"Umgangsrecht" für einen Graupapagei

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BumBum

Guest
Hallo,

folgende Geschichte möchte ich euch nicht vorenthalten

Umgangsrecht für einen Graupapagei (Teil I)

Heute gebe ich eine Geschichte zum Besten die der Wahrheit entspricht ... obwohl man es kaum glauben mag. Es handelt sich um den Graupapagei „Robert“, der, wenn er es verstehen könnte, sicher an der Menschheit zweifeln würde ... und das zu Recht. Aber lest selbst ...

Vor ca. 3 Jahren wurde Robert zu uns gebracht, er präsentierte sich im leicht gerupften Zustand, war aber ansonsten sehr munter und fasste sehr schnell Vertrauen zu uns. Seine Besitzer, ein Ehepaar mit Tochter, hatten den Vogel von einer Tante vererbt bekommen. Sie holten Robert aus der Wohnung der Verstorbenen in einem schlechten Zustand ab, der Dreck stand zentimeterhoch im runden Käfig, auch er selbst hatte die Krallen bis an den Beinen hoch verkotet, wohl durch herumwaten im eigenen Dreck auf der Suche nach Futter. Die Dame die mit der Verstorbenen zusammenlebte und diese bis zu ihrem Tode „gepflegt“ hatte, war froh dieses „Drecksviech“ loszuwerden denn es war ihre Aufgabe gewesen den Vogel zu versorgen, da die Tante bis zu ihrem Tode bettlägerig war.
Robert kam in sein neues Heim, in einem neuen, großen Käfig und der netten Familie ging es ihm alsbald sehr viel besser. Da er allein gehalten wurde suchte er sich einen Partner aus der Familie ... den Mann. Dieser war natürlich tagsüber auf der Arbeit und so kam es wie es kommen musste ... „Robertchen“ vermisste ihn, wollte nicht mit dem Rest der Familie teilen und rupfte sich aufs Neue.
Die Familie hörte von unserem Engagement und brachte Robert zu uns. Sie wollten, dass es ihm bei seinen Artgenossen besser ginge, außerdem würde er die große Voliere bestimmt angenehmer empfinden. Wir merkten schnell, wie menschbezogen Robert war und brachten ihn dann zu Gabi und Volker Wagener nach Alpen in die Verpaarungsstation. Aber auch hier war er nicht an seinen Artgenossen interessiert und so holten wir ihn nach ca. 6 Monaten wieder ab. Zwischenzeitlich hatten wir ein älteres Ehepaar gefunden, hier blühte Robert auf, akzeptiert beide Menschen und es geht ihm prima. Er hat nun sein Zuhause gefunden.
Bis hierher, liebe Leser, hat die Geschichte eigentlich ein Happy End gefunden, aber folgende Ereignisse spielten sich parallel dazu ab:
Robert war noch in Alpen als uns die ehemaligen Besitzer anriefen und uns mitteilten, dass ein Erbschaftsstreit um Robert entbrannt sei. Plötzlich entsann sich die Mitbewohnerin der Tante, dass diese ihr ja zu Lebzeiten den Vogel mündlich versprochen habe, sollte sie sterben. So kam die Sache vor Gericht, dieses verwies an ein anderes Gericht. Hier nun wurde festgestellt, dass man nicht zuständig sei und verwies an das erste Gericht (nach über einem Jahr) zurück. Es wurde eine Schiedsverhandlung anberaumt und der Richter, selbst Besitzer eines Nymphensittichpärchens, fällte zum „Wohle des Vogels“ folgenden Schiedsspruch:
Der Vogel gehört laut Testament dem Ehepaar, diese durften ihn auch an uns abgeben. Da jedoch das mündliche Versprechen nicht außer acht gelassen werden darf, hat die ehemalige Mitbewohnerin das Recht eingeräumt bekommen, den Vogel alle 8 Wochen für eine Woche zu sich zu nehmen ... ein sogenanntes Umgangsrecht!
Jeglicher gesunde Menschen-und Vogelverstand mag an diesem Richterspruch eine Logik o.ä. suchen ... man findet keine Erklärung dafür.
Wir haben uns dagegen verwehrt, dass Robertchen diese Tortouren auf sich nehmen muss und werden wohl nun verklagt werden. Unabhängig davon hat die Dame Widerspruch gegen das Schiedsurteil eingelegt, somit kommt es zur erneuten Verhandlung und einem Urteil ... von diesem ist es abhängig wie dann gegen uns vorgegangen wird. Wir sehen der Sache gelassen entgegen und werden dafür sorgen, dass Robert in seinem neuen Zuhause bleiben kann.

