Tauben auf Balkon

Diskutiere Tauben auf Balkon im Forum Stadttauben im Bereich Tauben - Hallo zusammen, ich weiß das Thema gab es schon an die hundertmal, aber ich hab ein rießiges Problem mit den Tauben die meinen Balkon...
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Hallo Astrid,
Ich möchte einmal klarstellen, dass ich hier keinen zu irgendwelchen Straftaten auffordere. Ich habe lediglich eine Methode zur Bekämpfung der Taubenlast dargelegt. Wer sie anwendet oder nicht liegt dabei nicht in meiner Hand.

Wenn ich schreibe, dass es möglich ist mit einer Pistole einen Menschen zu erschießen, mache ich mich doch auch nicht strafbar. Ich sage lediglich, dass es möglich wäre...

Ich glaube du hast meinen Post einfach aus einem falschen Blickwinkel betrachtet!
 
Stellt euch vor, man würde mich anzeigen, weil ich eine Taube erschreckt habe :D :D Die Polizei würde sicherlich lachen.

Es war doch nur ein Vorschlag von mir, wie man sie vertreiben kann. Sie haben doch keinen Schaden davon genommen, sondern aren einfach nur ein bisschen erschrocken.

Warum reagiert ihr denn alle so aggressiv?
 
Nick03,

also, normalerweise ziehe ich es ja aus Zeitgründen vor, hier regelmäßig als "Nur-Lese-User" vorbeizuschauen, um etwas über die Tauben in meiner unmittelbaren Nachbarschaft (Dach, Fenstersimse etc.) zu lernen - ganz nebenbei bemerkt eine gute Alternative zu ebenso unreflektiertem wie primitivem Haß, den ich bei entsprechender geistiger Benachteiligung vielleicht ebenso gut hätte entwickeln können - oder in Astrids Fotoalbum nach neuen Bildern von meinem ehemaligen Pflegling zu geiern. Aber, meine Fresse: Wenn ich solch einen scheinheiligen und sachlich obendrein schlicht falschen Blödsinn lese ...

Hallo Astrid,
Ich möchte einmal klarstellen, dass ich hier keinen zu irgendwelchen Straftaten auffordere. Ich habe lediglich eine Methode zur Bekämpfung der Taubenlast dargelegt. Wer sie anwendet oder nicht liegt dabei nicht in meiner Hand.

Wenn ich schreibe, dass es möglich ist mit einer Pistole einen Menschen zu erschießen, mache ich mich doch auch nicht strafbar. Ich sage lediglich, dass es möglich wäre...

Ich glaube du hast meinen Post einfach aus einem falschen Blickwinkel betrachtet!

... dann zuckt die Hand doch gleich ganz instinkiv zum Schönfelder. So etwas beleidigt ja nun wirklich die Intelligenz jedes durchschnittlichen Lesers!

Mag sein, daß ich hier tatsächlich einen Troll füttere. Auch gut möglich, daß Du mit dem folgenden überhaupt nichts anfangen kannst, da Dich Abstraktionen - wie Dein eigenes "Pistolen-Beispiel" ja recht deutlich belegt - ohnehin ein wenig zu überfordern scheinen. Gleichwohl mögen die nachfolgenden Absätze vielleicht dem einen oder anderen ein wenig zu denken geben, der tatsächlich glaubt, Tiere - auch kleine! - seien, äh, nun ja, das mußte jetzt natürlich kommen: ... vogelfrei ;-) . Sie sind es nicht, und was Leuten wie Dir offensichtlich solange nicht klar ist, bis es tatsächlich mal so richtig kracht und das große Gejammere losgeht: Zwischen den Dingen, die Du hier empfiehlst und sogar selbst getan zu haben zugibst, und ernstzunehmenden strafrechtlichen Konsequenzen steht dem Grunde nach tatsächlich nur eines: eine Anzeige.

