Tierschutzvertrag

Diskutiere Tierschutzvertrag im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Muß leider aus beruflichen Gründen meinen handzahmen 12 Jahre alten Graupapagei in gute Hände abgeben. Ich wollte dabei einen Tierschutzvertrag...
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Grauburni

Guest
Muß leider aus beruflichen Gründen meinen handzahmen 12 Jahre alten Graupapagei in gute Hände abgeben. Ich wollte dabei einen Tierschutzvertrag abschließen.

Wie ist Eure Meinung zu so einem Vertrag. Sollte man misstrauisch sein, wenn der Übernehmer diesen Vertrag nicht abschließen will?

Was mein Ihr dazu?


:?
 
Hallo
WIESO IST DER VERTRAG DENN UNGÜLTIG WENN MANN DAS TIER VERKAUFT??
UND WAS STEHT DENN IN DEM VERTRAG DAS DER KAÜFER IHN NICHT UNTERZEICHNEN WILL?
ICH HABE VOR 6 JAHREN AUCH EIN PFERD MIT SCHUTZVERTRAG GEKAUFT UND DARIN WAR ES SO GEREGELT DAS ICH IN NICHT AN DRITTE WEITERVERKAUFEN DARF SONDERN NUR AN DIE EX BESITZERIN ZURÜCKGEBEN DARF :(LEIDER MUSSTE ICH IHN EINSCHLÄFERN LASSEN) ABER ICH WÜSSTE NICHT WAS GEGEN EINEN SOLCHEN VERTRAG EINZUWENDEN IST !TIERHEIME GEBEN DOCH AUCH NUR MIT S-VERTRAG IHRE TIERE AB!
GRUSS ELKE UND IHRE BANDE:zwinker:
 
Hallo,
ja, prinzipiell würde ich stutzig werden, es sei denn, einige Klauseln sind unakzeptabel oder strittig für den Übernehmer.
Übrigens: Ein Schutzvertrag mit Schutzgebühr ist ein Kaufvertrag!
Bei unentgeltlicher Übergabe bleibt man Eigentümer, der Übernehmer wird Besitzer und Halter.
Grüße
 
Großschrift ist schlecht zu lesen und bedeutet im Internet schreien.

Grisu hat die Frage schon beantwortet.
Wird Geld verlangt, ist es ein Kaufvertrag.
Tierheime und Tierschutzorganisationen dürfen Geld bei einer Tierabgabe verlangen und man muß trotzdem einen Schutzvertag unterschreiben, der auch gültig ist.
Privatpersonen dürfen das nicht.
 
Sorry wöllte nicht schreien !
Aber wie ich es aus Grauburnis Beitrag lesen kann will sie den Grauen ja auch nicht verkaufen sondern abgeben .
GRUSS ELKE UND IHRE BANDE :)
 
Hallo,

ich denke das muss man auch mal von der Seite desjenigen sehen der das Tier aufnimmt... Was ist wenn der Papagei verpaart wird und der Abgeber sich nach zwei Jahren weil sich die Lebenssitutation geändert hat das Tier zurück haben möchte???

Grundsätzlich ist nichts gegen einen Schutzvertrag einzuwenden, allerdings kann man das wie gesagt nur unentgeldlich machen... da sonst Kaufvertrag...

Ich würde Dir raten, kuck Dir genau an wo Du Deinen Vogel hingibst und mach es dann nicht von so einem Vertrag abhängig!

Gruß
Sabine
 
Es stimmt wirklich, dass ein Schutzvertrag von privat nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit hat.

Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.

Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag umgewandelt und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig.

Aus diesem Grund ist es ratsam als Privatperson entweder nur eine Schutzgebühr oder nur einen Schutzvertrag abzuschließen, da beides gemeinsam aus oben genannten Gründen rechtlich nicht zu empfehlen ist.

Ich verschieb das Thema mal in passende Unterforum "Recht und Gesetz" :zwinker:.
 
Moin Tierfreak

du kannst doch sicher die entsprechenden § nennen? Oder mir sagen, wo ich diese finde.
 
Ich buddel das hier gerade nochmal aus.
Kann mir jemand sagen, wo das mit dieser Regelung steht? Gab es da vielleicht mal ein Gerichtsurteil drüber?
 
Thema: Tierschutzvertrag
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