Strafbar?

Diskutiere Strafbar? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich hab da mal eine Frage. Mein Lebensgefährte ist von unseren beiden Rabenkrähen die sehr zahm sind, so begeistert, dass er jede...
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Radulfa

Guest
Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Mein Lebensgefährte ist von unseren beiden Rabenkrähen die sehr zahm sind, so begeistert, dass er jede Gelegenheit nutzt um anderen, auch wenn wir sie nur flüchtig kennen, davon zu erzählen. An sich wäre das ja nicht schlimm, aber manche wollen die Tiere dann auch noch sehen.
Ich habe das nicht so gerne weil ich den Tieren den Stress ersparen möchte, dazu kommt, dass die beiden Süßen beißen. Das ist nicht schlimm, denn sie machen es ja nicht vorsätzlich und heftig, es blutet zwar ein Bisschen und wird blau aber mir macht das rein gar nichts aus. Die Krähen versuchen eben alles mit dem Schnabel zu erkunden. Ich habe nur Angst das mal so eine - verzeihung- Tussi! Zickenterror macht. Ich hab meinem Freund schon gesagt dass er auf JEDEN FALL sagen muss, dass die Tiere beißen, aber ich weiß nicht ob das reicht.
Kann es gesetzliche Probleme geben, wenn jemand auf dem Privatgrundstück trozt Warnung gebissen wird?
 
Hallo,
ich hoffe Du hast die Tiere angemeldet und Du hast eine Haltungsgegehmigung!
Wenn Euch sondst jemand Anzeigt der neidisch ist, könnte es teuer werden!

Gruß
Yvonne
 
Hi!


Radulfa schrieb:
Kann es gesetzliche Probleme geben, wenn jemand auf dem Privatgrundstück trotz Warnung gebissen wird?

Wenn eine Warnung ausgesprochen wurde, nein. Ich denke, man kann das mit der Warnung vor einem bissigen Hund vergleichen. Wer sich trotz Warnung in Gefahr begibt, ist halt selber schuld.

Aber um die Anmeldung würde ich mir auch eher Gedanken machen, denn nahezu alle heimischen Vogelarten sind meldepflichtig ... laut WISIA gilt dies auf jeden Fall für Raben. Wenn die Vögel nicht gemeldet sein sollten und Euch jemand anzeigen sollte, kann das 'ne Menge Ärger geben und u.U. auch sehr teuer werden, da hat Yvonne recht.
 
Hallo,

Das mit der Meldung und so ist geklärt. Ich habe Kontakt zu dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen und seine Antworten etc. gut aufgehoben.
 
Warnung....

...entbindet mich ein Schild von meiner Pflicht? Ich denke nein, es muß trotzdem der Zugriff meines Tieres (egal ob Hund oder Vogel) wirkungsvoll verhindert werden - oder liege ich da falsch.
mfg Werner Kiene
 
Hallo Werner,

soll ich also wenn jemand seine Hand verhängnisvoll dem Rabenköpfchen nähert, alamiert losspringen und ihn aus der Gefahrenzone stoßen? ;) Nur ein Witz!

Ich weiß wie du es gemeint hast. Die Frage ist inwieweit man das auch durchführen kann. Wenn ich jemandem sage dass das Tier beißt und er besteht trotzdem darauf es zu streicheln kann ich es ihm nicht verbieten, oder? Eigentlich schon aber wenn es ein Bekannter ist, kommt das irgendwie komisch.
 
Werner Kiene schrieb:
...entbindet mich ein Schild von meiner Pflicht?

Natürlich nicht, aber wenn eine Verletzung lediglich darauf zurückzuführen ist, daß ich eine Warnung in den Wind schlage, so habe ich das selbst zu verantworten und nicht der Halter.

Wenn ich z.B. jemanden warne, daß meine Vögel beissen und besagte Person steckt trotzdem den Finger zwischen die Gitterstäbe, ist das definitiv Eigenverschulden.

Aber stimmt natürlich ... die Warnung alleine reicht nicht. Präventionsmaßnahmen seitens des Halters sind natürlich auch erforderlich. Um bei Vögeln zu bleiben ... sind sie in der Voliere ist's kein Problem, beim Freiflug u.U. schon.
 
Warum schliesst Ihr nicht einfach eine Haftpflichtversicherung für Eure Papageien ab.

Sie ist eine Erweiterung Eurer normalen Haftpflicht. Bei mir hat es (nicht gewerbliche Haltung von Papageien!) für 14 Papageien gerade mal 20Euro pro Jahr extra gekostet. Dafür braucht man sich den Stress nicht machen.

Ihr könnt natürlich auch jeden, der durch die Tür kommt einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen. Ein Schild solltet ihr in jedem Fall aufhängen: vorsicht Papageien. Betreten auf eigenen Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Genauso, wie man es für Hunde machen würde.

LG,

Ann.
 
Hallo,

Es sind zwar Rabenkrähen und keine Papageien, aber die Ideen sind gut. Das mit dem Schild werde ich gleich anpacken!
 
ooops...habe es heute morgen nur schnell überflogen :D

LG,

Ann.
 