Zunächst einmal hat OR-Michi vollkommen recht damit, wenn er wiederholt darauf hinweist, daß das Bewerfen von Tieren mit "Böllern" oder "Knallern" zweifelsfrei den Tatbestand der Tierquälerei im Sinne des § 17 Nr. 2 a TierSchG erfüllt. Daß Tauben Wirbeltiere sind, dürfte selbst für juristisch weniger gebildete Halbschwachmaten noch intuitiv erfaßbar sein, und indem in ihrer unmittelbaren Nähe ein Knaller gezündet wird, erleiden diese Wirbeltiere zweifellos auch Schmerzen: einerseits im Hinblick auf ihre Gehörorgane (von denen ich als Nichtbiologe zugegebenermaßen keine Ahnung habe - aber eine Art Trommelfell wird wohl auch ein Vogel haben), zweitens im Hinblick auf mögliche Verbrennungen (Du Held sprachst ja sogar ausdrücklich auch vom Werfen _auf_ die Tauben!), drittens im Hinblick auf eine schockbedingte Traumatisierung durch Erschrecken. Daß diese Schmerzen _erheblich_ sind, dürfte keinen ernsthaften Zweifeln begegnen; erforderlichenfalls zünde ich aber gern mal einen Böller neben _Deinem_ Kopf, und wir diskutieren Deine Empfindungen hinterher per Gebärdensprache weiter ...

Dieses Bewerfen von Tieren mit Feuerwerkskörpern geschah vorliegend auch vorsätzlich; und auch wenn "lediglich" das Erschrecken Primärziel gewesen sein mag, so wurde eine Verletzung beziehungsweise wurden Schmerzen des Tieres hierbei billigend in Kauf genommen. Dies an sich ist als Dolus eventualis nicht nur ausreichend für die Bejahung einer Vorsatztat, sondern es dürfte zugleich auch die rohe Gesinnung des Tierquälers belegen: Denn wer sich bei einer Abwägung zwischen seiner eigenen Ruhe (die er erforderlichenfalls auch auf schonendere Art und Weise erlangen könnte - gerade bei so manchem Teilnehmer derartiger Diskussionen fällt mir hier wieder die Lösung des "sozialverträglichen Ablebens" ein ;-) ...) und der körperlichen Unversehrtheit eines Lebewesens zulasten des letztgenannten entscheidet, wer also erhebliche Schmerzen eines anderen Lebewesens in Kauf nimmt, nur um selbst die trivialsten Beeinträchtigungen nicht hinnehmen zu müssen und damit dem "Rechtsgut" Bequemlichkeit einen höheren Stellenwert als dem Rechtsgut Leben zuerkennt, der handelt vollkommen unverhältnismäßig, lebensverachtend, meiner Ansicht nach asozial, vor dem Hintergrund unseres derzeitigen Ethik- und Zivilisationsverständnisses jedoch vollkommen unproblematisch _roh_.

So weit nur zu Deinen eigenen Handlungen, derer Du Dich hier im Forum so freimütig rühmst, und die ungeachtet Deiner Laienansicht durchaus den Tatbestand eines, wenn nicht gar mehrerer Strafgesetze erfüllen, und daß Du dies aus nichts weiterem als purer Ignoranz anders beurteilen magst, wäre sowohlfür einen Staatsanwalt als auch einen Richter als leicht vermeidbarer Verbotsirrtum im Sinne des § 17 StGB absolut unbeachtlich.

Der Strafrahmen beträgt hierbei übrigens auch nicht bloß bis zu einem Jahr, sondern bis zu dreien - und (obwohl dies in Abhängigkeit von Deiner bisherigen strafrechtlichen "Karriere" in der Praxis sicherlich so gehandhabt würde) auch nicht zwingend erst im Wiederholungsfall: Ich kann jedenfalls aus der eigenen Praxis berichten, daß ich noch letzten Sommer für einen Tierquäler aus Springe, der "lediglich" einen Hund in seiner total verwahrlosten Wohnung nicht artgerecht hielt (dies allerdings über einen sehr langen Zeitraum), durchaus Freiheitsstrafe gefordert beziehungsweise die ohnehin wegen eines anderen, schwereren Delikts zu beantragende im Rahmen der Gesamtstrafenbildung noch einmal deutlich spürbar erhöht habe.

So kann's eben auch laufen, mein Lieber - ob Du das nun wahrhaben möchtest oder nicht. _Ignoranz_ hat jedenfalls noch niemanden vor einer Verurteilung gerettet.

Freilich ist der _Versuch_ der Tierquälerei als "bloßes" Vergehen nicht strafbar. Solange durch Deine eventualvorsätzliche Handlung also kein Tier wirklich zu Schaden käme, bliebest Du straffrei. Natürlich wird eine durch Deine Böller versengte Taube panisch davonfliegen und sich sicherlich nicht als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Dich zur Verfügung stellen. Durchaus ausreichend wäre es allerdings, wenn Dich Zeugen bei Deinem Treiben beobachteten und schon die allgemeine Lebenserfahrung jedem Zweifel am Vorliegen des Taterfolgs Schweigen geböte. Da vorliegend unstreitig sein dürfte, daß die Explosion eines Feuerwerkskörpers - insbesondere in dieser Relation zur Größe des Opfers - in dessen unmittelbarer Nähe gezündet _erhebliche_ Schmerzen im obigen Sinne zur Folge hat, braucht also bloß irgendein unabhängiger Dritter Dein Tun anzuzeigen.

