Sachkundenachweis, wie sieht der aus?

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pusmann

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Hallo.
Ich glaube, dass mit dem Nachweis der Sachkunde nach §11 TierSchG ziemlich viel Schindluder getrieben wird. Wie siehst so ein Sachkundenachweis der BNA aus? Man bekommt von Züchtern oft alles mögliche gezeit und ich kann nicht nachprüfen, ob das Dokument keine Kopie vom Büchereiausweis ist. Hat evtl jemand von Euch ein Foto eines echten Zertifikats?
:?
 
Hallo,

eigentlich kann man damit kein Schindluder treiben. Man bekommt die Zuchtgenehmigung in zweifacher, ziemlich offizieller Form ausgestellt, von der ein Original einmalig der Ringstelle zugehen muss, damit diese berechtigt ist, Dir als Züchter die Ringe auszustellen.

Auf die Idee, mir von einem Züchter die ZG zeigen zu lassen, bin ich ehrlich gesagt noch nicht gekommen :? Und wenn ich das als Halter/ Käufer unbedingt wissen möchte, erkennt man das schon, ohne vorher genau das Zertifikat zu kennen.

Auf jeden Fall werde ich hier auf keinen Fall ein Original zeigen, damit deswegen keiner auf "dumme" Gedanken kommt ;) Ehrlich gesagt, finde ich dieses Post etwas merk- und fragwürdig!
 
Es sollte ja zumindest draufstehen dass es ein Zertifikat nach § soundso ist... das steht auf Büchereiausweisen in der Regel nicht ;)
 
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

# Nina33

was hat die Zuchtgenehmigung mit § 11 TierSchG zu tun?

Es wurde hier nach dem "Nachweis der Sachkunde "
also dem "Sachkundenachweis" gefragt.

Wie die heutigen Nachweise aussehen kann ich nicht sagen. Aber als ich vor etlichen Jahren diese Sachkunde machte, erhielt mann als Nachweis ein Dokument das schon ein wenig an den "Büchereiausweis" ähnelt.
 
So sieht der Sachkundenachweis in Berlin aus .

Natürlich ohne schwärzung .
 

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was hat die Zuchtgenehmigung mit § 11 TierSchG zu tun?

Sorry, mein Fehler...Zuchtgenehmigung wird natürlich nach §17g erteilt! Dennoch ist in der Sache nicht so ein großer Unterschied gegeben, außer dass §11 natürlich noch eine größere Sachkunde für mehr Tiere beinhaltet (Wirbellose, Terraristik, Vögel). Und lesen kann ich schon ;) Hiernochmal der §11 zum Nachlesen, der das wie ich überlesen hat :zwinker:
 
Ich hab auch so einen Schrieb wie Andre, und dann nochmal extra einen für meine Zuchträume, wegen der Quarantäneunterbringung (diese wurden damals direkt vom prüfenden und die Räumlichkeiten abnehmenden ATA ausgestellt).
Das heißt, auch nur dort darf ich Züchten und Handeln.
Wenn ich umziehe muß ich für die neuen Räumlichkeiten eine neue "Zulassung" beantragen. Was nicht's mit meiner Grundsätzlichen nachgewiesen Sachkunde zu tun hat :+klugsche.
Diese Räumlichkeiten können dann aber evtl. verweigert werden, bzw. müssen den Ansprüchen des evtl. neuen ATA genügen. Bei mir gibt's viiiiele ATA's, quasi an jeder Ecke einen neuen :D Wenn man viel umzieht, lernt man viele ATA's kennen :D
 
Meine Zuchtgenehmigung, die ich ohne Sachkundenachweis gegenüber der Amtstierärztin Dr. Heiligenthal in Hamburg nicht bekommen hätte, sieht so aus:

http://www.deichshaf.de/misc/zg.pdf (5,1MB; setzt ein PDF-Anzeigeprogramm wie etwa Adobe Reader ab Version 6 oder Foxit-Reader ab Version 1.2 voraus)