Laut meinem Wissensstand entbindet eine Wahrnung nicht vor den Folgen eines Bisses meiner Tiere (meines Eigentums) ich glaube das im im Paragraphen 823 BGB geregelt.
Ob ich für Krähen eine Haftpflichtversicherung brauche ist mir nicht bekannt, ich weis nur dass Haustiere (ausser Hund und Pferd) über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, solange ich keine gewerblichen Einnahmen aus der Haltung der Tiere erziehle. Aber Krähen sind in diesem Sinne doch wohl keine Haustiere oder liege ich falsch?
Vielleicht ist hier ein Spezi z.B. Anwalt oder Versicherungsspezi im Forum, der mehr Auskünfte geben kann.
Sabine
 
Hi again!


Eiersammler schrieb:
Laut meinem Wissensstand entbindet eine Warnung nicht vor den Folgen eines Bisses meiner Tiere (meines Eigentums) ich glaube das im im Paragraphen 823 BGB geregelt.

§ 823 BGB regelt die Schadenersatzpflicht ... doch dazu später mehr.

Zunächst ist hier § 833 BGB [Haftung des Tierhalters] relevant:

Satz 1: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Satz 2: Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


Nach Satz 1 ist man also grundsätzlich als Halter für JEDEN Schaden haftbar, den das eigene Tier anrichtet.

Die Schadensersatzpflicht für solche Fälle ist aber in § 823 I BGB näher geregelt:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Im vorliegenden Falle eines Bisses durch einen als Haustier gehaltenen Vogel ist Schadenersatzpflicht also nur bei Fahrlässigkeit gegeben.

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist aber, soweit ich mich entsinnen kann, auslegungsbedürftig. Für den Fall, daß der Vogel sich in einer geschlossenen Voliere befindet und eine deutliche Warnung ausgesprochen wurde oder gar ein Warn-Schild an der Voliere angebracht ist, kann man meines Erachtens eben diese Fahrlässigkeit dem Halter nicht unterstellen. Somit wäre er definitiv nicht haftbar, da es sich dann hier um Eigenverschulden des Gebissenen handelt.
 
Aber jetzt mal im Ernst Radulfa......

Deine Rabenkraehen sind doch in einer Voliere und wenn einer von deinen Bekannten kommt, um sie anzuschauen und du sagst den Leuten, dass die Tiere beissen, dann wird doch niemand seinen Finger reinstecken, oder?
Du brauchst sie ja nicht mit in die Voliere reinzunehmen, wenn du Bedenken hast.

Und wenn jemand trotz aller Warnungen meint, seinen Finger von aussen reinstecken zu muessen und tatsaechlich gebissen wird....glaubst du wirklich er kaeme damit bei irgendeinem Gericht mit seiner Klage auf Koerperverletzung durch???? :s

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
 
Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist

Unterhalt! Nicht Unterhaltung! Wenn Du mit dem Tier nicht Geld verdienst (auf gut Deutsch) und DU es nur "zum Spass" hältst, wie die meisten von uns, dann bist Du sehr wohl haftbar.

LG,

Ann.
 
Ann Castro schrieb:
Wenn Du mit dem Tier nicht Geld verdienst (auf gut Deutsch) und DU es nur "zum Spass" hältst, wie die meisten von uns, dann bist Du sehr wohl haftbar.

Nur wenn Fahrlässigkeit vorliegt! Man kann den § 833 BGB halt nicht isoliert betrachten.
 
Das sehe ich anders (mein RA auch).

Ich bezahle lieber die €20 im Jahr und bin abgesichert.

LG,

Ann.
 
Hallo Chris,
ich denke aber mal, dass die Krähe (um die gehts ja wohl) nicht unbedingt zu den Haustieren zählt, aber sich im tatsächlichen Besitz des Halters befindet.
Als Fahrlässigkeit kann die Verletzung angesehen werden, ich würde sogar schon zur groben Fahrlässigkeit tendieren, da der Halter ja eine Verletzung wissentlich in Kauf nimmt, wenn er Besucher zu den Vögeln lässt - gerade durch die Warnung tut er dieses ja kund (er ist sich bewusst, dass die Tiere beissen)
Persönlich würd ich auf alle Fälle eine Haftpflicht abschliessen, die können ja dann klären, ob ich haftbar gemacht werden kann oder nicht. Wie gesagt wir leben in einem Bürokratenstaat, da ist sogar das kacken gesetzlich geregelt, aber dies ist meine persönliche Meinung-ich bin keine Fachfrau
Sabine
 
gerade durch die Warnung tut er dieses ja kund (er ist sich bewusst, dass die Tiere beissen)

Ein interessanter Punkt. Deshalb ist die Forumulierung auf dem Warnschild so wichtig.

Wenn DU draufschreibst, bissiger Hund o.ä., dann bist DU i.d.T. in der Bedrouille, da Du wusstest,d ass das TIer beisst. Wenn da nur draufsteht dass das ein Hund ist, dann "wusstest" Du nicht,d ass er beissen kann.

Jeder Hundekenner darf jetzt laut aufstöhnen - aber dies sind die Spitzfindigkeiten des deutschen Rechtssystems. Andererseits - es könnte noch schlimmer sein, wir könnten in den USA wohnen :D

LG,

Ann.
 
hallo,
da hat ann recht.

niemals auf ein schild schreiben, was das tier sein könnte.

also z.b. "vorsicht hund" sonst nichts.

wie das aber bei krähen ist, da muss ich mich auch erst schlau machen.
 
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