Suche Federn (Bitte nur mit Citis-Papieren)

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lakota31

Guest
Hallo

Bin eine Vogelfreundin und interessiere mich sehr für Greifvögel.
Finde diese Homepage sehr gut, informativ und gut gestaltet.

Wer kann mir helfen. :trost:

Suche Mauserfedern vom europ. Uhu.

Schwanzfedern oder Flügelfedern.

Aber bitte bitte NUR mit Citis Bescheinigung. Danke :zustimm:

Gruß

Brigitte
 
Hallo,

ich hoffe du bist auch bereit die Kosten einer Cites zu zahlen bzw. weißt wie hoch diese sein können, mal ganz abgesehen von dem Aufwand!!
Gruß
Marco
 
Citis Bescheinigung

Dann klären sie mich mal bitte auf.
Was kostet eine Citis - Bescheinigung.

Und Sie schreiben (....mit dem Aufwand).
Also ich habe keine Lust mit Stress mit Behörden oder Ämtern.
 
Hallo,

nein sie haben den Streß ja nicht aber der Züchter, wenn die Behörde noch dazu etwas starrköpfig ist sieht eine solche Sache folgendermaßen aus:
Der Züchter mußt natürlich den Uhu ordnungsgemäß haben und auch angemeldet haben, jetzt fällt eine Feder-nun muß der Züchter ein Formular ausfüllen mit allen nötigen Daten ( Name,Vogelart,Ringnummer des Uhu,Herkunft usw), dies schickt er incl. seinem Zuchtbuch ( wo all seine Vögel drin stehen) an die zuständige Behörde, dort wird in ca. 2 Wochen ein Stempel auf die Sache gemacht und die Cites-Bescheinigung ausgestellt, dann kommt alles per Nachnahme zum Züchter zurück. Was die einzelne Cites nun für eine Federn kostet ist wohl wieder von Vogelart und Behörde abhängig, ich habe Preise von 5 € pro Cites bis zu 40 € gehört. Nun muß natürlich bei Abgabe der Feder der neuen Besitzer der Brhörde gemeldet werden bzw. der Züchter meldet der Behörde das er die Federn samt Cites an Person X abgegeben hat.
So das war mal ein kleiner Einblick wie sowas heute läuft und mit welchen bürokratischen Hindernissen man heute bei einer solch kleinen Sache schon in Berührung kommt, die Gesetze sind aber nunmal so gemacht und da haben auch maßgeblich die Natur- und Vogelschützer dran mitgearbeitet.
Gruß
Marco
 
Hallo Lakota

Wie du bereits gelesen hast,erfordert es einen gewissen bürokratischen Aufwand,wenn man den Erwerb selbst von Mauserfedern nach den neuesten Gesetzesvorlagen diesen entsprechend erfüllen will.

Dieser bürokratische Aufwand ist auch oftmals der Grund,warum Falkner und Züchter die Federn lieber wegwerfen als zu veräußern. Oder diese an bekannte und vertraute Personen oftmals auch verschenken.

Rein nach Gesetzesvorlage braucht man selbst für ein Abfallprodukt,was die Feder genau betrachtet darstellt,braucht man wenn man sie weitergibt ein sogen. EU-Bescheinigung. Sofern diese Weitergabe nach dem 1.7.1997 erfolgte. Seit diesem Datum ist die EU-Bescheinigung,welche die alte sogen. CITES ablöste,nämlich das amtliche EU-Papier.
Für Federn die vor 1984 erworben wurden,besteht keine Bescheinigungspflicht! Zumindest für den Eigenbedarf. Aus dem einfachen Grunde,da erst zu diesem Zeitpunkt in Deutschland (West) die Bescheinigungspflicht für artgeschützte Tiere eingeführt wurde. Erst mit der Weitergabe müssen aber welche beantragt werden.

Die Höhe der Gebühren für eine EU-Bescheinigung richtet sich nach dem Wert des betreffenden Exponates. Diese Gebührenhöhe ist in dem Landesgebührengesetz,kurz LGebG) in der Fassung vom 14.12.2004 sowie der Gebührenordnung i.d.F. vom 9.8.2004 und der Nr. 49.14.1 des Gebührenverzeichnisses einheitlich geregelt. (Beruht auf §§ 27 Abs. 1, 4 Abs. 2, 5 und 12 Abs. 4 i. V. m. Art. 17 Abs. 1 und 2)
Darin wird die amtliche Gebührenhöhe wie folgt geregelt:
# Verkaufswert des Exponates:nicht über 52 EUR = 5 EUR (gebührenhöhe)
# " " " " " 256 EUR = 10 EUR
# " " " " " 510 EUR = 15 EUR
# usw. ..............................................................................

Das wären die jetzt rein bürokratischen Kosten.

