Schutzgebühr für Nacktaugenkakadus?

Diskutiere Schutzgebühr für Nacktaugenkakadus? im Forum Kakadus im Bereich Papageien - Hallo, weiß einer von euch, wie hoch die Schutzgebühr von Nacktaugenkakadus sein darf? Hätte zwei zu vermitteln, Preis vom Züchter war 650...
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Ramona

Guest
Hallo,

weiß einer von euch, wie hoch die Schutzgebühr von Nacktaugenkakadus sein darf?

Hätte zwei zu vermitteln, Preis vom Züchter war 650 Euro pro Vogel


Wären da 450 euro pro Vogel ok?
 
huhu,
ist eine SG nicht irgendwie sogar nur bis 250 Euro festgelegt? War da nicht irgendwas? Und ist da nicht auch was wegen ,,wer darf eine SG erheben"..... ich meine hier im forum mal was darüber gelesen zu haben......


lg rett
 
es gibt ne kakaduart, die bei 300 euro ist und ne andere, die bei 200 euro liegt

ich habe gabi gestern per pn angefragt und sie meinte auch, 20 prozent vom kaufpreis

eben wegen der unklarheiten habe ich hier ja nachgefragt, bevor ich was falsch mache
 
Eine Schutzgebühr kann nicht von privat erhoben werden. Die Schutzgebühr kann nur von Vereinen oder Organisationen erhoben werden.

Gebühren setzen eine Verwaltung voraus, alles andere ist eine Aufwandsentschädigung oder eben ein Verkauf.
Die Aufwandsentschädigung darf 1/3 des Jungtier oder Züchterpreises ausmachen und darf nur die tatächlichen Kosten decken, wär dann um die 220,- Euro (216,67).

Ich will ja nix sagen, aber 20 % von 650,- Euro sind 130,- Euro da sollte man sich aber doch mal richtig informieren!
 
die 450 euro kommen nich von mir sirius


komisch ist halt, dass wenn tiere hier im forum vermittelt werden, auch private leute schutzgebühr annehmen dürfen ( liest man oft genug in den threads)
 
@Ramona,

wer sagt denn, das Privatleute das tatsächlich und dürfen und wer sagt denn, das Privatleute am Ende tatsächlich damit durchkommen, wenn es hart auf hart kommt?

Machen kann man viel, ob man am Ende das Recht auf seiner Seite hat(te) sagt dann schon das Gesetz
 
Hallo Sirius,

hast Du dafür

Eine Schutzgebühr kann nicht von privat erhoben werden. Die Schutzgebühr kann nur von Vereinen oder Organisationen erhoben werden.
irgendeinen Beleg, Gesetzt, Verordnung ... ? Das wäre nämlich genau das, wonach ich schon länger suche.
 
@pico

ich kann hier nur das widergeben, was ich in den vermittlungsthreads lese

auch ist ein thread bei den vermittlungen festgepinnt, wo es um die schutzebühr geht und auf die man auch als privatperson verwiesen wird

habe jetzt nochmals mit der halterin gesprochen und sie ist einverstanden, wenn es ein gutes zuhause gibt für die zwei auf 250 euro runter zu gehen

weiter runter will sie - muß man auch irgendwo verstehen - halt nicht gehen
 
@Ramona,

wie gesagt, am Ende muß das Gesetz entscheiden, wenn es hart auf hart kommt.

Sollte festgestellt werden das eine Privatperson tatsächlich keine SG nehmen darf, es einem Kaufvertrag gleichgestellt wird, dann sollte man sich darüber im Klaren sein, sämtliche Rechte an den Tieren verwirkt zu haben.

Deshalb....im Vorfeld evtl. abklären lassen und dann für sich entscheiden, was man einem wichtig ist.
 
Pico das hab ich so weiter geleitet.

Daher kommt das Forum - leider - nicht für die Vermittlungshilfe in Frage.

Will da aber auch nich mehr näher drauf eingehen jetzt


Wer noch Fragen hat, kann mir ja ne pn senden


Sirius, kannst Du bitte schließen?
 
Hallo all,

ein Verein darf seine Kosten decken, aber keine Gewinne erwirtschaften. Das hängt mit unserem Steuergesetz zusammen. Erhebt eine Privatperson eine Schutzgebühr, mit Schutzvertrag, dann wird es nach dem BGB (Vereinsrecht) als Kaufvertrag angesehen. Da Privatpersonen eine Gewinnerzielung unterstellt werden kann.

In Wahrheit kann also eine private Person keinen juristisch wirksamen Schutzvertrag erstellen. Da sie einer "Gewinnerzielung" unterliegt.

Auch ist ein Schutzvertrag zwischen privaten Personen unwirksam, wenn Geld fließt. Da bei der Übergabe des Tieres somit ein Kaufvertrag (Geld gegen Ware) vollzogen wird. Das Tier kann also nicht mehr vom Besitzer zurück genommen werden weil er das Eigentum an ihm auf den "Käufer" übertragen hat, der nun seinerseits der Eigentümer mit allen Rechten (und Pflichten) an der Sache geworten ist.

Grundsätzlich ist ein Schutzvertrag erst mal ein Vertrag nach BGB, d.h. eine Vereinbarung, die durch gegenseitige Willenserklärung zustande kommt.
Als solches wird er auch betrachtet und bewertet.

Ein Schutzvertrag behält nur dann seine Wirkung, wenn kein Geld fließt, da er so eine Schenkung ausschießt.

Besitz und Eigentum (BGB): Fließt bei einem gegenseitigen Schutzvertrag kein Geld, bleibt der Eigentümer derjenige der die Ware abgibt, Eigentümer der Sache. Der, der die Ware annimmt wird Besitzer unter Eigentumsvorbehalt.
Das heißt, der Besitzer darf ohne Einwilligung des Eigentümers das Tier weder verschenken noch verkaufen, auch nicht ohne weiteres an einen anderen Ort bringen.

Vogelforen Recht & Gesetz schrieb:
Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag:

Ein Schutzvertrag hat nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit.
Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.

Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig. Aus diesem Grund raten wir privaten Vermittlern entweder zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag, da beides gemeinsam rechtlich nicht zu empfehlen (unwirksam) ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Sirius

einen Schutzvertrag wurde nie in Betracht bezogen, sondern eben nur die "Schutzgebühr"

Da die zwei jetzt bereits in diversen Kleinanzeigen sind, kann ich nich mehr viel bewirken.


Daher meine Bitte der Schließung
 
Hi Sirius

einen Schutzvertrag wurde nie in Betracht bezogen, sondern eben nur die "Schutzgebühr"

Da die zwei jetzt bereits in diversen Kleinanzeigen sind, kann ich nich mehr viel bewirken.


Daher meine Bitte der Schließung
Noch eins, es kann niemals eine Schutzgebühr sein, denn es ist, wenn Geld fließt ein Kaufvertrag, der kann auch ohne schriftliche Form also formlos geschlossen werden. Ist und bleibt aber ein Kaufvertrag mit Eigentums Übereignung!

Ich sehe ehrlich gesagt keinen Gund für eine Schließung des Threads!
 
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Thema: Schutzgebühr für Nacktaugenkakadus?

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