sittich ohne ring?

Diskutiere sittich ohne ring? im Forum andere Sittiche im Bereich Sittiche - hallo ich würde gerne nächstes jahr anfangen singsittiche zu züchten. mache auch nächstes jahr zuchtprüfung und so aber mein singsittich...
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Birdyfriend

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hallo

ich würde gerne nächstes jahr anfangen singsittiche zu züchten. mache auch nächstes jahr zuchtprüfung und so aber mein singsittich männlein hat leider keinen ring. er ist meiner tante zugeflogen die ihn dann mir gegeben hat da ich selber auch schon andere vögel habe. meine frage darf ich mit so einem "fundvogel" überhaupt züchten???:?

freue mich schon auf antworten!!!!;)

euer birdyfriend
 
Hi,

vor Zuchtbeginn muß der Vogel nachberingt und angemeldet werden. Singsittiche sind nämlich auch meldepflichtig, wie eigentlich fast alle Krummschnäbel ... ausgenommen etwa 40 Arten ... nachzuschauen bei www.wisia.de

Wende Dich an die Untere Naturschutzbehörde Deiner Stadt und frage nach den Modalitäten. Ich schätze in diesem Fall wird der Vogel vom Amtsvet mit einem offenen ZZF-Ring nachberingt.

PS: Laut diesem Artikel ist der Singsittich von der Meldepflicht befreit. Die Angabe stammt aber von 2002 ... WISIA ist also aktueller. Ich würde auf jeden Fall die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren, und dort die Beringungs- und Meldefrage klären.

PPS: In einigen Bundesländern ist statt der Unteren Naturschutzbehörde das Umweltamt zuständig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Birdyfriend,

Singsittiche sind nicht meldepflichtig. Nach der Psittacoseverordnung müssen sie aber beringt sein.
Wegen des fehlenden Rings täte ich mir keinen Kopf machen. Ich schätze, da brauchst Du gar nichts zu machen. Du kannst ja mal fragen, wenn Du die Prüfung machst zur Zuchtgenehmigung.

Du schreibst, dass Du weitere Vögel hast? Singsittiche musst Du während der Zucht alleine halten. Bitte berücksichtigen.
 
meine singsittiche sind getrennt von den anderen vögeln (kanaris, zebrafinken usw.) hab nämlich gehört , dass die agressiv wären und das war mir dann doch en bisschen zu gefährlich.

birdyfriend;)
 
hallo!

meldepflichtig sind singsittiche nciht, wenn du mit dem tier züchten möchtest muss er beringt sein. andernfalls, wenn der amtsvet. das durchgehen läßt, frage ich mich, warum er dann eine prüfung abnimmt... ist dann schwachsinnig. ich muss alle vögel die mir gebracht werden nachberingen wenn die in meinen bestand aufgenommen werden und das ist auch gut so!
 
Hallo Jacky,

was soll eine Nachberingung bringen?
Die Herkunft ist damit nicht mehr nachzuweisen. Anders wäre es, wenn man den Vogel wieder abgibt.
Ich bleibe dabei: Dem Amtstierazrt sagen/zeigen bei der Prüfung oder schon bei der Anmeldung.
 
Hallo Herbert,

und ich bleibe dabei, übrigens genauso wie meine Behörde auch (!), die Tiere müssen nachberingt werden, wenn sie im Bestand eines Züchters aufgenommen werden.
Du kannst zwar nicht die Herkunft des Tieres klären, das spielt auch keine Rolle mehr, fakt ist, das eine beringungspflicht für diese Tiere besteht. (Brauche ich dir als ebenfalls Züchter ja nicht erklären) Ob du sie jetzt wieder abgibst oder nicht! was machst du wenn dir der vogel durch einen zufall wieder entfliegt? er brauch einen Ring, ansonsten kann ich deine Behörde nicht verstehen, das sie so lasch arbeitet, dann brauchen die keine Prüfungen abnehmen wenn die es mit der Beringung eh nicht so ernst nehmen... alles andere wäre paradox!
 
