Stadttauben vom Tierschutz ausgenommen...?!

Diskutiere Stadttauben vom Tierschutz ausgenommen...?! im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Hi, ich kann gar nicht beschreiben, wie entsetzt ich immer noch über die Vorkommnisse in meiner Stadt bin, die dort Stadt-oder Straßentauben...
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Goldfischchen

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Hi,
ich kann gar nicht beschreiben, wie entsetzt ich immer noch über die Vorkommnisse in meiner Stadt bin, die dort Stadt-oder Straßentauben angetan wurden. Und keinen hat es interessiert.
Deshalb möchte ich jetzt davon berichten, auch um die, die für Stadttauben nichts, aber auch gar nichts übrig haben, mal zum nachdenken zu bewegen.

Ich musste beobachten, wie Personen (ein Mann und eine Frau)eine Stadttaube die am Boden kauerte totgetreten haben. Eine weitere Taube wurde gezielt auf eine vielbefahrene Straße gejagt und es hat auch noch geklappt, sie wurde angefahren und anschließend lachend totgetreten. Die Freude (Schadenfreude) die diesen beiden im Gesicht stand, hat mich so schockiert, so entsetzt, dass ich es kaum beschreiben kann. Und das Schimmste war, nur ich war entsetzt, die andern Passanten hat es nicht gekümmert. Bin ich nicht normal?

Als ich nachdem ich mich von meinem Schock erholt hatte, zu Hause beim Ordnungsamt anrief, bekam ich folgende Antwort: Was wollen Sie denn, freuen sie sich, dass es zwei weniger sind. Zwei weniger, die die Gebäude verunreinigen und Passanten der Stadt belästigen.
Auf meinen Einwand, von wegen Tierschutzgesetz, wurde ich belächelt und mir mitgeteilt: Ich bitte Sie, Sie sprechen von Tauben. Was haben diese mit Tierschutz zu tun. Das muss man sich mal vorstellen!!!
Ja was den nun, Tierschutzgesetz mit Ausnahmen, oder wie!?
Bei mir hat es auf jeden Fall etwas bewirkt... ich habe erkannt, dass hier verdammt ungerecht gehandelt wird.

Ist so etwas gerechtfertigt und wohin kann ich mich wenden, damit so etwas nie wieder vorkommt?

Liebe Grüße
Goldfischchen
 
Das Tierschutzgesetz ist für alle Tiere.
Ich würde Strafanzeige stellen, zur Not auch gegen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Tam
 
weist du was ich gemacht hätte mit den tierquälern?
mitten ins gesicht geschlagen hätte ich die!
wieso schaust du da einfach zu????
kaum eine stadt hat was für tauben übrig aber bei dir muss es ja krass sein. wo ist das denn?
vorallem überlegt mal.. wen stört taubenkacke?
auf dächern liegt auch laub und moos..
auserdem stinkt sie nicht. gebäude werden nicht durch taubebnkot verätzt. das ist der saure regen..
hunde liebt jeder. sie kacken deutschlands städte zu aber das sind eben hunde. da macht sowas nichts. die liebt man ja auch.
 
Das Tierschutzgesetz ist für alle Tiere.
Ich würde Strafanzeige stellen, zur Not auch gegen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Sehe ich auch so.

Man kann es ja versuchen, obwohl es vielleicht Glückssache ist, wie dann ermittelt wird, und wie das Ergebnis aussieht.

Ich habe z.B. mal gegen einen unbekannten Luftgewehrschützen Anzeige erstattet (Taube mit Kugel lag vor, und es hatte vorher bereits mehrere Tiere erwischt), die Ermittlungen wurden aber nach einer Weile eingestellt.

Wie eine Taube getreten wird, musste ich zum Glück noch nicht mit ansehen - ein paar Jugendliche wollten zwar mal nach einer ohnehin schon flugunfähigen Taube treten, haben sich dann aber doch nicht getraut ;)
 
die tiere können sich nicht wehren. wenn sie jetzt eklig oder bösartig wären.
aber tauben sind garnichts auser irgendwie niedlich oder?
da sie essensreste futtern und dreckig sind (wie sollte es auch anderst sein wenn man zwischen autos und u-bahnen lebt)
tierquälereien nicht beobachten sondern eingreifen! ich kann da garnicht anderst weil mich das sehr böse macht!
 
weist du was ich gemacht hätte mit den tierquälern?
mitten ins gesicht geschlagen hätte ich die!
wieso schaust du da einfach zu????
kaum eine stadt hat was für tauben übrig aber bei dir muss es ja krass sein. wo ist das denn?
vorallem überlegt mal.. wen stört taubenkacke?
auf dächern liegt auch laub und moos..
auserdem stinkt sie nicht. gebäude werden nicht durch taubebnkot verätzt. das ist der saure regen..
hunde liebt jeder. sie kacken deutschlands städte zu aber das sind eben hunde. da macht sowas nichts. die liebt man ja auch.

Hi Jasmin
so sehr ich deinen Ärger nachvollziehen kann..in Deutschland gibt es kein eigenmächtiges handelbares Gesetz......
....ins Gesicht schlagen erfüllt den Tatbestand einer Straftat,,ganz gleich aus welchem voraus gegangenen Grunde!

