Tötung!!

Diskutiere Tötung!! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich bin neu hier im Forum und möchte gern mal wissen was mit einem passiert der seine ganzen vögel tötet. gegen dir wand klatschen...
T

teddyv200

Guest
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und möchte gern mal wissen was mit einem passiert der seine ganzen vögel tötet.

gegen dir wand klatschen, hals umdrehen, kopf mit einer Schere abschneiden...

Ich bin Züchter und ein bekannter meines freundes hat mal gedroht seinen Vögeln dieses an zu tun, wenn er bei meinem bekannten seiner Mutter wieder ausziehen muss!

Gesetz dem fall er macht das, was soll ich dann machen? Polizei, Veterinäramt? Tierschutzverein? wo soll ich so etwas melden und was passiert dann mit dieser Person?

Ich bin wie gesagt Züchter und kann das ja nicht so durch gehen lassen!!

MFG
teddyv200 :p
 
möchte gern mal wissen was mit einem passiert der seine ganzen vögel tötet
kopf mit einer Schere abschneiden...

Meiner Meinung gehört sojemand in eine Psychiatrie...

Ich weiß nicht, ob die Polizei da viel macht??!


Aber mal im Ernst....ist das jetzt eine ernsthafte Frage oder....??

P.S.: Vielleicht kannst du ja auch mal dein Profil richtigstellen, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben....(was du züchtest, Alter, usw.)
 
nun, laut tierschutzgesetz ist es verboten einem tier ohne grund zu töten oder leid zuzufügen.
allerdings gibt es züchter die ihren übermäßigen bestand oder die fehlerhaften tiere töten. wenn diese dann zum verzehr gedacht sind ist dies nicht verboten, weil nahrungsmittelbeschaffung ein grund ist einem tier leid anzutun/es umzubringen.
 
Hi Teddy,
falls deine Frage ernst gemeint ist, damit macht man nämlich keine Scherze, kommt es darauf an, um was für Vögel es sich handelt.
Artgeschützte Vögel müssen angemeldet werden. Ländermäßig ist die Zuständigkeit verschieden, Landesumweltamt, Naturschutzbehörde.
Sollten es sich um andere Vögel handeln, kann man das zuständige Ordnungsamt aber auch den Amtstierarzt einschalten.
Alle hier genannten sind gesetzlich verpflichtet, deiner Anzeige nach zugehen.
Diese kannst du auch anonym tätigen, falls du nicht genannt werden willst.
Polizei ist dafür nicht zuständig.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Viele Grüße:0-
Sybille
 
Sybille B. schrieb:
....Ländermäßig ist die Zuständigkeit verschieden, Landesumweltamt, Naturschutzbehörde....... Ordnungsamt aber auch den Amtstierarzt einschalten.
Alle hier genannten sind gesetzlich verpflichtet, deiner Anzeige nach zugehen.
Diese kannst du auch anonym tätigen, falls du nicht genannt werden willst.
Polizei ist dafür nicht zuständig.
Das ist leider so nicht ganz richtig. Richtig ist zwar, daß die Artenschutzbehörten (in den Bundesländern unterschiedlich) für den Vollzug des BArtSchG und der BNatSchVO zuständig sind, und die Amtstierärzte für den Vollzug des TierSchG. Aber man muß zwischen der präventiven und der repressiven Tätigkeit von Verwaltungsbehörden unterscheiden (präventiv=vorbeugend, repressiv=strafverfolgend).
Insoweit kommt es darauf an, ob bereits eine Straftat begangen wurde.
Der Verstoß gegen das TierSchG (Tötung von Wirbeltieren aus Roheit) ist eine Straftat. Und zur Verfolgung von Straftaten sind nicht die obigen Behörden, sondern Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, die nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet sind, jedem "genügenden Anfangsverdacht" einer Straftat nachzugehen und diese zu verfolgen. Wenn die Vögel bereits getötet wurden und es nicht nur um die Verbesserung von Haltungsbedingungen via Auflagen etc. geht (hierfür wäre die Polizei wirklich nicht zuständig!), kann man Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten, oder, wenn man befürchtet, daß die das nicht ernst genug nehmen, direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Auch die für Tier- und Naturschutz zuständigen Behörden könnten eine Straftat nicht selbst verfolgen, sondern müßten die Sache zu diesem Zweck an die StA abgeben.
Anonyme Anzeigen werden jedoch in der Regel (und das zu Recht) nicht ernstgenommen, wenn es nicht gerade um einen Mord oder um einen Terroranschlag geht. Es gibt zu viele Spinner, Querulanten und "Spaßanzeiger". Wenn man eine Anzeige macht und ernst genommen werden möchte, sollte man das also nicht anonym tun. Warum auch? Ich sehe in der Anonymität keinen Sinn, zumal, da es auch in einem Strafprozeß ja Zeugen bedarf, um jemanden der Straftat zu überführen.
Solange es bei bloßen Drohungen (Sprüchen) bleibt, wird keine Behörde tätig werden, wie auch? "Personenschutz" für die Vögel wird aus Gründen der Personalknappheit kaum zur Verfügung gestellt werden ;-)))
Die "Bedrohung" (§ 241 StGB) ist nur strafbar, wenn ein Mensch mit einem Verbrechen bedroht wird. Wird die Drohung als Druckmittel eingesetzt, ist das wiederum eine Straftat (Nötigung, § 240 StGB), aber diese müßte dann in erster Linie von der Person, die genötigt worden ist, angezeigt und bestätigt werden. Überdies müßte man dem Täter nachweisen, daß die Sprüche ernstgemeint waren.
Rein vorbeugend aufgrund von dämlichen Sprüchen wird keine Behörde tätig werden.
LG
Thomas
 
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