Kommen wir zu den,nennen wir es begleitenden Umständen. Vorab,die Durchführung bzw. Ausstellung von diesen Papieren generell,sei es Vogel oder Federn,obliegt sehr stark auch dem jeweiligen hierfür zuständigen Beamten auf der für dich zuständigen Behörde. Mittlerweile hat bei vielen solchen ein gewisser Umdenkprozess stattgefunden. Der bewirkt,dass nicht mehr hinter jedem Falkner oder Züchter ein potenzieller Gesetzesbrecher vermutet wird.

Ich kann jetzt einmal speziell den Ablauf auf der für mich zuständigen Behörde schildern:
Sollte ich EU-Bescheinigungen für Federn beantragen,was ich in nächster Zeit auch vorhabe,da ich welche aus meinem Besitz veräußern möchte/werde,muss ich diese fotografieren (Vorgabe der Behörde zum Zwecke der Identifikation.). Es ist von Vorteil,wenn der abgebende Züchter beispielsweise,bei der gleichen Behörde wie ich seine Vögel gemeldet hat. Sprich im selben Bundesland wohnt. Dann reicht oftmals eine formlose Bescheinigung desselbigen aus,dass er div. Federn dir geschenkt hat (zumindest offiziell). Die Vögel sind ja auf der Behörde registriert. Und man spart sich jegliche andere Nachweise wie offiziele Papiere,Zuchtbescheinigungen,Meldebescheinigung etc. welche man ansonsten in Kopie einsenden müßte.
Rein formell,das hat bereits Forenkollege @ Regalis richtig geschrieben,müßte der Abgebende (Züchter,Falkner) die Papiere beantragen und dürfte erst dann,rein gesetzesmäßig die Federn weitergeben. Sollte er diese allerdings (offiziell) verschenken und nicht gar öffentlich vermarkten,drückt die Behörde da schon einmal ein Auge zu und es kann auch der Empfänger machen.

Was die praktische Bürokratie angeht,die Behörde verlangt (wenn es sich jetzt nicht um eine einzige Beantragung geht) dass der Antragsteller sämtlich Papiere - sprich ein gelber,ein rötlicher und ein weisser Durchschlag - nicht nur sich selbst besorgt,sondern auch dem entsprechend ausfüllt. Sprich Artenname,dt. und lateinisch;Ringnummer;Erwerbsdatum;Kürzel (für Federn SEA) etc. Dass die Behörde nur noch ihren Stempel drunter setzen muss.

Was die von ihm erwähnte Meldepflicht angeht,muss ich dem Forenkollegen @Regalis allerdings etwas korrigieren. Was er schreibt gilt nur für (ganze) Exemplare. Wenn sie direkt vom Züchter oder Falkner abgegeben werden. Dies wird aber nicht für Federn angewandt.
Für Federn wie auch Präparate besteht übrigens für mich als Privatmann weder eine Melde- noch eine Bescheinigungspflicht. Das heisst wenn ich Federn vom Züchter bekomme und diese meinerseits weitergebe,verliert sich "die Spur",um es einmal so auszudrücken.

Das wäre es einmal im Groben. Wenn du weitere Fragen hast,nur zu...;)

Ach ja,was die Federn angeht,da könnte ich dir durch aus weiterhelfen...;) (Nicht nur bei Europ. Uhu...)
 
Danke

Hallo erstmal :zwinker:

und vielen Dank für eure Beiträge und die gute und sachliche Erklärung :zustimm:
Was denn Erwerb von Mauserfedern angeht.

Mit dem ganzen Behördengramm 8o

Habe einen Falkner in meiner Nähe gefunden der mir
Federn geben möchte :trost:

Natürlich mit Citis Bescheinigung :dance:
Das alles seinen richtigen Weg geht :trost:

Habe da noch eine andere Frage an euch :idee:
Ist eigentlich auch eine Kopie vom Original Citis Papieren zulässig zum sammeln? :idee:
 
Kopien sind generell nicht anerkannt. Aus dem einfachen wie einleuchtenden Grund,weil man mit einer Kopie der EU-Bescheinugung eines (beispielsweise unberingten) Vogels zig (illegale) Vögel veräußern könnte...

Bei Federn sieht es genau so aus. Nur Orginale werden behördlich anerkannt!! Zumindest was die Veräußerung angeht. Wenn ein Falkner oder Züchter Mauserfedern seiner Vögel hat,braucht er logischer Weise dafür keine Papiere. Erst wenn er sie weitergibt,bzw. veräußert.