... Und dann wünsch' ich Dir mal so 'nen korinthenkackenden Sachbearbeiter wie mich :-) !

Auch, was Deine pseudo-philosophischen Apologien hinsichtlich Deines Aufrufs zu einer Straftat angeht, liegst Du leider - wiewohl erwartungsgemäß - völlig falsch: Zwar ist ein solcher bezüglich der hier in Frage stehenden Straftaten tatsächlich nicht strafbewehrt; nichtsdestotrotz bleibt es aber dem Betreiber dieses Forums, der insofern gewissermaßen das "virtuelle Hausrecht" ausübt, unbenommen, Deine Mitgliedschaft zu beenden - dies im übrigen auch schon aus dem juristisch zwar absolut unbedeutenden, desungeachtet jedoch völlig legitimen Interesse, das unreflektierte Propagieren von Methoden zu unterbinden, die dem Zweck dieses Forums eindeutig zuwiderlaufen. Sicher: Das mag der eine oder andere Hysteriker dann Zensur schimpfen; ich hingegen würde es als notwendige Forenhygiene bezeichnen und auch sehr unterstützen.

Daß es den Straftatbestand des Aufrufs zu Straftaten (so) nicht gibt, heißt allerdings nicht, daß Deine "Tips" nicht trotzdem strafwürdig wären: Sollte nämlich jemand aufgrund Deiner Empfehlungen tatsächlich zu derartigen Methoden greifen und sich seinerseits (eventual-)vorsätzlich der Tierquälerei schuldig machen, kriegen wir Dich eben als Gehilfen im Sinne des § 27 I StGB. Die Ermutigung sowie der eigene Erfahrungsbericht über die offensichtliche Effektivität dieser Methode sind nämlich ohne weiteres als psychische Beihilfe zu qualifizieren, insofern sie bei dem eigentlichen Täter die _Neigung_ zu dieser konkreten Tat nicht unerheblich verstärken dürften. Hierfür ist es auch überhaupt nicht erforderlich, daß Dein Vorschlag besonders "originell" wäre (das ist er - wenig überraschend - nicht). Es reicht, daß Du seine nachhaltige Tauglichkeit, die in vielen anderen, ebenso naheliegenden Fällen, eben _nicht_ erwiesen ist, bewirbst und _damit_ den Tatentschluß beim Haupttäter hervorrufst.

Was das im Falle einer Anzeige und Verurteilung in concreto hieße? Orientierung am Strafmaß des Haupttäters (wie gesagt: bis zu drei Jahren), obligatorisch gemildert gemäß § 49 I StGB auf das gesetzliche Mindestmaß, das heißt bei einem reinen "bis zu ..."-Vergehen immerhin noch ein Monat, § 38 II StGB. Derartig geringe Freiheitsstrafen sollen in der Regel in Geldtrafen umgewandelt werden, was demnach 30 Tagessätzen, mithin platt gesagt: einem bereinigten Monatsnettogehalt entspräche. Sollte dies allerdings aus "pädagogischen" Gründen angezeigt sein (und hierunter würde ich als Sitzungsvertreter ohne weiteres schon derartig dümmliche, eine bemitleidenswerte Beratungsresistenz verratende Einlassungen wie Deine obigen "Beiträge" verstehen), _kann_ statt dessen trotz allem Knast auf dem Spiel stehen. Klar sind das Extremfälle, aber so zu tun, als würden sie nie eintreffen, halte ich für einigermaßen dumm.

Wohlgemerkt: dies alles völlig unabhängig von Deiner eigenen Tat, die bereits weiter oben behandelt wurde - und zwar jedesmal, wenn irgendein geistloser Depp sich an Deinem Blödsinn orientiert, sich von ihm anleiten läßt und - natürlich - sich dabei erwischen läßt. Auch Dein Beispiel mit der Pistole geht insoweit völlig fehl, als es ohnehin etwas ausdrückt, was jedermann bekannt ist. Daß indes ausgerechnet der Böller _nachhaltig_ das "Taubenproblem" löst, wo andere, auf den ersten Blick nicht minder einleuchtende Methoden versagt zu haben scheinen, ist dagegen etwas, das _nicht_ jedermann bekannt und angesichts der Zähigkeit (und Verzweiflung) der Tauben auch durchaus nicht selbstverständlich ist.

