Taubenhaltung

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Klaus01

Klaus01

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Hallo

Warum macht das mein Verwalter bloss 8(8( ? hier die Nachricht von ihm :zitat


Taubenhaltung ist lediglich in einem genehmigten Taubenschlag gestattet.Hier ist es dann auch richtig,dass man bis zu 39 Tauben halten darf.
Jedoch ist es nicht zulässig,dass diese in dem Haus der Gemeinschaft gehalten werden. Wir müssen Sie daher freundlich darum bitten,dass Sie für die Tauben bis zum 30.01.2011 eine neue Unterkunft finden.

Ich halte meine Tauben auf dem Dach und das Dach gehört mir ich bezahle auch dafür (nebenkosten) Ich habe im Gesetzbuch gelesen dass man bis zu 35 Tauben in einem allgemeinen Wohngebiet halten darf

Meine frage was sagt ihr dazu ?
 
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Hallo

Warum macht das mein Verwalter bloss 8(8( ? hier die Nachricht von ihm :zitat


Taubenhaltung ist lediglich in einem genehmigten Taubenschlag gestattet.Hier ist es dann auch richtig,dass man bis zu 39 Tauben halten darf.
Jedoch ist es nicht zulässig,dass diese in dem Haus der Gemeinschaft gehalten werden. Wir müssen Sie daher freundlich darum bitten,dass Sie für die Tauben bis zum 30.01.2011 eine neue Unterkunft finden.

Ich halte meine Tauben auf dem Dach und das Dach gehört mir ich bezahle auch dafür (nebenkosten) Ich habe im Gesetzbuch gelesen dass man bis zu 35 Tauben in einem allgemeinen Wohngebiet halten darf

Meine frage was sagt ihr dazu ?

Hast Du eine Eigentumswohnung, oder gehört Dir das ganze Haus?
 
Hallo Klaus01 !
Wenn du dort zur Miete wohnst und der Verwalter etwas dagegen hat musst du das akzeptieren!
35 Tauben im Wohngebiet...geht auch nur wenn verschiedene Kriterien erfüllt werden....unter anderem mit Zustimmung des Vermieters ;Verwalters des Gebäudes .
In manchen Orten gibt es Kleingartenanlagen extra für die Tierhaltung.Vielleicht gibt es sowas auch in deiner Nähe !

Grüße schwan
 
Hallo Klaus01 !
Wenn du dort zur Miete wohnst und der Verwalter etwas dagegen hat musst du das akzeptieren!
35 Tauben im Wohngebiet...geht auch nur wenn verschiedene Kriterien erfüllt werden....unter anderem mit Zustimmung des Vermieters ;Verwalters des Gebäudes .
In manchen Orten gibt es Kleingartenanlagen extra für die Tierhaltung.Vielleicht gibt es sowas auch in deiner Nähe !

Grüße schwan

Ich wohne nicht in Miete ich habe eine Eigentumswohnung sogar die Nachbarn bewundern die Tauben wie sie ihre Kunststücke zeigen.
 
Es ist ja nicht so selten, dass die Nachbarn sich Dir gegenüber anders äußern, als gegenüber dem Verwalter. Vielleicht ist die halbe Eigentümergemeinschaft -ohne Deine Kenntnis- auf den Barrikaden wegen Deiner Tauben. Du wirst um eine Eigentümerversammlung nicht herum kommen und solltest bis dahin alle juristischen Grundlagen und Bedingungen für eine Taubenhaltung, wie sie Dir vorschwebt, rechertiert haben.

LG astrid
 
Wie lautet denn die Begründung ? Die würde ich mir schriftlich geben lassen, unter konkreter Nennung, wer sich wie genau belästigt fühlt. Ein Taubenschlag ist per se nicht genehmigungspflichtig, sondern fällt höchstens unter das örtliche Baurecht (bezüglich Bodenverankerung, etc.). Wie kommt denn der Verwalter darauf, daß es sich um einen Taubenschlag (und nicht einfach Taubenhaltung) handelt ? Hältsts Du die Tauben auf dem Dach oder im Dach(geschoss) ? Hier ist ggf. relevant, ob der Dachbereich überhaupt als Wohnraum nutzbar wäre (also eine "Zweckentfremdung" vorliegt) und ob die Tierhaltung per Hausordnung speziell (rechtswirksam) eingeschränkt wurde.