Fortsetzung folgt

Gruß BumBum
 
Hallo,

Zitat:
Fortsetzung folgt

Ich bitte darum!

LG
Christa
 
Hallo BumBum,
Wahnsinn! Da fehlen mir echt die Worte...hoffentlich kann Robert da bleiben, wo er jetzt ist.
Gruß, Sylvia
 
habe ich das jetzt richtig verstanden?
die mitbewohnerin der verstorbenen die den vogel gehasst hat und ihn dreckig fand und ihn froh war los zu sein wollte den vogel auf einmal haben weil ihr einfiel dass sie ihn vererbt bekommen sollte????
was will sie denn mit einem vogel den sie hasst und dreckig findet?
 
Hi

als erbe würde ich wiederspruch gegen den " schiedsrichter " urteil einlegen. da die dame ja auch wiederspruch eingelegt hat, ändert sich an der momentanen lage für robert nichts, da das urteil noch keine gültigkeit hat.
laut erbrecht, so wurde ich von meinem notar aufgeklärt, ist das geschriebene testament höhergestellt wie irgendwelche mündlichen absprachen. wenn dann etwas anderes geschehen soll muss das testament schriftlich geändert werden, da würde auch notfalls eine handschriftliche änderung mit dem verweis auf das ursprüngliche testament gelten ( wenn ich den notar richtig verstanden habe ). eine mitbewohnerin die nicht mit dem erblasser verwandt, ist auch nicht automatisch erbberechtigt, nur wenn es im testament steht.
selbst wenn es keine verwandten gibt nicht, dann fällt das erbe an den staat und wir vom bundesvermögensamt verwaltet.

ps. wenn es sich um ein teures möbelstück handeln würde, ich weis blöder vergleich ( aber tiere sind auch nur eine sache ) und die erblasser dieses verkauft oder verschenkt haben was dann ........... ???
 
Tztztz............der Richter hat also im Sinne des Tieres gesprochen -- aha.
Es tut ihm sicher gut, alle zwei Monate einen Umgebungswechsel durchmachen zu müssen.
Da kann ich nur sagen, der arme Kerl-- dass der durchdreht ist doch vorprogramiert und käme für mich schon einem Todesurteil gleich.

Ich denke ganz fest an euch und finde es klasse, dass ihr alles dransetzen wollt, Robert diese Schicksal zu ersparen **daumendrück**
 
Ein gutes hat die Sache: wenn die Dame den Vogel zu Geld machen wollte (was nicht auszuschließen ist), dann kann sie dies genau jetzt nicht - schließlich muss sie ihn ja nach 1 Woche wieder zurückgeben.
Vermutlich wird sie dann unter diesen Umständen gar keinen Gebrauch von ihrem Umgangsrecht machen, wenn das nur Pflege unf Käfigsaubermachen bedeutet...
das wäre letztendlich dann doch noch im Sinne des Vogels.

Ansonsten bin ich auf die Fortsetzung auch gespannt
 
agi schrieb:
Ein gutes hat die Sache: wenn die Dame den Vogel zu Geld machen wollte (was nicht auszuschließen ist), dann kann sie dies genau jetzt nicht - schließlich muss sie ihn ja nach 1 Woche wieder zurückgeben.
Vermutlich wird sie dann unter diesen Umständen gar keinen Gebrauch von ihrem Umgangsrecht machen, wenn das nur Pflege unf Käfigsaubermachen bedeutet...
das wäre letztendlich dann doch noch im Sinne des Vogels.

Ansonsten bin ich auf die Fortsetzung auch gespannt


Ich vermute mal das der Dame erst hinterher aufgegangen ist, das sie mit dem Vogel noch Geld machen kann (Verkauf)

Mit dieser Schwachsinnsreglung hofft sie vielleicht das die jetzigen Besitzer entnervt das Handtuch schmeissen und ihn zurückgeben
 
Hi

wie das urteil nun genau ist, weis ja von uns auch keiner. wenn darin nicht geregelt ist, wer den transport zu übernehmen hat ??? würde ich darauf warten bis er gehohlt wird und auf die rückbringung bestehen und diese schriftlich fixieren. der transport ist ja auch nicht ohne aufwand und ob die alte dame das macht ?????????? da wird sie bei zeiten die sch........ voll haben.
was mir jetzt gerade beim nochmaligen lesen aufgefallen ist.

Vor ca. 3 Jahren wurde Robert zu uns gebracht

prüft doch mal ob da nicht schon eine verjährung ist ????? kenn mich da auch nicht so gut aus.
 
