Turmfalkenhaltung in Schule!

Diskutiere Turmfalkenhaltung in Schule! im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - hallo, ich möchte euch mal etwas berichten und eure meinung dazu hören, denn ich habe davon nicht viel ahnung! bei uns in der schule haben wir...
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caballo83

Guest
hallo, ich möchte euch mal etwas berichten und eure meinung dazu hören, denn ich habe davon nicht viel ahnung!
bei uns in der schule haben wir einen schulgarten mit verschiedenen tier - AG`s. unter anderem auch eine turmfalken - AG. ( im tv wurde auch schon mehrmals über sie berichtet )....
jedenfalls finde ich diese haltung überhaupt nicht artegrecht. ich beschreibe mal kurz :
es steht ein gehäge zur verfügung, was extrem flach ist! :-( also KÖNNTEN die falken nicht richtig fliegen.......es kommt aber noch hinzu, das die tiere jeweils ein "eigenes" häuschen mit einem pflock davor haben. daran ist eine schnur befestigt ( seeehr kurz, noch nicht mal einen meter ). daran sind sie am füßchen angebunden und haben keine chance zu fliegen und können keinen kontakt zu ihren artgenossen aufnehmen! sie können höchstens um ihren pflock herumlaufen oder so! so leben sie dort. futter bekommen sie regelmäßig. ich weiß nicht genau ob sie auch freiflug bekommen. glaube manchmal. die längste zeit des tages leben sie jedenfalls wie oben beschrieben.....:-( heute war ich in der pause mal dort. die falken wollten fliegen, wurden aber durch die schnur immer gestoppt, sodass sie hingefallen sind.

ist das die normale und der norm entsprechenede haltung?
wenn nicht, was kann ich tun?

ihr fragt euch bestimmt warum ich auf diese schule gegangen bin..............früher hab ich das einfach nicht so gesehen, war ja noch jünger. tut mir jetzt leid!

ich habe auch schon die zuständigen lehrer der AG`s angesprochen. die sind ausgewichen, haben gegenargumente gesucht, haben gesagt das regelmäßige tierarztkontrollen vorhanden sind. minesterien wüssten bescheid usw usw.......
sie haben den spieß einfach umgedreht, sodass ich keine argumente mehr hatte!

zusätzlich haben wir auch nager - AG`s, wo die haltung und pflege auch sehr zu wünschen übrig lässt.......

was ist die norm?
ist das artgerechte haltung?

liebe grüße
 
Artenschutzgesetz für Greifvögel

http://www.pirol.de/p7_1202/p7_greifvoegel.pdf) Greifvögel und Eulen: hier kannst du nachlesen und hier

Alle Greifvögel gehören zu den besonders geschützten Arten, für deren Haltung, Zucht und Zurschaustellung (mit Ausnahme der einheimischen Arten) die Bestimmungen des BNatSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 1987, zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 06. August 1993 und der BArtSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1989, zuletzt geändert durch Artikel 42 vom 25. Oktober 1994 Berücksichtigung finden.
Alle einheimischen Greifvögel sind dem Wild zuzuordnen und unterliegen dem Bundesjagdgesetz gem. § 2 BJG vom 29. Sept. 1976 (BGBl. I S. 2849) zuletzt geändert am 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221).

Auf die Haltung einheimischer Greifvögel ist die BWildSchV vom 25. Oktober 1985 (BGBl. I S. 2040) anzuwenden.

§ 2 der BWildSchV schreibt vor, daß nur der Inhaber eines Falknerjagdscheines insgesamt nicht mehr als zwei Exemplare heimischer Greifvogelarten halten darf. Alle weiteren Fälle der Greifvogelhaltung bedürfen einer besonderen Ausnahmegenehmigung. Zur Zeit wird vom Gesetzgeber eine neue Richtlinie für die Haltung von Greifvögeln erarbeitet.

Es ist zu beachten, daß die Aufnahme von verletzten oder hilflosen Greifvögeln nur behördlich genehmigten oder anerkannten Auffang- und Pflegestationen erlaubt ist. Sollten Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde erteilt werden, ist unbedingt darauf zu achten, daß für die Vögel Vermarktungsgenehmigungen vorliegen müssen.

Folgende Haltungsarten von Greifvögeln werden unterschieden:

1. Volierenhaltung für Zuchtpaare
2. Volierenhaltung für hilflose, behinderte oder beschlagnahmte Greifvögel

3. Falknerische Anbindehaltung für die Vögel, die zur Beizjagd oder für Schauflüge benötigt werden und am Block, Sitzbügel (Sprenkel) oder an einer Flugdrahtanlage gehalten werden.
Es muß berücksichtigt werden, daß die verschiedenen Greifvögel und Eulen unterschiedliche Eigenschaften haben, denen Rechnung getragen werden muß.
Greifvögel und Eulen sind grundsätzlich entsprechend dem Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen vom 10. Januar 1995 zu halten.

Es wird empfohlen, die zur Zucht abgestellten Vögel unter folgenden Voraussetzungen zu halten (die Daten gelten jeweils für ein Paar):


a) Vögel wie Turmfalke, Baumfalke, Merlinfalke, Steinkauz oder Sperlingskauz:
Grundfläche: 20 m2 Höhe: 3 m
je weiterer Vogel: zusätzlich 2 m2
Quelle:
http://www.tierpfoten.de/artenschutz/wildgehege_d.html

Eure Schuleverwaltung gehört angezeigt, wenn es dann tat-
sächlich so ist wie du schreibst.

Bianca
 
Thema: Turmfalkenhaltung in Schule!

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