Über`s Ohr gehauen?!

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hanninanni

Guest
Anfang des Monats etwa stieß ich im Internet auf eine Anzeige, in der ein Züchter aus Hessen Meyers.- und Mohrenkopfpapageien (angebl. zur Erweiterung seiner Zucht) suchte, im Tausch gegen einen jungen Grauen den ich wiederum dringend als Partner für meinen Grauen suchte.
Da ich je zwei Mohren u. Meyers überzählig hatte (ohne DNA, waren bei mir nie Zuchtpaare) bot ich die Tiere an. Wegen eines Kreuzschnabels bei einem der Meyers und der fehlenden DNA bot der Züchter mir einen anderen statt den jungen Grauen an, eine angebl. 8-10 jährige Henne, die sich als 33 Jähriger, halbnackter und halbblinder Vogel entpuppte (hatte Kontakt zum Vorbesitzer aufgenommen, dessen Adresse zufällig in der zugehörigen DNA stand)
Meine Mohren und Meyers standen bereits vier Tage nach Erhalt wieder für insges. 700 Euro im Internet, sind auch bereits verkauft, wie ein Bekannter telefonisch erfuhr (Testanruf).
Angeblich waren alle Tiere erfolgreiche Zuchtpaare (waren auch so inseriert), er müsse nun wg. Umbauarbeiten verkaufen. Sucht aber zeitgleich wieder Mohrenköpfe via Internet.
Auch die Tatsache, wie der Züchter an meinen Grauen kam, war sehr fragwürdig. Eine Dame hatte nur wenige Tage zuvor über eine private Anzeige gesucht, händeringend, für einen angebl. verwitwerten Hahn. Dabei entpuppte sich diese als Lebensgefährtin des Herren, die die Anfrage auch direkt weiterleitete.

Natürlich habe ich den Züchter via mail zur Rede stellen wollen, insbesondere deshalb, weil die Angaben zu dem Grauen in keiner Weise stimmten (vorher auch vertraglich festgehalten wurde, das das Tier nur unendgeldlich abgegeben werden dürfe) Gut, Geld hat er dafür nicht genommen, im Nachhinein aber 700 Euro aus den Tauschvögeln gemacht.
Seine Antwort: "Denken Sie sich ihren Teil, ich denke mir meinen..." Natürlich!

Hätte er sich als Händler geoutet, ich hätte ihm niemals meine Tiere überlassen. Ebenso wenig der Vorbesitzer meines Grauen. Wer weiß, wie viele Leute ihm ihre Tiere schon unter falschen Voraussetzungen und im guten Glauben überlassen haben.
Bleibt zu hoffen, das meine Tiere einen guten Platz gefunden haben.
 
Rein rechtlich hast du eine Ware erhalten, die nicht die beschriebenen Eigenschaften erfüllt, dies gibt dir den Anspruch zur Wandelung bzw. zum Rücktritt von diesem Geschäft.

Es handelt sich dabei um einen offenen (sichtbaren) Mangel den du nach dem entdecken innerhalb von 6 Monaten geltend machen kannst, da es sich um einen Händler handelt.

Außerdem würde ich mal die Seiten wo Vögel gesucht und wieder verkauft werden ausdrucken und dann bei zuständigen Veterinäramt mal nachfrangen ob der Händler auch die Erlaubnis hat zum handeln.

Um mit Papageien zu handeln benötigt man eine spezielle Erlaubnis des Veterinäramtes bzw. der Naturschutzbehörde außerdem wird die Geschichte dann Einkommenssteuerpflichtig.

Oft kaufen diese Händler die "Reste" zu Niedrigstpreisen auf und verkaufen sie als Top Vögel an nicht fachkundige Interessenten, ohne irgend welche Eintragungen in ihren Zuchtbüchern zu machen.

Vor kurzem ist unser Veterinäramt nach langer Zeit so einem Händler auf die Spur gekommen, soweit ich weiß ermittelt gegen ihn jetzt die Staatsanwaltschaft.

Außerdem mußten alle Inhaber einer Zuchterlaubnis in unserem Landkreis ihre Zuchtbücher beim Veterinäramt zur Kontrolle vorlegen.
 
Wow sowas verlogenes. Selten von so etwas gehört.
Der kauft oder nimmt alte Abgabevögel an und verkauft sie dann als Top Vögel unter irgent einem Vorwand wieder weiter.Na toll.
Garantiert hat er keinerlei Genehmigungen dafür, außerdem hat er Vertragsbruch begangen. Erstatte mal ne Anzeig, den bekommen sie sofort dran.
Alleine schon, weil es so offensichtlich ist was er da macht.
 
