Stallpflicht bis 15. August

Diskutiere Stallpflicht bis 15. August im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, so wie ich das heute mitbekommen habe soll die Stallpflicht noch bis zum 15. August aufrecht gehalten werden. Weis wer mehr? LG Crissi
pumasocke schrieb:
weiss wer was, gilt die stallpflicht bis 18.8 auch in Ö?

wie einer schon sagte, durch die politik erfährt man relativ wenig bis gar nichts darüber, was los ist.

eine ausnahmegenehmigung dass man die tiere ganz frei lässt, also ohne überdachtem auslauf etc wirds wohl nicht geben oder?



hallo

also morgen ,am montag,kommt die neue vo ..laut der angeblich ausser in den risikogebieten alle anderen tiere raus dürfen..diese we war quasi ein rechtsloch und alle ausser in den aktuellen schutzzonen dürften raus..wassergeflügel ist von anderm getrennt zu halten und einmal im monat zu testen oder so

august ist kein echtes thema zz weil für die risikogebiete angelich montaliche neubewertungen stattfinden..alles in allem leider eine sehr unbefriedigende lösung..

aber wie gesagt....für morgen ist die neue vo angekündigt dann sollten wir es genau wissen

grüsse
Tina
 
betrifft österreich

hab heute ein mail vom österreichischen BM bekommen, da ich ihnen ja wieder mal gemailt habe. in dem heisst es, das diese woche eine neue VO kommt, indem jedes grundstück (?) bewertet wird und man dies von der gemeinede erfährt.

hier das mail:

Sehr geehrte Frau xxx



Eine Aufhebung der bundesweiten Stallpflicht vor dem 12. Mai war niemals angedacht und die dementsprechenden Informationen sowohl in den

Massenmedien als auch auf den Informationsplattformen des BMGF (Homepage, Bürgerservice, AGES Hotline,...) ersichtlich.

Bis heute, 12.Mai 00.00 Uhr gilt noch die letzte Verordnung, in der eine
bundesweite Stallpflicht vorgesehen ist.

Am 13. Mai tritt eine neue Verordnung in Kraft, in der festgeschrieben ist in
welchen Gemeinden auch noch nach diesem Zeitpunkt an der Stallpflicht festgehalten werden muss. Ich erlaube mir Ihnen die Verordnung beizulegen, in Anhang A finden Sie eine Auflistung der betroffenen Katastralgemeinden. Mit kommender Woche erfahren Sie auf Ihrem Gemeindeamt, ob Ihr Grundstück innerhalb einer betroffenen Zone liegt.


Eine Ausnahmegenehmigung könnten Sie gegebenenfalls bei Ihrem zuständigen
Amtstierarzt beantragen, der Ihnen diese ausstellen wird, sofern aus
tierseuchenrechtlichen Gründen nichts dagegen spricht. Auflagen und Bedingungen für die Freilandhaltung von Vögeln ersehen Sie ebenfalls aus dem mitgesendeten Gesetzestext.

Bitte verzeihen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage, allerdings wurde in den letzten Tagen intensiv am neuen Gesetzesentwurf gearbeitet und um Ihnen den "letzten Stand der Dinge" mitteilen zu können antworte ich Ihnen erst heute.

Mit der neuen "Stallpflicht" wurde ein breiter Konsens gefunden, um sowohl den Tierbedürfnissen, den Tierhalterwünschen und dem von H5N1 ausgehenden Risiko Rechnung zu tragen.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen.





Simon Stockreiter
 
hallo

also ich entnehme der mail nichts wesendlich neues..ist man in gefährdeten gebieten kann man genaues auf seiner gemeinde ersehen..wenn nicht...dann raus damit..NIEMAND wird sich jedes grundstück ansehen kommen..zum glück haben die amtsta auch noch ein wenig anderes zu tun

die neue vo ist jedoch noch nicht online..auch nicht auf der bm seite..sie wurde nur für heute angekündigt

pumasocke schrieb:
Auflagen und Bedingungen für die Freilandhaltung von Vögeln ersehen Sie ebenfalls aus dem mitgesendeten Gesetzestext
das ist allerdings spannend..könntest du den nicht hier reinstellen..würde mich rasend interessieren was es dazu für gesetzestexte gibt..den ne vo ist ja bekanntlich kein gesetz..also bin ich sehr neugiereig was der onkel meint

so long
Tina
 
hallo

so hier ist sie nun..wie gesagt..mässig überraschend..mal davon abgesehen das sie die bezirke mit geflügelschlachthöfen aus der vo rausgenommen haben..ansonsten wie angekündigt