Im Wiederholungsfall "wanderst" du dafür ins Gefängnis!!

Die einzige Möglichkeit ist eine Strafanzeige wegen Tierquälerei.."gegen unbekannt"....
denn die Namen der Tierquäler sind wohl nicht bekannt!
Michael
 
Ich war als ich dies beobachten musste, wie gelähmt. Wie erstarrt. Anders kann ist es nicht beschreiben.
Aber es hat mich wachgerüttelt und deshalb will ich nie wieder so gelähmt dastehen und zusehen. Deshalb habe ich mich auch hier angemeldet, weil ich etwas tun will.

Liebe Grüße
Goldfischchen
 
Einer Strafanzeige muß nachgegangen werden, aber es bringt in aller Regel nicht viel, vor allem ohne das "Beweismittel" (tote Taube) und wenn die Täter nicht zu ermitteln sind. An einer befahrenen Strasse kann man immer eingreifen und das Tier wegnehmen. Sollte die Situation eskalieren, geht man mitten auf die Strasse. So schnell fährt einen keiner um. Und dann hat man viele verärgerte Zeugen. Die Polizei ist auch schon unterwegs, da vorher angerufen, und zwar weil man mit einem tätlichen Angriff rechnet (und nicht, weil man eine Taube retten will). Wenn andere Leute vorbeigehen, stellt man Öffentlichkeit noch schneller her - durch (An-) Schreien.

Wenn man beim Ordnungsamt anruft, läßt man sich zuerst Name oder Nummer des Gesprächspartners geben und notiert Datum und Uhrzeit. Bei solchen Antworten folgt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ein Fax an den Chef mit dem Hinweis auf dringenden Schulungsbedarf. Des weiteren rufen in Folge fünf weitere Leute an und fragen nach, ob denn diese Auskunft stimmt. Wenn's sein muß, am nächsten Tag auch noch. Solange, bis es auch der letzte dort weiß.

Nein, Strafanzeige ist nicht die einzige und leider nicht 'mal die beste Möglichkeit. Habe das natürlich auch erst lernen müssen (Berlin ist dafür leider auch ein entsprechendes Pflaster), aber der Antrieb war meine Wut, in so einem Land nicht leben zu wollen.
 
Hallo :)

Wenn man beim Ordnungsamt anruft, läßt man sich zuerst Name oder Nummer des Gesprächspartners geben und notiert Datum und Uhrzeit. Bei solchen Antworten folgt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ein Fax an den Chef mit dem Hinweis auf dringenden Schulungsbedarf. Des weiteren rufen in Folge fünf weitere Leute an und fragen nach, ob denn diese Auskunft stimmt. Wenn's sein muß, am nächsten Tag auch noch. Solange, bis es auch der letzte dort weiß.

Deine Antworten sind immer Gold wert :beifall:

(ich würd am liebsten immer alles Kopieren und drucken und mit Textmarkern die wichtigsten Dinge markieren um immer gewappnet zu sein.. :D man ist so hilflos wenn man so wenig erfahrung hat, ich bin da ganz ganz Dankbar daß Du Deine Erfahrung mit uns teilst !!!)
 
Wäre vor Jahren eine vernünftige Bestandsregulierung nicht durch einige Personen verhindert worden, hätten wir heute diese leidigen Probleme nicht.

Es gäbe in jeder Stadt einige Tauben und die wären gesund und munter und würden den elendigen Tierquälern davonfliegen, weil sie wegen geringerer Bestandsdichte mehr Nahrung und Lebensqualität hätten.

Jeder Züchter, egal ob privat oder gewerbsmäßig macht Bestandsregulierung(Geburtenkontrolle oder Küche).

Nur Stadttauben dürfen sich ungehindert vermehren und ihr Elend vergrößern.
 
Jegliche Art der Entnahmen, wie in Berlin durch den Habicht, der zahlenmäßig den Gesamtbestand verwilderter Haustauben pro Jahr wegfängt, führen nachweislich zu keiner Bestandsreduktion.
 
In Goldfischchens Fall wäre nach meiner Auffassung die Polizei erster Ansprechpartner gewesen. Immerhin handelte es sich in einem Fall um einen unerlaubten, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Dann hätte vermutlich alles seinen gerechten Lauf genommen einschließlich der Tierquälerei.

Für Tierquälerei usw. sind gewöhnlich die unteren Landesbehörden zuständig. Wie es scheint handhabt das jede Komune anders. Aus diesem Grunde telefoniere ich ins Rathaus...am besten die Zentrale...und lasse mich zur zuständigen Person für den Tierschutz verbinden. Gewöhnlich trifft man hier auf offene Ohren.
Wenn diese dann den Vorfall prüfen, gibt/geben sie es an Ordnungsamt weiter und dann muß das Ordnungsamt tätig werden.

So sind jedenfalls meine Erfahrungen in der Stadt in der ich tätig bin.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde in Zukunft besonders den Rat von Escarabajo annehmen. Er scheint mir sehr effektiv. Auch für die Empfehlung von Vogelklappe, von wegen Dienstaufsichtsbeschwerde und so könnte eine Möglichkeit sein etwas zu erreichen.