Es wurde eine Schiedsverhandlung anberaumt und der Richter, selbst Besitzer eines Nymphensittichpärchens, fällte zum „Wohle des Vogels“ folgenden Schiedsspruch:
du hast da was falsch verstanden.
eine schiedsverhandlung ist keine gerichtsverhandlung und wird von einem schiedsmann, keinem richter durchgeführt. erst wen bei einer schiedsverhandlung keine einigung erziehlt wird, kann es vor gericht gehen.
da würde mir dann aber noch einiges einfallen. kosten für den tierarzt, wird teuer wen er jedesmal nach dem besuch hin muß. futterkosten anteilsmässig. dann kann ich mein erbe ja auch verkauft haben und der käufer kann wohl kaum verpflichtet werden, die sache/vogel zu teilen :?
 
BumBum, habt ihr Fotos von seinem damaligen Zustand machen können bzw. die Familie, die den damals bekommen hat? Damit könnte man vielleicht nachweisen, dass die ältere Dame nicht in der Lage ist, so ein Tier richtig und artgerecht zu versorgen.

viele Grüße Meggy
 
Hallo gisi,

Zitat:
da würde mir dann aber noch einiges einfallen. kosten für den tierarzt, wird teuer wen er jedesmal nach dem besuch hin muß. futterkosten anteilsmässig. dann kann ich mein erbe ja auch verkauft haben und der käufer kann wohl kaum verpflichtet werden, die sache/vogel zu teilen
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Deine Gedanken sind genial! Das könnte die Lösung sein. :zustimm:

LG
Christa
 
Das ist echt der Wahnsinn.

Aber ich denke auch, dass die alte Dame einzig und allein vor hat, den Vogel als ihr Eigentum zu bekommen, damit sie ihn an den Meist bietenden verkaufen zu können. Nach den 3 Jahren hat sie wahrscheinlich irgendwo eine Anzeige gesehen, wo drin stand Graupapa. zu verkaufen mit Käfig 1000 € oder so und da hat sie sich gedacht mit so einem (Zitat) "Drecksvieh" kann man ja gut die Rente aufbessern...

Aber ich versteh den Richter auch nicht, was ist denn da im Sinne des Vogels, es ist ja schon für Kinder nicht einfach, wenn sie hin und her müssen, aber denen kann man es erklären und die lieben Mama und Papa auch und freuen sich auf so ein Wochenende, aber der Robert wird sich wohl kaum darauf freuen nach einer Woche wieder Knie tief im Mist zu stehen.

Gruß Anke
 
der richter hat doch sehr wohl im sinne des vogels gehandelt. denn will die frau ihn wirklich nur verkaufen und hat kein "emotionales" interesse an ihm, wird sie ihn auch nicht für eine woche aufnehmen wollen.
ergebnis: der vogel kann die ganze zeit bei seinen besitzern bleiben.
 
Hm, habe auch schon so gedacht. Aber was ist, wenn sie ihn doch für eine Woche nimmt und das dann einige Male, also regelmäßig. Und dann irgendwann, das klinkt jetzt makaber, den Tod des Tieres vortäuscht, aber er nicht tod ist, sondern sie ihn verkauft hat. Man müsste also im Falle des Todes des Tieres hier Vorsorge treffen, dass sie verpflichtet ist, dann einen Tierarzt aufzusuchen und die Todesursache feststellen zu lassen mit allen amtlichen Nachweisen.

viele Grüße Meggy
 
Also ...

... eines vorne weg, Teil II ist noch nicht geschrieben, aber folgende Info gebe ich gerne schon mal weiter: Robertchen ist uns offiziell nun zugesprochen worden ... allerdings ist gegen diese Urteil Revision eingelegt worden ... alles weitere demnächst, es wird sogar noch lustig (die "Dame" ist bei der letzten Verhandlung aus dem Gerichtssaal geflogen ob ihrer unflätigen Bemerkungen genenüber Anwälten (auch ihres eigenen), Zeugen, Richter usw) ... also, lasst euch überraschen :-). Eine vorneweg ... wir werden Robert nie weggebe, egal was kommt!!!

Gruß, BumBum
 
Bin sehr gespannt auf die Fortsetzung mit hoffentlich gutem Ende! :)
Klasse, daß ihr so um Robertchen kämpft, BumBum! :zustimm:
 
In 1 Woche bei der Frau kann aber viel passieren.
Was ist, wenn der Vogel angeblich weggeflogen sein soll?
Wer zahlt die Kost wenn er durch das hin und her krank wird?
Die Haltungsbedingungen sind auch nicht geklärt und außerdem hat sie denn Zeugen für dieses angebliche mündliche Versprechen?