So einfach ist ein Verbot nicht (mehr), nur weil die Nachbarn stört, daß es sich um Tauben handelt. http://www.vogelforen.de/showthread.php?132361-Gerichtsurteile-zum-Thema-Stadttauben
 
Wie lautet denn die Begründung ? Die würde ich mir schriftlich geben lassen, unter konkreter Nennung, wer sich wie genau belästigt fühlt. Ein Taubenschlag ist per se nicht genehmigungspflichtig, sondern fällt höchstens unter das örtliche Baurecht (bezüglich Bodenverankerung, etc.). Wie kommt denn der Verwalter darauf, daß es sich um einen Taubenschlag (und nicht einfach Taubenhaltung) handelt ? Hältsts Du die Tauben auf dem Dach oder im Dach(geschoss) ? Hier ist ggf. relevant, ob der Dachbereich überhaupt als Wohnraum nutzbar wäre (also eine "Zweckentfremdung" vorliegt) und ob die Tierhaltung per Hausordnung speziell (rechtswirksam) eingeschränkt wurde.

So einfach ist ein Verbot nicht (mehr), nur weil die Nachbarn stört, daß es sich um Tauben handelt. http://www.vogelforen.de/showthread.php?132361-Gerichtsurteile-zum-Thema-Stadttauben

Ich halte meine Tauben im Dachgeschoss aber der Verwalter sieht es als ein Wohnraum obwohl da nichts gemacht ist keine Heizung etc.Nur zwei Fenster es gibt auch kein Teppich und Betten man das macht mich Wütend 8( und es sind ja auch keine Straßentauben sondern Rassetauben.

gruß Klaus
 
Es ist ja nicht so selten, dass die Nachbarn sich Dir gegenüber anders äußern, als gegenüber dem Verwalter. Vielleicht ist die halbe Eigentümergemeinschaft -ohne Deine Kenntnis- auf den Barrikaden wegen Deiner Tauben. Du wirst um eine Eigentümerversammlung nicht herum kommen und solltest bis dahin alle juristischen Grundlagen und Bedingungen für eine Taubenhaltung, wie sie Dir vorschwebt, rechertiert haben.

LG astrid

Die anderen Eigentümer sind aus meiner Familie sie wollen auch nicht das die Tauben wegsollen.
 
Ein nicht ausgebautes Dachgeschoss ist nicht als Wohnraum nutzbar. Wenn nur der Verwalter dagegen ist, muß er dies doch begründen ? Wenn die Taubenhaltung zudem "ortsüblich" ist, kann er deren Abschaffung nicht ohne weiteres verlangen.

Überempfindlichkeit gegenüber Tauben
Hält ein Wohnungseigentümer auf einem ihm zugewiesenen Grundstücksteil 20 Edeltauben, die täglich bis zu 30 Minuten Freiflug haben, und existiert im Umfeld der Wohnungseigentumsanlage bereits eine starke Population von Wildvögeln, so ist diese Taubenhaltung noch vom Nutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums gedeckt. Der Edeltaubenhalter ist nicht verpflichtet, seine Tiere abzuschaffen oder die Freiflüge seiner Vögel noch weiter einzuschränken. Die anderen Wohnungseigentümer sind verpflichtet die Taubenhaltung zu dulden. Ein Unterlassungsanspruch besteht nicht. Alleine die Behauptung, dass man Ekel gegenüber diesen Tieren empfinde, rechtfertigt es nicht, dieser übersteigerten Empfindlichkeit eine Bedeutung von Relevanz zuzusprechen.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 20 W 87/03
http://www.herz-fuer-tiere.de/info-service/recht-rat/tierhaltung-in-der-eigentumswohnung.html
 
Moin Klaus,

Die anderen Eigentümer sind aus meiner Familie sie wollen auch nicht das die Tauben wegsollen.

ich frage mich gerade, was für einen Auftrag Euer Hausverwalter hat.
Konkret: Deine Familien bezahlt den Kollegen, damit er das (von Eurer Familie) bewohnte Haus verwaltet.
Wenn Deine Familie nichts gegen die Taubenhaltung hat, dürfte er im Grunde gar keinen Ansatz haben, gegen Deine Taubenhaltung vor zu gehen.
Es sei denn, jemand aus Deiner Familie spielt mit gezinkten Karten.

Baurechtlich ist die Sache nicht ganz so unkompliziert, wie sie sich anhört.
Kleintierställe sind in NW ab einer Größe von 5m³ baugenehmigungspflichtig. Das gilt auch bei einer Umwidmung von Lagerraum in einen Taubenschlag.
Erkundige Dich da bitte beim zuständigen Bauamt. Wichtig ist, dass dieses Bauamt auch die Genehmigung erteilen kann. Mündliche Auskünfte haben keinen Wert, also verlange eine schriftliche Auskunft.

Vorab solltest Du (schriftlich) das Einverständnis Deiner Mitbewohner einholen, dass sie mit der Taubenhaltung einverstanden sind. Diese Einverständniserklärung ist für den Genehmigungsprozess NICHT erforderlich, hilft aber bei der Entscheidungsfindung des Amtes.

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben!

Viele Grüße

Heinrich
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die anderen Eigentümer sind aus meiner Familie sie wollen auch nicht das die Tauben wegsollen.
Dann solltest du mit dem Verwalter sprechen und oder auch mal in der Hausordnung nachlesen ob Taubenhaltung strickt verboten ist und der Verwalter nur diese " Klauseln" durch zusetzten versucht!