Hallo stbi,

Die "Ware" welche ich erhalten habe, kann ich aus mehreren Gründen nicht zurück geben.
1. gebe ich den Grauen, der ja durchaus liebenswert ist, nicht an diesen Typen zurück- wer weiß, wo er dann landet. Das ist natürlich auch im Interesse des Vorbesitzers, der seinerseits natürlich heilfroh darüber ist, das ich das Tier so angenommen habe. Auch er möchte nicht, dass das Tier dorthin zurück kommt, bestenfalls an ihn selbst.
2. Sind meine Tiere ja bereits veräußert, der Tausch, so wie er stattgefunden hat, könnte also nicht rückgängig gemacht werden.
Vielleicht würdest du mir die "Wandlung" genauer erklären?

Ich kann nicht mit Gewißheit sagen, ob es sich um Händler oder Züchter handelt. Bei mir hat der Herr sich als Züchter vorgestellt. Auf seiner HP bewirbt er seine eigene Zucht als kleinen aber feinen Zuchtstamm und sei seit 25 Jahren Züchter. Da müsste man genau wissen, ab wann man den Herren als Händler einordnen könnte.

Von den Verkaufsanzeigen (die auf einer Plattform gewerblich geschaltet werden) habe ich screenshots gemacht, selbstverständlich. Der Händler sucht und bietet auch hier in den Vogelforen im Kleinanzeigenteil an (auch meine Vögel waren dort inseriert)

Der Mann hat die "Reste" nicht einmal aufgekauft. Der Vorbesitzer des Grauen gab sein Tier wegen Rupfens kostenlos ab, weil er selbst kein Partnertier fand und weil man ihm suggerierte, das Tier hier verpaaren zu wollen mit besagtem verwitwerten Hahn. Vermutlich hat ein Verpaarungsversuch nie statt gefunden, denn bereits eine Woche nach Erhalt gab der Mann (ohne Wissen des Vorbesitzers) den Grauen an mich weiter.
Ich selbst bin kein nicht-fachkundiger Interessent, habe selbst eine Zuchtgenehmigung und lange Erfahrung. Allerdings hatte ich nie die Absicht Papageien zu züchten, ich hielt die Mopas und Meyers als Abgabetiere und selbst zugekaufte Partner, hätte aber durchaus damit leben können wenn sie in einer "kleinen aber feinen Zucht" eingesetzt worden wären, solange man sie artgerecht hielt. Mir war der Partenr für meinen Grauen wichtiger und meine Tiere sollten es schließlich gut haben dort.
Deshalb fielen mir ja auch gleich diverse Mängel an dem Grauen auf (die mich in Zweifel brachten, ob Altersangaben etc. richtig waren)
Natürlich stehen die Tiere bei mir als Ein.- und Ausgang in meinem Zuchtbuch, außerdem tauschten wir die Herkunftsnachweise zu Meldezwecken.

Es gibt allerdings keine weiteren schriftlichen Belege über diesen Tausch.
 
Hallo Sagany,
ich fürchte, so selten sind die Machenschaften nicht. Auch die "Auffangstationen" und "hilfsbereiten Vogelfreunde" sprießen ja wie Pilze aus dem Boden.
Als "Topvögel" und "erfolgreiche Zuchtpaare" werden sie angeboten, sicher. Der Graue war natürlich auch absolut "top"
Wie aus meinen Tieren allerdings innerhalb von vier Tagen Zuchtpaare geworden sind, ist mir doch ein bisschen schleierhaft.
Ob man dem allerdings so schnell beikommt bleibt fraglich.

Leider gab es, wie bereits weiter oben beschrieben, keinelei schriftliche Abmachungen in Form eines Vertrages. Es gibt wohl emails, die aber gerichtlich nicht anerkannt werden.

Nur der Vorbesitzer des Grauen ist im Besitz eines Vertrages der besagt, das Tier dürfe nur unendgeldlich weiter gegeben werden und auch nur zu einem vorhandenen Hahn. Ob ein Tausch als unendgeldlich gewertet wird, kann ich nicht sagen. Wohl wurde Vertragsbruch begangen indem der Graue, der eine Henne ist, wissentlich an eine weitere Henne (nämlich meinen Grauen) gegeben wurde, weil schriftlich vereinbart war, das Tier dürfe nur an einen Hahn weitergegeben werden.
 
Es handelt sich dabei um einen offenen (sichtbaren) Mangel den du nach dem entdecken innerhalb von 6 Monaten geltend machen kannst, da es sich um einen Händler handelt.

