Tiergehegegenehmigung

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Baytolda

Guest
Hallo,

ich möchte eine Voliere im garten für einen sakerfalken bauen ! es soll 12qm gross sein! brauche ich dafür eine genehmigung ?

mfg

Baytolda Huntürk
 
Mit Sicherheit mehr als nur Eine!
Die Greifvogelhaltung erfordert in Deutschland verschiedene Gundlegende Genehmigungen. Und noch bevor Du daran denkst, Dir ein Gehege zu bauen, solltest Du Dich um Informationen zur Falknerprüfung kümmern. Je nachdem, wie der Greif dann gehalten werden soll, kommt noch ein Jagdschein dazu. Eine Genehmigung für das Gehege wirst Du mit Sicherheit auch benötigen. Wo Du Dich bezüglich all dieser Genehmigungen, Prüfungen usw. hinwenden mußt, kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Selbst wenn man hier in Deutschland vorkommende Wildvögel zuhause halten möchte benötigt man eine Genehmigung und die wenn ich richtig informiert bin sogar dann, wenn man ein halbverhungertes Amselküken auf der Straße einsammelt und zum aufpäppeln zwei, drei Wochen in der Wohnung hält.
 
Saskia137 schrieb:
Selbst wenn man hier in Deutschland vorkommende Wildvögel zuhause halten möchte benötigt man eine Genehmigung und die wenn ich richtig informiert bin sogar dann, wenn man ein halbverhungertes Amselküken auf der Straße einsammelt und zum aufpäppeln zwei, drei Wochen in der Wohnung hält.


hallo,
grundsätzlich nur dann richtig, wenn diese der natur entnommen wurden. gilt nicht für gezüchtete vögel.

meine nicht greifvögel oder eulen.
 
Hallo Lothar,

da hab ich ja wieder was gelernt. Also das Amselküken, das ich auf der Straße aufsammel und aufpäppel muß ich also melden, während ein in Deutschland gezüchteter Star - da nicht direkt der Natur entnommen - so gehalten werden darf.
Bei den Greifvögeln brauch ich immer nen Falknerschein.

So jetzt richtig?
Danke für Deine Info.
 
Saskia137 schrieb:
Hallo Lothar,

da hab ich ja wieder was gelernt. Also das Amselküken, das ich auf der Straße aufsammel und aufpäppel muß ich also melden, während ein in Deutschland gezüchteter Star - da nicht direkt der Natur entnommen - so gehalten werden darf.
.

So jetzt richtig?
Danke für Deine Info.


hallo,

fast.

für die amsel brauchst du eine haltegenehmigung. den gezüchteten star (muss nicht in deutschland gezüchtet sein) musst du melden, benötigst aber keine extra haltegenehmigung.

aber es geht ja hier um greife.
da ich aber keine halte, habe ich mich nicht um die neueste gesetzeslage bemüht. da kann bestimmt ein halter dieser tiere etwas mehr sagen.
 
Hallo Lothar,

Danke für die Info. Jetzt sehe ich das ganze etwas klarer.
Mein Gedanke war eben, dass die einheimischen Greife ja auch zu den einheimischen Vögeln gehören und schon alleine deshalb gemeldet werden müßten. Zusätzlich hab ich mal hier im Forum gelesen, dass wer Greife halten will, eben Falkner sein muß, also ein Falknerschein ist Pflicht zur Haltung eines Greifs.
Ab welcher Größe normalerweise eine Gehegegenehmigung von nöten ist, weiß ich nicht, schätze aber mal, dass sie wegen der anderen Voraussetzungen, wie Falknerschein und vermutlich Meldepflicht, eben auch selbst genehmigt werden muß (möglicherweise, wenn nicht beim Bauamt, dann beim Vet.-Amt oder der Naturschutzbehörde). Das ist zumindest, was mir mein logisches Verständnis sagt, weil es eben ziemlich üblich ist, dass wenn ein Punkt gesetzlich geregelt ist, der nächste dazugehörige genau so geregelt ist.
 
hallo,

stell mal deine frage im greifvogelforum. dort sind halter vertreten.

ich hab leider momentan wenig zeit um mich in die neueste gesetzeslage einzulesen.

bei greifen ist sie aber anders als bei anderen vögeln.
 
SAKERfalke

Hallo,
ich darf nicht einheimische greifvögel in einer voliere die je nach art halt die mingröße einhält halten. die dürfen dann aber nicht aus der voliere raus. meine frage nun ? ich hab gehört dass man erst volieren ab 30qm genehmigen muss und da wollte ich sicher gehen!
mfg
Baytolda Huntürk
 
Für die vorübergehende Aufnahme verletzter, kranker oder hilfsbedürftiger geschützter Tiere und unverzügliche Freilassung, sobald möglich, ist keine Genehmigung erforderlich. Nur streng geschützte "Gäste" müssen gemeldet werden.

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, richtet sich in Berlin z. B. nach Bodenverankerung, Höhe, etc. Ansonsten reicht eine Gehegegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Da dies aber überall anders ist, würde ich mich immer bei der örtlich zuständigen Behörde erkundigen. Die Auslegung und praktische Handhabung der Berliner Bauordnung kann man leider auch nirgends nachlesen.
 
Einen Falknerschein mußt Du für folgende Greife Haben: Wanderfalke, Steinadler, Habicht. Alles andere ist frei, wenn Du die Vögel nicht falknerisch halten willst; also nicht auf Beizjagd gehen möchtest oder im Freien Übungsflüge oder Vorführungen machen möchtest oder auch die Anbindehaltung an der Drahtfluganlage. Ich züchte Uhus und brauchte dafür lediglich einen Sachkundeschein und mußte die Mindestanforderungen für die Haltung einhalten. Nachzulesen sind diese unter www.bna-ev.de
Je nach Volierengröße benötigst Du eine Gehegegenehmigung, das ist aber verschieden je nachdem wo Du lebst. Erkundige dich beim zuständigen Bauamt, manche Ämter haben das auch in ihrer Internetseite stehen. Auch Deine Untere Landschaftsbehörde wird Dir dazu Auskunft geben können. Letztere tut sich manchmal schwer mit Genehmigungen, daher wird ein Falknerschein oder wenigstens Sachkunde empfohlen. Falknerscheine bekommt man nur über den Umweg Jagdschein, allerdings soll man in Düsseldorf eine reine Falknerprüfung ohne Jagdschein machen können, darf damit aber nicht auf Beizjagd gehen. Dazu kann ich aber auch nichts Näheres sagen.
Der Deutsche Falknerorden arbeitet allerdings daran, dass in Zukunft nur noch >echte< Falkner (am Liebsten Ordensmitglieder) Greifvögel halten und züchten dürfen; ob sie allerdings damit durchkommen, steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße
Angie
 
Thema: Tiergehegegenehmigung
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