Seltsam seltsam seltsam.
 
Umgangsrecht Teil II ...

Hi,
leider bin ich nicht mehr so häufig im Internet, sorry ... hier aber nun die Fortsetzung der Story:

Wir bekamen also eine Vorladung zur Zeugenaussage vor Gericht um die Sache aus unserer Sicht zu erklären.
Nun, ich erzählte dem Richter wie Robert zu uns kam, dass wir uns das Testament zeigen ließen und uns somit vergewisserten das Robert in rechtmäßigen Besitz des Ehepaares war. Papiere existierten leider keine mehr, so dass ich anhand der Ringnummer die Herkunft des Vogels ermittelte, mit dem damaligen Züchter und Verkäufer Kontakt aufnahm und dann den Vogel bei der unteren Landschaftsbehörde beim RP anmeldete. Als Referenz legte ich die Informationen des Züchters bei, ebenso eine Kopie des Testamentes und die anschliessende Schenkung Roberts an uns. Problemlos wurde Robert auf uns registriert. Hier kam es nun zum ersten Eklat im Gerichtssaal, denn die Dame die Anspruch auf Robert erhob, schrie mich an, dass ich den Vogel illegal halten würde und ihn nicht angemeldet. Der Richter befragte mich nochmals und ich teilte ihm wahrheitsgemäß mit, dass ich den Vogel selbstverständlich bei der entsprechenden Behörde gemeldet hätte. Da Robert an Asperloikose leidet, sagte ich dem Richter das Robert in Behandlung sei, wir schon mehrmals den Tierarzt besucht hätten und wir ihn auf keinen Fall in Hände abgeben würden, die nichts von der Materie verstehen würden. Dies hatte dann einen Tobsuchtsanfall der Klägerin nachgezogen, diese wurde mit ihrem Anwalt hinausgeschickt ... er solle sie beruhigen und auf Achtung des Gerichts und der Zeugen hinweisen. Nachdem dann noch die Schwester der Klägerin gegen sie aussagte, sie sei gar nicht in der Lage sich um den Vogel zu kümmern, es ginge ihr nur darum, Unfrieden in der eigenen Verwandschaft zu stiften und sie auch zu Lebzeiten der ehemaligen Besitzerin den Vogel stark vernachlässigt und verfucht habe, eskalierte die Situation doch leicht :-). Nach etlichen Ermahnungen, einem erneuten "Rauswurf" und unqualifizierten Kommentaren ihrerseits sowie ihres Anwaltes wollte der Richter einen "Zeitwert" des Vogels ermitteln, um so u.U. den Ehepaar, welches Robertchen veerbt bekam, eine "Ausgleichzahlung" vornehmen zu lassen. Als er mich nach den Wert des Vogels befragte, sagte ich ihm, dass aus materieller Sicht Robert ein "Minusgeschäft" sei. Die Arztbesuche, Medikamente usw., sowie unsere Pflege und Befütterung in den letzten Jahren, die ich mir vorhalten würde in Rechnung zu stellen, drückten den Wert auf Null. Aus menschlicher und tierliebender Sicht meinerseits, wäre Robertchen jedoch unbezahlbar. Die Klägerin, eh nicht ganz Herr ihrer Sinne, sagte klipp und klar: Ich will kein Geld, ich will den Vogel.
Da sie also keinen "Schadenersatz" haben wollte, sprach der Richter uns den Vogel zu, von einer Zahlung von dem Ehepaar an die Klägerin wurde abgesehen, da die Klägerin dies nicht wolle.
Vor dem gerichtsgebäude gind die "verwandschaftliche" Schlacht weiter. Lautstark, zum Vergnügen vieler Passanten in der belebten Straße, wurden fmiliäre Geschichten zum Besten gegeben ... wir warteten eigentlich auf eine Massenschlägerei ... Mir wurde es jedoch zu dumm, ich setzte mich ins Auto und fuhr nach Hause.

Soweit so gut ... aber Teil III kommt (leider) auch noch. Bevor ihr euch Sorgen macht: Robert ist noch bei uns, bzw. dem Ehepaar zu dem wir ihn gegeben haben, es geht ihm gut und wir werden ihn sicher niemals hergeben.
Tiel III wirs nicht so lange auf sich warten lassen, versprochen!!!

Liebe Grüße, BumBum
 
Thema: "Umgangsrecht" für einen Graupapagei
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