Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz

Diskutiere Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo ! Ich bin neu hier :) Zur Zeit halte und züchte ich Wellensittiche. Ich halte und züchte verschieden Vogalarten (Psittaciden, Exoten...
S

simpson-mania

Neuling
Beiträge
18
Hallo !
Ich bin neu hier :)
Zur Zeit halte und züchte ich Wellensittiche. Ich halte und züchte verschieden Vogalarten (Psittaciden, Exoten, Kanarien) seit rund 20 Jahren.
Nun würde ich gerne einen Vogelhandel betreiben.
Eine Genehmigung nach 17g Tierseuchengesetz habe ich schon seit vielen Jahren.
Für eine gewerbliche Tätigkeit ist jedoch eine Genehmigung nach §11 TierSchG erforderlich.
Den Sachkundenachweis für Psittaciden erkennt das Veterinäramt aufgrund meiner bisherigen Tätigkeit an. Jedoch möchte ich auch gerne mit Exoten handeln. Hierzu verlangt das Veterinäramt einen Sachkundenachweis. Das Veterinäramt selbst bietet keinen Sachkundenachweis an. Nun kann man beim BNA eine Sachkundeprüfung ablegen. Aber ehrlich gesagt ist mir das zu teuer (insgesamt rd. 500 EUR).
Kennt jemand vielleicht eine andere Stelle, die den Sachkundenachweis abnehmen ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
 
simpson-mania schrieb:
Nun würde ich gerne einen Vogelhandel betreiben.
Eine Genehmigung nach 17g Tierseuchengesetz habe ich schon seit vielen Jahren.

Dieser Paragraph ist für die Zucht und den Handel ausgelegt, es denn es wurden seitens der Behörde eine Einschränkung angehängt die einen Handel eindeutig verbietet bzw. nicht beinhaltet, aber die Zucht zuläßt.

Normal beinhaltet dieser Paragraph aber diesen Punkt bzw. erwirbt man die Genehmigung so vom Amt.

simpson-mania schrieb:
Für eine gewerbliche Tätigkeit ist jedoch eine Genehmigung nach §11 TierSchG erforderlich.

Sagt das Dein Amt bzw. die Behörde oder wie kommst Du darauf?

Die Genehmigung nach §11 des Tierschutzgestzes erlaubt "Tiere für andere in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtung zu halten"


simpson-mania schrieb:
Jedoch möchte ich auch gerne mit Exoten handeln. Hierzu verlangt das Veterinäramt einen Sachkundenachweis.

Mag sein das Dein Amt dies nun fordert, was aber recht merkwürdig ist bzw. ich nicht ganz verstehe.

Du züchtest seit 20 Jahren u.a. Psittaciden, besitzt eine Zuchtgenehmigung, aber wie ich heraushöre keine Handelsgenehmigung.

Wozu fordert das Amt nun zusätzlich eine Sachkunde?
Eigentlich kann man nach dieser Zeit doch eine Sachkunde vorraussetzen. Oder?

Was Du erreichen könntest ist eine Erweiterung Deiner Genehmigung nach § 17 des Tierseuchengesetzes.

Im Grunde dürfte außer Gebühren und evtl. noch einmal einer Ortsbesichtigung nichts anderes gefordert werden.

Eine Quarantäneraum mußtest Du doch sowieso vor Erhalt der Zuchtgenehmigung nachweisen.

Oder?

Öhm.......was hast Du mit dem ganzen Nachwuchs gemacht? Behalten?

Nachtrag: Da ich meine Genehmigung vor Einführen des Sachkundenachweises in einigen Bundesländern erhalten habe (ist Heute noch nicht überall gefordert), ist mir außer dem BNA keine andere genehmigte Stelle zur Abnahme der Sachkunde bekannt, falls es überhaupt eine gibt.
 
