Trauerschnäpper (?)

Diskutiere Trauerschnäpper (?) im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hi Diesen kleinen Gast hatten wir letztes jahr das erste mal im Garten. Wir hoffen, dass er dieses jahr auch wieder hier nistet. Wir denken...
D

Doggy

Guest
Hallo Doggy!

Herzliche Willkommen in Vogelforen!

Ja, das sind die Trauerschnäpper, ein noch nicht ausgefärbte Männchen und ein Weibchen.

Sie sind keine Cardueliden, sondern Fliegenschnäpper, Weich-/Insektenfresser, deshalb ich in den sonstige Vögel-Forum verschoben habe.
 
hallo,

es sind trauerschnäpper.

es ist aber kein unausgefärbter hahn, sondern die männchen sehen in mitteleuropa in der regel so im brutkleid aus.

richtig schwarz gefärbte männchen gibt es in mitteleuropa nur ausnahmsweise.
 
lotko schrieb:
hallo,

es sind trauerschnäpper.

es ist aber kein unausgefärbter hahn, sondern die männchen sehen in mitteleuropa in der regel so im brutkleid aus.
richtig schwarz gefärbte männchen gibt es in mitteleuropa nur ausnahmsweise.

Bei uns war der Trauerschnäpper im letzten jahr das erste mal so lange da (hat ja gebrütet), dass wir ihn ausführlich Beobchten konnten.
Das mit der Gefiederfarbe ist mir aufgefallen, da in den Büchern meist etwas anders dargestellt, konnte es mir aber nicht ganz erklären.
 
lotko schrieb:
hallo,

es sind trauerschnäpper.

es ist aber kein unausgefärbter hahn, sondern die männchen sehen in mitteleuropa in der regel so im brutkleid aus.

richtig schwarz gefärbte männchen gibt es in mitteleuropa nur ausnahmsweise.

Hallo Lothar!

Trauerschnäppermännchen ist im 1. Lebensjahr nicht so tiefschwarz wie im 2. Lebensjahr! Ich habe schon einige tiefschwarze Trauerschnäpper in freier Wildbahn beobachtet, im Vergleich wie Hausrotschwanzmännchen!
 
hallo danny,


selbstverständlich kommen auch bei uns schwarze männchen als brutvögel vor. das ist aber selten.

im frühjahrsdurchzug kann man diese aber regelmäßiger beobachten. sogar in gärten dichterbesiedelter gebiete. aber das sind halt nur durchzügler.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hexe Elstereule schrieb:
welch idyllische Fotos!
Grüße
Angie
Idyllische Fotos?
s-meld
BNatSchG 2002
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-,
Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

3. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
 
ähm..wie will man denn seinen garten nicht aufsuchen?? hm?? :o
 
Yellow Warbler schrieb:
Idyllische Fotos?
s-meld
BNatSchG 2002
§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-,
Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

3. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.


hö???
diese Federbällchen haben uns beim gemütlichen Tee im eigenen Garten "gestört" :p

:zwinker:
 
Hallo R.!

Auf meinen ehemalige Loggia brüteten "meine" Mehlschwalben. Ich filmte ihnen mit Jungen am Nest. Außerdem hat meine Mutti Blaumeisen und Feldsperlinge am Nistkasten in ihrem Garten fotografiert. Die Vögel sind menschliche Kulturfolger geworden und brüten nähe oder an Häuser. Ist verboten? Nein! Menschen machen sich freuen, wenn ein Vogel zum künstliche Nistkasten als Nisthilfe durch Menschen kommt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
iskete schrieb:
Hallo Roman!
Ist verboten? Nein!
Hy Danny,
hast du eine Ausnahmegenehmigung die dir erlaubt Vögel am Nest zu fotografieren? Falls ja, dann freu dich. Falls nein hast du gegen geltendes dt. Recht verstossen und dich strafbar gemacht.
YW
 
dann müsste man ja alle Tierfotografen, besonders die Amateure unter uns verknacken, was für ein Quatsch, im eigenen Garten keine Fotos machen zu dürfen. Typisch Paragrafenreiterei!:D :D :D Hier muß immer alles reglementiert werden, anstatt den gesunden Menschenverstand zu benutzen.
Das Gesetz meint sicherlich besonders geschützte Arten und Biotope, damit nicht Hinz und Kunz zum Brut-oder Ruheplatz rennt.
Wenn ich unterwegs interessante Vogelmotive finde, drücke ich auch auf den Auflöser, ich stolpere aber nicht querbeet und störe die Vögel auf.
Und ich mache auch jedes Jahr einige Innenaufnahmen vom Vogelhäuschen nebst Inhalt im Garten.
Es gibt kaum schönere Fotos als die der belebten Natur!:)
Trotzdem, tolle Trauerschnäpperfotos, ich freue mich immer über schöne Bilder, die schaue ich mir immer wieder an.
Viele Grüße
Angie
 
@Angie:
Was unterscheidet dich von einem Berufsfotografen?
Deine Ignoranz - denn jeder Tierfotograf der von seinen Fotos lebt wird versuchen an eine Ausnahmegenehmigung zur Nestfotografie zu kommen. Sowas wie Berufsethos kennst du ja nicht ;-)

Es ist völlig unrelevant ob das Nest im eigenen Garten, im Wald oder im Naturschutzgebiet steht.
Das Gesetz sagt: Es ist verboten durch Fotografieren an Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten zu stören.