Viele Grüße
Goldfischchen
 
ich habe eine strafanzeige gemacht. ich hatte im internet videos gefunden auf denen zu sehen war wie jugendliche tauben kicken. sie sind bei youtube registriert und über die ip kann man meiner meinung nach jeden so ausfindig machen. aber trotzdem bekam ich heute morgen post das das verfahren eingestellt wurde da die täter nicht ermittelt werden konnten.

--------------------------------------------------------------------------
 
wenn man sowas in der öffentlichkeit beobachten kann dann würd ich sofort die bullen holen und ein handyvideo machen :D aber ich nehme an bis die polizei angerückt ist sind die täter weg
 
Da würde ich aufpassen. Sonst gibt es den Boomerangeffekt. sprich Gegenanzeige. Man darf niemanden ohne seine vorherige Zustimmung filmen oder fotografieren.
Schade dass sie nichts machen werden oder können, habe mir das schon gedacht...
 
Hallo,
ich habe was entdeckt...

Stadttauben sind entflogene Tauben oder solche, die bei Wettkämpfen nicht mehr zum Schlag zurückgefunden haben. Stadttauben und ihre Nachkommen sind Tauben aus Züchtungen (Haustiere) und wenn sie irgendwo zufliegen sind es Fundtiere.

Durch die Beringung kann der Tierhalter festgestellt werden. Die Nachkommen dieser Fundtiere (Stadttauben) tragen zwar keine Ringe, sind dennoch Haustiere und unterliegen der Pflege und Versorgung nach § 2 TierSchG.

Nach § 965 BGB ist der Finder, zumeist sind es Taubenfütterer oder Passanten, verpflichtet den Fund beim Fundbüro anzuzeigen. Die Städte und Gemeinden sind ihrerseits verpflichtet die Fundanzeige anzunehmen und für die Fundaufnahme und die ordnungsgemäße Unterbringung zu sorgen.

Wie die Behörde die Tiere unterbringen muss, steht in § 2 Tierschutzgesetz.

Nach § 2 Tierschutzgesetz müssen die Tiere artgemäß ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Dazu gehört auch, falls noch nicht vorhanden, die Einrichtung von Taubenschlägen, Taubentürme und kontrollierten Futterplätzen.

Kommt die Gemeinde ihrer Betreuungspflicht für „Fundsachen“ nicht nach, verstößt sie gegen das TierSchG §3 Nr. 3. Sie macht sich damit des Aussetzens von Haustieren strafbar.

Die Kosten für die Ernährung, Pflege und Unterbringung der Fundtiere muss jedoch die Gemeinde tragen, da sie für diese Fundtiere nach dem BGB zuständig ist.

Ja hallo, dass würde bedeuten die Kommunen sind verpflichtet sich um die Tauben der Stadt zu kümmern...?!

Liebe Grüße
Goldfischen
 
Hallo,
ich habe was entdeckt...

Stadttauben sind entflogene Tauben oder solche, die bei Wettkämpfen nicht mehr zum Schlag zurückgefunden haben. Stadttauben und ihre Nachkommen sind Tauben aus Züchtungen (Haustiere) und wenn sie irgendwo zufliegen sind es Fundtiere.

Durch die Beringung kann der Tierhalter festgestellt werden. Die Nachkommen dieser Fundtiere (Stadttauben) tragen zwar keine Ringe, sind dennoch Haustiere und unterliegen der Pflege und Versorgung nach § 2 TierSchG.

Nach § 965 BGB ist der Finder, zumeist sind es Taubenfütterer oder Passanten, verpflichtet den Fund beim Fundbüro anzuzeigen. Die Städte und Gemeinden sind ihrerseits verpflichtet die Fundanzeige anzunehmen und für die Fundaufnahme und die ordnungsgemäße Unterbringung zu sorgen.

Wie die Behörde die Tiere unterbringen muss, steht in § 2 Tierschutzgesetz.

Nach § 2 Tierschutzgesetz müssen die Tiere artgemäß ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

Dazu gehört auch, falls noch nicht vorhanden, die Einrichtung von Taubenschlägen, Taubentürme und kontrollierten Futterplätzen.

Kommt die Gemeinde ihrer Betreuungspflicht für „Fundsachen“ nicht nach, verstößt sie gegen das TierSchG §3 Nr. 3. Sie macht sich damit des Aussetzens von Haustieren strafbar.

Die Kosten für die Ernährung, Pflege und Unterbringung der Fundtiere muss jedoch die Gemeinde tragen, da sie für diese Fundtiere nach dem BGB zuständig ist.

Ja hallo, dass würde bedeuten die Kommunen sind verpflichtet sich um die Tauben der Stadt zu kümmern...?!:idee:

Liebe Grüße
Goldfischen
 
wo steht das?

ist das gültig?

wenn ja, wie winden sich die "gemeinden" da raus?

erfahrungen?

hmm..
 
Thema: Stadttauben vom Tierschutz ausgenommen...?!

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