Hallo,
der eine Sachkundenachweis ist der nach § 17g TSG (Tierseuchengesetz), wie die von Deichschaf eingestellte - Genehmigung zur Zucht von Papageien
der andere Sachkundenachweis ist der nach §11 TSchG (Tierschutzgesetz) - nach diesem wurde gefragt.
Diesen Sachkundenachweis kann man ablegen vor dem zuständigen Beamten der (nach Bundesland unterschiedlichen) zuständigen Behörde, in NRW sind z.B. die Unteren Naturschutzbehörden beim Kreis zuständig, in Hessen die Regierungspräsidien, in Niedersachsen gibt es nur "die eine" zuständige Behörde....
Dann ist dieser Sachkundenachweis auch auf genau diesen Kreis beschränkt. Zieht man in ein Gebiet um, in dem eine andere Behörde zuständig ist, müsste man den Sachkundenachweis nach §11 TSchG neu ablegen.
Beispiel:
Wie wohnen im Kreis Höxter in NRW. Unsere Genehmigung nach §11 TSchG bezieht sich genau auf diesen Kreis. Zögen wir nach Detmold um, müsste ein neuer Sachkundenachweis für §11 TSchG abgelegt werden.
Etwas anderes ist es, wenn man den Sachkundenachweis nach §11 TSchG beim BNA abgelegt hat. Dieses Zertifikat gilt deutschlandweit (hat "unser" Mirko (dessen Gelbwangenkakadus Lucky und Kira z. Zt. bei uns zur Pflege wohnen) in diesem Jahr Anfang Juli beim BNA gemacht. Ich wollte eigentlich auch hin, aber Erichs Kur kam "dazwischen".... )
Und - sein Sachkundenachweis ist eine richtige Urkunde - nicht nur ein Büchereiausweis!
Ich kann dir, pusmann, gerne den Kontakt zu Mirko herstellen - dann kannst du dich direkt mit ihm austauschen!
LG
Susanne
P.S. Für ein "Tierheim für Papageien" braucht man halt eine andere "Sachkunde" als für die "Zucht von Papageien" - auch wenn uns die "Sachkunde" von einer Forenuserin gerne abgesprochen wird!