Sachkundigen-Nachweis

Diskutiere Sachkundigen-Nachweis im Forum Vogelschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Claudia ! Den Schachkunde-Nachweis müssen in erster Line die Züchter und Halter erbringen. Die 1.)Nach § 11 Tierschutzgesetz...
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Aga

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Hallo Claudia !

Den Schachkunde-Nachweis müssen in erster Line die Züchter und Halter erbringen. Die 1.)Nach § 11 Tierschutzgesetz, gewerbsmäßig Wirbeltiere züchten und halten.

Gewebemäßiges züchten liegt in der Regel vor, wenn man bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft << und >> mehr als 25 tüchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittich größe gehalten werden.
 
Thema: Sachkundigen-Nachweis

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