Stieglitz major und nord. Gimpel

Diskutiere Stieglitz major und nord. Gimpel im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - hallo zusammen! habe eine frage speziell an die österreichischen wildvogelhalter und züchter. was sind die voraussetzungen das ich...
Aber wie kann ich nicht beringte Vögel melden.
Ich habe ein paar mex. Karmingimpel aus Deutschland wo sie ja nicht meldepflichtig sind und die haben keinen Ring ich weiß aber sicher das sie nicht importiert worden sind sondern Nachzucht von dem Züchter dort sind.
Wie soll ich die jetzt melden ich weiß nur die Adresse des Züchters aber das genügt ja nicht oder? Also wie kann ich die melden?
Ich kann nicht Hellsehen und wusste damals nicht das die Meldepflicht kommen würde.:traurig:
Und was machen jetzt die Leute die unberingte Vögel haben da ja niemand wissen konnte dass die Meldepflicht kommt?:traurig: :traurig:
Wass wird mit den Vögeln passieren?:traurig: :traurig: :traurig:
 
Hallo Pingi!

Ich hatte auch unberingte Vögel aus der DDR-Zeit (1 Birkenzeisig, 3 Hänflinge, 4 Stieglitze) bekommen. In der DDR durften die Vögel gefangen werden und waren nicht meldepflichtig. Ich habe an Naturschutzbehörde angemeldet, daß ich meine Vögel geschenkt bekommen habe. Die Behörde war einverstanden, daß ich solche Vögel halten durfte. Das war keine Probleme!

Frag doch mal an Naturschutzbehörde und sprich mit ihr!
 
Bitte um Hilfe kenne mich mit dem melden von Vögeln nicht gut aus. Genügt es wenn ich der Naturschutzbehörde ein email schicke bezüglich melden oder muss ich da persönlich irgendwohin gehen?
Kommen die dann auch zu mir die Vögel und Haltung kontrolieren?
 
Pingi schrieb:
Bitte um Hilfe kenne mich mit dem melden von Vögeln nicht gut aus. Genügt es wenn ich der Naturschutzbehörde ein email schicke bezüglich melden oder muss ich da persönlich irgendwohin gehen?

Du mußt nicht zur Behörde gehen, sondern es reicht genug zu mailen, faxen oder Brief schicken.

Kommen die dann auch zu mir die Vögel und Haltung kontrolieren?

Vielleicht. Bei mir haben bisher keine kontrolliert, schon seit 15 Jahre!
 
Othmar schrieb:
Wir in unserem Verein haben das so geregelt, dass der meldepflichtige Bestand (...) dem Amtstierarzt mitgeteilt wurde, und der Veterinär nun einmal jährlich auf den aktuellen Stand gebracht wird.

Was gesetzwidrig ist! Denn die meldepflichtigen Vögel sind innerhalb von ein paar Tagen der Behörde zu melden und nicht am Ende des Jahres. Da kann dein Amtstierarzt ganz schöne Probleme bekommen:zwinker:

Othmar schrieb:
Am besten wird also sein, du setzt dich mit deinem Amtstierarzt in Verbindung was und wie er es gerne haben möchte. Dadurch hast du auch die Möglichkeit zu erkennen wie gut er sich auskennt und wie genau er es mit den Vorschriften nimmt und wie man mit ihm reden kann..

Wie soll er das erkennen wenn er selbst keine Ahnung davon hat?

Othmar schrieb:
Ansonsten würde ich dir raten die Tierhaltungsverordnung und den Teil des Tierschutzgesetzes runter zu laden und zu lesen der die Vögel betrifft.
Sprich Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung mit Anlage 2

Othmar schrieb:
Das Gesetzt findest du bei den aktuellen Bundesgesetzblättern auf dieser Page: www.ris.bka.gv.at
Dort solltest du eigentlich auf alle deine Fragen bezüglich Vorschriften eine Antwort finden
"zustimm"

Othmar schrieb:
falls nicht ist im Zweifelsfall dein Amtstierarzt zuständig, da seine Gesetzesauslegung für dich letztlich rechtlich bindend ist.