Einen Sachkundenachweis mag vielleicht der BNA e.V. ausstellen. Und eine Mitgliedschaft im BNA e.V. ist zumindest schon mal ein Zeichen dafür, dass der Halter/Züchter sich mit dem Thema zumindest befasst hat. Sicher sein, dass alles rechtens ist, kann man damit aber nicht unbedingt. Fakt ist: Ohne Zuchtgenehmigung, für die man eine Sachkundeprüfung ablegen muss, vergibt niemand offizielle Psittakose-Ringe (außer vielleicht gewissenlose Züchter). WZF-Ringe (Aluminium, silberfarben, offen) und AZ-Ringe (Farbcodiert, Züchternummer, geschlossen) sind sicheres Indiz für das Vorhandensein einer Zuchtgenehmigung. Sich diese dann noch zeigen zu lassen ist meist unnötig (es sei denn man hat Zweifel).

Dennoch muss ein Züchter die ZG natürlich vorweisen können.
 
Hallo,
der eine Sachkundenachweis ist der nach § 17g TSG (Tierseuchengesetz), wie die von Deichschaf eingestellte - Genehmigung zur Zucht von Papageien
der andere Sachkundenachweis ist der nach §11 TSchG (Tierschutzgesetz) - nach diesem wurde gefragt.
Diesen Sachkundenachweis kann man ablegen vor dem zuständigen Beamten der (nach Bundesland unterschiedlichen) zuständigen Behörde, in NRW sind z.B. die Unteren Naturschutzbehörden beim Kreis zuständig, in Hessen die Regierungspräsidien, in Niedersachsen gibt es nur "die eine" zuständige Behörde....
Dann ist dieser Sachkundenachweis auch auf genau diesen Kreis beschränkt. Zieht man in ein Gebiet um, in dem eine andere Behörde zuständig ist, müsste man den Sachkundenachweis nach §11 TSchG neu ablegen.
Beispiel:
Wie wohnen im Kreis Höxter in NRW. Unsere Genehmigung nach §11 TSchG bezieht sich genau auf diesen Kreis. Zögen wir nach Detmold um, müsste ein neuer Sachkundenachweis für §11 TSchG abgelegt werden.

Etwas anderes ist es, wenn man den Sachkundenachweis nach §11 TSchG beim BNA abgelegt hat. Dieses Zertifikat gilt deutschlandweit (hat "unser" Mirko (dessen Gelbwangenkakadus Lucky und Kira z. Zt. bei uns zur Pflege wohnen) in diesem Jahr Anfang Juli beim BNA gemacht. Ich wollte eigentlich auch hin, aber Erichs Kur kam "dazwischen".... )
Und - sein Sachkundenachweis ist eine richtige Urkunde - nicht nur ein Büchereiausweis!
Ich kann dir, pusmann, gerne den Kontakt zu Mirko herstellen - dann kannst du dich direkt mit ihm austauschen!
LG
Susanne
P.S. Für ein "Tierheim für Papageien" braucht man halt eine andere "Sachkunde" als für die "Zucht von Papageien" - auch wenn uns die "Sachkunde" von einer Forenuserin gerne abgesprochen wird!
 
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Ich habe es echt satt, Susanne,
kannst Du es vielleicht mal lassen, ständig und überall in Deinem Schlußsatz forenübergreifend kindergartenmäßig Hinweise auf das Thema im Amazonenforum zu hinterlassen.
Hintenrum und durchs Knie geschossen, sehr sachdienlich. Kannst Dich gern wieder in das besagte Thema einklinken und Deine "Sachkunde" durch die dezidierte Beantwortung der gestellten Fragen unter Beweis stellen. Wenn Du aber nicht mehr als Deine Sticheleien beizutragen hast........
 
Hallo Sabine,
zum Thema und zur direkt gestellten Frage habe ich - meiner Meinung nach - schon geantwortet.
Zu meinem P.S. ... die Antwort wäre ooT, deshalb wollte ich dir eine PN schicken. Leider ist das nicht möglich.
Ich schicke dir meine Antwort dazu per Post (morgen, müsste dann Freitag da sein!)
Susanne
 
Thema: Sachkundenachweis, wie sieht der aus?
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