Das ist ja das bemerkenswerte bei den meisten Ebay-Auktionen mit Federn. Da werden von dubiosen Züchtern oder Falknern Federn auktioniert,verkauft,mit Kopien eines behördlichen Papieres.
Meistens ist es dazu noch eine seit 1997 für die Veräußerung nicht mehr erlaubte CITES. Und in 90% auch noch vom Vogel,und nicht der erforderlichen Feder selbst. Den Käufern auch noch vorgegaukelt dass sie ein legales,behördlich anerkanntes Papier hätten/bekommen würden. Im Endeeffekt haben sie höchstens Ärger,beispielsweise wenn sie die Feder weitergeben und sich der Sachlage nicht gewahr sind.
 
Heliman schrieb:
Was die von ihm erwähnte Meldepflicht angeht,muss ich dem Forenkollegen @Regalis allerdings etwas korrigieren. Was er schreibt gilt nur für (ganze) Exemplare. Wenn sie direkt vom Züchter oder Falkner abgegeben werden. Dies wird aber nicht für Federn angewandt.
Für Federn wie auch Präparate besteht übrigens für mich als Privatmann weder eine Melde- noch eine Bescheinigungspflicht. Das heisst wenn ich Federn vom Züchter bekomme und diese meinerseits weitergebe,verliert sich "die Spur",um es einmal so auszudrücken.
Kleine Korrektur,bezgl. meiner Artikulierung!

Es muss korrekter Weise heißen,dass für Privatleute weder eine behördliche Meldepflicht- noch eine Genehmigungspflicht besteht. Das bezieht sich dabei auf eine Sammlung (Federn,Präparate etc.) beispielsweise.
 
Erwerb von Ferdern von Greifvögeln und Eulen

Guten Tag,

ich hatte mit e-mail bei der Abteilung Artenschutz des für mich zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt/Hessen angefragt.
Hier zur allgemeinen Kenntnis die Antwort:


Sehr geehrter Herr Dressler,

wenn sie die Uhu-Federn unentgeltlich abgeben und Ihr Freund die Federn auch nicht vermarkten will, reicht eine schriftliche Bestätigung aus, dass die Federn von Ihren Teiren (angabe der Ringnummer und EG-Bescheinigungsnummern) stammen. Im Fall einer beabsichtigten Vermarktung müssen EG-Bescheinigungen für die Federn beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
C. Zinth


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ralf Dressler [mailto:Ralf.Dressler@hanau.de]
Gesendet: Dienstag, 11. Juli 2006 13:23
An: Zinth, Claudia
Betreff: Abgabe von Federn des Europäischen Uhus

Guten Tag, Frau Zinth,

bekanntlich halte ich mit mit behördlicher Erlaubnis drei Europäische Uhus.

Ein Greifvogelfreund ist nun an mich wegen der Überlassung von Federn herangetreten.
Was muß ich beachten?

Für Ihre Bemühungen besten Dank.

Grüße
Ralf Dreßler

Ralf Dreßler
Wilhelmstr. 22
63526 Erlensee
Tel. und Fax: 06183/1360 (p)
Handy: 0171/3759269 (p)
Tel.: 06181/295-228 (d)
Fax: 06181/295-473 (d)
 
ach leute da habt ihr ja mal wieder getextet...
das hätte ich euch aber auch so sagen können.
wenn die federn oder andere teile nicht verkauft werden oder getauscht oder anderweitig ein handel damit stattgefunden hat oder stattfinden soll dann reicht ein sogenanntes schenkungspapier aus.
darin gibt der schenkende folgendes an:
ich übergebe *name* *adresse* heute am *Datum* unentgeldlich folgende teile geschützter tieraren *2 Federn von der Rechten Handschwinge*(Beispiel) meiner amtlich gekennzeichneten und behördlich gemeldeten *Uhus,Bubo Bubo*welche ich legal halten darf
*Ringnummer**Citesnummer*. an *Name,Adresse*
Ich habe *Name* daüber belehrt dass er die Federn nicht weitervermarkten darf. *Unterschrift beider* *Datum*
 
Sagany schrieb:
ach leute da habt ihr ja mal wieder getextet...
das hätte ich euch aber auch so sagen können...
Nun,den Thread gibt es ja schon ein paar Tage. Irgendwie solltest du vielleicht an deiner Trägheit,äh sorry,meine natürlich Grundschnelligkeit arbeiten...:D
 
Sagany schrieb:
das hätte ich euch aber auch so sagen können.
Apropos,den Thread "Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?" gibt es schon seit 2 Jahren. Da wurden gerade zu dieser Thematik in den letzten Wochen intensive Diskussionen geführt. Dass du das nicht mitbekommen hast...:~ :S (:+keinplan?)


Da hätte gerade ich mir ja die ganze Schreiberei sparen können,wenn du ein wenig in die Puschen gekommen wärst...:+knirsch:
 
Thema: Suche Federn (Bitte nur mit Citis-Papieren)
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