Hallo,
als ich meinen Harris beim Amt (NRW) angemeldet habe, fragte mich der Herr wie groß meine
Voliere sei.
Mein Sachbearbeiter rief eine Kollegin bei einer anderen Behörde an und erfuhr dort, neben der Tatsache, dass der Harris Hawk einen offenen Ring tragen darf, dass die Größe zwischen 7 und 11 Quadratmeter umfassen sollte (Höhe fragte er gar nicht
, mit meinen 9 war er sehr zufrieden. Wie gesagt, woher diese Zahlen kamen weiß ich nicht. Ich hab auch nichts mehr dazu gesagt oder gefragt.
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, gibt es da zwar Empfehlungen aber doch eigentlich keine Festlegung? Bei falknerischer Haltung? Würde mich auch mal interessieren, falls da nochmal jemand was dazu sagen kann.
Den tip die Behörde zu fragen, kann ich dir aber auch nicht geben, denn die wissen sowas manchmal selber nicht und dann macht man viel Wind, der u. U. nur schadet. Mir ist es nämlich mal passiert, dass eine Behörde einen Nachweis über eine Jagdmöglichkeit meines Vogels schriftlich vorliegen haben wollte , was definitiv nicht rechtlich notwendig ist , mich als Jungfalknerin aber 2 Monate zeimlich auf Trap gehalten hat.
(Die Empfehlung die ich kenne, ist, glaube ich, aus diesem Dokument entnommen:
http://tierhygiene.vetmed.uni-leipzig.de/files/uni/artikel/anlagen/greifvoegel-eulen-inhalt.pdf
(darf man sowas verlinken, der link führt direkt auf das Dokument...?))