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/atta...89193260/ii_189_2006_geflpest-biosvo_2006.pdf

ansonsten hab ich grad mit dem ta meines vertrauens gesprochen..er ist voll erfreut nun zum offiziellen kloakenstierler befördert worden zu sein ;-) ..OT..und meinte..also er würde mal abwarten bis man aufgefordert wird die vorgeschiebenen kotproben oder kloakenabstriche,natürlich auf eignen kosten,alle 3 monate durchzuführen..übrigens gilt das auch für tauben..DAS ist überraschend..ansonsten meint er ,wie ich leider auch,das man nun die kleinen geflügelhalter abmurksen will,sehr erfolgreich leider

nun..mich nicht..meine sind und waren draussen..fröhlich und gesund..und daran wird sich auch in zukunft nichts änderen

lg
Tina
 
LadyCassandra schrieb:
hallo

das ist allerdings spannend..könntest du den nicht hier reinstellen..würde mich rasend interessieren was es dazu für gesetzestexte gibt..den ne vo ist ja bekanntlich kein gesetz..also bin ich sehr neugiereig was der onkel meint

der anhang war leider nicht dabei, obwohl er erwähnt wurde!
ich hab ein mail geschickt, er soll mir diesen nochmal mailen.

werd ihn dann reinstellen.

ach ja, glaub auch nicht dass sie jedes grundstück ansehen, aber besser wärs natürlich.

meinen hübschen gehts gut, hab seit voriger woche 5 puten und 3 mulardenküken und am MI hol ich mir 4 stockentenküken....
und nächste woche müssten meine laufis und hühnerküken schlüpfen, vielleicht evtl. sogar gänseküken? ich hoffs...

ich lass mir meine freude mit den tieren nicht durch sowas kaputt machen.
und ich will meine hobbyzucht auch nicht "auf eis" legen oder gar aufgeben, nur wegen dieser VO, dann hätten sie ja erreicht was sie wollen....
 
pumasocke schrieb:
ach ja, glaub auch nicht dass sie jedes grundstück ansehen, aber besser wärs natürlich.


hallo

WOZU umd gottes willen?? wer glaubt den heute im ernst noch das der virus die gefahr ist??? also ehrlich...aber es wär natürlich ne geilearbeitsplatzbeschaffungsmaasnahme

grüsse
Tina
 
ich glaub sowieso nicht an das risiko.

die faktoren die für eine möglichkeit einer erkrankung (futter, wildgeflügel, ....) in betracht zu ziehen wären, treffen bei mir nicht zu.

und ich persönlich fände es besser, jedes grundstück abzuschätzen, als alle tiere in einer gemeinde einzustallen nur weil ein ort an einem gewässer liegt. das mein ich damit.

immerhin ist es bei der jetztigen VO so, dass viele gemeinden einstallen müssten, nur weil ein ort in der gemeinde an ein gewässer grenzt, wo dieser wahrscheinlich auch noch xkm weg ist vom geflügelhof.

nachdem es doch sehr viele leute gibt, die sich an die einstallungspflicht halten, fände ich demnach besser für die tiere, wenn man das nach grundstück abschätzen würde, da unter die jetzige VO viel zu viele gemeinden fallen und es den tieren wieder nichts bringt.

zb ich falle unter risikogebiet pkt. 2 nur weil da 15-20km weg die donau an einem ort unserer gemeinde grenzt und an bzw in der nähe der donau sind nur hotelanlagen, keine geflügelhalter! das ist doch mehr als schwachsinnig!

daher das mit dem grundstück.
 
Geflügel im Spree-Neiße-Kreis und in Cottbus ist frei!

Hallo,
ich habe heute mit dem Veterinäramt des Spree-Neiße-Kreises gesprochen.
Hier dürfen ab sofort alle Tiere wieder in Freiheit leben. Ausgenommen ist nur das Gebiet um die Peitzer Teiche und -und das macht mich richtig wütend- das Gebiet um eine Hühner-KZ in Roggosen, da dort auf Grund der Legebatterie die zulässige Geflügelanzahl pro qm überschritten wird!
Meine Hühner dürfen jetzt jedenfalls wieder mit Genehmigung raus. Bedingung sind nur z.B. überdachte Futterstelle und kein freigelagerter Hühnermist. Aber das macht jeder verantwortungsvolle Halter sowieso.
Liebe Grüße an alle Vogelfreunde sendet
Martina.
 
Jetzt ist es auch bei uns amtlich. Der Landkreis FFB ist mit ausnahme von einem kl. Beobachtungsgebiet wieder frei.
Meiner Meinung nach machen die das ganze Theater mit der Meldung nur um wieder ein Stückchen näher an der totalen Überwachung :+schimpf zu sein.
Aber das ist ein anderes Thema.
 
Thema: Stallpflicht bis 15. August
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