Hmm ich komme mit der definition nicht ganz klar, denn leider fehlt da eine sehr wichtige Aussage.

"Der Mangel muss unverzüglich gemeldet werden, spätestens aber innerhalb 6 Monate nach erhalt der Ware"

Jeder Tag der nach dem bekanntwerden des Mangels verstreicht ist dem "Käufer" der Sache anzulasten.

Soviel zur rechtlichen, ungeschönten Aussage.

Was ich erstmal versuchen würde, wäre zum Schutz anderer Liebhaber, die Plattform zu informieren über dieses Geschäftsgebahren.

Auch wenn ich mir nicht sicher bin, so befürchte ich fast, dass man da nicht viel machen kann, außer vielleicht für die Zukunft den Beschluss zu fassen, sich vorher die Gegebenheiten anzusehen und die Tiere nur unter einem Schutzvertrag abzugeben, der Abgabe, Veräußerung und ggf. Zucht nur mit der ausdrücklichen Zustimmung genehmigt oder von vorneherein ausschließt.

Es ist doch traurig wie herzlos manche Menschen sind und mit sowas Profit machen. Da bleibt nur die Hoffnung, dass sie wenigstens in gute Hände verkauft worden sind. *schnüff*
 
Hi hanninanni

ich sehe hier keinerlei verletzung irgendwelcher rechte, auch keinerlei reklamationsgründe seitens des erwerbers ( also deiner person ).

es liegt kein versteckter mangel vor, das alter des vogels kann man an hand des ringes feststellen ( alg. ringpflicht besteht ja seit den 80er jahren ) wenn der ring nicht kontrolliert wird ist es dein eigenes verschulden ( ohne ring ist es sogar ein " illegales tier " ), rupfern kann man auch nicht einfach mal ein par federn ankleben, also auch erkennbar.
geld haste ja auch keines bezahlt, es besteht ja die möglichkeit diesen vogel wieder zurück zu geben.
jeder hat soweit er damit nicht gegen gesetze verstösst das recht mit seinem eigentum zu machen was er will, also du hast deine vögel rechtmässig verschenkt und damit die eigentumsrechte aufgegeben. als neuer eigentümer kann besagter herr dann damit verfahren wie es ihm beliebt.
anders sieht es aus, wenn ich jemanden mein eigentum in besitz gebe. besitz ist nicht gleich eigentum und ich kann als eigentümer regeln aufstellen, welche vom besitzer eingehalten werden müssen.

ich heisse damit nicht die vorgehensweise des züchters oder händler moralisch richtig, glaube aber gesetzlich kommt man da nicht gegen an.
man sollte sich als liebhaber halt lieber die leute 2 mal ansehen von denen man vögel erwirbt oder abgibt.
 
Hallo,

so, wie ich das verstanden habe, wurden die Meyers und Mopas ja gegen den Grauen getauscht.

Die Tiere stellten einen gewissen Wert da und der entsprechende Wert, nämlich der vorher anvisierte und passende Graue wude nicht übergeben.

Da hätte ich an Deiner Stelle den gerupften gar nicht erst mitgenommen, sondern gleich meine eigenen Tiere wieder eingepackt und in Ruhe weiter gesucht.

Trotzdem würde ich mal eine Rechtsberatung aufsuchen und den Fall schildern, evtl. kann man ja doch was machen.

Viele Grüße,
Britta
 
Warum du dir nen Alten Gerupften Grauen ANDREHEN lässt statt dem ausgemachten Jungen,ist mir ein Rätsel und wird wohl dein Geheimnis bleiben!
Warum du dich aber NICHT traust gegen diesen Geschäftemacher was zu unternehmen verstehe ich nicht.Müssen noch mehr Liebhaber unter diesem Typ leiden???
Setze doch einfach mal gegen-Anoncen wo du fragst wer bei Hr.X aus Y Vögel gekauft hat usw.
Gruss ausm Badischen
 
Hallo;

schön das der Graue nun ein Zuhause gefunden hat an dem er bleiben kann.

Mein Mitleid für Dich liebe Hanni hält sich in Grenzen.
Warum schaut ihr Euch ein neues Zuhause für einen geliebten Vogel nicht persönlich und gründlich an? Warum wird kein Schutzvertrag erstellt?
Warum benutzt Ihr nicht VOR der Abgabe mal Freund Google?

Auch die "Auffangstationen" und "hilfsbereiten Vogelfreunde" sprießen ja wie Pilze aus dem Boden.
Und wenn man sich einen Platz anschaut und einen Schutzvertrag erstellt, spielt auch das absolut keine Rolle.:zwinker:
 
Thema: Über`s Ohr gehauen?!
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