Hi again!


Herbert Wahl schrieb:
Ich bleibe dabei: Dem Amtstierazrt sagen/zeigen bei der Prüfung oder schon bei der Anmeldung.

Schon bei der Anmeldung würde ich empfehlen, denn auch ich gehe davon aus, daß nachberingt wird ... wie will man den Vogel denn sonst ins Zuchtbuch eintragen, da werden schließlich auch die Ringnummern erfasst.

Man kann ja nicht "Hansi ohne Ring" reinschreiben :D


jacky82 schrieb:
... alles andere wäre paradox!

Zumindest wäre es ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht.
 
Yes und dies ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Psittakoseverordung, also Vogel mit amtlichem Segen nachberingen und eintragen.

Gruß

Tobias
 
Also ich habe auch 2 Singsittiche,diese sind zwar von der Meldepflicht befreit und Cites braucht es auch keine,aber da sie unter EG Anhang B stehen ist zumindest die Herkunft nachzuweisen und da braucht es nunmal einen Ring,außerdem wäre da ja noch wie von den anderen geschrieben die Psittakoseverordnung.
Vor Jahren hatte mein singsittichhahn mal einen Unfall wo er von einem anderen sittich ins Bein mit Ring gebissen wurde, so wurde ihm der ring vom TA abgenommen,allerdings war mir dieser dann verloren gegangen, bei meiner Singsittichhenne dann wie verhext das selbe spiel,sie verfing sich mit ihren fußring in einerm draht und so musste der TA auch bei ihr den ring abmachen um das bein behandeln zu können,auch dieser ring ging verloren.
Und obwohl ich nicht züchte und das auch nicht vorhabe ,hab ich mich dazu durchgerungen die beiden nachberingen zu lassen.
trotzdem finde ich das irgentwie sinnlos weil wenn du es so willst kann ja dan jeder illegale züchter oder tierschmuggler zur behörde gehen und sagen " ja den ist der ring abhanden gekommen" oder ja der ist mir so zugeflogen",geben sie mir mal n Ring für den...."(Grob gesagt)
Und die wahre Herkunft ist mit so einem Nachträglichen Ring ja auch nicht wirklich nachgewiesen.Also wo er geboren wurde.
 
Die Entscheidung liegt bei der Behörde, wenn Sie Dir nicht glaubt, dass der Vogel zugeflogen oder von der Oma geerbt oder sonstwas ist, wird die Behörde den Vogel beschlagnahmen. Dies ist auch schon geschehen, besonders bei seltenen Arten. Bei einem Singsittich würde ich mir da aber keinen Kopf machen. Wie schon mehrfach gesagt, zur Behörde gehen, den Sachverhalt darstellen und bitten den Vogel nachberingen zu dürfen.

Gruß

Tobias
 
Hallo Sagany,

ich habe mir bein BNA für ich glauge EUR 9,90 eine Spezialzange gekauft, mit der man Ringe aufzwicken kann.
Die ist sehr zu empfehlen. Geht schnell und ohne Stress für den Vogel (Transport zum Tierarzt) und dürfte auch billiger sein als der Tierarztbesuch.
Ich hatte mal eine leihweise um einem PoW einen doppelten Ring zu entfernen und habe jetzt selber eine - zum Glück noch nie gebraucht.
Die Zange wurde auf einem Blatt angeboten, das der Sendung mit den Artenschutzringen beilag. Auf der Homepage des BNA: http://www.bna-ev.de/ finde ich sie leider nicht.
Herr Haupt (tel oder mail) ist aber bestimmt gerne behilflich.
 
Egal wie oder was, bei einer Weiterveräußerung kann aber der vorige Halter ermittelt werden, wenn die Vögel gemeldet und nachberingt werden.
Darum geht es doch bei der Psittakoseverordnung!
 
Thema: sittich ohne ring?

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