Aber wir können ja gerne ein Exempel statuieren, gib mir deine Adresse und ein paar Nestfotos von dir. Mal sehen was rauskommt.
YW
 
kann ich dir sagen: ziemlich verwackelte Nestfotos, aber meine Meisen sind das schon gewöhnt: sie bekommen auch immer ein Schälchen Mehlwürmer als Dank ans Häuschen und nehmen mir den Blick in die Kinderstube wohl nicht übel! Dafür kommen sie sogar freiwillig in unser Haus und picken die heruntergefallen Körnchen meiner geflügelten Mitbewohner auf.
Ansonsten ersetzt mein Skizzenblock oft den Fotoapparat und das ist durchaus professionell; soviel vom Berufsethos:D :zwinker:
Es ist doch klar, dass man wilde Tiere nicht stören sollte, aber das hab ich ja schon vorher erklärt. Es gibt ja auch so etwas wie Teleobjektive, Spektive, Ferngläser usw, nur Idioten latschen in den Nestbereich und stören massiv.
Aber wenn ich auf der Terrasse sitze und ca. 2m entfernt befindet sich die Einflugsschneise ins Vogelhäuschen, ich denke, da stört auch das Klicken eines Fotoapparates nicht, wenn auch der Qualm des Grillfeuers die Vögel nicht stört oder das Aufhängen von Wäsche oder die lärmende Anwesenheit der Familie.:p
Hier in Deutschland muß man aufpassen, dass sogar das Pupen nicht reglementiert wird:zwinker: :beifall::zustimm: (Was in Menschenmassen durchaus wünscheswert wäre:+kotz: )
Viele Grüße
Angie
 
Moin,

also prinzipiell hat YW ja recht, allerdings macht er hier die Pferde unnötig scheu, der Trauerschnäpper gehört in Deutschland (wie auch die Meisen) weder zu den besonders geschützten, noch zu den streng geschützten Arten.

Gruß

Tobias
 
psittacula schrieb:
Moin,

also prinzipiell hat YW ja recht, allerdings macht er hier die Pferde unnötig scheu, der Trauerschnäpper gehört in Deutschland (wie auch die Meisen) weder zu den besonders geschützten, noch zu den streng geschützten Arten.
Gruß
Tobias
Danke Tobias, es freut mich zu hören das ich hier nicht der Einzige bin der Rücksicht auf die Vögel nimmt.
Allerdings muß ich dich auch korrigieren:
Unter Ziffer 3 zu Abs. 1 kann man lesen
"3. es ist verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören."

Du wirst mir wohl recht geben wenn ich behaupte das auch der Trauerschnäpper zu den europäischen Vogelarten gehört :zwinker:

VG, Yellow Warbler
 
Nee, datt is nicht so!

Im BNatsch sind neben den nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützten, die nach europäischem Recht geschützten Arten (EU-Vogelschutzrichtlinie) gemeint, nicht alle in Europa lebenden. Dass würde ja auch keinen Sinn machen, es würde sich ja dann jeder starfbar machen, der eine Amsel fotografiert.

Also man benötigt besagte Ausnahmegenehmigung um einen Seeadlerhorst zu beobachten, aber nicht um Vögel im eigenen Garten zu beobachten und zu fotografieren. Es kann da Grenzfälle geben, z.B. wenn ein Sperber direkt vor einem Fenster brütet, dürfte man den ohne Genehmigung eigentlich nicht fotografieren. Der Gesetzeswortlaut besagt aber, dass man die Tiere durch die aufgeführten Handlungen nicht stören darf. Was aber ist für einen Vogel, der in einer Stadt brütet störend?

Gruß

Tobias
 
Yellow Warbler schrieb:
Fotografieren, zu stören."

Das ist komisch von Gesetzen! Wenn man im Haus oder in der Wohnung sitzt und die Vögel am Nistplatz im Vorgarten, auf Terrassen oder Balkon beobachten und fotografieren kann, dann stören die Vögel sich garnichts durch Fotografieren!!!

:+kotz: :+kotz: :+kotz: :+kotz: :+kotz:

Die Fotos oder Filme sind vor allem zur Erinnerung! Hier werden viele Fotos schon veröffentlichen! Toll und interessant!
 
psittacula schrieb:
Also man benötigt besagte Ausnahmegenehmigung um einen Seeadlerhorst zu beobachten, aber nicht um Vögel im eigenen Garten zu beobachten und zu fotografieren. Es kann da Grenzfälle geben, z.B. wenn ein Sperber direkt vor einem Fenster brütet, dürfte man den ohne Genehmigung eigentlich nicht fotografieren. Der Gesetzeswortlaut besagt aber, dass man die Tiere durch die aufgeführten Handlungen nicht stören darf. Was aber ist für einen Vogel, der in einer Stadt brütet störend?

:beifall: :beifall: :beifall: :beifall: :beifall: :zustimm:
 
Thema: Trauerschnäpper (?)

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