sind Mutationen meldepflichtig?

Diskutiere sind Mutationen meldepflichtig? im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Stieglitze, Gimpel, Erlenzeisige und Girlitze sind ja meldepflichtig und beringungspflichtig. Aber wie ist es mit Mutationen? Ist zum Beispiel ein...
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robin1993game

Guest
Stieglitze, Gimpel, Erlenzeisige und Girlitze sind ja meldepflichtig und beringungspflichtig. Aber wie ist es mit Mutationen? Ist zum Beispiel ein Gimpel in Pastell auch meldepflichtig? Ober sind vielleicht nur manche Farbschläge nicht meldepflichtig?

Würde mich über Antworten freuen,
 
Stieglitze, Gimpel, Erlenzeisige und Girlitze sind ja meldepflichtig und beringungspflichtig.

Alle Stieglitze, europäischen Gimpel (sowie deren Unterarten auch aus Asien!), Erlenzeisige und europäischen Girlitze (serinus serinus), Rotstirngirlitze und beide (Unter)Arten des Zitronengirlitz sind betroffen. Alle bedeutet ALLE und schließt Mutanten der o.g. Arten (sofern existent) mit ein.

Gruß
Jörg
 
Jörg, da muss ich leider wiedersprechen. In Niedersachsen sind Mutationen nicht meldpflichtig. Sie sind aber kennzeichnungspflichtig.
 
Jörg, da muss ich leider wiedersprechen. In Niedersachsen sind Mutationen nicht meldpflichtig. Sie sind aber kennzeichnungspflichtig.


Hallo Swen,

Sinzheim liegt aber in Baden Württemberg und dies zählt auch nicht zu Joergs Rhein - Main Gebiet. Dieses Gebiet ist glaube ich Hessen, Rheinland Pfalz und Bayern. Also ich würde Robin dazu raten die Landschaftsbehörde zu kontaktieren um sicher zu sein wie es in BW aussieht. Bei uns in NRW ist auch vieles anders.

Gruß
Dieter
 
da wären einheitliche gesetze für ganz deutschland bzw ganz europa besser.
 
Tja grad erst drüber gesprochen und jetzt hab ich selber das Problem. Da die Mutationen in Niedersachsen nicht gemeldet werden müssen habe ich das auch nicht geatan. Jetzt möchte ich aber 10 Tiere nach Bayern verschicken. Der Züchter braucht einen Herkunftsnachweis. Reicht es jetzt einfach einen Auszustellen ? Alle tiere sind geschlossen beringt.

Gruß Swen
 
Das ist für den Käufer in Bayern egal.
Er meldet die Vögel dann mit Deinen Ringdaten an, und für ihn ist der Nachweiss der Herkunft erbracht.
MfG Dietrich.
 
Bringst du ihm die Vögel persöhnlich vorbei, holt er sie ab oder werden sie verschickt?
 
Oh, hatte ich überlesen. Aber wie ist das dann mit dem verschicken. Wie einfach Fracht nur mit nen Hinweis darauf das darin was lebendes ist, oder gibt es da spezielle Vogel-/Tiertransporte.
 
Das ist für den Käufer in Bayern egal.
Er meldet die Vögel dann mit Deinen Ringdaten an, und für ihn ist der Nachweiss der Herkunft erbracht.
MfG Dietrich.

Hierzu mal eine Stellungnahme eines BNA Juristen lieber Zuchtfreund Dietrich.

Anforderungen an den „Herkunftsnachweis“ bei geschützten Vögeln


- Dr. jur. Horst Glatzel, Rechtsanwalt -




Viele Halter von geschützten Vögeln verstehen den „Herkunftsnachweis“ dahin, dass sie auf Anforderung der zuständigen Naturschutzbehörde den Verkäufer/Züchter ihres Tieres benennen und ggf. eine Züchterbescheinigung vorlegen müssen.

Die Herkunftsbestätigung (Züchterbescheinigung) enthält oftmals nur den Namen des Züchters ohne weitere Angaben darüber, woher das Tier stammt.

Diese Angaben reichen aber leider für den „Herkunftsnachweis“ nicht aus. Dies hat zu vielen Beschlagnahmen und Einziehungen geschützter Vögel geführt. Denn für den „Herkunftsnachweis“ ist es erforderlich, die gesamte Nachweiskette einschließlich der Vorbesitzer darzulegen.

Gruß
Stieglitz64

Fazit: Hast du einen Paragraphenreiter vor dir bei der Anmeldung deiner Vögel, könntest du mit deiner Darstellung mal in Schwierigkeiten kommen. Denn seit dem Importverbot hat sich vieles geändert.
 
Thema: sind Mutationen meldepflichtig?

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