Schutzvertrag

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Hummel123

Guest
Hallo,

wir beabsichtigen nächsten Monat zwei Graupapageien zu kaufen. Haben auch schon welche in Aussicht. Nun möchte die Eigentümerin einen Schutzvertrag mit uns abschließen. Jetzt habe ich gelesen, dass in einem Schutzvertrag kein Preis enthalten sein darf. Wie ist das geregelt? Wie sieht es mit der Schutzgebühr aus, gibt es dafür Grenzen???

Freuen uns über Antwort.
Maike und Oliver
 
Hallo Hummel Hallo Kasibul

ich kenne so einen Schutzvertrag nur von unserem Tierheim von dem wir unseren Hund hatten.

Darin war klar deklariert wie wir den Hund zu halten haben, wie zb nicht an der Kette nicht im Zwinger, mit unserer Unterschrift haben wir uns damit einverstanden erklärt ihn als Familienhund zu halten und in diesem Schutzbrief war auch klar beschrieben daß wir nur Halter und nicht eigentümer sind, daß bei einer evtl Verwahrlosung oder misshandlung jeglicher Art des Hundes, daß Tierheim jeder zeit das Recht besitzt uns den Hund wegzunehmen.

Laut diesem Vertrag war es auch dem Tierheim gestattet jeder Zeit und ohne Voranmeldung uns einen Besuch abzustatten.

Ein Schutzvertrag soll zum Schutze des Tieres sein und ich denke daß ist bei euren Geier der gleiche Fall.

Gekostet hat dieser Brief nix aber das Tierheim wollte damals eine Schutzgebühr von 350,00 DM worin eben die Arztkosten und Verpflegungskosten des Hundes gedeckt war.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen.

Liebe Grüße Sandra
 
@ Hummel

soweit ich informiert bin liegt die Höhe des Schutzgeldes wohl im ermessen des Eigentümers

Liebe Grüße Sandra
 
Karoline schrieb:
liegt die Höhe des Schutzgeldes wohl im ermessen des Eigentümers

Hmmm.......sehe ich so nicht.
Schutzgebühr sollte nicht über 20% des Kaufpreises gehen.
Rechnet man für einen Grauen im Schnitt 500 € sind 20% 100 €, das ist noch OK. Was darüber hinausgeht kann schon eher als Kauf/Verkauf zu güntsigen Konditionen, zu der dann aber eher ein Kaufvertrag gehört, angesehen werden.

Nach unten hin kann eine Schutzgebühr natürlich nach Ermessen des Besitzers gehen, da hat ja dann auch niemand was dagegen :zwinker:
 
Kurze Korrektur.

Wenn im Schutzvertrag eine Gebühr drin steht ist dieser nicht mehr als Schutzvertrag anzusehen sondern als Kaufvertrag.

Das gilt zumindestens so bei Privatleuten.

In Tierschutzorganisationen sieht das aber wieder anders aus.
Aber als kleiner Privatmann hat man solch einen Schutzvertrag in dem eine Gebühr steht als Kaufvertrag anzusehen.
Egal ob da 1 Euro oder 100 Euro drin steht.

Ein Schutzvertrag sollte auch beinhalten, daß die Tiere nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden dürfen.
 
Hallo,

Reginsche schrieb:
Wenn im Schutzvertrag eine Gebühr drin steht ist dieser nicht mehr als Schutzvertrag anzusehen sondern als Kaufvertrag.

Das gilt zumindestens so bei Privatleuten.
Eine 'Gebühr' ist eigentlich der Betrag, den mensch für eine Dienstleistung einer hoheitlichen Einrichtung zu entrichten hat. Wenn eine konkrete Gegenleistung vorliegt, z.B. das Anfertigen/Ausstellen eines Personalausweises, einer Baugenehmigung usw. Der Begriff 'Schutzgebühr' ist rechtlich nicht eindeutig definiert.

Unstrittig ist zumindest, dass Privatpersonen keine 'Gebühren' nehmen dürfen. Wofür auch? Etwa für den 'Verwaltungsaufwand', der entsteht, einen Papagei von jemand anderem abholen zu lassen ?!?! Das ist lächerlich - ich stelle meinem Gläubiger ja auch keine 'Gebühr' dafür in Rechnung, dass es mich 10 Min. Arbeit kostet, ein Überweisungsformular auszufüllen und zur Bank zu tragen...

Wer sich so eine 'Dienstleistung' erstatten lassen will, darf gerne einen e.V. mit dem Zweck der Tiervermittlung gründen und sich eine entsprechende Satzung geben. Die wird dann gerichtlich geprüft und abgesegnet - oder auch nicht...

Allerdings spricht nichts dagegen, einen Vogel jemand anderem unentgeltlich zu überlassen, aber für Voliere, Futter, Zubehör usw. einen Kaufpreis zu vereinbaren. Das muss dann aber auch vertraglich differenziert werden.

