielleicht solltest du noch einmal versuchen ihr den unterscheid zwischen beidem zu verdeutlichen, so daß sie eine chance hat, deine frage richtig zu beantworten!
 
meine frage war detalliert auf

das schwungfedern beschneiden zur vorübergehenden flugeinschraenkung bezogen
 
mh... vielleicht gibt es in den gesetzen keinen unterschied zwischen beschneiden und kupieren?
unter den begriff "stutzen der flügel" können ja beide arten fallen!
für mich hört sich ihr antwort so an, als ob auch das bloße federstutzen ein verbot darstellt, es sei denn es treffen ausnahmen aus dem § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-5 TierSchG zu!
vielleicht könnte man da mal reingucken, was das für ausnahmen sind?
 
Thema: Sach und fachkundige Antwort

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