Colorandi causa sei im übrigen noch erwähnt, daß das Zünden eines Feuerwerkskörpers außerhalb der Zeiträume (wie etwa Silvester), zu denen dies von der Rechtsordnung toleriert wird, ohne entsprechende Erlaubnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch eine Ordnungswidrigkeit nach dem BImSchG darstellt. Nicht, daß es den Kohl noch sonderlich fett machen würde, und nicht, daß ich Lust hätte, nachzuschauen - aber angesichts des anzunehmenden Schalldrucks, der deutlich jenseits dessen liegen dürfte, was selbst als kurzzeitige Spitze noch hinzunehmen ist, und unter Berücksichtigung der kaum zu bestreitenden Tatsache, daß es sich hier wiederum nicht um eine bloße Fahrlässigkeit handelt, dürften eigentlich alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein :-) .

Im übrigen: Daß es bei einem erstmaligen Verstoß bei einer Verwarnung bleiben mag und auch die Staatsanwaltschaft bei Deiner "Tierqual-Premiere" das Verfahren je nach Schwere der Verletzungen des Tieres erst einmal einstellen könnte, will ich überhaupt nicht in Abrede stellen haben. Derartige Entscheidungen werden aber aus Opportunitätsgründen gefällt, nicht, weil Dein Verhalten ausnahmsweise von der Rechtsordnung gebilligt würde. Und glaub' mir: Spätestens beim zweiten Vorfall dieser Art - und daran orientierte sich vermutlich auch OR-Michi - bist Du dran, denn _solche_ Dinge stünden auch in dem Registerauszug, der den bearbeitenden Kollegen _neben_ Deinem (ansonsten meinetwegen makellosen) Führungszeugnis vorläge. Und glaub' mir: Es gibt nur wenige Kollegen, die sich bei Stichwörtern wie "Tier-" oder "Kindes-" im Bundeszentralregister ein _positiveres_ Bild von ihrem Delinquenten machen :-) !

Ich rate daher _dringend_, Dich ausdrücklich und ernsthaft von Deinem obigen Vorschlag zu distanzieren, was nahezu notwendigerweise nur durch einen Edit des fraglichen Posts geschehen kann. Niemand erwartet von Dir, daß Du ein gewissenhafter, verantwortungsvoll handelnder und ethischen Minimalforderungen verpflichteter Mensch wirst. Es erwartet bestimmt auch niemand von Dir, daß Du die intellektuelle Hochleistung vollbringst, Dich einmal reflektiert mit Deinen Ängsten und Abneigungen - oder, wie Du es an anderer Stelle bezeichnenderweise selbst nanntest, Deinem "Haß" - auseinanderzusetzen, statt Dich auf Kosten anderer Lebewesen dumpf von ihnen dominieren zu lassen. Ich denke, die meisten hier sind Realisten, und es gibt genügend verrohte Asis da draußen, daß es auf ein paar mehr oder weniger leider sowieso nicht mehr ankommt.

Aber, im ganz eigenen Interesse: Sei so gut, und beeinflusse nicht noch andere mit den Resultaten Deiner offenkundigen Defizite - ganz gleich, ob diese nun moralischer oder lediglich bildungstechnischer Art sein mögen. Deine altklugen Ausführungen zur strafrechtlichen Bewertung Deiner Schweinereien sind jedenfalls ebenso grob fehlerhaft wie Dein mangelndes Mitgefühl mit Tieren widerlich.

Gruß,
clink
 
Stellt euch vor, man würde mich anzeigen, weil ich eine Taube erschreckt habe :D :D Die Polizei würde sicherlich lachen.

Es war doch nur ein Vorschlag von mir, wie man sie vertreiben kann. Sie haben doch keinen Schaden davon genommen, sondern aren einfach nur ein bisschen erschrocken.

Warum reagiert ihr denn alle so aggressiv?

Glücklicherweise hat in diesem Land der Polizist auf der Wache faktisch nicht darüber zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht, weshalb es schlicht bedeutungslos wäre, ob _er_ lacht. Aber probier's doch spaßeshalber mal aus: Mal sehen, ob Ihr zusammen lacht.

Möglicherweise ist eine Selbstanzeige aber auch schon gar nicht mehr notwendig ;-) ?
 
TierSchG § 13

(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind.

Gesetze gelten nun mal für alle, ob sie einem passen oder nicht. So sind die Aussagen, ein bißchen erschrocken.....kennst Du auch den Satz: Zu Tode erschrocken?

Eine Gefahr ist gegeben, sie muß nicht zwangsläufig eintreten. Streß ist ebenfalls gegeben und ist den Tieren ohne Grund nicht zu zu muten. Es gibt Alternativen, diese sind anzuwenden. Geld, Ekel, Abneigung, usw. sind alleine kein Grund (Definitionen zum Tierschutzgesetz) zur Anwendung unlauterer Maßnahmen.

MfG
 
@CLink:
vielen Dank dafür, das war wunderbar zu lesen! :beifall:
lieben Gruß
Simonute
 
Habe mich extra trotz Zeitmangel eingeloggt, um ebenfalls CLinks Beitrag zu loben, der - neben Georgs, natürlich - in ganzer Länge lesenswert ist. Übrigens werden keine Verfahren mehr eingestellt, seitdem ich sämtliche Folgekosten von nachweislichen Verletzungen und deren Versorgung geltend mache. Sie "ruhen" seither nur noch bis zur jederzeitigen Wiederaufnahme, wenn niemand ermittelt werden konnte. Anderenfalls wurde es auch schon 'mal teuer für jemanden, der sich ganz sicher wähnte.
Ich kann das ganze "die armen Tauben bla bla bla..." nicht mehr hören....
Aber im Austeilen ganz groß, nick03:
Und schon wieder wird man runter gemacht, weil man seine Meinung sagt...... nice
Warum kommentierst Du überhaupt, was Du "nicht mehr hören" kannst ?
sorry für einige vielleicht harte Worte, aber --> that's life.
Und bei wem entschuldigst Du Dich eigentlich ? Merkst Du gar nicht, was Du damit über Dich selbst aussagst bzw. offenbarst ? Die "coolen" englischen Anhänge läßt Du im eigenen Interesse auch besser weg, da als Muttersprachler ganz unerträglich - unpassend.
 
Hallo Clink,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Kann es sein, dass du ein kleiner Besserwisser bist? Nur weil du mit einigen Paragraphen um dich wirfst, stellst du für mich noch lange nichts "Besseres" dar.

Mich als "weniger gebildeten Halbschwachmaten" zu bezeichnen ist doch nicht wirklich dein Niveau, oder? Auch andere Ausdrucksweisen von dir gehören in die unterste Schublade (laut §185 StGB kann ich dich dafür anzeigen :D, Siehst du, ich kann auch Paragraphen aufzählen :D )
Sich in einer solchen Form zu äußern ist nicht so professionell, wie du dich gerne darstellen möchtest.

Aber zurück zum Thema Tauben:
Ich bin immer noch der Meinung, dass ihr alle überreagiert.

Gebt mal bei youtube.de die Suchbegriffe "Taubenkicken" oder "Tauben treten" ein. DAS ist Tierquälerei. Um diese Leute sollte man sich mal. Und NEIN ich habe mit den Videos sicherlich nicht am Hut.
Mich als Tierquäler hinzustellen ist einfach nur falsch. Wer sagt denn überhaupt, dass ich wirklich einen Knaller in der Nähe einer Taube gezündet habe? Vielleicht habe ich ja in dem Post gelogen.....Wer weis das schon so genau? Vielleicht war es auch nur ein ganz leiser Knall. Vielleicht war die Taube auch noch ein ganzes Stück weiter weg.
Ich denke in Deutschland gibt es sicher schlimmere und dringendere Fälle zu bearbeiten als dieser? oder etwa nicht?

@Clink: Ich lese mir deinen Text heute Abend noch mal in aller Ruhe durch. Vielleicht bei einem Glas Wein?!

Hab euch alle lieb
euer Nick03
 
Zuletzt bearbeitet:
Hach, Clink, am liebsten würde ich deinen Beirtag kopieren und überall verteilen.
 
nick03,

Kann es sein, dass du ein kleiner Besserwisser bist?

Nein. Ich bin sogar ein _Super_besserwisser :-) .

Nur weil du mit einigen Paragraphen um dich wirfst, stellst du für mich noch lange nichts "Besseres" dar.

Schön möglich, aber für Deine Ignoranz kann doch _ich_ nichts ...

Hat aber trotzdem schon so'n bißchen was von: "Ey, Alter, bloß weil du Gymnasium bist", oder? Wie süß.

Mich als "weniger gebildeten Halbschwachmaten" zu bezeichnen ist doch nicht wirklich dein Niveau, oder?

Mein Niveau ist glücklicherweise ziemlich flexibel. Wäre es das nicht, hätten wir vermutlich ein ernstes Kommunikationsproblem.

Auch andere Ausdrucksweisen von dir gehören in die unterste Schublade (laut §185 StGB kann ich dich dafür anzeigen :D, Siehst du, ich kann auch Paragraphen aufzählen :D )

Siehst Du, das ist eben der Unterschied zwischen stumpfer Aufzählung und einer korrekten Subsumtion unter einen zunächst fehlerfrei zu ermitteltenden Sachverhalt. Ohne damit bestreiten zu wollen, daß Du mir tatsächlich hochgradig unsympathisch bist und ich Dich aufgrund Deines Auftretens und Deiner "Meinungen" für einen bestenfalls spätpubertierenden Jugendlichen halte, der sich für _deutlich_ intelligenter, gebildeter und rhetorisch gewandter hält als er ist, habe ich vorliegend lediglich geschrieben: "Daß Tauben Wirbeltiere sind, dürfte selbst für juristisch weniger gebildete Halbschwachmaten noch intuitiv erfaßbar sein [...]". Das ist nicht nur eine Aussage, die kaum jemand bestreiten wird, sondern sie belegt die angesprochenen "Verkehrskreise" ja nicht einmal mit einer negativen Konnotation: Es sind nämlich jene Kreise, die zunächst einmal "juristisch weniger gebildet" (was an sich nichts Schlimmes ist, wenn man sich mit dieser Unbildung nicht so aggressiv prostituiert wie Du) und "Halbschwachmaten" _sein_ müßten, bevor meine Aussage überhaupt anwendbar wird. Angesprochen kann sich mithin nur derjenige fühlen, der sich zu dieser Gruppe zählt - und dann habe nicht _ich_ ihn entsprechend qualifiziert, sondern er selbst. Es überrascht mich allerdings in keinster Weise, daß Du Dir diesen Schuh ganz freiwillig angezogen hast, und sei Dir versichert: Er steht Dir ganz hervorragend.

Im übrigen kannst Du mich "laut" § 185 StGB auch nicht anzeigen. Jedenfalls finde ich tumber Bauernbursch hierzu weder etwas im eigentlichen Gesetz, noch in irgendeinem von insgesamt drei verschiedenen Kommentaren. § 185 StGB gibt lediglich eine Rechtsfolge vor. Das Anzeige_erfordernis_ (!) und die Berechtigung hierzu hingegen ergeben sich aus § 194 StGB. Ohne Dir die für Dich selbst in Anspruch genommene Fähigkeit absprechen zu wollen, "Paragraphen aufzuzählen": Mit der Nennung der _einschlägigen_ Normen hapert es offenbar noch ganz gewaltig :-) .

Schlußendlich, wenn auch vorliegend aus den vorgenannten Gründen schon gar nicht mehr einschlägig: Der Begriff der Beleidigung, auf den § 185 StGB sich bezieht, ist als solcher nicht einmal genau legaldefiniert, was - wie Du aber sicherlich selbst weißt ;-) - in der Vergangenheit regelmäßig zu Diskussionen über die (mangelnde) Bestimmtheit der Norm geführt hat. Du müßtest also schon genauer darlegen, worin die Beleidigung, das heißt nach ganz allgemeiner Ansicht der "Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Mißachtung in Form unzutreffender und nicht durch den Rechtsgedanken aus § 193 StGB gedeckter Tatsachenbehauptungen" zu erblicken sein sollte.

Tja. Sechs. Setzen.

Sich in einer solchen Form zu äußern ist nicht so professionell, wie du dich gerne darstellen möchtest.

Glücklicherweise brauche ich kein weitgehend anonymes Forum, um meine Professionalität unter Beweis zu stellen: Derlei Beweise habe ich in hinreichender Menge längst schwarz auf weiß und unter meinem Realnamen, und als einigermaßen genügsamem Menschen reicht mir das eigentlich auch. Inwiefern jemand wie Du allerdings den Professionalitätsgehalt meiner Aussagen beurteilen will - von meinem Selbstanspruch ganz zu schweigen -, will sich mir dennoch nicht so recht erschließen.

