Tauben auf Dachterrasse in Eigentumswohnung

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stelli

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Hallo..kann mir jemand einen Tip geben was ich machen kann..ich habe seit kurzem 12 Tauben ( Mövchen ) davon fliegen 6 ..die halte ich in einem Raum auf der Dachterrasse nun gab es Beschwerden nicht von unserem Haus sondern vom Nachbarhaus das es doch verboten ist eine Taubenzucht zu betreiben..
ich würde sie gerne behalten ..gibt es eine Anzahl die erlaubt ist ..und jetzt kommt noch dazu das 2 Paare ihre Eier ausgebrütet haben und 3 Babys da sind .und wenn ich sie abgeben muss kann mir jemand dabei helfen möchte sie wenn in gute Hände geben.
 
nun gab es Beschwerden nicht von unserem Haus sondern vom Nachbarhaus, dass es doch verboten ist eine Taubenzucht zu betreiben..
und wo steht das "schwarz auf weiss"? Erkundige dich mal bei den zuständigen Stellen.

herzlich Willkommen bei den Vogelforen :zustimm:
 
Hallo stelli,

Wo steht geschrieben daß eine Taubenzucht verboten ist? Das sollen die aus dem Nachbarhaus Dir erstmal zeigen.
Natürlich solltest Du es mit den Tauben nicht übertreiben, wenn 6 fliegen sollte das nun wirklich niemand stören, außer natürlich die blöden Nachbarn. Aber viel mehr sollten es auch nicht werden, ansonsten könnten sich auch andere aufregen.
Ich würde das auf mich zukommen lassen, sollen die Nachbarn doch mal einen Beweis erbringen daß Du die Tauben nicht halten darfst. Dürfte denen schwerfallen.
 
Züchtest Du denn oder war das ein Versehen mit den Küken? Hast Du beim Tausch gegen Plastikeier Taubeneier übersehen?
 
Hallo Stelli,
Urteile zur Taubenhaltung in reinem Wohngebiet gibt es eine Menge:
Urteil zur Taubenhaltung im Wohngebiet (VG Neustadt, Az. 3 K 322/15.NW)
http://www.spiegel.de/sptv/themenab...biet-mehr-als-60-brieftauben-sind-unzulaessig
https://mein-nachbarrecht.de/aktuel...biet-mehr-als-60-brieftauben-sind-unzulaessig

Bei Dir ist es allerdings wieder ein besonderer Fall in einer Eigentumswohnung, vielleicht läßt Du Dich einfach mal von einem Anwalt beraten. Ich würde versuchen den Freiflug der Tauben zeitlich zu begrenzen und die Mövchen so zu trainieren, dass sie wenn Du mit Futter lockst zurück in ihren Schlag kommen, so dass die Nachbarn sich nicht durch auf dem Dach sitzenden Tauben belässtigt fühlen.
Gruß, Andrea
 
Interessant ist vielleicht auch noch dieses hier:
Überempfindlichkeit gegenüber Tauben
Hält ein Wohnungseigentümer auf einem ihm zugewiesenen Grundstücksteil 20 Edeltauben, die täglich bis zu 30 Minuten Freiflug haben, und existiert im Umfeld der Wohnungseigentumsanlage bereits eine starke Population von Wildvögeln, so ist diese Taubenhaltung noch vom Nutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums gedeckt. Der Edeltaubenhalter ist nicht verpflichtet, seine Tiere abzuschaffen oder die Freiflüge seiner Vögel noch weiter einzuschränken. Die anderen Wohnungseigentümer sind verpflichtet die Taubenhaltung zu dulden. Ein Unterlassungsanspruch besteht nicht. Alleine die Behauptung, dass man Ekel gegenüber diesen Tieren empfinde, rechtfertigt es nicht, dieser übersteigerten Empfindlichkeit eine Bedeutung von Relevanz zuzusprechen.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 20 W 87/03
 
Thema: Tauben auf Dachterrasse in Eigentumswohnung

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