Grüße

Grüße
 
Dann solltest du mit dem Verwalter sprechen und oder auch mal in der Hausordnung nachlesen ob Taubenhaltung strickt verboten ist und der Verwalter nur diese " Klauseln" durch zusetzten versucht!

Grüße

Grüße

So ich werde morgen früh zum Verwalter fahren ihn die Unterschriften der anderen Eigentümer zeigen das sie die Tauben auch wollen und ich werde ihn ein gesetzt zeigen wo man ortsüblich bis zu 35 Tauben halten kann.Wenn er das nicht akzeptiert dann soll er für die Tauben ein grundstück finden mit wiese dann sind wir beide froh.
 
Moin Schwan,

Dann solltest du mit dem Verwalter sprechen und oder auch mal in der Hausordnung nachlesen ob Taubenhaltung strickt verboten ist und der Verwalter nur diese " Klauseln" durch zusetzten versucht!
Grüße

der springende Punkt ist m. E. folgender: der Verwalter hat den Auftrag, die Hausordnung um zu setzen, die die Haus.-bzw. Eigentümergemeinschaft erlässt.
Wenn sich die Eigentümergemeinschaft einig ist (so wie es hier ja aussieht), dass die Taubenhaltung in Ordnung geht, hat der Hausverwalter keinen Ansatzpunkt, die Taubenhaltung auch nur kritisch zu beäugen, geschweige denn, zu verbieten. Dazu ist er nicht befugt. Der Verwalter ist m. E. nicht Ansprechpartner; diese Funktion hat die Eigentümerversammlung, die auch die Hausordnung erlässt, bzw. ändern kann. Der Hausverwalter ist "nur" Erfüllungsgehilfe der Eigentümer.

Den Knackpunkt vermute ich woanders: einer (oder mehrere) Partei (-en) im Haus sind gegen die Taubenhaltung und haben nicht den Arsch in der Hose, das offen zu sagen! Sie schicken lieber einen Strohmann ins Feuer, der die Sache für sie regeln soll. Daher mein Vorschlag, die Sache durch Unterschriften zu untermauern. Spätestens bei der Leistung der Unterschrift müssen die Kameraden Farbe bekennen... .

Viele Grüße

Heinrich
 
Den Knackpunkt vermute ich woanders: einer (oder mehrere) Partei (-en) im Haus sind gegen die Taubenhaltung und haben nicht den Arsch in der Hose, das offen zu sagen! Sie schicken lieber einen Strohmann ins Feuer, der die Sache für sie regeln soll. Daher mein Vorschlag, die Sache durch Unterschriften zu untermauern. Spätestens bei der Leistung der Unterschrift müssen die Kameraden Farbe bekennen... .

Hallo Heinrich!
Das wird wohl so sein ! Entweder der Verwalter will auf Grundlage einer Hausordnung etwas durchsetzen oder er ist Strohmann eines anderen( Hausbewohner oder Nachbarn) . Ein Gespräch mit dem Verwalter ist das einzig sinnvolle" um Licht ins Dunkel zu bringen" !

Grüße
 
So ich war bei mein Verwalter aber er war nicht da sondern eine assistantin ich habe mit ihr geredet und gesagt das es meine Eigentumswohnung ist dass ich dafür auch Nebenkosten bezahle und habe ihr ein Gesetzt gezeigt wo man 35 Tauben ortsüblich halten darf.Aber diese assistant meint das mein Dach als Wohnung angezeigt ist obwohl mein Dach nicht ausgebaut ist keine Heizung garnichts ist da und sie meint das mann ein Taubenschlag in der Wohnung nicht halten darf.Ich habe dann gesagt dass ich am Donnerstag wieder kommen werde und mit ihrem Chef sprechen werde (der Verwalter) und wenn sie das nicht akzeptieren dann werde ich die Verlängerung nicht Unterschreiben!!!!

Was kann ich tuhen/sagen dass verdammt nochmal mein Dach keine Wohnung ist ?
 
...das mann ein Taubenschlag in der Wohnung nicht halten darf.
Bei wem ist das Dach als Wohnung angezeigt ? Dann zeige es doch einfach anders an, da derzeit als Wohnraum nicht nutzbar. Wo steht außerdem, daß man in der Wohnung keine Vögel halten darf ?
 
und wenn sie das nicht akzeptieren dann werde ich die Verlängerung nicht Unterschreiben!!!!
Was kann ich tuhen/sagen dass verdammt nochmal mein Dach keine Wohnung ist ?
Also wie ich das hier lese ist die Wohnung Eigentum und der Boden nicht "dein Dach" sondern nur angemietet !?..oder gehört zu jeder Eigentumswohnung auch ein Dachbodenfläche?

Grüße
 
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Thema: Taubenhaltung

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