julian87
Elessar
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Hallo,
Zwergwachteln sind nicht in dem Sinne meldepflichtig, dass sie unter Artenschtz stehen und bei der Unteren Landschaftsbehörde gemeldet werden müssen. Da sie zu den Hühnervögeln zählen und somit auch "Geflügel" sind, fallen sie unter das Tierseuchengesetz und ihre Haltung muss bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.
Zwergwachteln sind nicht in dem Sinne meldepflichtig, dass sie unter Artenschtz stehen und bei der Unteren Landschaftsbehörde gemeldet werden müssen. Da sie zu den Hühnervögeln zählen und somit auch "Geflügel" sind, fallen sie unter das Tierseuchengesetz und ihre Haltung muss bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden.