Schadenersatz im Todesfall?

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Gerald

Guest
Hallo
Ich habe vor 4 Monaten von einem Züchter 2 hellrote Arababies
erworben. der Erste ist mir letzten Samstrag von der Stange gefallen und nach der Untersuchung des Vogels wurde Drüsenmagenerkrankung (Arakrankheit) als Todesursache vom Labor festgestellt. Daraufhin wurde der Zweite untersucht und geröngt und die selbe Erkrankung festgestellt. Als ich das dem Züchter meldete, teilte er mir nach einem Tag mit, daß auch ein weiterer Ara von seiner Nachzucht verstorben ist.
Jetzt möchte er mir nur das Geld für einen Vogel erstatten,wobei das Ableben des Zeiten nur eine Frage der Zeit ist und ich jetzt schon Arztkosten und Laborkosten von ca. 200,-€ habe.
Ich muß ja auch den noch lebenden Ara von meinen anderen Vögeln isolieren und hoffen, daß sich noch keiner angesteckt hat.
Auch mussen ja die Volieren alle gereinigt werden, Sitzstangen ersetzt usw., usw.
Wer kennt sich bei solchen Fällen aus und kann mir helfen--
oder soll ich etwa gleich zu einem Anwalt?
Gerald
 
Hallo Gerald,

Leider dürfte eine Klage auf Schadenersatz wahrscheinlich erfolglos verlaufen.
Denn ich glaube nicht das Dir die Tierarztkosten etc. erstattet werden !

Aber,da Dir der Züchter schon einen Vergleich angeboten hat,würde ich diesen auch nutzen.

Das ist auch sehr selten !


Ich habe Dir noch was anghängt,

Neue Gewährleistungspflicht
Der Gesetzgeber hat das Schuldrecht im Rahmen der neuen EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geändert. Seit 1.1.2002 ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber räumt im neuen Kaufrecht dem Verbraucher wesentlich mehr Rechte als früher ein: Der Käufer einer Ware hat jetzt einen verlängerten Anspruch auf Gewährleistung. Früher betrug die Gewährleistungsfrist sechs Monate, jetzt wurde sie auf verbraucherfreundliche zwei Jahre ausgedehnt, in dem Ansprüche bei einem Mangel geltend gemacht werden können. Diese Frist gilt sowohl für den gekauften Gegenstand, also zum Beispiel einen Vogelkäfig, als auch für den Vogel selbst. Für gebraucht gekaufte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist immerhin noch ein Jahr. Die Regelung gilt aber auch für Verkäufe unter Privatpersonen, außer die Gewährleistung wurde vorher ausgeschlossen. Die wohl folgenträchtigste Änderung für Verkäufer wie auch Käufer ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht wie früher der Käufer bei einem Mangel der Ware beweisen muss, dass die Schuld für die Beanstandung nicht bei ihm liegt. Jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf nicht schadhaft war, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf aufgetreten ist. Erst nach dieser sechsmonatigen Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Verschulden aufgetreten ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schadensersatz im Todesfall

".........jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf nicht schadhaft war, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf aufgetreten ist. "

bei lebenden Tieren ist diese Gewährleistung nicht umsetzbar und so glaube ich, kein Gericht wird gegen den Verkäufer entscheiden, denn es können ja unglaubliche viele schwerwiegende Fehler beim neuen Besitzer gemacht worden sein....... es sei denn, wie vorliegenden Fall- die Tiere haben diese Krankheit schon "mitgebracht", indirekt hat ja dies der Züchter bestätigt und einen Vergleich angeboten. Nochmals mit dem Züchter reden und eine für beide Seiten gerechte Lösung finden. Folgekosten für Medikamente, TA-Kosten und anderer Aufwand wird wohl kaum ersetzt werden, allerhöchstens die "Sache" selbst.
Die Krankheit ist am lebenden Tier meines Wissens nach, nicht 100%ig nachweisbar. So kann dem Züchter kein Vorsatz unterstellt werden.
mfG Werner Kiene
 
Hallo Werner,
einen Vorsatz beim Züchter schließe ich aus, denn er war sehr überrascht und verfolgte die Sache ja auch selbst, nachdem ich ihn angerufen habe. Er teilte mir auch am nächsten Abend sofort mit, das ein weiterer Ara aus seiner Nachzucht verstorben war.
Wenn ein lebendes Tier von der Drüsenmagenkrankheit befallen ist und daran erkrankt, kann man den erweiterten Drüsenmagen beim röntgen feststellen.
Gerald
 
Thema: Schadenersatz im Todesfall?

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