Falsch, er ist nur das ausführende Organ das dieses Gesetz umsetzt. Es steht ihm auf keinem Fall zu irgendwelche Ausnahmen zu genehmigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Othmar schrieb:
Wenn du den Vogel direkt bei einem Züchter kaufst der RÖK-Mitglied ist, findest du darauf soweit ich weiß eine Vereins und eine Züchternummer. Ist der Züchter aber Mitglied beim IVÖ, dann haben dessen Ringe nur eine laufende Nummer.

Auf dem RÖK -Ring sieht man den Verband (RÖK), Staat, Bundesland, Verein, Züchternummer, laufende Nummer. Es ist ein leichtes über dieses Daten den Züchter zu ermitteln.

Othmar schrieb:
Aber wie gesagt, dass ist alles Theorie. Dieses Jahr war noch Übergangsfrist, spannend wirds nun 2006. Da wird sich zeigen, ob die Regelungen wirklich praxistauglich sind.

Übergangsfrist?? Es gibt keine Übergangsfrist, das gesetz ist seit Jänner in Kraft und rechtsgültig!

Othmar schrieb:
PS: meine Ausführungen entsprechen in etwa der Auslegung meines Amtstierarztes.

Der aber nicht viel Ahnung haben dürfte. Ihm scheint nicht bewußt zu sein das er sich strafbar macht wenn er es euch erlaubt die ganzen meldepflichtigen Vögel am Ende des Jahres zu melden.
 
Pingi schrieb:
Sind die mexikanischen Karmingimpel und Kapuzenzeisige in Österreich auch meldepflichtig
ja
Pingi schrieb:
Ist es schwer Vögel zu melden? Kommt dann einer zu einem die Haltung kontrollieren oder wie ist das? Und was ist mit den Waldvögeln die keinen Ring haben aber kein Wildfang sind nur damals waren sie noch nicht meldepflichtig und der Züchter von dem ich sie habe hat sie nicht beringt.

Kommt darauf an was der zuständige Amtstierarzt fordert. Ein Freund von mir mußte einen Plan zeichnen (mit genauen Maßangaben), Fotos anfertigen, und der Hausbesuch steht noch an. Im Prinzip ist die Höchstzahl der meldepflichtigen Vöegl zu melden. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich. und natürlich auch kein Ring! Wie sollte man denn dann einen Wildfang melden??
 
Hallo!

@Yellow Warbler
Ich hab nicht geschrieben, dass es dem Amtstierarzt erlaubt ist Ausnahmen zu genehmigen. Was ich damit meinte ist zB. folgendes, mir bekanntes Beispiel:
Ein Kaninchenzüchter musste seinen gesamten Stall umbauen, da seine Käfige die Mindestmaße nur Außen erreichten, also wegen 2 Zentimetern! Manche Amtstierärzte nehmen es also sehr (über?) genau, andere sehen über solcher Kleinigkeiten hinweg.

Ob es gesetzeswidrig ist den Bestand nur einmal jährlich zu melden ist so eine Sache.
Soweit ich das mitbekommen habe, ist das nicht auf dem alleinigen Mist unseres ATA`s gewachsen, sondern die ATAs der umliegenden Bezirke hatten sich getroffen, um eine gemeinsame Handhabung auszuarbeiten.
Wenn man züchtet, was bei Vereinsmitgliedern ja in der Regel der Fall ist, dann schlüpfen Jungvögel, manche sterben im Nest, andere kurz nach dem Ausfliegen.
Ab welchem alter ist es deiner Meinung nach nötig und sinnvoll die Jungvögel zu melden?
Da ja sowieso Aufzeichnungspflicht besteht sollte eine Meldung einmal im Jahr reichen, alles andere ist unnötiger Administrationsaufwand.

