Tierklinik Düsseldorf Münsterstraße?

Diskutiere Tierklinik Düsseldorf Münsterstraße? im Forum Vogelkrankheiten im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ihr Lieben, nachdem ich heute zwei unverdaute Körner in Haralds Kot gefunden habe, werde ich morgen mit ihm zum TA fahren. Die...
Anja12

Anja12

Foren-Guru
Beiträge
3.680
Hallo Ihr Lieben,

nachdem ich heute zwei unverdaute Körner in Haralds Kot gefunden habe, werde ich morgen mit ihm zum TA fahren. Die Tierklinik auf der Münsterstraße in D´dorf hat wohl seit neuestem einen Vogelspezialisten. Die Bewertungen auf vogeldoktor.de sind sehr positiv. Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Klinik? Wäre lieb, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen schreibt. Könnte nämlich auch zur Taubenklinik nach Essen, ist allerdings nicht so praktisch (nicht so lange geöffnet, abends Stau). Antworten bitte per PN! Vielen Dank schonmal :0-
 
Nee, geht doch nicht!
Man darf hier doch nicht öffentlich über Tierärzte diskutieren. :0-
 
Anja12 schrieb:
Nee, geht doch nicht!
Man darf hier doch nicht öffentlich über Tierärzte diskutieren. :0-

entschuldigung?! :?
hab ich da was nicht mitbekommen :s

seit wann ist es verboten hier im forum über gemachte erfahrungen mit tierärzten zu sprechen?
wem ist damit geholfen?
 
Weil das u.U. Rufschädigung sein kann. Deswegen.
Ich finde den Link grad nicht, wo das drin steht.
Habe im Moment aber auch andere Sorgen.
 
Hi Anja,

kann es sein, dass Du das mit dem "VW..-Forum" verwechselst ?

Gruß
Zippie
 
und die kommentare bei den einzelnen ärzten auf vogeldoktor.de sind dann nicht rufschädigend?

sorry mir nicht ganz verständlich
 
Um die etwas wirre Diskussion mal ein bißchen juristisch zu versachlichen:

1.
Ehrenrührige oder kreditgefährdende Tatsachenbehauptungen darf man nicht aufstellen, es sei denn, man kann ihre Richtigkeit im Zweifel beweisen.
(z.B.: "TA Dr. XYZ hat mein Tier mit einem falschen Medikament behandelt, und daraufhin ist es daran gestorben"). Hier wäre man beweispflichtig für den Kunstfehler wie für die Kausalität. Kann man das nicht, ist es, je nach der subjektiven Tatseite, Verleumdung oder üble Nachrede, strafbar nach §§ 186, 187 StGB.

2.
Wertungen dagegen sind vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt, solange sie nicht formalbeleidigend oder in bewußter Schädigungsabsicht herabsetzend sind.
(z.B. erlaubt: "Von Ta X bin ich begeistert, nett und kompetent. Von TA Y kann ich nur abraten, er ist unfreundlich und hat auf mich einen wenig fachkundigen Eindruck gemacht; Vögel scheinen auch nicht seine Stärke zu sein"; z.B. verboten: "TA Z ist kein Tierarzt, sondern ein Schlachtergeselle und Henker") Letzteres wäre eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB.

Alles klar?
LG
Thomas
 
kann ich denn noch mit einer antwort rechnen?
 
TA macht kompetenten Eindruck, ist sehr lieb und vorsichtig mit Harald umgegangen. Preis-Leistungsverhältnis scheint mir sehr ok.
Alles Weitere kann ich nicht beurteilen, da ich a) noch keine Laborergebnisse habe und b) Haralds Zustand sich weder verbessert noch verschlechtert hat.
Im Übrigen verstehe ich Deinen unfreundlichen "Ton" nicht, Stephan.
 
Thema: Tierklinik Düsseldorf Münsterstraße?
Zurück
Oben