Vielleicht erklärst Du uns das beizeiten. Dort, wo es jemanden interessiert. Das heißt nicht gerade hier.

Ich bin immer noch der Meinung, dass ihr alle überreagiert.

... sagt jemand, der mit Feuerwerkskörpern auf Tiere wirft. Wär's nicht so widerwärtig, man würde lachen!

Gebt mal bei youtube.de die Suchbegriffe "Taubenkicken" oder "Tauben treten" ein. DAS ist Tierquälerei. Um diese Leute sollte man sich mal.

Ich kenne diese Videos, und ich darf Dir versichern, daß der eine oder andere auch schon Konsequenzen dafür zu spüren bekommen und die fraglichen Filme (außerdem) vom Netz genommen hat. Daß man der Masse von Idioten auf diese Weise nicht Herr wird, wird nicht bestritten, und meine immer wieder erhobene Forderung nach der Legalisierung des postnatalen Aborts bei einer Fristenlösung bis mindestens zum 21. Lebensjahr stößt bislang - aus ethischen Gründen wird man natürlich sagen müssen: zurecht - ja leider immer noch auf taube Ohren ;-) .

Dies alles kann aber sicherlich keine Rechtfertigung dafür sein, es selbst ganz genauso, wenn vielleicht (der eigenen Meinung nach) "nicht ganz so derbe" zu treiben. Ich persönlich zöge einen Tritt - auch mit einem Schuh, der so groß ist wie ich, einer in meiner unmittelbaren Körpernähe explodierenden Regentonne voller Schwarzpulver vor - aber hey, das ist nur meine Meinung, und ich gebe zu, daß es - nun, wie soll ich sagen ... die Wahl ist, welchen von zwei Haufen Scheiße man fressen möchte ...

Aber unter uns "Kollegen" weißt Du ja sicher ohnehin, daß es eine "Gleichheit im Unrecht" sowieso nicht gibt, nicht wahr?

Mich als Tierquäler hinzustellen ist einfach nur falsch.

Dann laß es in Zukunft einfach sein, hm?

Wer sagt denn überhaupt, dass ich wirklich einen Knaller in der Nähe einer Taube gezündet habe? Vielleicht habe ich ja in dem Post gelogen.....Wer weis das schon so genau? Vielleicht war es auch nur ein ganz leiser Knall. Vielleicht war die Taube auch noch ein ganzes Stück weiter weg.

Und genau, um solche "Vielleichts" aufzuklären, sind Staatsanwaltschaft und Polizei ja gerade da. In Deinem Fall wäre es ohnehin unproblematisch, da der Vorfall ohnehin nur durch eine Anzeige durch Dritte ruchbar würde - die dann freilich auch den Sachverhalt bezeugen könnten. Solltest Du Dich hingegen darauf beziehen, daß Dein fragliches Posting nicht ausreichend für eine strafrechtliche Verfolgung wäre, so wäre eine diesbezügliche Lüge für den Beihilfevorwurf (bei dem der Taterfolg ja in der Vollendung der Tat durch den Haupttäter zu erblicken wäre) _vollkommen_ irrelevant. Darüber hinaus käme dann statt § 17 TierSchG eben Strafbarkeit gemäß § 145d StGB [Vortäuschen einer Straftat] in Frage, wobei im Falle öffentlichen Behauptens wie vorliegend nach herrschender Meinung ausreichend ist, daß der Täter billigend damit rechnete, seine Täuschungshandlung werde mittelbar einer Behörde bekannt.

Der Strafrahmen wäre übrigens exakt derselbe, die zu erwartenden Saktionen im Erst- beziehungsweise Wiederholungsfall demzufolge auch.

Aber, hey: Wem erzähle ich das ;-) ?

Ich denke in Deutschland gibt es sicher schlimmere und dringendere Fälle zu bearbeiten als dieser?

Sicher. Nachdem die geistigen Unterschichten in den 70ern den Genitiv durch den Dativ und in den 90ern den Dativ durch den Akkusativ ersetzt haben, zu verhindern, daß die heutigen Schulkinder den letztgenannten durch den Nominativ ersetzen und sich mal wieder eine die Lesbarkeit ihres Geschwurbels nicht unerheblich fördernde Interpunktion angewöhnen.

Aber, seufz: Wir wollen realistisch bleiben, gelle?

Ich lese mir deinen Text heute Abend noch mal in aller Ruhe durch. Vielleicht bei einem Glas Wein?!

