Toter Mäusebussard auf Straße gefunden

Diskutiere Toter Mäusebussard auf Straße gefunden im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo zusammen, ich habe vor einer Woche einen toten Mäusebussard auf der Straße gefunden. Eigentlich wollte ich mir ein paar Federn von ihm...
Nur die Ruhe ... Weiterhelfen kann der sowieso nicht und eine Meldepflicht an ihn gibt es auch nicht. Zum zweiten fehlt es am Tatbestand der widerrechtlichen Aneignung, wenn man den Vogel vergräbt.

VG
Pere ;)
Ist es nicht so, daß "Ottonormalverbraucher" im Wald, fernab der Gehwege nichts zu suchen hat, geschweige denn zu vergraben? Ob der Tatbestand der widerrechtlichen Aneignung fehlt, könnte man Demzufolge auch anzweifeln, wenn man denn wollte. Klar....Wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich möchte einem Forenneuling zumindest nicht beipflichten, einen toten Greifvogel von der Straße zu nehmen, ihm einige Federn zu rupfen und dann im Wald zu begraben. Er darf aber gerne den Müll am Wegrand aufsammeln und Zuhause in die dafür vorgesehenen Behältnisse "begraben".
Nichts für Ungut!
 
Ist es nicht so, daß "Ottonormalverbraucher" im Wald, fernab der Gehwege nichts zu suchen hat, geschweige denn zu vergraben? Ob der Tatbestand der widerrechtlichen Aneignung fehlt, könnte man Demzufolge auch anzweifeln, wenn man denn wollte. Klar....Wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich möchte einem Forenneuling zumindest nicht beipflichten, einen toten Greifvogel von der Straße zu nehmen, ihm einige Federn zu rupfen und dann im Wald zu begraben. Er darf aber gerne den Müll am Wegrand aufsammeln und Zuhause in die dafür vorgesehenen Behältnisse "begraben".
Nichts für Ungut!
Jetzt bleib doch mal auf dem Teppich. Ich stelle doch lediglich die rechtliche Situation klar, die Du meines Erachtens nicht richtig wiedergegeben hast. Sieh's sportlich und sei mal nicht gleich beleidigt.

Jedermann kann sich frei in einem normalen Wald bewegen, so lange er will (Schutzgebiete ausgenommen). Tags, nachts, auf den Wegen, neben den Wegen - wie er lustig ist. Und wenn ich mir den toten Bussard nicht aneigne, sondern nur ein paar Meter weiter trage, dann ist da auch keine Aneignung im Spiel.

Natürlich darf man theoretisch nicht einfach einen toten Bussard am Straßenrand rupfen und die Federn mitnehmen. Praktisch wird da allerdings kein Hahn danach krähen.

VG
Pere ;)
 
Jetzt bleib doch mal auf dem Teppich.


Natürlich darf man theoretisch nicht einfach einen toten Bussard am Straßenrand rupfen und die Federn mitnehmen. Praktisch wird da allerdings kein Hahn danach krähen.

VG
Pere ;)
Ganz zu Anfang wäre das die passende Antwort gewesen. Dann hätte ich rein sportlich nicht eine Zeile geschrieben. Im Zeichen des WWW sieht "praktisch" schon mal anders aus.
 
Ganz zu Anfang wäre das die passende Antwort gewesen. Dann hätte ich rein sportlich nicht eine Zeile geschrieben. Im Zeichen des WWW sieht "praktisch" schon mal anders aus.
Das mit dem "Zeichen des WWW" verstehe ich nicht.

Ganz am Anfang hätte die Antwort aber nicht gepasst, denn man darf ja nur die Federn nicht mitnehmen, den Vogel vergraben aber schon.

VG
Pere ;)
 
Pere, ich finde es aber auch gerade ungewohnt, dass du dich rechtlich so entspannt gibst :)

Was man mit einem toten Wildtier veranstaltet, solange man dieses oder Teile davon nicht mit nach Hause nimmt, ist wirklich ziemlich egal und rechtlich nicht geregelt.

Was aber die Federn betrifft: Tatsächlich habe ich in diesem Jahr eine neue Federsammelbescheinigung beantragt, in der steht, dass ich im Vergleich zu früher nun nicht mehr den Jagdpächter informieren muss, wenn ich Federn und tote Vögel sammle, die dem Jagdrecht unterliegen (das hat den Pächter vorher allerdings auch kein Stück interessiert). Ob das nur für mein Bundesland gilt oder für ganz Deutschland, weiß ich nicht. Ich leite mir daraus her, dass Greifvogelfedern gesetzlich dann nicht mehr zu "Teilen von jagdbarem Wild" zählen.

Federn sammeln ist natürlich trotzdem eine Grauzone - ich habe es immer verstanden wie mit den Wildblumen, wo ein "Handstrauß" erlaubt ist, aber kein groß angelegtes Sammeln. Ein paar Schwungfedern von einem Mäusebussard sind kein Vergehen, aber wenn derjenige nun eine tausendteilige Federsammlung daheim hat, sollte man das ganze vielleicht doch anmelden.
 
Pere, ich finde es aber auch gerade ungewohnt, dass du dich rechtlich so entspannt gibst :)
Es tat mal jemand den Spruch: "Der denkende Mensch ändert seine Meinung." Wir entwickeln uns alle weiter, wir ändern unsere Sichtweisen und Urteile. Das halte ich für legitim. :)

Jagdrecht ist Landesrecht, Artenschutzrecht dagegen Bundesrecht. Nicht in jedem Bundesland unterliegt der Bussard dem Jagdrecht, und wenn, dann hat der Jagdausübungsberechtigte nicht zwingend das Aneignungsrecht. Und wenn er das hat, hat er nicht unbedingt das alleinige Aneignungsrecht an den Teilen.

In Ba-Wü zum Beispiel unterliegt der Bussard nicht mehr dem Jagdrecht. Der Habicht sehr wohl, aber den toten Habicht darf sich der Jagdausübungsberechtigte dennoch nicht aneignen. Das muss man nicht verstehen, ist aber nunmal so. Bis 2014 hatte der Jagdausübungsberechtigte das alleinige Aneignungsrecht an einem toten Bussard und das Aneignungsrecht an einer Feder, für diese aber nicht das alleinige.

Nach Artenschutzrecht ist es verboten, sich die Federn des Bussards anzueignen. Dabei ist es egal, ob eine Einzefleder oder der gesamte Gefiedersatz. Die Erfahrung lehrt jedoch (und das meinte ich mit der Meinungsänderung), dass keine Behörde einen solchen Fall verfolgen wird, sofern nicht gewerbsmäßiges Handeln vorliegt.

VG
Pere ;)
 
Thema: Toter Mäusebussard auf Straße gefunden

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