Sittiche mit Kennzeichnungspflicht

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Dom1995

Dom1995

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Ich hab da mal ne Frage und zwar geht es darum das man ja seit 01.05.2014 keine Zuchtgenehmigung für Sittiche mehr braucht. Aber es trotzdem empfohlen wird den Vogel geschlossen zu beringen oder bei mangelnden Fachwissen und Erfahrung es machen zu lassen. Da sind jetzt die Fragen 1. wenn man die Sittiche jetzt mal brüten lassen hat woher bekommt man diese Ringe und 2. wer kann es für einen machen wenn man nicht weiß wie es geht. Und außerdem hab ich da mal was gelesen das es da Arten gibt die noch immer Kennzeichnungspflichtig sind und das man dafür Spezielle Ringe braucht die nicht jeder bekommt. Wie kommt man wenn man jetzt angenommen solche Sittiche brüten lassen hat die Kennzeichnungspflicht haben an solche Ringe ran? Was braucht man dafür?

Freue mich auf Antworten
LG Dominik
 
Hallo,

Zuchtgenehmigung, Meldepflicht und Beringungspflicht sind unterschiedliche Dinge.
Zuchtgenehmigung braucht man nicht mehr, das ist richtig.
Daneben sind viele Arten aber nach der Bundesartenschutzverordnung melde- und mit sog. Artenschutzringen beringungspflichtig.
Es ist falsch, wenn du sagst, daß es Arten gibt die immer noch kennzeichnungspflichtig sind weil hier der Eindruck entsteht, daß die meisten Arten nicht kennzeichnungspflichtig seien. In Wahrheit sind mehr Sittiche und Papageien kennzeichnungspflichtig als nicht kennnzeichnungspflichtig. Kennzeichnungspflichtig mit Artenschutzringen bedeutet auch Meldepflicht.
Welche Arten kennzeichnungspflichtig sind, siehst du in der Anlage 6 zur Artenschutzverordnung.

Kennzeichen (Artenschutzringe) bekommst du entweder beim BNA oder ZZF. Bedenke aber, daß weder der BNA noch ZZF sich darum bemühen nachzuforschen ob die Tiere gemeldet sind oder nicht. Sie meldet aber die Herausgabe solcher Ringe bei der zuständigen staatlichen Stelle. Von dort wirst du dann sehr schnell große Probleme bekommen, wenn die Vögel nicht oder nicht ordnungsgemäß gemeldet sind.
 
Vielen dank für deine Antwort. Aber wenn man so die Liste anschaut von der Anlage 6 sieht das so wenig aus deswegen dachte ich das :/ Und irgendwie kann ich in der List nur 2 Pyrrhura Arten sehen aber nicht Molinae heißt das das die nicht Meldungspflichtig sind? Weißt du ich bin neu hier ich mõchte am liebsten alles wissen. Ich verbring jede Zeit die ich kurz mal frei hab im internet um mich über alles zu informieren. :)) Achso und ich werd einfach mal runter in die stadt gehen und fragen ob die Meldungspflichtig sind wenn ja entschuldige ich mich fürs versäumnis und hoffentlich is die Sache vom Tisch dann
 
Hallo,

schau dir mal die Kopfzeile deiner "Anlage 6" an. Du hast wahrscheinlich nur die Ergänzungliste.
Das hab ich vergessen. Du must natürlich auch das Washingtoner Artenschutzabkommen berücksichtigen.
Alle darin gelisteten Sittiche und Papageien sind geschützt und dadurch meldepflichtig. Von den Papageien und Sittichen sind nur zwei nicht gelistet (Wellensittich und Nymphensittich).
 
Achso vielen dank dann hab ich das jetzt. Also das heißt ich muss sie melden und dann kann ich sie (wenn ich soweit bin und ausreichend informiert und gelernt hab) auch brüten lassen. Natürlich vorausgesetzt das ich mir sicher bin das ich das alles hin bekomme. Krieg ich dann auch die Ringe? Also bedeutet bekomme ich dann auch von denen wo ich die Vögel anmelde diese Registrierungsnummer die ich in das Formular eintragen muss? Und noch zu dem ganzen möchte ich jetzt auch nicht ne großartige Zucht aufmachen ich möchte nur mal beobachten und sehen wie die Kleinen vom Schlupf bis zum Ausfliegen sich entwickeln. Also so ne Entwicklung von so einem Vogel möchte ich sehen.
 
Hallo,

Melde deine Vögel erstmal, dann sieht man weiter.
Meldepflichtig sind alle (außer die nicht gelisteten bzw. von der Meldepflicht befreiten ). Beringungspflichtig mit Artenschutzringen nur die, die in der Anlage 6 stehen.
Arten die nicht in der Anlage 6 stehen darfst du nicht mit Artenschutzringen beringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was bedeutet das jetzt? Pyrrhura Molinae sind ja trotzdem Kennzeichnungspflichtig. Welche Ringe dann wenn nicht diese Artenschutzringe?
 
Also ich find nirgendswo Pyrrhura Molinae in der Anlage 6 aber auch nirgendswo ein hinweis darauf das die von der Kennzeichnungspflicht befreit sind. Sie sind nicht bedroht in freier Wildbahn das hab ich nachgelesen mehr weiß ich nicht... ist ja echt kompliziert langsam... Ich weiß ich hab ie Vögel jetzt erstmal aber ich denk gerne 100km vorraus so bin ich halt mag mich halt sehr gern informieren schonmal falls die mal Babys bekommen.
 
Achso ja das ist glaube ich echt die Ergänzungsliste von der Anlage 6 steht oben in der suchleiste /ergaenzung/ hab aber auch ne andere gefunden die mir nur zeigt welche ausgeschlossen sind von der kennzeichnungspflicht. Und die volle Anlage 6 find ich nirgends
 
Ok vergiss es ich hab die volle gefunden grade! -.- Aber da steht auch nix von Molinae nur von "Perlata" und "Picta" sorry dass das jetzt so viele Posts nacheinander waren
 
Hallo,

schau hier im Thread nach

zuchtgenehmigung und bna sachkundeprüfung?
 
Thema: Sittiche mit Kennzeichnungspflicht

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