Na, wenn man Dir das schon erlaubt ...?

CLink
 
Zuletzt bearbeitet:
CLink,

ich finde deinen Beitrag gerade einfach nur zu genial :zustimm: :beifall:

Ich bin zwar eigentlich nicht bei den Tauben unterwegs (auch wenn ich sie sehr mag, ja, auch die bösen Stadttauben^^) aber diese Diskussion darf man sich einfach nicht entgehen lassen....ich würde sagen: Sieg nach Punkten für dich!

Du hast nick03 den Wind aus den Segeln genommen, es würde mich nicht wundern wenn sich hinter deinem Nicknamen im wahren Leben ein Jurist verbirgt, es ist erstaunlich, wie du dich im Paragraphenmeer der Gesetze auskennst.

Selbst als nick03 dir mit anderen Paragraphen kam und es so aussah als hätte er auch mal einen Treffer erzielt hast du seinen Konterschlag mit einer Gelassenheit zu nichte gemacht, die mich begeistert...denn wie du bereits richtig geschrieben hast, es reicht nicht, jemanden die Paragraphen an den Kopf zu werfen, man muss sie auch richtig verstehen können :zustimm:

Vielen Dank, ich bin voll und ganz deiner Meinung! :D
 
CLinki oder Christoph?,

über deinen ersten Post musste ich nur schmunzeln, aber über deinen zweiten, ja über den konnte ich herzlich lachen.

Ich glaube es hat keinen Sinn jetzt noch weiter aus meiner Sicht zu argumentieren, obwohl ich es gerne tun würde.
Du hälst dich - so glaube ich - für einen ziemlich schlauen Menschen, der denkt er wäre was Besonderes, weil er zwei oder drei Fremdwörter in seine Posts mit einbringt. Das hat doch mit dem eignetlichen Thema nicht zu tun. Es geht hier darum ob wie man die Schädlinge bekämpfen kann und nicht um irgendwelche Paragraphen oder Rechtswissenschaftsquatsch.
Dein Post hat zu 90% nichts mit dem eigentlichen Zhema zu tun, aber das wirst du bestimmt selbst wissen - immerhin bist du ja der Klügste hier, arrogant noch obendrein.


Hab dich lieb
Nick03
 
Zuletzt bearbeitet:
@CLink: :beifall:
ich bin nach wie vor begeistert, vielen Dank
LG Simonute
 
Einfach immer gleich das Nest wieder zerstören und jedes ästchen gleich wieder wegwerfen.
Ich habe auch immer diese lästigen Tauben auf dem Balkon. Du musst nur konsequent sein.
Katzennetz aussen wäre auch ne Möglichkeit.
 
Einfach immer gleich das Nest wieder zerstören und jedes ästchen gleich wieder wegwerfen.
Ich habe auch immer diese lästigen Tauben auf dem Balkon. Du musst nur konsequent sein.
Katzennetz aussen wäre auch ne Möglichkeit.

Stimmt, das ist auch eine gute Möglichkeit.... Hauptsache sie haben keine Möglichkeit ein Nest zu bauen!
Eine Katze habe ich leider nicht, sonst wäre das die nächste gute Möglichkeit :beifall:
 
Du hälst dich - so glaube ich - für einen ziemlich schlauen Menschen, der denkt er wäre was Besonderes, weil er zwei oder drei Fremdwörter in seine Posts mit einbringt.
Bravo, noch ein Volltreffer der Projektion, nick03.
Nice - that's life
Und hier paßt es sogar genau dazu.
 
nick wenn du den tauben böller anwirfst können die brandverletzungen erleiden oder gegebenfalls fleischwunden oder füsse werden abgerissen. is ja wie als würdest du nen böller in deiner hand zünden.
mir ging mal neben dem ohr ein knaller los ich hab danach nen dreiviertel jahr schlecht gehört und störgeräusche gehabt.
also was du da den tieren antust ist perverse tierquälerei.

achja und wie man dem beitrag von somewhere2011 entnehmen konnte wird er seine balkontauben getötet haben. und niemand hat was dagegen unternommen. ich lese das alles gerade erst jetzt. hat ihn jemand anggezeigt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab NIEMALS eine der Tauben verletzt!

Somwhere2011 hat doch gar nicht geschrieben, dass er eine Taube getötet hat! Also warum anzeigen?
Selbst wenn, dann wäre es in meinen Augen lächerlich jemanden wegen einer Taube anzuzeigen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Thema: Tauben auf Balkon

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