Sind Tierarztlisten im Web zulässig?

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Brigitte2

Guest
Hallo,

viele Foren veröffentlichen keine Listen von vogelkundigen Tierärzten mehr.

Grund: Den TAs sei es untersagt, Werbung zu machen.

Ich schätze aber diese Listen im Web sehr, denn es gibt ja nur wenige Vogelkundler.

Wie ist das juristisch zu sehen?

Der TA macht doch keine Werbung für sich selbst; es werden ja im Web nur Listen gesammelt.

Dürfen wir also weiterhin vogelkundige TAs in die Web-Listen einfügen lassen???

Viele Grüße
Brigitte
 
hallo,

hmm, gute frage aber drehen wir den spieß mal um:

jemand sucht eine ta adresse und macht ein posting a la: suche im raum xy einen vogelkundigen ta, wer kann mir helfen.
dann kommen auch verschiedene adressen von ta´s, das wäre dasselbe, nur dass der ta von anderen empfohlen wurde und nicht in einer liste steht.
 
Hallo,

ich habe ja die Erfahrung gemacht, dass die guten TAs gar nichts dagegen haben, wenn man sie in Web-Listen setzt.

Nun kam eben das Argument, dass dies unerlaubte Werbung sei.

Nun ist das aber keine Werbung vom TA selber; ich berichte doch als User darüber, dass ich mit einem TA gute Erfahrungen gemacht habe.

Das müsste doch eigentlich erlaubt sein, oder? Oder darf ich im Web meine freie Meinung nicht mehr äußern??

Viele Grüße
Brigitte
 
Hallo,

noch zur Ergänzung:

Ich bin z. B. als Dipl.-Übersetzerin Mitglied im BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.)

Uns ist es laut Satzung dieser Organisation ebenfalls nicht gestattet, private Werbung für uns selber zu machen. Ich darf also z. B. keine Kleinanzeigen in lokalen Zeitungsblättern bzgl. meiner Arbeit veröffentlichen.

Aber: Ich bekomme viele Kunden durch sog. Mundpropaganda, die mich dann weiteremfehlen.

Aber was die TAs anbelangt: Wir brauchen aber solche Listen von Vogelkundlern. (Ich habe inzwischen auch schon Vogelzuchtvereine kontaktiert, um mich da beraten zu lassen.)

Viele Grüße
Brigitte
 
Ob ich in die Gelben Seiten schaue (ist das nicht auch Werbung?) oder eine selektive Liste im Internet habe ist doch egal oder? Wenn der TA das nicht will nimmt man ihn halt wieder raus.

Ich habe eine TA-Liste wo sich die TA's teilweise sogar selbst eintragen (wenn jemand mit denen schlechte Erfahrungen macht werden sie wieder rausgeschmissen). Scheint also bei den meisten gut anzukommen, hab bisher auch nie ein Verbot von irgendjemandem bekommen. Aber selbst wenn, dann kann man ihn wie gesagt innerhalb von einer Minute rausnehmen und gut ist. Deshalb würde ich nicht meine komplette Liste aus dem Netz nehmen.

LG
Meike
 
Jetzt muß ich aber mal ganz dumm fragen: warum darf man als Mitglied des BDÜ keine Werbung für seine Arbeit machen?
LG
Jennifer
 
Hallöchen!
Ich denke das es sehr Richtig und Wichtig ist das vogelkundige TÄ auf Web Seiten veröffentlicht werden, ich sehe das nicht wirklich als Werbung , überhaubt nicht in eigener Sache, da es speziell beim Vogel sehr wichtig ist rasch Helfen zu können, da alle Krankhieten lange verbergen und wenn dann erste Anzeichen sind, sofort gehandelt werden muß, im Vergleich jetzt zu Hund oder Katze.
 
@ Jedediah

Die Satzung des BDÜ verbietet es uns, private Werbung für uns selber zu machen. (Aber in den Gelben Seiten darf ich stehen! Und auch bei den Gerichten und Behörden dürfen unsere Namen auf deren Listen vermerkt sein. Solche Listen brauchen sie ja auch, denn schließlich brauchen die Behörden ja gerichtlich vereidigte Dolmetscher und Übersetzer.)

Viele Grüße
Brigitte
 
Thema: Sind Tierarztlisten im Web zulässig?

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