Viele Grüße,
Stefan
 
Reginsche schrieb:
Ein Schutzvertrag sollte auch beinhalten, daß die Tiere nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Joo, das wäre immer die sicherste Seite für das "weitergegebene" Tier............
doch habe ich einen Preis gezahlt und ist es somit einem Kauf gleichzusetzen, ist das Tier im Prinzip mein Eigentum und ich kann damit machen was ich will.
Deshalb sollte eigentlich die Schutzgebühr besser Vermittlungsgebühr genannt werden, will man zum Schutze des Tieres auf der (rechtlich) sicheren Seite sein.
 
Hallo Doris,

Krabbi schrieb:
Deshalb sollte eigentlich die Schutzgebühr besser Vermittlungsgebühr genannt werden, will man zum Schutze des Tieres auf der (rechtlich) sicheren Seite sein.
Davon würde ich nicht ausgehen. Wie man etwas nennt und was es ist, sind zwei evtl. verschiedene Dinge. Wenn du ein Tier abgibst, 'vermittelst' du nicht. Das tut z.B. ein e.V., der ein Tier von a aufnimmt und an b weiter gibt. Als Besitzer, der ein neues Zuhause für sein Tier sucht, hast du keine Vermittlungsfunktion. Insofern ist der Begriff 'Vermittlungsgebühr' in diesem Fall nichtig.

Viele Grüße,
Stefan
 
Hi

wie Stefan schon schreibt ein schutzvertrag kann gemacht werden und wenn er richtig gemacht wird bleibt der vogel eigentum des abgebenden. wenn du eine schutzgebühr oder auch vermittlungsgebühr ( als privatperson ) verlangst ist es automatisch ein kaufvertrag. gebühren können wie schon geschrieben nur öffentliche institutionen oder vereine verlangen, da bleibt das tier auch eigentum des vereins oder der institution.
auch eine sogenannte unkostenerstattung oder auch aufwandsentschädigung ist einen kaufpreis gleichzusetzen.
man kann aber einen kaufvertrag mit vorkaufsrecht im falle eines weiterverkaufs abschliessen. da ist aber auch nicht sicher, dass du dann den vogel wieder bekommst. wenn der neue besitzer einen kaufpreis erziehlen kann, welcher höher ist als du dann bereit bist auszugeben ist das vorkaufsrecht verwirkt.

tiere sind rechtlich eine sache und dementsprechen ist die gestzeslage.
 
Hallo Hummel,

lies Dir bitte den Vertrag sehr genau durch!!! Es gibt auch Schutzverträge die vorsehen, dass der jenige, der das Tier zusich nimmt, nur der Halter ist, aber nicht der Besitzer!! Demnach sorgst Du nämlcih nur für das Tier und der eigentliche Besitzer kann das Tier auch jeder Zeit von Dir wiederfordern. Also Acht geben beim Lesen des Vertrages!

Gruß Nancy
 
Hi Bubiline85

wenn dieses von einer behörde bzw verein so formoliert wurde ist es ein schutzvertrag. wenn es von einer privatperson kommt ist es ein pflegevertrag und es kann zu zahlungsverpflichtungen des abgebenden kommen ( also genau formulieren und lesen ), sollte da jedoch ein abgabepreis stehen ist es bei privatpersonen wieder ein kaufvertrag. denn ein abgabepreis ist mit spende ( für verein ) gleichzusetzen und privatleute dürfen keine spenden verlangen. die betonung liegt hier auf spenden verlangen !
 
...der Schutzvertrag soll zur Sicherheit der zwei Süßen dienen. Ich kann nur jedem Menschen vor den Kopf gucken. Wie jeder wirklich ist, wird man in ein paar Gesprächen nicht rausfinden. Da kann man sich nur auf seine Menschenkenntnis verlassen und ein wenig Vertrauen haben. Aber das reicht nicht aus. Zum einen weil die beiden uns sehr ans Herz gewachsen sind und zum anderen weil wir die Verantwortung für sie übernommen haben. Wir sind für Ihr Leben verantwortlich ab dem Tag als sie bei uns einzogen. Aber es kommt leider immer alles anders als man denkt und meistens nie so wie man es sich wünscht. Da kann sich keiner von freisprechen. Und da ist es unsere Pflicht, dafür zu sorgen dass es den zweien auch in Zukunft gut geht. Und der Vertrag ist da eine kleine Sicherheit. Denn leider hält sich nicht jeder Mensch an sein Wort. Und wir wollten nicht dass die zwei zu Wanderpokalen werden. Aber ich denke bei Maike und Oliver werden sie es sehr gut haben. Und egal was für Bestimmungen/Bezeichnungen/Geldgrenzen hier aufgezählt werden es ist und bleibt ein Vetrag zum Schutze der zwei Süßen, alles andere ist nebensache und unwichtig. Ein Vetrag setzt sich aus dem zusammen was man miteinander vereinbart und ich denke dass wir uns da schon einig waren.

Viele Liebe Grüße Dani und Michél
 
Thema: Schutzvertrag

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