§ 11 ist notwendig wenn man mehr als 10 Paare größer als Nympfensittiche hat oder mehr als 5 Arapaare
oder bei einer einnahme über 2000 Euro (anfallende Kosten abgezogen)

ich kenne auch nur den BNA der so etwas macht einen Ordner für 130 Euro und dann drei Tage Seminar in 7er Postleitzahlenbereich...
 
sternchen schrieb:
§ 11 ist notwendig wenn man mehr als 10 Paare größer als Nympfensittiche hat oder mehr als 5 Arapaare
oder bei einer einnahme über 2000 Euro (anfallende Kosten abgezogen)


@Melanie,

das stimmt so nicht.
Da ich die Genehmigung nach §11 des Tierschutzgesetzes nicht Tierseuchengesetz habe, ist sie hierfür notwendig:

Pico schrieb:
Die Genehmigung nach §11 des Tierschutzgestzes erlaubt "Tiere für andere in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtung zu halten"

http://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/26/antrag_tierseuchengesetz.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Pico und sternchen

Also es ist so...
Ich züchte Wellensittiche. Dafür habe ich die Genehmigung nach 17g TIERSEUCHENGESETZ. Der Handel der in dieser Genehmigung enthalten ist beinhaltet lediglich den Handel mit den eigenen Nachzuchten.
Eine Genehmigung nach §11 TIERSCHUTZGESETZ beinhaltet den reinen Handel, also den Kauf von Vögeln und den Weiterverkauf.
Warum das Veterinäramt die Sachkunde für Exoten nicht anerkennt weiss ich auch nicht. Zumal ich schon Jahrelang neben den Wellensittichen auch Exoten und Kanarien halte und züchte... aber das "raffen" die anscheinend nicht:zwinker: .

Nunja, daher bräuchte ich einen Sachkundenachweis... soweit ich recherchiert habe, bietet dies nur" der BNA - schade auch...

Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.:)
 
Nur BNA zuständig

Soweit ich weiß ist in Deutschland nur die BNA zuständig und vertreibt auch ein entsprechenden Schulungsordner.

Die angesprochene Prüfung nach dem Tierschutzgesetz ist diese die auch Zoohandlungen vorweisen müssen.

Du könntest vielleicht noch bei der ZZF nachfragen.
 
Hallo

Die Genehmigung nach §11 des Tierschutzgestzes erlaubt "Tiere für andere in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtung zu halten"

Das ist zwar richtig. Du zitierst aber den Absatz 2a. Der "gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren" steht im Absatz 3.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
kennst Du Züchter, welche beide Genehmigungen besitzen bzw. den Handel erst betrieben haben, nachdem sie beide Genehmigungen (=zum §17 den §11 genehmigt bekommen haben) erhalten haben?

Ich ehrlich gesagt nicht.

Züchter, die ich näher kenne haben (nur) die Zucht-und Handelsgenehmigung nach §17 ohne den §11 und handeln ganz legetim mit ihren Nachzuchten.
 
Hi

ich bin der Meinung ihr bringt hier etwas durcheinander.
simpson-mania
Nun würde ich gerne einen Vogelhandel betreiben.
 
Hi

ich bin der Meinung ihr bringt hier etwas durcheinander.
simpson-mania
Nun würde ich gerne einen Vogelhandel betreiben.
Also erwerbsmäßig handeln.
Dafür braucht er den Sachkundenachweis. (wie z.B. auch der Zoofachhandel)

Warum das Veterinäramt die Sachkunde für Exoten nicht anerkennt weiss ich auch nicht

Ganz einfach, Du hast keinen Sachkundenachweis.
Auch dieser Begriff: "Sachkundenachweis" wird immer wieder durcheinandergebracht. Die "Sachkunde" die für die Zuchtgenehmigung verlangt wird, hat mit diesem Sachkundenachweis überhaupt nichts zu tun.

Habe auf den falschen button geklickt. Modi bitte den anderen Beitrag löschen.
 
Thema: Sachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz
Zurück
Oben