Es gibt sehr wohl eine Übergangsfrist die mit Ende dieses Jahres endet. Ein Jahr hatten „wir“ Zeit unsere Haltungsbedingungen an das neue Tierschutzgesetz anzupassen. Dieses Jahr hat sich der Handel erkämpft da sowohl viele Zoohandlungen umbauen mussten, als auch ihre Ware anzupassen hatten. Das hatte leider anscheinend die Folge, dass heuer eigentlich zu kleine Käfige mehr oder minder legal verkauft wurden.

@all
Die Meldepflicht hat prinzipiell nichts mir einer eventuellen Ringpflicht zu tun. Letztere betrifft nur unter Schutz stehende Arten. Wie Yellow Wrabler schon schrieb wär ja sonst jeder legal importierte Wildfang in der Haltung illegal.

Lg, Othmar
 
Hy Othmar!

Ich denke mit der Übergangsregelung meinst du diesen Absatz
" Übergangsbestimmungen
† Ensteht auf Grund dieser Verordnung eine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht oder ein Haltungsverbot,
so findet § 44 Abs. 8 und 9 TSchG Anwendung."

Dies bezieht sich aber lediglich auf evtl. Anzeige- bzw. Bewilligungsanträge, und nicht auf das Tierschutzgesetz bzw. die Tierhaltungsverordnungen.

Du schreibst weiters
"Ich hab nicht geschrieben, dass es dem Amtstierarzt erlaubt ist Ausnahmen zu genehmigen."

Habe ich doch gar nicht gesagt, oder? Ich tat lediglich meine Meinung zum Handeln deines ATA kund.

Soweit ich weiss ist eine Frist von 14d einzuhalten, bezügich Anzeigepflicht.

Wie gesagt, die Übergangsfrist ist nur für die Anträge gültig nicht für die Umsetzung des Gesetzes.
Und das hat mit dem Zoohandel gar nichts zu tun denn für den gilt die Tierhaltungs- Gewerbeverordnung. Und die steigen da viel besser aus als der private Züchter.

Und wenn ein Züchter einen zu kleinen Käfig kauft ist er selber schuld und nicht der Handel. Der Züchter ist verpflichtet die Vögel gesetzeskonform unterzubringen.
Verhält sich wie bei den Hunden: Stachelhalsbänder dürfen verkauft werden aber der Gesetzgeber verbietet eine Verwendung von ihnen!

Uns hat man die Meerschweinchenschau im April einen halben Tag geschlossen, behördlich. Warum? Weil sich die Wänder der genormten Käfige in welchen sie untergebracht waren verschieben ließen und zwar genau einen (sic!) Zentimeter. Ich weiß nicht ob du die Hühnerkäfige kennst, die Wände sind mit Ringen verbunden und das wurde beanstandet.

Bei unserer Vogelschau war es eine Woche vorher noch nicht sicher ob wir diese auch haben werden. Warum? Weil im Gesetz nicht genau definiert ist das sich die Maßangaben der Standard - Ausstellungskäfige auf das Außenmaß bezieht. Unser ATA hat es als Innenmaß ausgelegt, und in einem Nachbarverein angekündigt das es die letzte Schau im Bezirk sei mit derartigen Käfigen! Ich habe mit dem Ministerium tel und erhielt die Auskunft daß alle ATA darauf hingewiesen worden sind die Innenmaße den Außenmaßen gleich zu stellen. Mittlerweile wurde das durch Fotos und genaue Beschreibungen dem Ministerium vorgelegt, eine Absegnung ist noch nicht durch.

Yellow Warbler
 
Thema: Stieglitz major und nord. Gimpel

Ähnliche Themen

M
Antworten
1
Aufrufe
122
Max78
Max78
T
Antworten
6
Aufrufe
567
Transalien
T
A
Antworten
1
Aufrufe
442
Transalien
T
Alfons
Antworten
2
Aufrufe
1.028
Max78
Max78
Zurück
Oben